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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Haussitter - oder welche Qualität wollen Sie? Reflektionen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 12. Juli 2012 @ 12:03:31 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Hilfe rund ums Haus, das ist auch eine Frage der Qualität. Haushüter GAD-altos, stellte den Experten und reflektiert hier die Sendung.

Hilfen rund ums Haus, eine Frage der Qualität,
Reflektion nach dem Haussitter-Bericht von Stern-TV

12.07.2012
In der Sendung von Stern-TV wurde von Klaus Adam als Geschäftsführer der Haushüter GAD-altos erneut darauf hingewiesen, dass die getestete und gezeigte Form der Leistung nicht identisch ist mit den komplexen und zuverlässigen Leistungen eines professionellen Haushüters.

Stern-TV hat Personen getestet, die für wenige Stunden Tätigkeiten in privaten Haushalten anbieten und durchführen. Sie wurden mit dem Arbeitstitel Haussitter gesucht, gefunden und angekündigt. Es wurden mit 6 Personen feste Termine vereinbart, von denen letztlich nur 5 den zugesagten Termin eingehalten haben. Eine Zusage wurde schlicht nicht eingehalten!

Stern-TV hatte Personen ausgewählt, die unterschiedliche Voraussetzungen mitbrachten. Als Qualifikationen wurde von diesen unter anderem genannt: Ausbildung als Bewachungsperson nach § 34 a Gewerbeordnung, langjährige Erfahrung in der Seniorenbetreuung, Erfahrung durch eine eigene Haushüter-Agentur in Berlin. Allgemeine Lebenserfahrung.

Gezeigt wurden gestern die Beiträge mit dem Haushüter-Unternehmer also einem gewerblichen Anbieter und von drei Privatpersonen, dem Herrn mit der Ausbildung als Bewachungsperson, der Dame mit Erfahrung in der Seniorenbetreuung und einem weiteren Herrn der keine spezialisierten Qualifikationen angab, außer: Lebenserfahrung. Er gab auch an, Erfahrung im Umgang mit seiner alten Mutter zu haben. Stern TV hat gestern Abend gezeigt, wie die Aufgaben durchgeführt wurden. Gegenüber der Ankündigung war es nicht eine Ratte sondern deren zwei die zu betreuen waren.

Stern-TV hat im Netz den Beitrag textlich dargestellt und weitere Informationen mit Bildern veröffentlicht, leider nicht den Film. Im Netz steht, dass Klaus Adam für den Verband Deutscher Haushüter-Agenturen sprechen würde, das war nicht der Fall, das wurde von ihm auch nicht suggeriert. Hier der LINK: http://www.stern.de/tv/sterntv/haussitter-im-test-wer-passt-auf-wenn-ich-verreise-1854225.html

Für Verbraucher wird es auch nach dieser Sendung nicht viel leichter Unterstützungen zu finden, die für ihn individuell richtig sind. Hat, wer Qualität sucht und Vertrauen haben muss, einen langen Weg vor sich?

Jedermann muss sehen können, was der Markt bietet und muss letztlich entscheiden, welche Leistung er daraus nutzen will, was er bezahlen will und welche tatsächlichen und für ihn nachprüfbaren Grundlagen zu den Angeboten bestehen, und auf welcher Qualitätsstufe. Beginnen wir eine Betrachtung bei den gewerblichen Angeboten.

Zu den Fakten: Im Netz findet sich bei Google nach der Eingabe "haushueter" : der Haushüter-Verband, Haushüter GAD-altos, Hausschützer, Heimschützer, Homesitter, Haus-Sicherheits-Service, Bewachungsunternehmen, Bürodienstleister, Verbände, Portale, Privat-Detektive, Marktplätze und sonstige Anbieter die eben aufgrund des keywords "haushueter" gefunden werden wollen. Inwieweit die Markenrechte von Haushüter GAD-altos tangiert werden, muss an anderer Stelle geklärt werden. Google bietet damit über 89.800 (gestern, 11.07.) Eintragungen zum Thema an. Eintragungen, die sehr unterschiedlich sind. Teilweise werden Anbieter auch mehrfach aufgeführt. Das erscheint auf den ersten Blick unübersichtlich.

Für den Verbraucher stellt sich also die Frage entweder nach einer gewerblichen Betreuung mit allen Absicherungen und Steuervorteilen oder der Hilfe von privaten Kräften. Daraus ist dann abzuleiten, was die Vor- und /oder Nachteile sein können.

Erkundigen kann man sich bei Auskunfteien und die Industrie- und Handelskammern. Man wird telefonieren und letztlich schriftliche Informationen anfordern, welche von gewerblichen Anbietern sicherlich geliefert werden. Unklarer mag es sein, von Privatpersonen Zeugnisse zu erhalten, welche dann Aussagen über die angebotene Leistung enthalten. Die erhaltenen Leistungsangebote sind dann nach der eigenen Zielsetzung auszurichten.

Aussagen zur Qualität sind im Netz natürlich zu finden. Ein Siegel zum Beispiel. Die dort genannten Kriterien beschreiben die Grundlagen kaufmännischer Basisarbeit. Es gibt schon einen von fünf Sternen, wenn man eine Gewerbe angemeldet hat und bereits den nächsten, für eine Haftpflichtversicherung. Dies sind eher keine Qualitätsaussagen, sondern Notwendigkeiten. Dafür muss nichts ver- oder gesiegelt werden. Es kommt hier natürlich auf den Standort oder -punkt des Betrachters an. Letztlich jedoch auf die Bewertung des Verbrauchers.

Der Haushüter Verband stattet seine Mitglieder mit einer Zertifizierung aus. Leider wird über die Grundlagen dieser Zertifizierung nichts gesagt, außer, dass eine behördliche Zulassung vorliegt. Wenn aber jemand geschäftlich aktiv sein will, muss er sich nach § 14 der Gewerbeordnung bei seiner Stadt anmelden und erhält eine amtliche Zulassungsurkunde. Somit ist er danach bereits ein behördlich zugelassener Gewerbetreibender. Also ähnlich wie beim "Siegel" kein besonderer Grund, dadurch zertifiziert zu sein. Es wird auch nicht gesagt, ob und in welcher Form diese Zertifizierungen geprüft werden und welche Zeiträume für eine Gültigkeit bestehen.

Wer ein selbständiges Gewerbe gründet, muss sich auch beim Finanzamt anmelden. Man kann von den Richtlinien des § 19 Abs. 1. des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch machen. Damit ist man Kleingebewerbetreibender weil der zu erwartende Umsatz unter EUR 50.000,00 im Jahr liegen wird. Es ist eine Kann-Regelung und eine scheinbare Erleichterung für die Startphase. Was ist aber, wenn die geschäftliche Entwicklung positiv verläuft und eine Umstellung vom Geschäftsbetrieb ohne MWSt. zum Geschäftsbetrieb mit MWSt. erforderlich wird. Wenn plötzlich alles 19 & teurer wird, bleiben dann die mühsam erworbenen Kunden weg und schrumpft der Umsatz wieder unter EUR 50.000,00? Ist das dann nicht die Einladung zu einem Domino-Spiel?

Normal ist anders.
Grundsätzlich besteht Mehrwertsteuerpflicht für jeden Gewerbetrieb. Da man davon ausgehen sollte, dass die geschäftliche Entwicklung positiv verläuft, ist die MWSt.- Frage nur eine Zeitfrage. TIPPS gibt es bei der zuständigen IHK.

Welche Möglichkeiten hat der Verbraucher nun, Informationen zu finden, die er "getrost nach Hause tragen" kann?
Jeder Unternehmer, auch ein Neustarter kann sich in das Handelsregister (HR) eintragen lassen. Mit dem Eintrag wird die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchhaltung eingegangen. (Quelle: Handelsgesetzbuch) Nach dem Eintrag ist der Geschäftsbetrieb eine "Firma", unabhängig vom Umsatz. Der Inhaber dieser neuen Firma wird kraft Eintrages zum Kaufmann, auch dann, wenn er zuvor eine andere berufliche Laufbahn hatte. Kaufmännisches Wissen kann man lernen. Ein Zeitaufwand der sich für jeden Unternehmer lohnt.

Der HR-Eintrag ist das erste nachprüfbare Kriterium für den Verbraucher. Eine "Firma" ist ein (dann ehemaliger) Gewerbetreibender nur, dann wenn er im HR eingetragen ist. Sonst gilt dies nur für Kapitalgesellschaften. Warum soll das nun ein Kriterium für den Verbraucher sein? Weil er als Verbraucher davon ausgehen kann: "Hier ist Jemand, der es ernst meint und voran kommen will". Ein erster Baustein, denn es geht dem Verbraucher ja um sein immobiles Vermögen, welches er vorübergehend in fremde Hände geben will. Meist sind auch die Haustiere der Grund für diese Überlegung der Betreuung durch fremde Hände. Ohne Vertrauen ist da nichts zu machen. Auf Seiten des Nutzers und des Anbieters nicht.

Ein Unternehmen kann, darf und muss sich weiter entwickeln. Man kann Qualifizierungen für sich selbst oder für sein Unternehmen (seine Firma) erwirken. Daraus entstehen amtliche oder halbamtliche Dokumente, die dem Verbraucher prüfbare Auswahlkriterien bieten.

Ein Unternehmer (eine Firma) kann sich (erfolgreich) bemühen, sein Angebot durch Markenrechte zu stärken. Daraus entstehen Urkunden die für den Verbraucher Anhaltspunkte für eine Auswahl sein können.

Ein Unternehmer (eine Firma) kann in seiner Öffentlichkeitsarbeit seinen Geschäftsumfang deutlich darstellen. Gerade im Internet bieten sich vielfältige Möglichkeiten. Lebendig, offen, transparent, wahrhaftig und nachvollziehbar, so sollte sich insgesamt das Angebot für den Verbraucher darstellen. Das sind vertrauensbildende Maßnahmen die dann aber auch nachgewiesen und "gelebt" werden müssen.

Ein nicht zu unterschätzendes Kriterium ist sicher auch die Dauer der beruflichen Erfahrung und eine schriftliche Verbraucherinformation über die Form und die Leistungsfähigkeit des Angebotes. Ein neues Unternehmen ist hier zwar im Nachteil, das ist aber unvermeidlich. Umso wichtiger ist für einen neuen Unternehmer, dass er auch mit diesem (mit der Zeit abnehmenden) Handikap klar und offen dem Verbraucher entgegentritt und um Vertrauen wirbt. Auch er wird seine Kunden finden.

Für den Verbraucher stehen neben den Zertifizierungen und dem Qualitätssiegel auf der einen Seite, die hier beschriebenen, öffentlich zugänglichen Dokumente gegenüber. (Quelle: http://www.haushueter.com/seiten/impressum.html) Die Qual der Wahl bleibt beim Verbraucher selbst. Im Ergebnis ist dem Verbraucher zu empfehlen, auf Informationen zu achten, die für ihn nachprüfbar sind. Selbstgestrickte Siegel und nicht nachprüfbare Zertifikate sind es jedenfalls nicht.

Und was ist mit privaten Lösungen?
Diese sind keine Haushüter-Angebote sondern beliebige Tätigkeiten rund ums Haus!
Wer nun, aus welchen Gründen auch immer, nur private Lösungen sucht (sowohl als Anbieter der Leistung oder auch als Nutzer der Leistung) sollte sinnvollerweise stets offen arbeiten.

In der Sendung wurde darauf hin, dass ein Vergleich mit professionellen Haushütern nicht zulässig sei. Es wurden Hinweise diskutiert wie bei einer privaten Suche nach Hilfe vorgegangen werden kann. Insbesondere dann, wenn diese nur stundenweise ausgeschrieben ist. Hier noch einmal zum "nachlesen".

1. Es beginnt mit einer Anzeige in welcher auf die vollständige Adresse und die Festnetz-Rufnummer Wert gelegt werden sollte.
2. Es sollten Treffen mit mehreren Personen auf neutralem Boden stattfinden, also (noch) nicht im Objekt der späteren Leistung. Dies sollte den Bewerbern deutlich mitgeteilt werden.
3. Ein Blick auf den Personalausweis und damit auf die genannte Adresse ist sinnvoll, weiterhin ein Foto vom Ausweis (Handy-Foto).
4. Besuche in der Wohnung des ausgesuchten Bewerbers vor dem Vertragsabschluss damit klar ist wo und wie er wohnt.
5. Dann kann der Vertrag im Leistungsobjekt geschlossenwerden. Dort ist die Aufgabe dort noch einmal zu zeigen.
6. Der Leistungserbringer sollte in den Versicherungsrahmen des Nutzers eingebunden werden (Hausrat, Haftpflicht, Gebäudehaftpflicht (Schnee)).
7. Ein polizeiliches Führungszeugnis des Leistungserbringers gehört zur Bringschuld dazu.
8. Endet eines Tages der Dienst, so hat der Leistungserbringer Anspruch auf ein Zeugnis, damit er bei künftigen Kunden einen Nachweis hat. Dies sollte schon die Fairness vorschreiben.

Der private Nutzer einer Leistung hat die (staatstragende) Möglichkeit diese Beschäftigung mit dem so genannten Haushaltsscheck-Verfahren zu legalisieren. Das Verfahren ist zwar Bürokratie aber nicht allzu schwer zu lernen und auch nicht schwer durchzuführen. Es bleibt eine Entscheidung für den Staat und damit für die Gemeinschaft, oder es ist Schwarzarbeit.

Privatpersonen als Leistungs-Anbieter sollten sich grundsätzlich legitimieren (Ausweis vorlegen) und vor dem Vertragsabschluss darauf dringen, dass sie in den Haftpflicht -Versicherungsrahmen des Nutzers eingebunden werden um ihr eigenes Risiko zu minimieren. Trotzdem ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese sollte dann auch die Haftung für die Betreuung fremden Eigentums und fremder Hunde enthalten. Es ist gut, eine Kopie dieser Versicherungspolice vorlegen zu können! Arbeiten sollten grundsätzlich nur mit Haushaltsscheck durchgeführt werden denn sonst ist es Schwarzarbeit.

Wenn private Dienste in dieser Form durchgeführt werden, ist dies auch eine Form der Qualität. Sie bedeuten für den Nutzer einen ungewohnten logistischen Aufwand. Für den Nutzer/Kunden bleibt zusätzlich stets das Risiko, sich an eine Person zu binden um ggfs. im Bedarfsfalle doch nicht bedient zu werden.

Dieses Risiko ist bei einem professionellen Haushüter-Arbeitgeber eher marginal bis nicht vorhanden. Dieser bietet aus einem Personal-Pool professionelle Haushüter, die während der Vertragszeit rund um die Uhr im Haus oder der Wohnung leben. Die Aufgaben werden während des Tages durchführt. Diese hat sein Arbeitgeber mit dem Kunden vereinbart. Es sind in aller Regel standardisierte Tätigkeiten, die mit Checklisten begleitet werden. Seine Leistungszeit ist auf rund 2 Stunden pro Tag abgestellt. Die Reisekosten werden dem Kunden meistens als Pauschale berechnet. Der Kunde bezahlt pro Tag für die Basis-Leistung ab EUR 55,00 incl. MWSt. + Reisepauschale. Sondervereinbarungen über Leistungen und deren Bezahlung sind denkbar.

Der Arbeitgeber des Haushüters übernimmt aus dem Tages-Preis alle staatlichen Abgaben wie die Mehrwertsteuer, die Abgaben für geringfügig Beschäftigte an die Knappschaft, die Versicherung gegen Schaden und Unfall. Er leitet rund 25 % an den Mitarbeiter weiter und zahlt ihm die Reisekosten. Für einen Auftrag an professionelle Haushüter spricht weiterhin, dass der Nutzer der Dienstleistung in aller Regel auf mehrere gleichwertige Person zurückgreifen kann. Dafür steht dann der gewerbliche Arbeitgeber in der Pflicht. Die Tätigkeit eines professionellen Haushüters ist steuerlich begünstigt.

TIPP:
Ist ein gewerblicher Anbieter Kleingewerbetreibender, sollte sein Preis analog ca. EUR 45,00 / 46,00 betragen da er ja keine MWSt. abführt.

Zum guten Schluss
hat am 09.07.2012 die Zürich Gruppe Deutschland (Versicherung) eine Studie veröffentlicht aus der zu entnehmen ist, dass rund 1 % (der befragten Personen) einen professionellen Haushüter in Anspruch nimmt. Hochgerechnet auf die Anzahl der Privathaushalte http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1240/umfrage/anzahl-der-privathaushalte-deutschland-nach-bundeslaendern/ sind das etwa 350 TSD bis 400 TSD Nutzer. Gleichzeitig haben 25 % der gleichen Befragten (10 MIO) Angst vor Einbrechern während ihres Urlaubes. Eigentlich ein Widerspruch. Da gibt es noch viel zu tun für professionelle Haushüter. Hier ist der Bericht der Zürich Gruppe: http://www.presseportal.de/pm/63040/2285445/urlaubszeit-deutsche-vertrauen-auf-nachbarn-bild.

Bildrechte: Quelle: Zürich Versicherung mit Veröffentlichungsfreigabe.
Die Firma Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. ist seit 1986 mit der Dienstleistung beschäftigt. Es werden Bewachungen, Haus- Personen- und Tierbetreuungen durchgeführt, die sich dadurch kennzeichnen, dass sich während der gesamten Zeit die Mitarbeiter der Firma im Haus des Kunden befinden. Dadurch entsteht eine außerordentlich kurze Reaktionszeit bei Ereignissen jeder Art.

Die Tätigkeit der Firma wird durch zwei Markenrechte unterstützt. Hier die Nummern der Marken-Urkunden: 307 17 893 und 30 2008 056 078. siehe Impressum unter http://www.haushueter.com
Haushüter GAD-altos, Inh. Gabriele Adam e. K.
Klaus Adam
Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
02182-884141

http://www.haushueter.com

Pressekontakt:
Haushüter GAD-altos
Klaus Adam
Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
info@haushueter.com
02182-884141
http://www.haushueter.com



Hilfe rund ums Haus, das ist auch eine Frage der Qualität. Haushüter GAD-altos, stellte den Experten und reflektiert hier die Sendung.

Hilfen rund ums Haus, eine Frage der Qualität,
Reflektion nach dem Haussitter-Bericht von Stern-TV

12.07.2012
In der Sendung von Stern-TV wurde von Klaus Adam als Geschäftsführer der Haushüter GAD-altos erneut darauf hingewiesen, dass die getestete und gezeigte Form der Leistung nicht identisch ist mit den komplexen und zuverlässigen Leistungen eines professionellen Haushüters.

Stern-TV hat Personen getestet, die für wenige Stunden Tätigkeiten in privaten Haushalten anbieten und durchführen. Sie wurden mit dem Arbeitstitel Haussitter gesucht, gefunden und angekündigt. Es wurden mit 6 Personen feste Termine vereinbart, von denen letztlich nur 5 den zugesagten Termin eingehalten haben. Eine Zusage wurde schlicht nicht eingehalten!

Stern-TV hatte Personen ausgewählt, die unterschiedliche Voraussetzungen mitbrachten. Als Qualifikationen wurde von diesen unter anderem genannt: Ausbildung als Bewachungsperson nach § 34 a Gewerbeordnung, langjährige Erfahrung in der Seniorenbetreuung, Erfahrung durch eine eigene Haushüter-Agentur in Berlin. Allgemeine Lebenserfahrung.

Gezeigt wurden gestern die Beiträge mit dem Haushüter-Unternehmer also einem gewerblichen Anbieter und von drei Privatpersonen, dem Herrn mit der Ausbildung als Bewachungsperson, der Dame mit Erfahrung in der Seniorenbetreuung und einem weiteren Herrn der keine spezialisierten Qualifikationen angab, außer: Lebenserfahrung. Er gab auch an, Erfahrung im Umgang mit seiner alten Mutter zu haben. Stern TV hat gestern Abend gezeigt, wie die Aufgaben durchgeführt wurden. Gegenüber der Ankündigung war es nicht eine Ratte sondern deren zwei die zu betreuen waren.

Stern-TV hat im Netz den Beitrag textlich dargestellt und weitere Informationen mit Bildern veröffentlicht, leider nicht den Film. Im Netz steht, dass Klaus Adam für den Verband Deutscher Haushüter-Agenturen sprechen würde, das war nicht der Fall, das wurde von ihm auch nicht suggeriert. Hier der LINK: http://www.stern.de/tv/sterntv/haussitter-im-test-wer-passt-auf-wenn-ich-verreise-1854225.html

Für Verbraucher wird es auch nach dieser Sendung nicht viel leichter Unterstützungen zu finden, die für ihn individuell richtig sind. Hat, wer Qualität sucht und Vertrauen haben muss, einen langen Weg vor sich?

Jedermann muss sehen können, was der Markt bietet und muss letztlich entscheiden, welche Leistung er daraus nutzen will, was er bezahlen will und welche tatsächlichen und für ihn nachprüfbaren Grundlagen zu den Angeboten bestehen, und auf welcher Qualitätsstufe. Beginnen wir eine Betrachtung bei den gewerblichen Angeboten.

Zu den Fakten: Im Netz findet sich bei Google nach der Eingabe "haushueter" : der Haushüter-Verband, Haushüter GAD-altos, Hausschützer, Heimschützer, Homesitter, Haus-Sicherheits-Service, Bewachungsunternehmen, Bürodienstleister, Verbände, Portale, Privat-Detektive, Marktplätze und sonstige Anbieter die eben aufgrund des keywords "haushueter" gefunden werden wollen. Inwieweit die Markenrechte von Haushüter GAD-altos tangiert werden, muss an anderer Stelle geklärt werden. Google bietet damit über 89.800 (gestern, 11.07.) Eintragungen zum Thema an. Eintragungen, die sehr unterschiedlich sind. Teilweise werden Anbieter auch mehrfach aufgeführt. Das erscheint auf den ersten Blick unübersichtlich.

Für den Verbraucher stellt sich also die Frage entweder nach einer gewerblichen Betreuung mit allen Absicherungen und Steuervorteilen oder der Hilfe von privaten Kräften. Daraus ist dann abzuleiten, was die Vor- und /oder Nachteile sein können.

Erkundigen kann man sich bei Auskunfteien und die Industrie- und Handelskammern. Man wird telefonieren und letztlich schriftliche Informationen anfordern, welche von gewerblichen Anbietern sicherlich geliefert werden. Unklarer mag es sein, von Privatpersonen Zeugnisse zu erhalten, welche dann Aussagen über die angebotene Leistung enthalten. Die erhaltenen Leistungsangebote sind dann nach der eigenen Zielsetzung auszurichten.

Aussagen zur Qualität sind im Netz natürlich zu finden. Ein Siegel zum Beispiel. Die dort genannten Kriterien beschreiben die Grundlagen kaufmännischer Basisarbeit. Es gibt schon einen von fünf Sternen, wenn man eine Gewerbe angemeldet hat und bereits den nächsten, für eine Haftpflichtversicherung. Dies sind eher keine Qualitätsaussagen, sondern Notwendigkeiten. Dafür muss nichts ver- oder gesiegelt werden. Es kommt hier natürlich auf den Standort oder -punkt des Betrachters an. Letztlich jedoch auf die Bewertung des Verbrauchers.

Der Haushüter Verband stattet seine Mitglieder mit einer Zertifizierung aus. Leider wird über die Grundlagen dieser Zertifizierung nichts gesagt, außer, dass eine behördliche Zulassung vorliegt. Wenn aber jemand geschäftlich aktiv sein will, muss er sich nach § 14 der Gewerbeordnung bei seiner Stadt anmelden und erhält eine amtliche Zulassungsurkunde. Somit ist er danach bereits ein behördlich zugelassener Gewerbetreibender. Also ähnlich wie beim "Siegel" kein besonderer Grund, dadurch zertifiziert zu sein. Es wird auch nicht gesagt, ob und in welcher Form diese Zertifizierungen geprüft werden und welche Zeiträume für eine Gültigkeit bestehen.

Wer ein selbständiges Gewerbe gründet, muss sich auch beim Finanzamt anmelden. Man kann von den Richtlinien des § 19 Abs. 1. des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch machen. Damit ist man Kleingebewerbetreibender weil der zu erwartende Umsatz unter EUR 50.000,00 im Jahr liegen wird. Es ist eine Kann-Regelung und eine scheinbare Erleichterung für die Startphase. Was ist aber, wenn die geschäftliche Entwicklung positiv verläuft und eine Umstellung vom Geschäftsbetrieb ohne MWSt. zum Geschäftsbetrieb mit MWSt. erforderlich wird. Wenn plötzlich alles 19 & teurer wird, bleiben dann die mühsam erworbenen Kunden weg und schrumpft der Umsatz wieder unter EUR 50.000,00? Ist das dann nicht die Einladung zu einem Domino-Spiel?

Normal ist anders.
Grundsätzlich besteht Mehrwertsteuerpflicht für jeden Gewerbetrieb. Da man davon ausgehen sollte, dass die geschäftliche Entwicklung positiv verläuft, ist die MWSt.- Frage nur eine Zeitfrage. TIPPS gibt es bei der zuständigen IHK.

Welche Möglichkeiten hat der Verbraucher nun, Informationen zu finden, die er "getrost nach Hause tragen" kann?
Jeder Unternehmer, auch ein Neustarter kann sich in das Handelsregister (HR) eintragen lassen. Mit dem Eintrag wird die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Buchhaltung eingegangen. (Quelle: Handelsgesetzbuch) Nach dem Eintrag ist der Geschäftsbetrieb eine "Firma", unabhängig vom Umsatz. Der Inhaber dieser neuen Firma wird kraft Eintrages zum Kaufmann, auch dann, wenn er zuvor eine andere berufliche Laufbahn hatte. Kaufmännisches Wissen kann man lernen. Ein Zeitaufwand der sich für jeden Unternehmer lohnt.

Der HR-Eintrag ist das erste nachprüfbare Kriterium für den Verbraucher. Eine "Firma" ist ein (dann ehemaliger) Gewerbetreibender nur, dann wenn er im HR eingetragen ist. Sonst gilt dies nur für Kapitalgesellschaften. Warum soll das nun ein Kriterium für den Verbraucher sein? Weil er als Verbraucher davon ausgehen kann: "Hier ist Jemand, der es ernst meint und voran kommen will". Ein erster Baustein, denn es geht dem Verbraucher ja um sein immobiles Vermögen, welches er vorübergehend in fremde Hände geben will. Meist sind auch die Haustiere der Grund für diese Überlegung der Betreuung durch fremde Hände. Ohne Vertrauen ist da nichts zu machen. Auf Seiten des Nutzers und des Anbieters nicht.

Ein Unternehmen kann, darf und muss sich weiter entwickeln. Man kann Qualifizierungen für sich selbst oder für sein Unternehmen (seine Firma) erwirken. Daraus entstehen amtliche oder halbamtliche Dokumente, die dem Verbraucher prüfbare Auswahlkriterien bieten.

Ein Unternehmer (eine Firma) kann sich (erfolgreich) bemühen, sein Angebot durch Markenrechte zu stärken. Daraus entstehen Urkunden die für den Verbraucher Anhaltspunkte für eine Auswahl sein können.

Ein Unternehmer (eine Firma) kann in seiner Öffentlichkeitsarbeit seinen Geschäftsumfang deutlich darstellen. Gerade im Internet bieten sich vielfältige Möglichkeiten. Lebendig, offen, transparent, wahrhaftig und nachvollziehbar, so sollte sich insgesamt das Angebot für den Verbraucher darstellen. Das sind vertrauensbildende Maßnahmen die dann aber auch nachgewiesen und "gelebt" werden müssen.

Ein nicht zu unterschätzendes Kriterium ist sicher auch die Dauer der beruflichen Erfahrung und eine schriftliche Verbraucherinformation über die Form und die Leistungsfähigkeit des Angebotes. Ein neues Unternehmen ist hier zwar im Nachteil, das ist aber unvermeidlich. Umso wichtiger ist für einen neuen Unternehmer, dass er auch mit diesem (mit der Zeit abnehmenden) Handikap klar und offen dem Verbraucher entgegentritt und um Vertrauen wirbt. Auch er wird seine Kunden finden.

Für den Verbraucher stehen neben den Zertifizierungen und dem Qualitätssiegel auf der einen Seite, die hier beschriebenen, öffentlich zugänglichen Dokumente gegenüber. (Quelle: http://www.haushueter.com/seiten/impressum.html) Die Qual der Wahl bleibt beim Verbraucher selbst. Im Ergebnis ist dem Verbraucher zu empfehlen, auf Informationen zu achten, die für ihn nachprüfbar sind. Selbstgestrickte Siegel und nicht nachprüfbare Zertifikate sind es jedenfalls nicht.

Und was ist mit privaten Lösungen?
Diese sind keine Haushüter-Angebote sondern beliebige Tätigkeiten rund ums Haus!
Wer nun, aus welchen Gründen auch immer, nur private Lösungen sucht (sowohl als Anbieter der Leistung oder auch als Nutzer der Leistung) sollte sinnvollerweise stets offen arbeiten.

In der Sendung wurde darauf hin, dass ein Vergleich mit professionellen Haushütern nicht zulässig sei. Es wurden Hinweise diskutiert wie bei einer privaten Suche nach Hilfe vorgegangen werden kann. Insbesondere dann, wenn diese nur stundenweise ausgeschrieben ist. Hier noch einmal zum "nachlesen".

1. Es beginnt mit einer Anzeige in welcher auf die vollständige Adresse und die Festnetz-Rufnummer Wert gelegt werden sollte.
2. Es sollten Treffen mit mehreren Personen auf neutralem Boden stattfinden, also (noch) nicht im Objekt der späteren Leistung. Dies sollte den Bewerbern deutlich mitgeteilt werden.
3. Ein Blick auf den Personalausweis und damit auf die genannte Adresse ist sinnvoll, weiterhin ein Foto vom Ausweis (Handy-Foto).
4. Besuche in der Wohnung des ausgesuchten Bewerbers vor dem Vertragsabschluss damit klar ist wo und wie er wohnt.
5. Dann kann der Vertrag im Leistungsobjekt geschlossenwerden. Dort ist die Aufgabe dort noch einmal zu zeigen.
6. Der Leistungserbringer sollte in den Versicherungsrahmen des Nutzers eingebunden werden (Hausrat, Haftpflicht, Gebäudehaftpflicht (Schnee)).
7. Ein polizeiliches Führungszeugnis des Leistungserbringers gehört zur Bringschuld dazu.
8. Endet eines Tages der Dienst, so hat der Leistungserbringer Anspruch auf ein Zeugnis, damit er bei künftigen Kunden einen Nachweis hat. Dies sollte schon die Fairness vorschreiben.

Der private Nutzer einer Leistung hat die (staatstragende) Möglichkeit diese Beschäftigung mit dem so genannten Haushaltsscheck-Verfahren zu legalisieren. Das Verfahren ist zwar Bürokratie aber nicht allzu schwer zu lernen und auch nicht schwer durchzuführen. Es bleibt eine Entscheidung für den Staat und damit für die Gemeinschaft, oder es ist Schwarzarbeit.

Privatpersonen als Leistungs-Anbieter sollten sich grundsätzlich legitimieren (Ausweis vorlegen) und vor dem Vertragsabschluss darauf dringen, dass sie in den Haftpflicht -Versicherungsrahmen des Nutzers eingebunden werden um ihr eigenes Risiko zu minimieren. Trotzdem ist eine eigene Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese sollte dann auch die Haftung für die Betreuung fremden Eigentums und fremder Hunde enthalten. Es ist gut, eine Kopie dieser Versicherungspolice vorlegen zu können! Arbeiten sollten grundsätzlich nur mit Haushaltsscheck durchgeführt werden denn sonst ist es Schwarzarbeit.

Wenn private Dienste in dieser Form durchgeführt werden, ist dies auch eine Form der Qualität. Sie bedeuten für den Nutzer einen ungewohnten logistischen Aufwand. Für den Nutzer/Kunden bleibt zusätzlich stets das Risiko, sich an eine Person zu binden um ggfs. im Bedarfsfalle doch nicht bedient zu werden.

Dieses Risiko ist bei einem professionellen Haushüter-Arbeitgeber eher marginal bis nicht vorhanden. Dieser bietet aus einem Personal-Pool professionelle Haushüter, die während der Vertragszeit rund um die Uhr im Haus oder der Wohnung leben. Die Aufgaben werden während des Tages durchführt. Diese hat sein Arbeitgeber mit dem Kunden vereinbart. Es sind in aller Regel standardisierte Tätigkeiten, die mit Checklisten begleitet werden. Seine Leistungszeit ist auf rund 2 Stunden pro Tag abgestellt. Die Reisekosten werden dem Kunden meistens als Pauschale berechnet. Der Kunde bezahlt pro Tag für die Basis-Leistung ab EUR 55,00 incl. MWSt. + Reisepauschale. Sondervereinbarungen über Leistungen und deren Bezahlung sind denkbar.

Der Arbeitgeber des Haushüters übernimmt aus dem Tages-Preis alle staatlichen Abgaben wie die Mehrwertsteuer, die Abgaben für geringfügig Beschäftigte an die Knappschaft, die Versicherung gegen Schaden und Unfall. Er leitet rund 25 % an den Mitarbeiter weiter und zahlt ihm die Reisekosten. Für einen Auftrag an professionelle Haushüter spricht weiterhin, dass der Nutzer der Dienstleistung in aller Regel auf mehrere gleichwertige Person zurückgreifen kann. Dafür steht dann der gewerbliche Arbeitgeber in der Pflicht. Die Tätigkeit eines professionellen Haushüters ist steuerlich begünstigt.

TIPP:
Ist ein gewerblicher Anbieter Kleingewerbetreibender, sollte sein Preis analog ca. EUR 45,00 / 46,00 betragen da er ja keine MWSt. abführt.

Zum guten Schluss
hat am 09.07.2012 die Zürich Gruppe Deutschland (Versicherung) eine Studie veröffentlicht aus der zu entnehmen ist, dass rund 1 % (der befragten Personen) einen professionellen Haushüter in Anspruch nimmt. Hochgerechnet auf die Anzahl der Privathaushalte http://de.statista.com/statistik/daten/studie/1240/umfrage/anzahl-der-privathaushalte-deutschland-nach-bundeslaendern/ sind das etwa 350 TSD bis 400 TSD Nutzer. Gleichzeitig haben 25 % der gleichen Befragten (10 MIO) Angst vor Einbrechern während ihres Urlaubes. Eigentlich ein Widerspruch. Da gibt es noch viel zu tun für professionelle Haushüter. Hier ist der Bericht der Zürich Gruppe: http://www.presseportal.de/pm/63040/2285445/urlaubszeit-deutsche-vertrauen-auf-nachbarn-bild.

Bildrechte: Quelle: Zürich Versicherung mit Veröffentlichungsfreigabe.
Die Firma Haushüter GAD-altos Inh. Gabriele Adam e. K. ist seit 1986 mit der Dienstleistung beschäftigt. Es werden Bewachungen, Haus- Personen- und Tierbetreuungen durchgeführt, die sich dadurch kennzeichnen, dass sich während der gesamten Zeit die Mitarbeiter der Firma im Haus des Kunden befinden. Dadurch entsteht eine außerordentlich kurze Reaktionszeit bei Ereignissen jeder Art.

Die Tätigkeit der Firma wird durch zwei Markenrechte unterstützt. Hier die Nummern der Marken-Urkunden: 307 17 893 und 30 2008 056 078. siehe Impressum unter http://www.haushueter.com
Haushüter GAD-altos, Inh. Gabriele Adam e. K.
Klaus Adam
Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
02182-884141

http://www.haushueter.com

Pressekontakt:
Haushüter GAD-altos
Klaus Adam
Auf den Stöcken 42
41472 Neuss
info@haushueter.com
02182-884141
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