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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: \'Der deutschen Recyclingbranche drohen Nachinvestitionen in Millionenhöhe\'

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 27. Juni 2012 @ 09:18:47 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(356 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Bundesumweltministerium plant massive Verschärfung im Bereich des Gewässerschutzes

Der Gewässerschutz genießt in der Umweltgesetzgebung zu Recht einen sehr hohen Rang. Dementsprechend verfügt das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch über zum Teil deutlich weitergehende Eingriffsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden im Bereich des Gewässerschutzes als beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bereich der Luftreinhaltung. Dennoch plant das Bundesumweltministerium (BMU) derzeit eine nochmalige Verschärfung im Gewässerschutz. Konkret geht es um eine meist nur Fachleuten bekannte Spezialregelung, der so genannten "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VAUwS), die derzeit im Entwurf vorliegt. Michael Blöcher, Technischer Leiter im Bereich Technics der ALBA Group, erklärt im Interview mit recyclingnews, warum das BMU mit dieser Verordnung die gesamte bundesdeutsche Recyclingbranche gegen sich aufbringt.

Eigentlich klingt alles ganz harmlos: Im Zuge der Föderalismusreform wechselte die Zuständigkeit für die insgesamt sechzehn Spezialverordnungen der Bundesländer über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum BMU. Zwar waren die sechzehn Verordnungen der Länder analog aufgebaut und in vielen Punkten sogar textidentisch. Dennoch gab es - historisch gewachsen - länderspezifische Besonderheiten in jeder Einzelnorm, was regelmäßig zu Mehraufwand in der Umsetzungspraxis und dem Vollzug führte. Somit bieten sich für die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung dieser bisher durch die Bundesländer ausgefüllten Kompetenzen grundsätzlich große Chancen sowohl für den Gewässerschutz, als auch für die Planer, Errichter und Betreiber der von der Verordnung betroffenen Anlagen sowie für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Aktuell sieht es aber nicht danach aus, als wenn diese Chancen genutzt würden. Im Gegenteil: Das Bundesumweltministerium verwendet den formalen Anpassungsgrund für eine massive Verschärfung der inhaltlichen Regelungen in der Verordnung, und zwar zum Nachteil der gesamten Recyclingindustrie und damit letztlich auch zum Nachteil anderer Schutzgüter im Umweltbereich.

recyclingnews: Herr Blöcher, die gesamte Recyclingbranche läuft Sturm gegen den aktuellen Entwurf des Umweltministeriums. Was sind die wesentlichen Kritikpunkte?

Michael Blöcher: Bereits mit Vorlage des ersten Entwurfs des BMU vom 24. November 2010 gab es einen engen Schulterschluss zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), dem Verband Deutscher Metallhändler (VDM) und der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) gegen den Normentwurf. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) griff die Vorlage massiv an. Hauptkritikpunkt war, dass alle Abfälle grundsätzlich in die Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft werden sollten, welches die höchste Gefährdungsstufe des Wasserhaushaltsrechts ist. Das BMU wollte der gesamten Entsorgungsbranche tatsächlich zumuten, in einem komplizierten bürokratischen Verfahren jede Fuhre Abfall, die gerade angeliefert wird, chemisch zu analysieren und den Nachweis zu führen, dass von eben diesem Abfall keine Wassergefährdung ausgeht, oder ihn - wenn das nicht möglich ist, wovon in der Praxis regelmäßig ausgegangen werden muss - in die höchste Gefährdungsklasse einzustufen. Somit wären aufgrund eines formalen Zuständigkeitswechsels in der Verwaltung von heute auf morgen alle, und ich meine wirklich alle, Standorte, an denen Abfälle angenommen werden, vollständig mit Oberflächenversiegelungen auszustatten gewesen. Nehmen Sie als Beispiel einen Schrottplatz wie ihn die ALBA Group in Dortmund betreibt. Dieser hat eine Fläche von etwa 70.000 Quadratmetern auf dem unter anderem Stahlträger, Kupferrohre oder Aluminiumteile gelagert werden - Material, von dem keinerlei Wassergefährdung ausgeht. Konservativ geschätzt würden mit der neuen Verordnung etwa 100 Euro pro Quadratmeter für die notwendigen Umbaumaßnahmen an der Oberflächenversiegelung anfallen, was alleine an diesem Standort einer Summe von 7 Millionen Euro entspricht. Überschlägt man das grob für alle vergleichbaren Standorte in Deutschland wären somit Investitionen im dreistelligen Millionenbereich notwendig.

recyclingnews: Hat das BMU denn auf diese massive Kritik nicht reagiert?

Michael Blöcher: Doch, das BMU hat schon reagiert - allerdings bei Weitem nicht zufriedenstellend. Im Gegenteil - das Risiko für die Branche ist unverändert. Denn nach dem neuen Entwurf des BMU vom 21. Januar dieses Jahres müssen Abfälle zwar nicht mehr grundsätzlich in die höchste Wassergefährdungsklasse eingestuft werden, sondern gelten "nur noch" grundsätzlich als wassergefährdend - ohne Einstufung in eine Klasse. Abfälle werden damit aber auch in dieser Fassung unter den Generalverdacht gestellt, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, Gewässer oder das Grundwasser nachteilig zu verändern.

Dabei handelt es sich bei der Bezeichnung "Abfall" allein um eine rechtliche Zustandsbeschreibung, die über die chemische Zusammensetzung eines Stoffes oder Gemisches nichts aussagt. Und es ist alleine die chemische Zusammensetzung, die für die Frage entscheidend ist, wie ein Stoff oder Gemisch hinsichtlich seiner Wassergefährdung einzustufen ist. Bisher sind keine Forschungsvorhaben und keine Fachgremien zu dem Schluss gekommen, dass Abfall diesbezüglich praktikabel eingestuft werden kann. Dennoch müssten unter diesen Bedingungen für Abfälle alle Vorschriften beachtet werden, die für wassergefährdende Chemikalien zu Recht gelten.

recyclingnews: Welche Folgen sind Ihrer Meinung nach absehbar, falls die VAUwS in der jetzigen Form in Kraft tritt?

Michael Blöcher: Zunächst einmal wird es zu absurden Fällen in der Praxis kommen, die man niemandem mehr erklären kann. Nehmen Sie das Beispiel einer Spundwand in einem Hafenbecken, die ausgetauscht und dem Recycling zugeführt werden soll. Diese hat über viele Jahre Kontakt mit dem Wasser im Hafen gehabt, würde dann aber aus juristischer Sicht schlagartig wassergefährdend, sobald sie ausgebaut und am Schrottplatz angeliefert wird.

Viel bedeutender ist aber der bevorstehende Vollzug der Verordnung durch die zuständigen Wasserbehörden. Da es im Wasserrecht, anders als im Immissionsschutzrecht, keinen Bestandsschutz gibt, werden die Behörden nach und nach so genannte wasserrechtliche Ordnungsverfahren einleiten, im Rahmen derer die Betreiber von Recyclingplätzen nachinvestieren müssen. Entweder sind die Betreiber dann gezwungen, flächendeckend ihre Oberflächenversiegelungen gemäß der neuen Norm einzurichten, oder sie dürfen ihre Plätze vollständig überdachen. Wie die Behörden das letztlich vollziehen werden, kann derzeit niemand abschließend sagen. Dies ist auch abhängig von den Umständen im Einzelfall. Teuer wird es aber für den Betreiber in jedem Fall. Und diese Kosten müssen erwirtschaftet werden.

Im Endeffekt bedeutet das, dass die Verabschiedung der VAUwS in der jetzigen Form sogar zu weniger Umweltschutz führen wird. Denn der Einsatz von Sekundärrohstoffen wird durch die VAUwS wirtschaftlich deutlich unattraktiver im Vergleich zum Primärrohstoff. Bei einigen Sekundärrohstoffen mit geringer Wertschöpfungstiefe kann es sogar passieren, dass das gesamte Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert.

Schlimme Auswüchse der neuen Rechtsnorm drohen zudem in den Grenzregionen Deutschlands: Da sich der Geltungsbereich der VAUwS nur auf Deutschland erstrecken wird, ist absehbar, dass für viele Recyclingstandorte die Produktionsverlagerung ins angrenzende europäische Ausland eine echte Alternative darstellen wird.

recyclingnews: Wie geht es jetzt weiter mit dem Verordnungsentwurf?

Michael Blöcher: Derzeit erfolgt die Abstimmung des Entwurfs auf Ebene der Ressorts zwischen Bundeswirtschafts-, Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium. Es hat bereits mehrere Termine gegeben, man konnte sich aber noch nicht auf eine einheitliche Position einigen. Unterstellt, die Ressortabstimmung erfolgt bis Ende Juni 2012, muss danach die Notifizierung bei der EU-Kommission folgen, die circa drei Monate dauert. Falls dann der Bundesrat einbezogen werden muss, dauert das nochmal circa drei Monate. Anschließend gäbe es den Kabinettsbeschluss und die VAUwS wäre verabschiedet. Es gibt also noch ein Zeitfenster, um das Schlimmste zu verhindern.

recyclingnews: Was wünschen Sie sich von der Politik?

Michael Blöcher: Es gibt drei klare Forderungen der Branche an die Politik: Erstens: Keine Verschärfung der Rechtslage im Rahmen eines formalen Aktes. Zweitens: Herausnahme von Abfällen aus dem Regelungsbereich der VAUwS, stattdessen Fokussierung auf die Anlagen. Und drittens: Kooperation anstatt Konfrontation mit der Recyclingbranche, die eine Vorbildfunktion bei dem zentralen umweltpolitischen Thema unserer Zeit hat, nämlich dem Klimaschutz.

recyclingnews: Ihr Fazit?

Michael Blöcher: Der ganze Vorgang ist ein Stück aus dem Tollhaus. Ausgerechnet das BMU betreibt beim Gewässerschutz eine Politik zum Nachteil des Recyclings und damit zum Nachteil von Klima- und Umweltschutz insgesamt. Die Recyclingbranche kann und darf sich damit nicht abfinden, zumal die Fallzahlen an Verstößen in diesem Bereich seit Jahrzehnten rückläufig sind. Es gibt also noch nicht mal eine belastbare inhaltliche Begründung für den Vorstoß.

recyclingnews: Herr Blöcher, vielen Dank für das Gespräch.

Bitte beachten Sie unser Onlineportal mit Informationen rund um die Themen Rohstoffe und Recycling: www.recyclingnews.info.
Über die ALBA Group:

Die ALBA Group ist mit ihren beiden Marken ALBA und Interseroh in rund 200 Tochter- und Beteiligungsunternehmen in Deutschland und weiteren dreizehn europäischen Ländern sowie in Asien und den USA aktiv. Mit insgesamt knapp 9.000 Mitarbeitern* erwirtschaftet sie ein jährliches Umsatzvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Damit ist die ALBA Group einer der führenden Recycling- und Umweltdienstleister sowie Rohstoffversorger weltweit. Schwerpunkte der operativen Tätigkeit von Interseroh sind die Organisation der Rücknahme von Verpackungen und Produkten sowie die Vermarktung von Stahl- und Metallschrotten. Schwerpunkte der operativen Tätigkeit von ALBA sind Entsorgungsdienstleistungen im kommunalen und gewerblichen Bereich, Vermarktung von Sekundärrohstoffen, Entwicklung und Betrieb von Recycling- und Produktionsanlagen sowie Konzeption und Durchführung von Facility Services.

* Beschäftigte / inkl. Minderheitsbeteiligungen

Weitere Informationen zur ALBA Group finden Sie unter www.albagroup.de. Unter www.albagroup.de/presse können Sie alle Pressemitteilungen der ALBA Group als RSS Feed abonnieren.

Bitte beachten Sie auch unser Onlineportal mit Informationen rund um die Themen Rohstoffe und Recycling: www.recyclingnews.info.
ALBA Group plc & Co. KG
Susanne Jagenburg
Bismarckstraße 105
10625 Berlin
susanne.jagenburg@albagroup.de
+49 (30) 351 82-508
http://www.recyclingnews.info



Bundesumweltministerium plant massive Verschärfung im Bereich des Gewässerschutzes

Der Gewässerschutz genießt in der Umweltgesetzgebung zu Recht einen sehr hohen Rang. Dementsprechend verfügt das deutsche Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch über zum Teil deutlich weitergehende Eingriffsmöglichkeiten der Überwachungsbehörden im Bereich des Gewässerschutzes als beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Bereich der Luftreinhaltung. Dennoch plant das Bundesumweltministerium (BMU) derzeit eine nochmalige Verschärfung im Gewässerschutz. Konkret geht es um eine meist nur Fachleuten bekannte Spezialregelung, der so genannten "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (VAUwS), die derzeit im Entwurf vorliegt. Michael Blöcher, Technischer Leiter im Bereich Technics der ALBA Group, erklärt im Interview mit recyclingnews, warum das BMU mit dieser Verordnung die gesamte bundesdeutsche Recyclingbranche gegen sich aufbringt.

Eigentlich klingt alles ganz harmlos: Im Zuge der Föderalismusreform wechselte die Zuständigkeit für die insgesamt sechzehn Spezialverordnungen der Bundesländer über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zum BMU. Zwar waren die sechzehn Verordnungen der Länder analog aufgebaut und in vielen Punkten sogar textidentisch. Dennoch gab es - historisch gewachsen - länderspezifische Besonderheiten in jeder Einzelnorm, was regelmäßig zu Mehraufwand in der Umsetzungspraxis und dem Vollzug führte. Somit bieten sich für die angestrebte bundesweite Vereinheitlichung dieser bisher durch die Bundesländer ausgefüllten Kompetenzen grundsätzlich große Chancen sowohl für den Gewässerschutz, als auch für die Planer, Errichter und Betreiber der von der Verordnung betroffenen Anlagen sowie für die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Aktuell sieht es aber nicht danach aus, als wenn diese Chancen genutzt würden. Im Gegenteil: Das Bundesumweltministerium verwendet den formalen Anpassungsgrund für eine massive Verschärfung der inhaltlichen Regelungen in der Verordnung, und zwar zum Nachteil der gesamten Recyclingindustrie und damit letztlich auch zum Nachteil anderer Schutzgüter im Umweltbereich.

recyclingnews: Herr Blöcher, die gesamte Recyclingbranche läuft Sturm gegen den aktuellen Entwurf des Umweltministeriums. Was sind die wesentlichen Kritikpunkte?

Michael Blöcher: Bereits mit Vorlage des ersten Entwurfs des BMU vom 24. November 2010 gab es einen engen Schulterschluss zwischen dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE), dem Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (BVSE), dem Verband Deutscher Metallhändler (VDM) und der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) gegen den Normentwurf. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) griff die Vorlage massiv an. Hauptkritikpunkt war, dass alle Abfälle grundsätzlich in die Wassergefährdungsklasse 3 eingestuft werden sollten, welches die höchste Gefährdungsstufe des Wasserhaushaltsrechts ist. Das BMU wollte der gesamten Entsorgungsbranche tatsächlich zumuten, in einem komplizierten bürokratischen Verfahren jede Fuhre Abfall, die gerade angeliefert wird, chemisch zu analysieren und den Nachweis zu führen, dass von eben diesem Abfall keine Wassergefährdung ausgeht, oder ihn - wenn das nicht möglich ist, wovon in der Praxis regelmäßig ausgegangen werden muss - in die höchste Gefährdungsklasse einzustufen. Somit wären aufgrund eines formalen Zuständigkeitswechsels in der Verwaltung von heute auf morgen alle, und ich meine wirklich alle, Standorte, an denen Abfälle angenommen werden, vollständig mit Oberflächenversiegelungen auszustatten gewesen. Nehmen Sie als Beispiel einen Schrottplatz wie ihn die ALBA Group in Dortmund betreibt. Dieser hat eine Fläche von etwa 70.000 Quadratmetern auf dem unter anderem Stahlträger, Kupferrohre oder Aluminiumteile gelagert werden - Material, von dem keinerlei Wassergefährdung ausgeht. Konservativ geschätzt würden mit der neuen Verordnung etwa 100 Euro pro Quadratmeter für die notwendigen Umbaumaßnahmen an der Oberflächenversiegelung anfallen, was alleine an diesem Standort einer Summe von 7 Millionen Euro entspricht. Überschlägt man das grob für alle vergleichbaren Standorte in Deutschland wären somit Investitionen im dreistelligen Millionenbereich notwendig.

recyclingnews: Hat das BMU denn auf diese massive Kritik nicht reagiert?

Michael Blöcher: Doch, das BMU hat schon reagiert - allerdings bei Weitem nicht zufriedenstellend. Im Gegenteil - das Risiko für die Branche ist unverändert. Denn nach dem neuen Entwurf des BMU vom 21. Januar dieses Jahres müssen Abfälle zwar nicht mehr grundsätzlich in die höchste Wassergefährdungsklasse eingestuft werden, sondern gelten "nur noch" grundsätzlich als wassergefährdend - ohne Einstufung in eine Klasse. Abfälle werden damit aber auch in dieser Fassung unter den Generalverdacht gestellt, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, Gewässer oder das Grundwasser nachteilig zu verändern.

Dabei handelt es sich bei der Bezeichnung "Abfall" allein um eine rechtliche Zustandsbeschreibung, die über die chemische Zusammensetzung eines Stoffes oder Gemisches nichts aussagt. Und es ist alleine die chemische Zusammensetzung, die für die Frage entscheidend ist, wie ein Stoff oder Gemisch hinsichtlich seiner Wassergefährdung einzustufen ist. Bisher sind keine Forschungsvorhaben und keine Fachgremien zu dem Schluss gekommen, dass Abfall diesbezüglich praktikabel eingestuft werden kann. Dennoch müssten unter diesen Bedingungen für Abfälle alle Vorschriften beachtet werden, die für wassergefährdende Chemikalien zu Recht gelten.

recyclingnews: Welche Folgen sind Ihrer Meinung nach absehbar, falls die VAUwS in der jetzigen Form in Kraft tritt?

Michael Blöcher: Zunächst einmal wird es zu absurden Fällen in der Praxis kommen, die man niemandem mehr erklären kann. Nehmen Sie das Beispiel einer Spundwand in einem Hafenbecken, die ausgetauscht und dem Recycling zugeführt werden soll. Diese hat über viele Jahre Kontakt mit dem Wasser im Hafen gehabt, würde dann aber aus juristischer Sicht schlagartig wassergefährdend, sobald sie ausgebaut und am Schrottplatz angeliefert wird.

Viel bedeutender ist aber der bevorstehende Vollzug der Verordnung durch die zuständigen Wasserbehörden. Da es im Wasserrecht, anders als im Immissionsschutzrecht, keinen Bestandsschutz gibt, werden die Behörden nach und nach so genannte wasserrechtliche Ordnungsverfahren einleiten, im Rahmen derer die Betreiber von Recyclingplätzen nachinvestieren müssen. Entweder sind die Betreiber dann gezwungen, flächendeckend ihre Oberflächenversiegelungen gemäß der neuen Norm einzurichten, oder sie dürfen ihre Plätze vollständig überdachen. Wie die Behörden das letztlich vollziehen werden, kann derzeit niemand abschließend sagen. Dies ist auch abhängig von den Umständen im Einzelfall. Teuer wird es aber für den Betreiber in jedem Fall. Und diese Kosten müssen erwirtschaftet werden.

Im Endeffekt bedeutet das, dass die Verabschiedung der VAUwS in der jetzigen Form sogar zu weniger Umweltschutz führen wird. Denn der Einsatz von Sekundärrohstoffen wird durch die VAUwS wirtschaftlich deutlich unattraktiver im Vergleich zum Primärrohstoff. Bei einigen Sekundärrohstoffen mit geringer Wertschöpfungstiefe kann es sogar passieren, dass das gesamte Geschäftsmodell nicht mehr funktioniert.

Schlimme Auswüchse der neuen Rechtsnorm drohen zudem in den Grenzregionen Deutschlands: Da sich der Geltungsbereich der VAUwS nur auf Deutschland erstrecken wird, ist absehbar, dass für viele Recyclingstandorte die Produktionsverlagerung ins angrenzende europäische Ausland eine echte Alternative darstellen wird.

recyclingnews: Wie geht es jetzt weiter mit dem Verordnungsentwurf?

Michael Blöcher: Derzeit erfolgt die Abstimmung des Entwurfs auf Ebene der Ressorts zwischen Bundeswirtschafts-, Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium. Es hat bereits mehrere Termine gegeben, man konnte sich aber noch nicht auf eine einheitliche Position einigen. Unterstellt, die Ressortabstimmung erfolgt bis Ende Juni 2012, muss danach die Notifizierung bei der EU-Kommission folgen, die circa drei Monate dauert. Falls dann der Bundesrat einbezogen werden muss, dauert das nochmal circa drei Monate. Anschließend gäbe es den Kabinettsbeschluss und die VAUwS wäre verabschiedet. Es gibt also noch ein Zeitfenster, um das Schlimmste zu verhindern.

recyclingnews: Was wünschen Sie sich von der Politik?

Michael Blöcher: Es gibt drei klare Forderungen der Branche an die Politik: Erstens: Keine Verschärfung der Rechtslage im Rahmen eines formalen Aktes. Zweitens: Herausnahme von Abfällen aus dem Regelungsbereich der VAUwS, stattdessen Fokussierung auf die Anlagen. Und drittens: Kooperation anstatt Konfrontation mit der Recyclingbranche, die eine Vorbildfunktion bei dem zentralen umweltpolitischen Thema unserer Zeit hat, nämlich dem Klimaschutz.

recyclingnews: Ihr Fazit?

Michael Blöcher: Der ganze Vorgang ist ein Stück aus dem Tollhaus. Ausgerechnet das BMU betreibt beim Gewässerschutz eine Politik zum Nachteil des Recyclings und damit zum Nachteil von Klima- und Umweltschutz insgesamt. Die Recyclingbranche kann und darf sich damit nicht abfinden, zumal die Fallzahlen an Verstößen in diesem Bereich seit Jahrzehnten rückläufig sind. Es gibt also noch nicht mal eine belastbare inhaltliche Begründung für den Vorstoß.

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