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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Für die Pflegekosten der Eltern aufkommen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 09. Februar 2012 @ 10:03:08 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Gesetzlich vorgeschrieben: Kinder müssen Kosten übernehmen

(mpt-192) Am 1. Januar 2012 trat das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das Angehörigen von Pflegebedürftigen bessere Möglichkeiten bereitet, die Pflege der Eltern zuhause zu übernehmen. Dabei kann für bis zu zwei Jahre die Arbeitszeit auf die Hälfte verringert werden, wobei natürlich auch auf ein Teil des Gehalts verzichtet werden muss. Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gibt es jedoch nicht. Wer sich für eine sogenannte Laienpflege entscheidet, die zum Beispiel durch Familienangehörige geleistet werden kann, der muss mit erheblich höheren Kosten rechnen.

Es herrscht noch immer große Unklarheit

TNS Emnid hat im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe http://www.deutsche-privat-pflege.de/ eine Umfrage unter 504 Personen ab 14 Jahren durchgeführt. Dabei kam heraus, dass 21 Prozent der Deutschen sich nicht bewusst sind, die Pflegekosten für Eltern übernehmen zu müssen. Nur etwa zwei Prozent antworteten auf die Frage "Glauben Sie, dass sich Kinder an den Kosten beteiligen müssen, wenn deren Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht alleine finanzieren können?" mit "ja, jeder unbegrenzt". 55 Prozent sind der Meinung, dass man sich nur nach den eigenen Möglichkeiten beteiligen muss, 23 Prozent glauben gar, dass es nur Personen betrifft, die ein entsprechend hohes Einkommen haben.

Ein böses Erwachen kann es geben, wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim muss. Im schlimmsten Fall muss eine Unterbringung in der Pflegestufe III finanziert werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt dabei aber nur einen Anteil von 1.550 Euro. Da ein Platz in einem Pflegeheim Kosten von ca. 3.200 Euro monatlich verursacht, liegt der Eigenanteil bei 1.650 Euro.

Wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht

Den ersten Teil müssen die pflegebedürftigen Eltern selbst beisteuern, nämlich mit ihrer Rente. Diese betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern durchschnittlich 347 Euro, in den neuen 787 Euro. Somit würde eine Pflegelücke von 1.303 Euro in den alten bzw. 863 Euro in den neuen Bundesländern entstehen, für die die Kinder aufkommen müssen - und dies nicht nur mit ihrem Sparvermögen, sondern auch mit eventuell vorhandenem Wohneigentum.

Hier richtet sich eine Zahlung also nicht nach der Bereitschaft der Kinder, sondern nach deren Einkommensverhältnissen, wobei hier nicht nur das Einkommen zu berücksichtigen ist, sondern auch mögliche Unterhaltsverpflichtungen.

Pflegezusatzversicherung als Vorsorge

Gegen hohe Pflegekosten kann man sich durch eine rechtzeitig abgeschlossene, private Pflegezusatzversicherung schützen, die zwingend die Laienpflege mit absichern sollte. Mehr Informationen auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen/pflegekosten-eltern.html

Foto: djd/www.deutsche-privat-pflege.de/Werner Heiber Fotografie

Die RatGeberZentrale bietet Rat im Internet mit viel persönlichem Service komplett kostenlos. In der RatGeberZentrale werden Texte, Checklisten, Podcasts und Videos veröffentlicht, die nur nützliche Informationen enthalten. Ein Team aus Fachjournalisten überprüft Tag für Tag laufende Suchanfragen, sichtet Tausende von Meldungen und Artikeln, und stellt nur die ins Redaktionssystem, die Antworten auf häufig gestellte Fragen liefern.
RatGeberZentrale
Richard Lamers
Bahnhofstraße 44
97234 Reichenberg
Tel. 0931 60099-0
www.ratgeberzentrale.de

Pressekontakt:
Ratgeberzentrale
Richard Lamers
Kölner Str. 72
50226 Frechen
lamers@ratgeberzentrale.de
02234/9817334
http://www.ratgeberzentrale.de

(Interessante Podcast News, Infos & Tipps können Sie auch hier recherchieren und nachlesen.)


Gesetzlich vorgeschrieben: Kinder müssen Kosten übernehmen

(mpt-192) Am 1. Januar 2012 trat das Familienpflegezeitgesetz in Kraft, das Angehörigen von Pflegebedürftigen bessere Möglichkeiten bereitet, die Pflege der Eltern zuhause zu übernehmen. Dabei kann für bis zu zwei Jahre die Arbeitszeit auf die Hälfte verringert werden, wobei natürlich auch auf ein Teil des Gehalts verzichtet werden muss. Einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit gibt es jedoch nicht. Wer sich für eine sogenannte Laienpflege entscheidet, die zum Beispiel durch Familienangehörige geleistet werden kann, der muss mit erheblich höheren Kosten rechnen.

Es herrscht noch immer große Unklarheit

TNS Emnid hat im Auftrag der Münchener Verein Versicherungsgruppe http://www.deutsche-privat-pflege.de/ eine Umfrage unter 504 Personen ab 14 Jahren durchgeführt. Dabei kam heraus, dass 21 Prozent der Deutschen sich nicht bewusst sind, die Pflegekosten für Eltern übernehmen zu müssen. Nur etwa zwei Prozent antworteten auf die Frage "Glauben Sie, dass sich Kinder an den Kosten beteiligen müssen, wenn deren Eltern pflegebedürftig werden und die Pflege nicht alleine finanzieren können?" mit "ja, jeder unbegrenzt". 55 Prozent sind der Meinung, dass man sich nur nach den eigenen Möglichkeiten beteiligen muss, 23 Prozent glauben gar, dass es nur Personen betrifft, die ein entsprechend hohes Einkommen haben.

Ein böses Erwachen kann es geben, wenn ein Elternteil in ein Pflegeheim muss. Im schlimmsten Fall muss eine Unterbringung in der Pflegestufe III finanziert werden. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt dabei aber nur einen Anteil von 1.550 Euro. Da ein Platz in einem Pflegeheim Kosten von ca. 3.200 Euro monatlich verursacht, liegt der Eigenanteil bei 1.650 Euro.

Wenn die Rente der Eltern nicht ausreicht

Den ersten Teil müssen die pflegebedürftigen Eltern selbst beisteuern, nämlich mit ihrer Rente. Diese betrug im Jahr 2009 in den alten Bundesländern durchschnittlich 347 Euro, in den neuen 787 Euro. Somit würde eine Pflegelücke von 1.303 Euro in den alten bzw. 863 Euro in den neuen Bundesländern entstehen, für die die Kinder aufkommen müssen - und dies nicht nur mit ihrem Sparvermögen, sondern auch mit eventuell vorhandenem Wohneigentum.

Hier richtet sich eine Zahlung also nicht nach der Bereitschaft der Kinder, sondern nach deren Einkommensverhältnissen, wobei hier nicht nur das Einkommen zu berücksichtigen ist, sondern auch mögliche Unterhaltsverpflichtungen.

Pflegezusatzversicherung als Vorsorge

Gegen hohe Pflegekosten kann man sich durch eine rechtzeitig abgeschlossene, private Pflegezusatzversicherung schützen, die zwingend die Laienpflege mit absichern sollte. Mehr Informationen auf den Seiten der RatGeberZentrale: http://www.ratgeberzentrale.de/steuern-und-finanzen/pflegekosten-eltern.html

Foto: djd/www.deutsche-privat-pflege.de/Werner Heiber Fotografie

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 Kriegsherr Putin: Gefangener des eigenen Irrsinns - und deshalb für die Welt gefährlich / Wer sagt das Putint - und begreift es dieser dann? (Deutsche-Politik-News, 13.03.2022)
Der vermeintlich große Stratege ist zum kleinen Diktator geworden, der auch das eigene Volk täglich härter knebeln muss, um es ruhig zu halten.

Unabhängig vom Ausgang des Angriffs auf die Ukraine hat sich schon heute die Zukunft Russlands verdunkelt.

Die Frage ist, wer Putin das sagt. Und ob dieser es begreift.

Putin ist der Gefangene des eigenen Irrsinns - und deshalb für die Welt gefährlich wie nie. http://www.mehr.bz/khs67j

Presseko ...

 Eine Fülle verlockender Rezepte (Kummer, 13.03.2022)
„Vegetarischer Genuss – Quer Beet“ bietet eine umfangreiche Auswahl toller Rezepte, die leicht nachzukochen sind. Hier ist für jeden etwas dabei und zeigt, das vegetarische Rezepte keineswegs langweilig sind.

Trailer:
https://www.youtube.com/watch?v=m5pjrmPGpy4

Buchbeschreibung:
Von wegen, vegetarisches Essen ist langweilig. Überzeugen Sie sich selbst, wie vielfältig und interessant diese gesunde und immer beliebter werdende Ernährungsform sein kann.
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