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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Privathaftpflicht: Kleinkinder sind nicht automatisch mitversichert

Veröffentlicht am Dienstag, dem 08. Mai 2012 @ 14:40:15 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(360 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren haften weder Eltern noch Nachwuchs
- Sinnvoller Schutz: Deliktunfähige Kinder in elterlicher Haftpflichtpolice berücksichtigen
- Preisunterschiede von bis zu 100 Euro pro Jahr zwischen den Versicherern

Berlin, 08. Mai 2012 - Welches Elternteil kennt derlei Situationen nicht: Beim Fußballspiel der Sprösslinge geht die Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch, der Laptop des Bekannten wird vom Nachwuchs mit Limonade geflutet oder die Autotür eines Verwandten beim Spielen mit Schmackes zerkratzt. Die Höhe des entstandenen Schadens kann sich schnell auf hunderte oder auch tausende Euro belaufen. Entgegen der landläufigen Meinung werden diese Schäden aber nicht automatisch von der Haftpflichtversicherung der Eltern übernommen. Daher weist das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de) darauf hin, dass Kinder generell, insbesondere aber der Nachwuchs im deliktunfähigen Alter, in der elterlichen Haftpflichtpolice explizit mitversichert werden sollten.

Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder

Hintergrund: Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland gemäß § 828 BGB als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Deliktunfähig meint, dass sie die Folgen des eigenen Handelns noch nicht absehen und für entstandene Schäden daher nicht haftbar gemacht werden können. Weitaus überraschender: Auch gegen die Eltern besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch. Es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. Nur dann kann eine gesetzliche Haftung gegen die Eltern geltend gemacht werden und die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden. Sind die Eltern jedoch ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, hat der Geschädigte das Nachsehen, da die elterliche Police dann nicht für den Schaden aufkommen muss.

Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung berücksichtigen

Weil Schäden, die durch kleinere Kinder verursacht werden, jedoch besonders häufig den eigenen Freundes- und Bekanntenkreis betreffen, kann es schnell unangenehm werden, wenn die Versicherung nicht zahlt. Deshalb ist es ratsam, den Nachwuchs im deliktunfähigen Alter in der eigenen Police zu berücksichtigen. Nur dann reguliert der Versicherer entstandene Schäden - unabhängig davon, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht.

"Die meisten Familien- oder Partnertarife schließen Kinder zwar bereits automatisch mit ein", erklärt Janine Pentzold von toptarif.de (www.toptarif.de). "Ausgenommen ist davon aber in der Regel der Nachwuchs im deliktunfähigen Alter. Dieser muss häufig separat mit einbezogen werden, was bei einigen Versichern kostenfrei oder oftmals gegen einen minimalen Mehrbeitrag pro Jahr möglich ist."

Das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de rät Eltern deshalb zu prüfen,

a. ob der Nachwuchs in bestehenden Verträgen (vor allem in Singletarifen) mitversichert ist,
b. ob auch Kinder im deliktunfähigen Alter berücksichtigt werden und
c. welche Tarifmodelle vom Versicherer angeboten werden, um deliktunfähige Kinder in den bestehenden Haftpflichtschutz zu integrieren oder
d. Tarife zu wählen, bei denen der Versicherer auf den Einwand der Deliktunfähigkeit verzichtet.

Preisunterschiede bei Privathaftpflichtversicherungen bis zu 100 Euro pro Jahr

Ob Single- oder Familientarif: Versicherungsnehmer mit Nachwuchs verfügen beim Anbieterwechsel grundsätzlich über hohe Einsparpotenziale. Günstige Privathaftpflichtpolicen sind bereits für knapp 40 Euro zu haben. Teure Versicherer verlangen bei gleichen oder ähnlichen Leistungen bis zu 100 Euro mehr pro Jahr.

"Verbraucher sollten bestehende Verträge daher regelmäßig auf den Prüfstand stellen, alternative Angebote einholen und vor Abschluss einer neuen Versicherung die Konditionen bei verschiedenen Anbietern genau vergleichen", empfiehlt Pentzold.*

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/versicherungen) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verschiedene Versicherungen vergleichen und kostenlos zu günstigen Anbietern wechseln.

* Berechnung des Einsparpotenziales mit folgenden Profilen:

Single mit Kind: 1977 geboren, Tarifmerkmale: Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung bis max. 150 Euro, jährliche Zahlweise, Laufzeit 3 Jahre

Familie mit Kind: Eltern 1977 geboren, Tarifmerkmale: Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung bis max. 150 Euro, jährliche Zahlweise, Laufzeit 3 Jahre
toptarif.de ist eines der führenden deutschen Verbraucherportale im Internet für den kompetenten Tarifvergleich. Auf www.toptarif.de können Verbraucher mit minimalem Aufwand attraktive Angebote in den Kategorien Strom, Gas, Versicherungen, Finanzen und DSL recherchieren und auf Wunsch direkt zu einem neuen Anbieter wechseln. Für eine individuelle und transparente Beratung steht das angeschlossene Servicecenter telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 - 10 30 499 zur Verfügung. Zudem finden Verbraucher auf dem Portal viele nützliche Tipps und Informationen rund um den Anbieterwechsel. Der gesamte Vergleichs- und Wechselservice ist dabei völlig kostenfrei und unabhängig.

Seit der Gründung im Sommer 2007 hat toptarif.de mehrere Hunderttausend Verbraucher beraten und beim Wechsel zu günstigeren Anbietern unterstützt. Das Unternehmen gehört mehrheitlich zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck und beschäftigt aktuell rund 80 Mitarbeiter am Standort Berlin.

TopTarif Internet GmbH
Rainer Brosch
Pappelallee 78-79
10437 Berlin
+49.30.2576205.23

http://www.toptarif.de

Pressekontakt:
piâbo medienmanagement GmbH
Nadin Heer
Weinmeisterstraße 12
10178 Berlin
presse@toptarif.de
+49.30.2576205.23
http://www.piabo.net



Für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren haften weder Eltern noch Nachwuchs
- Sinnvoller Schutz: Deliktunfähige Kinder in elterlicher Haftpflichtpolice berücksichtigen
- Preisunterschiede von bis zu 100 Euro pro Jahr zwischen den Versicherern

Berlin, 08. Mai 2012 - Welches Elternteil kennt derlei Situationen nicht: Beim Fußballspiel der Sprösslinge geht die Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch, der Laptop des Bekannten wird vom Nachwuchs mit Limonade geflutet oder die Autotür eines Verwandten beim Spielen mit Schmackes zerkratzt. Die Höhe des entstandenen Schadens kann sich schnell auf hunderte oder auch tausende Euro belaufen. Entgegen der landläufigen Meinung werden diese Schäden aber nicht automatisch von der Haftpflichtversicherung der Eltern übernommen. Daher weist das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de) darauf hin, dass Kinder generell, insbesondere aber der Nachwuchs im deliktunfähigen Alter, in der elterlichen Haftpflichtpolice explizit mitversichert werden sollten.

Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder

Hintergrund: Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland gemäß § 828 BGB als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Deliktunfähig meint, dass sie die Folgen des eigenen Handelns noch nicht absehen und für entstandene Schäden daher nicht haftbar gemacht werden können. Weitaus überraschender: Auch gegen die Eltern besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch. Es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. Nur dann kann eine gesetzliche Haftung gegen die Eltern geltend gemacht werden und die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden. Sind die Eltern jedoch ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, hat der Geschädigte das Nachsehen, da die elterliche Police dann nicht für den Schaden aufkommen muss.

Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung berücksichtigen

Weil Schäden, die durch kleinere Kinder verursacht werden, jedoch besonders häufig den eigenen Freundes- und Bekanntenkreis betreffen, kann es schnell unangenehm werden, wenn die Versicherung nicht zahlt. Deshalb ist es ratsam, den Nachwuchs im deliktunfähigen Alter in der eigenen Police zu berücksichtigen. Nur dann reguliert der Versicherer entstandene Schäden - unabhängig davon, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht.

"Die meisten Familien- oder Partnertarife schließen Kinder zwar bereits automatisch mit ein", erklärt Janine Pentzold von toptarif.de (www.toptarif.de). "Ausgenommen ist davon aber in der Regel der Nachwuchs im deliktunfähigen Alter. Dieser muss häufig separat mit einbezogen werden, was bei einigen Versichern kostenfrei oder oftmals gegen einen minimalen Mehrbeitrag pro Jahr möglich ist."

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a. ob der Nachwuchs in bestehenden Verträgen (vor allem in Singletarifen) mitversichert ist,
b. ob auch Kinder im deliktunfähigen Alter berücksichtigt werden und
c. welche Tarifmodelle vom Versicherer angeboten werden, um deliktunfähige Kinder in den bestehenden Haftpflichtschutz zu integrieren oder
d. Tarife zu wählen, bei denen der Versicherer auf den Einwand der Deliktunfähigkeit verzichtet.

Preisunterschiede bei Privathaftpflichtversicherungen bis zu 100 Euro pro Jahr

Ob Single- oder Familientarif: Versicherungsnehmer mit Nachwuchs verfügen beim Anbieterwechsel grundsätzlich über hohe Einsparpotenziale. Günstige Privathaftpflichtpolicen sind bereits für knapp 40 Euro zu haben. Teure Versicherer verlangen bei gleichen oder ähnlichen Leistungen bis zu 100 Euro mehr pro Jahr.

"Verbraucher sollten bestehende Verträge daher regelmäßig auf den Prüfstand stellen, alternative Angebote einholen und vor Abschluss einer neuen Versicherung die Konditionen bei verschiedenen Anbietern genau vergleichen", empfiehlt Pentzold.*

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* Berechnung des Einsparpotenziales mit folgenden Profilen:

Single mit Kind: 1977 geboren, Tarifmerkmale: Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung bis max. 150 Euro, jährliche Zahlweise, Laufzeit 3 Jahre

Familie mit Kind: Eltern 1977 geboren, Tarifmerkmale: Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung bis max. 150 Euro, jährliche Zahlweise, Laufzeit 3 Jahre
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