News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012

Veröffentlicht am Montag, dem 09. Januar 2012 @ 11:24:44 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(346 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen HypoVereinsbank eine Vielzahl von Klagen beim Landgericht München I eingereicht, um Schadensersatz und Freistellung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Swap-Verträgen geltend zu machen.

Der damaligen HypoVereinsbank wird in diesen Verfahren vorgeworfen, dass sie im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Kaufempfehlungen ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten erheblich und vorsätzlich verletzt hat. Die ihren Kunden empfohlenen Swapgeschäfte waren - so der Vorwurf - weder anlegergerecht noch erfolgte im Zusammenhang mit den Verkaufsgesprächen eine objektgerechte Beratung.

Laut Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger verfolgte die HypoVereinsbank bei Abschluss dieser Geschäfte nicht vorrangig die Interessen ihrer Kunden, sondern war allem voran auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht. Aus diesem Grund wurden die bei diesen Geschäften drohenden finanziellen Risiken - so die Schilderung der betroffenen Mandanten - ihnen gegenüber verharmlost und bagatellisiert. Im Unterschied zu "normalen" Spekulationsgeschäften, wie beispielsweise bei Aktien, ist das Verlustrisiko bei Swapgeschäften gerade nicht greifbar und überschaubar. Aufgrund der Tatsache, dass bei derartigen Geschäften gerade kein Kapital investiert werden muss, gibt es auch kein Totalverlustrisiko, das einem Anleger von Anfang an bekannt und bewusst sein könnte.

In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen betreuten Verfahren wurden die Kunden der ehemaligen HVB regelmäßig mit individuell erstellten Broschüren, die eine Vielzahl von Zins- und Währungscharts enthielten, auf die Möglichkeit der "Zinssicherung" und "Zinsoptimierung" hingewiesen ("Zinsmanagement heißt das Zauberwort."). Da man zu einem besonders ausgewählten Kundenkreis gehören würde, könne man die Vorteile moderner Finanzinstrumente nutzen, die früher nur institutionellen Anlegern zur Verfügung standen. Mit diesen modernen Mitteln sei es möglich, sich die Zinsen selbst zu gestalten. Erfahrene Zins- und Währungsspezialisten der HypoVereinsbank würden den Anlegern nicht nur bei Abschluss der Geschäfte zur Verfügung stehen, sondern auch weit darüber hinaus mit umfassender Beratung und Begleitung (angepriesen als sogenannter "After-Sales-Service") zur Verfügung stehen. Die enge Begleitung der Geschäfte durch erfahrene Profis der Bank sei laut ihrer eigenen Aussage ein "Garant für eine hochprofitable Derivatstrategie".

Dass diese vielversprechenden Ankündigungen nicht den angepriesenen Erfolg brachten, verdeutlicht sich dadurch, dass nicht nur in Einzelfällen die von der HypoVereinsbank empfohlenen Zinsoptimierungsgeschäfte zu teilweise existenzbedrohenden Verlusten in Millionenhöhe geführt haben.

Gegen die drohenden Forderungen der HypoVereinsbank bieten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger beispielsweise folgende Angriffspunkte:

- Keine ordnungsgemäße Ermittlung der bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit derartigen Geschäften;

- Keine ordnungsgemäße Ermittlung der Risikobereitschaft;

- Keine anlegergerechte Beratung, da finanzielle Verhältnisse und Belastbarkeit des Anlegers nicht ordnungsgemäß analysiert wurden;

- Keine ordnungsgemäße Aufklärung über Funktionsweise und Risikostruktur der Swapverträge;

- Keine Aufklärung über nicht nur theoretisch mögliches unbegrenztes Verlustrisiko;

- Keine Aufklärung über aktuelle Marktverhältnisse (insbesondere bei Island-Geschäften);

- Kein Aufklärung darüber, dass Bank grundsätzlich "Gegenspieler" des Anlegers ist, gegen ihn wettet und damit einem Interessenskonflikt unterworfen ist;

- Keine Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert des Swapvertrages;

- Keine Aufklärung über die enge Zusammenarbeit mit Kreditabteilung, die Kreditlinie vorgibt und Swapvertrag intern bereits mit einem nicht unerheblichen Verlustrisiko bewertet;

Unabhängig hiervon liegen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger auch Anhaltspunkte dafür vor, dass die entsprechenden Verträge zwischen Bank und Anleger sittenwidrig sind bzw. wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sind.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat bereits mehrere Urteile erstritten, in denen im Zusammenhang mit dem Verkauf entsprechender Swapverträge Pflichtverletzungen der jeweils beklagten Bank festgestellt wurden.

Das Landgericht München I führt in seinem Urteil vom 12.10.2011 betreffend sogenannte Cross-Currency-Swap (CCS) Verträge beispielsweise wie folgt aus:

"Die Messlatte, ob die Empfehlung eines CCS mit Rücksicht auf die individuellen Vorgaben des Kunden vertretbar ist, ist wegen der speziellen Risikolage eines CCS besonders hoch. Denn bei einem CCS handelt es sich um ein komplexes Finanzinstrument, das ein der Höhe nach nicht begrenztes Verlustrisiko beinhaltet, um eine "Art spekulativer Wette" (vgl. BGH Urteil vom 22.03.2011- XI ZR 33/10, Rz. 21) ohne Einsatz, das sich für den Kunden ruinös auswirken kann. Der maximale Verlust ist also nicht wie zum Beispiel beim Kauf von Aktien auf das für diesen Zweck vom Kunden bewusst eingesetzte Vermögen beschränkt. [...] Dieses führt gerade dazu, dass das Verlustrisiko unbegrenzt ist."

Dem Gegenargument der Bank, wonach die Risikoaufklärung anhand der mit dem Kunden besprochenen Präsentationsbroschüre vorgenommen wurde, entgegnet das Gericht damit, dass es ausführt:

"Diese Präsentationen, die in Aufbau und Kernaussagen gleichartig sind, sind nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, dem Kunden ein zutreffendes Bild über die Risiken des Swap-Geschäfts zu vermitteln. [...] Schon der auf dem Deckblatt unmittelbar an den Kunden gerichtete Aufhänger "Sie suchen nach Möglichkeiten, die bestehenden Zinssätze zu optimieren", lenkt den Focus auf die Zinskomponente des Swap-Geschäfts, aus der, so auch die Ausführungen zum "Lösungsansatz" auf den Seiten 6 der Präsentationen, diese Zinsoptimierung generiert werden soll. So stehen die diesen Teil des Geschäfts betreffenden Darstellungen im Zentrum der Betrachtung und bestimmen die Vorstellungswelt des Kunden, mit dem Geschäft im guten Fall einige Prozent mehr Zinsen, im schlechten etwas weniger in Bezug auf das Anlassgeschäft, ..., zu erhalten. [...] Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der "worst case" damit nicht annähernd abgebildet."

In einer weiteren Entscheidung vom 04.07.2011 stellt das Landgericht München I fest:

"Es war gerade die Aufgabe der Beklagten, ausschließlich Produkte zu empfehlen, die mit den Anlagezielen der Kläger - Anlagezweck und Risikobereitschaft - tatsächlich übereinstimmten (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/19 - Rz. 24).

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass dies nicht der Fall war. Die Beklagte hat Anlageerfahrungen, Anlageziele und Risikobereitschaft der Kläger schon nicht ordnungsgemäß abgeklärt, die streitgegenständlichen CCS-Geschäfte passten nicht zum Risikoprofil der Kläger und die empfohlene Anlage war nicht ansatzweise auf die persönlichen Verhältnisse der Kläger zugeschnitten. Die Beklagte hätte sie von vorneherein nicht empfehlen dürfen, sondern den Klägern von der Zeichnung vielmehr abraten müssen.

Ausgangspunkt der Beurteilung ist dabei, dass die Beklagte den Klägern mit den streitgegenständlichen CCS ein strukturiertes Finanzprodukt empfohlen hat, dass ein der Höhe nach nicht begrenztes Verlustrisiko beinhaltete, das nicht nur theoretisch, sondern durchaus realistisch war (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 - Rz. 24, 29 zu CMS Spread Ladder-Swaps, insoweit übertragbar auf CCS)."

Weiter führt das Gericht in den dortigen Entscheidungsgründen aus, dass die Beratung der Bank auch nicht anlagegerecht war, da die beklagte Bank den Klägern nicht hinreichend deutlich vor Augen geführt hat, dass ihr Verlustrisiko der Höhe nach nicht begrenzt, sondern potentiell ruinös war und nicht nur theoretisch bestand, sondern eine durchaus realistische Möglichkeit darstellte. Dazu wäre sie jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen.

In einer weiteren Entscheidung vom 12.09.2011 stellt sich das Gericht die berechtigte Frage, ob Anlagen in Cross-Currency-Swap Geschäften Privatkunden seitens von Banken überhaupt hätte angeboten werden dürfen. Hierzu führt das Gericht aus:

"Es sei erwähnt, dass die Bank die hier streitgegenständlichen CCS-Geschäfte als wesentlich riskanter eingestuft hat, als die der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 22.3.2011 zugrundeliegenden Geschäfte eines CMS Spread Ladder Swap-Geschäftes. Der Zeuge ... gab hierzu an, dass intern Sicherheiten bei den Kunden für das CMS-Geschäft in Höhe von 10% des Nominalbetrages, beim CCS-Geschäft jedoch in Höhe von 30% des Nominalbetrages vorliegen mussten."

Die Besonderheit des Derivatgeschäfts liegt nach Ansicht der zuständigen Richter darin, dass der Kläger als Anleger mit Vertragsschluss eigentlich keine Gegenleistung erwirbt, sondern nur eine Wette eingeht. Die beklagte Bank schließt die Wette aber nur unter der Bedingung ab, dass der Kläger eine nach Ansicht der Bank hinreichende Sicherheitsleistung erbringt.

Letztendlich handelt es sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger um eine Wette, bei der die Bank nicht verlieren kann. Sie selbst hat sich mit entsprechenden Gegengeschäften abgesichert, für die Forderung gegenüber ihrem Wettpartner liegen entsprechende Sicherheiten bereit.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger handelt es sich aus diesen Gründen um sittenwidrige Geschäfte, die nicht unwidersprochen akzeptiert werden sollten. Vielmehr sei es ratsam, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Bank überprüfen zu lassen und diese gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist eine auf Kapitalanlagerecht ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei, die es sich zum Ziel gesetzt hat, ihre Mandanten möglichst schnell und effektiv bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Der Fokus der Beratung liegt stets auf der für den Mandanten wirtschaftlich sinnvollen und praktisch umsetzbaren juristischen Lösung. Aufgrund der fachlichen Spezialisierung ist die Kanzlei ein kompetenter Ansprechpartner, wenn juristische Unterstützung bei Fragestellungen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts benötigt wird.
Kanzlei Dr. Greger & Collegen
Stephan Greger
Gabelsbergerstr. 5
93047 Regensburg
kanzlei@dr-greger.de
0941 / 9 46 68 10
http://www.dr-greger.de

(Interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)


Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat in den vergangenen Monaten gegen die UniCredit Bank AG als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen HypoVereinsbank eine Vielzahl von Klagen beim Landgericht München I eingereicht, um Schadensersatz und Freistellung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Swap-Verträgen geltend zu machen.

Der damaligen HypoVereinsbank wird in diesen Verfahren vorgeworfen, dass sie im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Kaufempfehlungen ihre Aufklärungs- und Beratungspflichten erheblich und vorsätzlich verletzt hat. Die ihren Kunden empfohlenen Swapgeschäfte waren - so der Vorwurf - weder anlegergerecht noch erfolgte im Zusammenhang mit den Verkaufsgesprächen eine objektgerechte Beratung.

Laut Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger verfolgte die HypoVereinsbank bei Abschluss dieser Geschäfte nicht vorrangig die Interessen ihrer Kunden, sondern war allem voran auf ihren eigenen finanziellen Vorteil bedacht. Aus diesem Grund wurden die bei diesen Geschäften drohenden finanziellen Risiken - so die Schilderung der betroffenen Mandanten - ihnen gegenüber verharmlost und bagatellisiert. Im Unterschied zu "normalen" Spekulationsgeschäften, wie beispielsweise bei Aktien, ist das Verlustrisiko bei Swapgeschäften gerade nicht greifbar und überschaubar. Aufgrund der Tatsache, dass bei derartigen Geschäften gerade kein Kapital investiert werden muss, gibt es auch kein Totalverlustrisiko, das einem Anleger von Anfang an bekannt und bewusst sein könnte.

In den von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen betreuten Verfahren wurden die Kunden der ehemaligen HVB regelmäßig mit individuell erstellten Broschüren, die eine Vielzahl von Zins- und Währungscharts enthielten, auf die Möglichkeit der "Zinssicherung" und "Zinsoptimierung" hingewiesen ("Zinsmanagement heißt das Zauberwort."). Da man zu einem besonders ausgewählten Kundenkreis gehören würde, könne man die Vorteile moderner Finanzinstrumente nutzen, die früher nur institutionellen Anlegern zur Verfügung standen. Mit diesen modernen Mitteln sei es möglich, sich die Zinsen selbst zu gestalten. Erfahrene Zins- und Währungsspezialisten der HypoVereinsbank würden den Anlegern nicht nur bei Abschluss der Geschäfte zur Verfügung stehen, sondern auch weit darüber hinaus mit umfassender Beratung und Begleitung (angepriesen als sogenannter "After-Sales-Service") zur Verfügung stehen. Die enge Begleitung der Geschäfte durch erfahrene Profis der Bank sei laut ihrer eigenen Aussage ein "Garant für eine hochprofitable Derivatstrategie".

Dass diese vielversprechenden Ankündigungen nicht den angepriesenen Erfolg brachten, verdeutlicht sich dadurch, dass nicht nur in Einzelfällen die von der HypoVereinsbank empfohlenen Zinsoptimierungsgeschäfte zu teilweise existenzbedrohenden Verlusten in Millionenhöhe geführt haben.

Gegen die drohenden Forderungen der HypoVereinsbank bieten sich nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger beispielsweise folgende Angriffspunkte:

- Keine ordnungsgemäße Ermittlung der bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit derartigen Geschäften;

- Keine ordnungsgemäße Ermittlung der Risikobereitschaft;

- Keine anlegergerechte Beratung, da finanzielle Verhältnisse und Belastbarkeit des Anlegers nicht ordnungsgemäß analysiert wurden;

- Keine ordnungsgemäße Aufklärung über Funktionsweise und Risikostruktur der Swapverträge;

- Keine Aufklärung über nicht nur theoretisch mögliches unbegrenztes Verlustrisiko;

- Keine Aufklärung über aktuelle Marktverhältnisse (insbesondere bei Island-Geschäften);

- Kein Aufklärung darüber, dass Bank grundsätzlich "Gegenspieler" des Anlegers ist, gegen ihn wettet und damit einem Interessenskonflikt unterworfen ist;

- Keine Aufklärung über den anfänglichen negativen Marktwert des Swapvertrages;

- Keine Aufklärung über die enge Zusammenarbeit mit Kreditabteilung, die Kreditlinie vorgibt und Swapvertrag intern bereits mit einem nicht unerheblichen Verlustrisiko bewertet;

Unabhängig hiervon liegen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger auch Anhaltspunkte dafür vor, dass die entsprechenden Verträge zwischen Bank und Anleger sittenwidrig sind bzw. wegen arglistiger Täuschung anfechtbar sind.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen hat bereits mehrere Urteile erstritten, in denen im Zusammenhang mit dem Verkauf entsprechender Swapverträge Pflichtverletzungen der jeweils beklagten Bank festgestellt wurden.

Das Landgericht München I führt in seinem Urteil vom 12.10.2011 betreffend sogenannte Cross-Currency-Swap (CCS) Verträge beispielsweise wie folgt aus:

"Die Messlatte, ob die Empfehlung eines CCS mit Rücksicht auf die individuellen Vorgaben des Kunden vertretbar ist, ist wegen der speziellen Risikolage eines CCS besonders hoch. Denn bei einem CCS handelt es sich um ein komplexes Finanzinstrument, das ein der Höhe nach nicht begrenztes Verlustrisiko beinhaltet, um eine "Art spekulativer Wette" (vgl. BGH Urteil vom 22.03.2011- XI ZR 33/10, Rz. 21) ohne Einsatz, das sich für den Kunden ruinös auswirken kann. Der maximale Verlust ist also nicht wie zum Beispiel beim Kauf von Aktien auf das für diesen Zweck vom Kunden bewusst eingesetzte Vermögen beschränkt. [...] Dieses führt gerade dazu, dass das Verlustrisiko unbegrenzt ist."

Dem Gegenargument der Bank, wonach die Risikoaufklärung anhand der mit dem Kunden besprochenen Präsentationsbroschüre vorgenommen wurde, entgegnet das Gericht damit, dass es ausführt:

"Diese Präsentationen, die in Aufbau und Kernaussagen gleichartig sind, sind nach Ansicht des Gerichts nicht geeignet, dem Kunden ein zutreffendes Bild über die Risiken des Swap-Geschäfts zu vermitteln. [...] Schon der auf dem Deckblatt unmittelbar an den Kunden gerichtete Aufhänger "Sie suchen nach Möglichkeiten, die bestehenden Zinssätze zu optimieren", lenkt den Focus auf die Zinskomponente des Swap-Geschäfts, aus der, so auch die Ausführungen zum "Lösungsansatz" auf den Seiten 6 der Präsentationen, diese Zinsoptimierung generiert werden soll. So stehen die diesen Teil des Geschäfts betreffenden Darstellungen im Zentrum der Betrachtung und bestimmen die Vorstellungswelt des Kunden, mit dem Geschäft im guten Fall einige Prozent mehr Zinsen, im schlechten etwas weniger in Bezug auf das Anlassgeschäft, ..., zu erhalten. [...] Entgegen der Ansicht der Beklagten ist der "worst case" damit nicht annähernd abgebildet."

In einer weiteren Entscheidung vom 04.07.2011 stellt das Landgericht München I fest:

"Es war gerade die Aufgabe der Beklagten, ausschließlich Produkte zu empfehlen, die mit den Anlagezielen der Kläger - Anlagezweck und Risikobereitschaft - tatsächlich übereinstimmten (BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/19 - Rz. 24).

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass dies nicht der Fall war. Die Beklagte hat Anlageerfahrungen, Anlageziele und Risikobereitschaft der Kläger schon nicht ordnungsgemäß abgeklärt, die streitgegenständlichen CCS-Geschäfte passten nicht zum Risikoprofil der Kläger und die empfohlene Anlage war nicht ansatzweise auf die persönlichen Verhältnisse der Kläger zugeschnitten. Die Beklagte hätte sie von vorneherein nicht empfehlen dürfen, sondern den Klägern von der Zeichnung vielmehr abraten müssen.

Ausgangspunkt der Beurteilung ist dabei, dass die Beklagte den Klägern mit den streitgegenständlichen CCS ein strukturiertes Finanzprodukt empfohlen hat, dass ein der Höhe nach nicht begrenztes Verlustrisiko beinhaltete, das nicht nur theoretisch, sondern durchaus realistisch war (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10 - Rz. 24, 29 zu CMS Spread Ladder-Swaps, insoweit übertragbar auf CCS)."

Weiter führt das Gericht in den dortigen Entscheidungsgründen aus, dass die Beratung der Bank auch nicht anlagegerecht war, da die beklagte Bank den Klägern nicht hinreichend deutlich vor Augen geführt hat, dass ihr Verlustrisiko der Höhe nach nicht begrenzt, sondern potentiell ruinös war und nicht nur theoretisch bestand, sondern eine durchaus realistische Möglichkeit darstellte. Dazu wäre sie jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verpflichtet gewesen.

In einer weiteren Entscheidung vom 12.09.2011 stellt sich das Gericht die berechtigte Frage, ob Anlagen in Cross-Currency-Swap Geschäften Privatkunden seitens von Banken überhaupt hätte angeboten werden dürfen. Hierzu führt das Gericht aus:

"Es sei erwähnt, dass die Bank die hier streitgegenständlichen CCS-Geschäfte als wesentlich riskanter eingestuft hat, als die der Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 22.3.2011 zugrundeliegenden Geschäfte eines CMS Spread Ladder Swap-Geschäftes. Der Zeuge ... gab hierzu an, dass intern Sicherheiten bei den Kunden für das CMS-Geschäft in Höhe von 10% des Nominalbetrages, beim CCS-Geschäft jedoch in Höhe von 30% des Nominalbetrages vorliegen mussten."

Die Besonderheit des Derivatgeschäfts liegt nach Ansicht der zuständigen Richter darin, dass der Kläger als Anleger mit Vertragsschluss eigentlich keine Gegenleistung erwirbt, sondern nur eine Wette eingeht. Die beklagte Bank schließt die Wette aber nur unter der Bedingung ab, dass der Kläger eine nach Ansicht der Bank hinreichende Sicherheitsleistung erbringt.

Letztendlich handelt es sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger um eine Wette, bei der die Bank nicht verlieren kann. Sie selbst hat sich mit entsprechenden Gegengeschäften abgesichert, für die Forderung gegenüber ihrem Wettpartner liegen entsprechende Sicherheiten bereit.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger handelt es sich aus diesen Gründen um sittenwidrige Geschäfte, die nicht unwidersprochen akzeptiert werden sollten. Vielmehr sei es ratsam, einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um möglicherweise bestehende Schadensersatzansprüche gegen die Bank überprüfen zu lassen und diese gegebenenfalls gerichtlich geltend zu machen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist eine auf Kapitalanlagerecht ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei, die es sich zum Ziel gesetzt hat, ihre Mandanten möglichst schnell und effektiv bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen. Der Fokus der Beratung liegt stets auf der für den Mandanten wirtschaftlich sinnvollen und praktisch umsetzbaren juristischen Lösung. Aufgrund der fachlichen Spezialisierung ist die Kanzlei ein kompetenter Ansprechpartner, wenn juristische Unterstützung bei Fragestellungen auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts benötigt wird.
Kanzlei Dr. Greger & Collegen
Stephan Greger
Gabelsbergerstr. 5
93047 Regensburg
kanzlei@dr-greger.de
0941 / 9 46 68 10
http://www.dr-greger.de

(Interessante Recht News & Recht Infos & Recht Tipps gibt es hier.)

Artikel-Titel: Weitere News: Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

EU: Das Parlament sagt ja zur Urheberrechtsreform

EU: Das Parlament sagt ja zur Urheberrechtsreform
Kanzleramt: Teilnehmerinnen des »Girls Day« von Mer ...

Kanzleramt: Teilnehmerinnen des »Girls Day« von Mer ...
Bundesregierung: Weiter keine Einigung bei Rüstungs ...

Bundesregierung: Weiter keine Einigung bei Rüstungs ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Botanischer-Garten-Dresden-20 ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...

U-434-SU-Russland-Hamburg-160728-DSC_0671 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Gordon’s London Pink Gin Aktuell bei REWE in der Werbung: Gordon’s London Dry Gin oder Pink Gin. Pink Gin: Erdbeeren, Himbeeren und Johannisbeeren kennzeichnen das süße Aroma und den interessanten Fruchtges ... (HildeBL, 23.3.2021)

 Konzert: Max Raabe 09.07.2008 Waldbühne Berlin Max Raabe und das Palastorchester am 09.07.2008 in der Waldbühne Berlin: Ein hörenswertes Konzert, leider etwas verregnet. Trotzdem z.B. beim "Kleinen Kaktus" tolle Srtimmung! (Harald, 01.10.2009)

 Comedy: Helge Schneider 28.02.2009 Admiralspalast Berlin Wullewupp Kartoffelsupp???!! Sein aktuelles Programm ist wieder einmal Spitze. Für Helge-Schneider-Fans ein absolutes Muss! (Harald, 28.2.2009)

 Schöfferhofer KAKTUSFEIGE HEFEWEIZEN-MIX 2,5 % - sehr wohlschmeckend - ein Spitzen-Biermix! (KlausP, 11.3.2012)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 14. ProHolzfenster-Kongress: Starkes Plädoyer für ressourcenschonendes Bauen mit Holz (PR-Gateway, 21.05.2024)


Rund 200 Teilnehmer:innen versammelten sich am 25./26. April beim 14. ProHolzfenster-Kongress auf der Zeche Zollverein in Essen. "In 30 Jahren haben wir eine funktionierende Lobby-Arbeit aufgebaut", sagte der Vorsitzende Eduard Appelhans. "Darauf können wir stolz sein, denn das ist nicht selbstverständlich für kleine und mittlere Betriebe, wie sie in unserer Branche die Regel sind."



Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden und einem Grußwort von Dr. Johann Quatman ...

 Air Astana schreibt seit 22 Jahren Erfolgsgeschichte (PR-Gateway, 21.05.2024)
Nettogewinn von 68,7 Millionen US-Dollar im Jahr 2023

Air Astana feiert Geburtstag: Vor 22 Jahren, am 15. Mai 2002, fand der erste Air-Astana-Flug statt und führte von Almaty nach Astana. Seitdem schreibt die nationale Fluggesellschaft Kasachstans Erfolgsgeschichte. So erarbeitete sich Air Astana in den Jahren einen exzellenten Ruf für hervorragenden, mehrfach prämierten Kundenservice, für ihre operative Effizienz, für höchste Sicherheitsstandards sowie für kontinuierliche Profitabili ...

 Josip Heit im Interview mit NATIONAL TIMES AUSTRALIA über Wikipedia und die Revolution des Nachrichtenkonsums im digitalen Zeitalter (PR-Gateway, 21.05.2024)


Josip Heit, ein Name, der in der internationalen Geschäftswelt zunehmend an Bedeutung gewinnt, hat sich durch seine innovativen Ansätze und seine unternehmerische Weitsicht einen festen Platz unter den führenden Geschäftsleuten der Gegenwart erarbeitet. Bekannt für seine Fähigkeit, zukunftsweisende Projekte erfolgreich umzusetzen, hat Heit in verschiedenen Branchen eindrucksvolle Spuren hinterlassen.



Vor diesem Hintergrund führte NATIONAL TIMES AUSTRALIA ein Interv ...

 Sommer in Virginia Beach: Sport- und Kultur Festivals der besonderen Art (PR-Gateway, 21.05.2024)
Extremsport beim Jackalope Fest, mitreißende Musik am Strand, kostenlose Sommerkonzerte im Sandler Center for the Performing Arts

Gelegen an der US-Atlantikküste und der Chesapeake Bay, bietet Virginia Beach eine Reihe an spektakulären Events. Diese finden teils direkt am Strand oder auch in der Kultureinrichtung Sandler Center for the Perfoming Arts statt.



Adrenalinkick beim Jackalope Fest



Veranstaltet wird das Jackalope Fest vom Energydrink Her ...

 cbs e-world.cloud: Neuer Name für die All-in-One-Compliance-Plattform (PR-Gateway, 21.05.2024)


Heidelberg, 21. Mai 2024 - Die globale Erfolgslösung erhält einen neuen Namen: Die cbs E-Invoice World Cloud für den komplexen Datenaustausch mit internationalen Steuerbehörden heißt jetzt e-world.cloud. Damit unterstreicht cbs die Vielseitigkeit der All-in-One-Lösung, die schon lange neben klassischem E-Invoicing auch E-Payment, E-Delivery, E-Reporting und herkömmliche EDI-Funktionen abdeckt. Die cbs Industriekunden erhalten somit eine resiliente, zukunftssichere E-Compliance Plattf ...

 Ivalua Marktführer im Ardent Strategic Sourcing Advisor (PR-Gateway, 21.05.2024)
Umfassende Evaluierung der Ivalua-Lösungen: Robuste Funktionalität in allen Modulen und Führungsposition bei generativer KI festgestellt

Ivalua, ein weltweit führender Anbieter von Cloud-basierten Spend-Management-Lösungen, ist von Ardent Partners im "2024 Strategic Sourcing Technology Advisor" als Marktführer eingestuft worden. In diesem Bericht wurden die acht Anbieter bewertet, die von Ardent als Lösungs- und Marktführer im Bereic ...

 UEFA EURO 2024: Im Fußball-Sommer die Wiege des Automobils erkunden (PR-Gateway, 21.05.2024)
Schon bald mobilisiert die UEFA EURO 2024 Fanscharen aus dem In- und Ausland zu einem Besuch in Deutschland. Neben Topspielen und abwechslungsreichem Kulturangebot lockt die Host City Stuttgart mit vielfältigen Erlebnissen rund um das Thema Automobil

Wenn am 23. Juni in der Arena Stuttgart das Abendspiel zwischen Schottland und Ungarn angepfiffen wird, geht es für die deutschen Gruppengegner der UEFA EURO 2024 in ihrem letzten Vorrundenspiel ums Ganze. Wenige Stunden zuvor wird es auf ...

 Geotab ist neuer Premiumpartner beim VMF (PR-Gateway, 21.05.2024)
Vernetzte Transportlösungen / Unterstützung bei der Transformation von Flotten / professionelle Flottenmanagement- und Telematik-Lösungen

Bad Homburg, im Mai 2024. Der Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften e. V. (VMF) hat mit Geotab einen neuen Premiumpartner dazugewonnen. Das Unternehmen bietet seinen Kunden wertvolle datengestützte Einblicke in die Fahrzeugleistung durch integrierte Telematiklösungen. Dies ermöglicht Flottenbetreibern, die Produ ...

 TerraMaster präsentiert sein leistungsstärkstes 2-Bay-NAS F2-424 (PR-Gateway, 21.05.2024)
basierend auf dem neuesten Quad-Core-Prozessor von Intel für ultimative Leistung

TerraMaster ist eine professionelle Marke, die sich auf die Bereitstellung innovativer Speicherprodukte für Privathaushalte und Unternehmen konzentriert, und hat vor Kurzem mit der F2-424-Serie ein neues Upgrade der F2-423-Serie eingeführt. Die brandneue F2-424-Serie übernimmt den Intel Celeron Prozessor N95 mit 4 Threads und 4 Kernen, 8 GB DDR5-Speicher, zwei 2,5-GB-Netzwerkanschlüssen, zwei M.2-NVMe-Soc ...

 Machen Sie es wie Nivea und Porsche: Holen Sie sich Ihre My-Domain (PR-Gateway, 21.05.2024)


Ab sofort können Markeninhaber ihre gleichlautenden Marken als My-Domains registrieren. Zahlreiche renommierte Marken haben dies bereits getan: Apple.my, microsoft.my, dell.my, disney.my, nivea.my, spotify.my, nestle.my, amazon.my, porsche.my, whatsapp.my usw. sind bereits registriert.



An diesen Beispielen wird die Wirkung von .my deutlich: Auch wenn .my an das Wort angehängt wird, wird es ps ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Aktuelle Informationen für Swap-Geschädigte 2012