News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Nicht alle Musiker können übernommen werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeiter?

Veröffentlicht am Dienstag, dem 26. Juli 2011 @ 17:40:06 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(417 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Das Landesbühnen-Orchester soll mit der Neuen Elblandphilharmonie in der Novum GmbH zusammengeführt werden, wobei nicht alle Musiker übernommen werden.

Der MDR berichtet von einem Konzept des sächsischen Wissenschaftsministeriums, wonach das Orchester der Landesbühnen Ende Juli 2012 aufgelöst werden soll. Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Dabei soll das Landesbühnen-Orchester mit der Neuen Elblandphilharmonie in der Novum GmbH zusammengeführt werden. Von den 104 Musikern beider Orchester werden wohl nur 72 übernommen. So viele Musikerstellen gibt es künftig nämlich nur noch.
Unklar ist bislang wohl wie die konkrete Umsetzung der Pläne von statten gehen wird: Allerdings wird man wohl kaum ohne Kündigungen auskommen. Möglicherweise werden von den betroffenen Arbeitnehmern auch Tätigkeiten zu geänderten Bedingungen verlangt.
Wichtig für die betroffenen Musiker: Das Kündigungsschutzgesetz liefert einen guten Schutz gegen die zu erwartenden Maßnahmen des Arbeitgebers.
Zu erwarten sind entweder
1. Beendigungskündigungen - der Arbeitgeber will sich von dem Arbeitnehmer komplett trennen oder
2. Änderungen der Arbeitsbedingungen - der Arbeitgeber will den Inhalt des Arbeitsverhältnisses ändern.

Nachfolgende ein paar grundsätzliche Ausführungen zu möglich arbeitsrechtlichen Folgen einer Umstrukturierung.

Zu 1. Beendigungskündigung

Die Arbeitnehmer, die eine Beendigungskündigung erhalten, sollten dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Das ist meist auch sinnvoll, wenn ein Sozialplan existiert.

Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. Was ist das für eine Klage, welche Besonderheiten sind zu beachten?

Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ...(genaues Datum, bei mehreren Kündigungen: jede einzeln aufführen) nicht aufgelöst worden ist.

Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt gewesen ist und dass dort regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer insgesamt beschäftigt werden.

Inhalt der Klage muss die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstandes mit einer Begründung, sowie einen bestimmten Antrag sein (s.o.).

Wichtige Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Ist die Klage bei Gericht eingegangen, so findet zunächst eine Güteverhandlung statt. In den meisten Fällen endet der Kündigungsschutzprozess dann mit einem Vergleich und der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen, muss das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheiden. Das Gericht wird der Kündigungsschutzklage stattgeben, wenn die Kündigung sozialwidrig oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Dann besteht das Arbeitsverhältnis fort.

Das Gericht kann auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH) für den gesamten Rechtsstreit oder für einzelne Anträge bewilligen, wenn die Klage - oder auch im umgekehrten Fall die Verteidigung gegen eine Klage - genügend Aussicht auf Erfolg hat. Die Prozesskostenhilfe deckt die Anwaltskosten und die Gerichtskosten ab.

Grundsätzlich kann man die Klage auch ohne Rechtsanwalt bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts einreichen. Allerdings besteht die Gefahr, dass man Fehler macht (z.B. den Arbeitgeber falsch bezeichnet), die den Erfolg des Vorgehens gefährden.

Zu 2. Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses/Änderungskündigungen

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.

Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern.

Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt.

Inhalt einer Änderungskündigung

Die Änderungskündigung besteht aus
einem Änderungsangebot, in welchem die künftig gewollten Arbeitsbedingungen genau formuliert sind und
einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden erklärt.

Wirksamkeit einer Änderungskündigung

Die Änderungskündigung muss daher alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die auch sonst bei einer Kündigung zu beachten sind. Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, sind die Hürden ähnlich hoch wie bei einer Beendigungskündigung. Auch die Änderung der Arbeitsbedingungen muss sozial gerechtfertigt sein.

Wenn das Angebot des Arbeitgebers nur ein einziges unzulässiges Änderungsverlangen enthält, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Die Kündigung kann dem Änderungsangebot nachfolgen. Es ist grundsätzlich auch zulässig, das Änderungsangebot in das Kündigungsschreiben aufzunehmen. Wenn das Änderungsangebot erst nach der Kündigung ausgesprochen wird, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn nicht - ausnahmsweise - eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung erlaubt sein sollte.

Reaktion des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Änderungskündigung

Der Arbeitnehmer hat bei Erhalt der Änderungskündigung folgende Möglichkeiten:

1. Der Arbeitnehmer kann der vom Arbeitgeber gewünschten Änderung der Arbeitsbedingungen zustimmen. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.

2. Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist - also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung - gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Arbeitnehmer muss außerdem innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Feststellung verlangen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. Gewinnt der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, besteht sein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.

3. Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnen. Er kann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Variante 1: Diese Variante bedeutet einen Verzicht des Arbeitnehmers auf seine Rechte. Trotzdem kann das sinnvoll sein. In einem Kleinbetrieb in dem das Kündigungsschutzgesetz ohnehin nicht gilt, könnte ein Arbeitgeber sonst vielleicht auf den Gedanken kommen, dem widerspenstigen Arbeitnehmer eine Beendigungskündigung zu geben.

Variante 2: Diese Variante ist in der Regel die Beste, weil sie dem Arbeitnehmer die beste Verhandlungsposition bietet und damit eine gute Ausgangslage für einen Vergleich.

Variante 3: Kann sinnvoll sein, wenn die Änderungskündigung mit einer Vergütungsherabsetzung verbunden ist und man für den Fall ihrer Wirksamkeit lieber komplett auf das Arbeitsverhältnis verzichten will. Nimmt man in einem solchen Fall die Änderungskündigung unter Vorbehalt an (Variante 2) ist das gefährlich. Man muss im Falle der Wirksamkeit unter Umständen selber kündigen und handelt sich dadurch Ärger bei der Bundesagentur (Sperrzeit) ein.

Vorsicht Falle: Frist für die Reaktion des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber kann (und sollte) dem Arbeitnehmer eine Frist für die Annahme des Änderungsangebotes setzen. Diese darf nicht kürzer als drei Wochen sein, andernfalls wird sie entsprechend angepasst. Setzt der Arbeitgeber keine Frist, sollte der Arbeitnehmer trotzdem sicherheitshalber innerhalb der Drei-Wochen-Frist reagieren, auch wenn er das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen will. Lässt der Arbeitnehmer zuviel Zeit verstreichen, ist seine Erklärung wirkungslos. Das Arbeitsverhältnis endet dann.

Wenn der Arbeitnehmer die Annahme unter Vorbehalt nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber, sondern in der Kündigungsschutzklage erklärt, besteht die Gefahr, dass die Erklärung dem Arbeitgeber verspätet zugeht, da die Klage dem Arbeitgeber erst durch das Gericht zugestellt werden muss.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige" )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(Interessante Berlin News & Berlin Infos @ Berlin-News.net.)


Das Landesbühnen-Orchester soll mit der Neuen Elblandphilharmonie in der Novum GmbH zusammengeführt werden, wobei nicht alle Musiker übernommen werden.

Der MDR berichtet von einem Konzept des sächsischen Wissenschaftsministeriums, wonach das Orchester der Landesbühnen Ende Juli 2012 aufgelöst werden soll. Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Dabei soll das Landesbühnen-Orchester mit der Neuen Elblandphilharmonie in der Novum GmbH zusammengeführt werden. Von den 104 Musikern beider Orchester werden wohl nur 72 übernommen. So viele Musikerstellen gibt es künftig nämlich nur noch.
Unklar ist bislang wohl wie die konkrete Umsetzung der Pläne von statten gehen wird: Allerdings wird man wohl kaum ohne Kündigungen auskommen. Möglicherweise werden von den betroffenen Arbeitnehmern auch Tätigkeiten zu geänderten Bedingungen verlangt.
Wichtig für die betroffenen Musiker: Das Kündigungsschutzgesetz liefert einen guten Schutz gegen die zu erwartenden Maßnahmen des Arbeitgebers.
Zu erwarten sind entweder
1. Beendigungskündigungen - der Arbeitgeber will sich von dem Arbeitnehmer komplett trennen oder
2. Änderungen der Arbeitsbedingungen - der Arbeitgeber will den Inhalt des Arbeitsverhältnisses ändern.

Nachfolgende ein paar grundsätzliche Ausführungen zu möglich arbeitsrechtlichen Folgen einer Umstrukturierung.

Zu 1. Beendigungskündigung

Die Arbeitnehmer, die eine Beendigungskündigung erhalten, sollten dagegen mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Das ist meist auch sinnvoll, wenn ein Sozialplan existiert.

Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. Was ist das für eine Klage, welche Besonderheiten sind zu beachten?

Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ...(genaues Datum, bei mehreren Kündigungen: jede einzeln aufführen) nicht aufgelöst worden ist.

Gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage bestehen regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, für die das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das setzt voraus, dass der Arbeitnehmer länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im Betrieb oder Unternehmen beschäftigt gewesen ist und dass dort regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer insgesamt beschäftigt werden.

Inhalt der Klage muss die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts, die bestimmte Angabe des Gegenstandes mit einer Begründung, sowie einen bestimmten Antrag sein (s.o.).

Wichtige Frist: Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Ist die Klage bei Gericht eingegangen, so findet zunächst eine Güteverhandlung statt. In den meisten Fällen endet der Kündigungsschutzprozess dann mit einem Vergleich und der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer eine Abfindung. Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen, muss das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Kündigung entscheiden. Das Gericht wird der Kündigungsschutzklage stattgeben, wenn die Kündigung sozialwidrig oder aus anderen Gründen unwirksam ist. Dann besteht das Arbeitsverhältnis fort.

Das Gericht kann auf Antrag Prozesskostenhilfe (PKH) für den gesamten Rechtsstreit oder für einzelne Anträge bewilligen, wenn die Klage - oder auch im umgekehrten Fall die Verteidigung gegen eine Klage - genügend Aussicht auf Erfolg hat. Die Prozesskostenhilfe deckt die Anwaltskosten und die Gerichtskosten ab.

Grundsätzlich kann man die Klage auch ohne Rechtsanwalt bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts einreichen. Allerdings besteht die Gefahr, dass man Fehler macht (z.B. den Arbeitgeber falsch bezeichnet), die den Erfolg des Vorgehens gefährden.

Zu 2. Änderungen des Inhalts des Arbeitsverhältnisses/Änderungskündigungen

Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann.

Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Zustimmen wird ein Arbeitnehmer regelmäßig nur, wenn sich die Bedingungen verbessern.

Weigert sich der Arbeitnehmer, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen einverstanden erklärt.

Inhalt einer Änderungskündigung

Die Änderungskündigung besteht aus
einem Änderungsangebot, in welchem die künftig gewollten Arbeitsbedingungen genau formuliert sind und
einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen soll, wenn sich der Arbeitnehmer mit dem Änderungsangebot nicht einverstanden erklärt.

Wirksamkeit einer Änderungskündigung

Die Änderungskündigung muss daher alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, die auch sonst bei einer Kündigung zu beachten sind. Soweit das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, sind die Hürden ähnlich hoch wie bei einer Beendigungskündigung. Auch die Änderung der Arbeitsbedingungen muss sozial gerechtfertigt sein.

Wenn das Angebot des Arbeitgebers nur ein einziges unzulässiges Änderungsverlangen enthält, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Die Kündigung kann dem Änderungsangebot nachfolgen. Es ist grundsätzlich auch zulässig, das Änderungsangebot in das Kündigungsschreiben aufzunehmen. Wenn das Änderungsangebot erst nach der Kündigung ausgesprochen wird, ist die gesamte Änderungskündigung unwirksam.

Die Kündigungsfrist ist einzuhalten, wenn nicht - ausnahmsweise - eine außerordentliche fristlose Änderungskündigung erlaubt sein sollte.

Reaktion des Arbeitnehmers bei Erhalt einer Änderungskündigung

Der Arbeitnehmer hat bei Erhalt der Änderungskündigung folgende Möglichkeiten:

1. Der Arbeitnehmer kann der vom Arbeitgeber gewünschten Änderung der Arbeitsbedingungen zustimmen. Das Arbeitsverhältnis wird dann zu den geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.

2. Der Arbeitnehmer kann die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen aber auch unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist. Diesen Vorbehalt muss der Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist - also innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung - gegenüber dem Arbeitgeber erklären. Der Arbeitnehmer muss außerdem innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und die Feststellung verlangen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt ist. Gewinnt der Arbeitnehmer die Änderungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, besteht sein Arbeitsverhältnis zu den geänderten Arbeitsbedingungen fort.

3. Der Arbeitnehmer kann die Änderung der Arbeitsbedingungen ablehnen. Er kann innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben. Gewinnt der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage, besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Arbeitsbedingungen fort. Verliert der Arbeitnehmer, ist das Arbeitsverhältnis beendet.

Variante 1: Diese Variante bedeutet einen Verzicht des Arbeitnehmers auf seine Rechte. Trotzdem kann das sinnvoll sein. In einem Kleinbetrieb in dem das Kündigungsschutzgesetz ohnehin nicht gilt, könnte ein Arbeitgeber sonst vielleicht auf den Gedanken kommen, dem widerspenstigen Arbeitnehmer eine Beendigungskündigung zu geben.

Variante 2: Diese Variante ist in der Regel die Beste, weil sie dem Arbeitnehmer die beste Verhandlungsposition bietet und damit eine gute Ausgangslage für einen Vergleich.

Variante 3: Kann sinnvoll sein, wenn die Änderungskündigung mit einer Vergütungsherabsetzung verbunden ist und man für den Fall ihrer Wirksamkeit lieber komplett auf das Arbeitsverhältnis verzichten will. Nimmt man in einem solchen Fall die Änderungskündigung unter Vorbehalt an (Variante 2) ist das gefährlich. Man muss im Falle der Wirksamkeit unter Umständen selber kündigen und handelt sich dadurch Ärger bei der Bundesagentur (Sperrzeit) ein.

Vorsicht Falle: Frist für die Reaktion des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber kann (und sollte) dem Arbeitnehmer eine Frist für die Annahme des Änderungsangebotes setzen. Diese darf nicht kürzer als drei Wochen sein, andernfalls wird sie entsprechend angepasst. Setzt der Arbeitgeber keine Frist, sollte der Arbeitnehmer trotzdem sicherheitshalber innerhalb der Drei-Wochen-Frist reagieren, auch wenn er das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen will. Lässt der Arbeitnehmer zuviel Zeit verstreichen, ist seine Erklärung wirkungslos. Das Arbeitsverhältnis endet dann.

Wenn der Arbeitnehmer die Annahme unter Vorbehalt nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber, sondern in der Kündigungsschutzklage erklärt, besteht die Gefahr, dass die Erklärung dem Arbeitgeber verspätet zugeht, da die Klage dem Arbeitgeber erst durch das Gericht zugestellt werden muss.

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt@Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitnehmer:

-Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
-Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft für sogenannte "Scheinselbständige" )
-Vertretung bei Streitigkeiten über Arbeitsentgelt
-Vorbereitung und Beratung bei Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei Erhalt einer unberechtigten Abmahnung
-Beratung zu Arbeitsverträgen
-Beratung und Vertretung bei innerbetrieblichem Mobbing oder Bossing
-Beratung zu Versetzung und Änderungskündigung
-Beratung und Vertretung in Zeugnisstreitigkeiten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Arbeitgeber:

-Gestaltung von Arbeitsverträgen
-Überarbeitung von Arbeitsverträgen
-Handlungsanleitungen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
-Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
-Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
-Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
-Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing, oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
-Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
-Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
-Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
-Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
-Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
-Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
-Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
-Schlichtung
-Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
-Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
-Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
-Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
-Kündigung von Handelsvertreterverträgen

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing@web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de

(Interessante Berlin News & Berlin Infos @ Berlin-News.net.)

Artikel-Titel: Weitere News: Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Nicht alle Musiker können übernommen werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeiter?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Nicht alle Musiker können übernommen werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeiter?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Russland: Moskauer Metro: Top5 - Unbekannte Metro M ...

Russland: Moskauer Metro: Top5 - Unbekannte Metro M ...
Russland: Fußballkrawalle in Moskau - mehrere Dutze ...

Russland: Fußballkrawalle in Moskau - mehrere Dutze ...
Russland: Russisch Roulette - Moskaus Jugend zwisch ...

Russland: Russisch Roulette - Moskaus Jugend zwisch ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Internationale-Tourismus-Boerse-Berlin-IT ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Fussball-DFB-Pokalfinale-Berlin-2017-1705 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

 Doña María Mole Gewürzpaste Diese Paste ist das Topping für ihre Enchiladas. Und wenn sie sich beim Essen fragen, ist da etwa Schokolade drin, richtig, auch die kann man zum Würzen nehmen. B ... (Frederik de Kulm, 24.4.2021)

 Gin Bleu Royal von der Blue Pearl Distillery Es gibt so Tage die einen so richtig runter ziehen. An solchen Tagen sollte man sich ein edles Tröpfchen gönnen. Ich hatte mir neulich einen Gin Bleu Royal von de ... (Raimund Falk, 24.4.2021)

 Kimilho Flocao – brasilianische Maisflocken Ich bin ja großer Fan von italienischer Küche und dazu gehört auch ab und an Polenta. Die wird gewöhnlich aus Maisgries gemacht. Da bekam ich den Tipp ich sollte doch ... (Mira Bellini, 25.4.2021)

 Rohlíky – tschechische Hörnchen So wie tschechische Knödel ein erhöhtes Suchtpotential haben, kann man das Gleiche von diesen Rohlíky behaupten. Für mich als geborener Ossi waren französische Croissants un ... (Frank Zavade, 22.4.2021)

 Pcd Erdnusspaste ohne Zuckerzusatz Jeder der mal asiatisch gekocht hat merkt auf einmal kurz vor dem Servieren, die Sause ist aber arg dünn. Und dann habe ich mir das mal etwas genauer angeschaut, richtig, fast überall ... (Miranda Gebbler, 22.4.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Aufgabe für Tüftler: Der SEO-Contest RankensteinSEO stellt hohe Anforderungen! (Deutsche-Politik-News, 27.04.2024)
Ein Wettstreit für Suchmaschinenoptimierer und Webmaster: Für den erfundenen Suchbegriff "RankensteinSEO" soll eine Seite bei Google möglichst gut ranken!

Die Aufgabe des Contests besteht also darin, mit dem erfundenen und zuvor bei Google nicht auffindbaren Suchwort RankensteinSEO zum Ende der Challenge in der organischen Suche bei Google.de den ersten Platz zu belegen.

Hierzu posted das Tumblr-Board Info rankenstein-seo-pressereport-nummer-zw%C3%B6lf:  Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol (PR-Gateway, 26.04.2024)
Willkommen im Sweet Cherry

Dein gemütliches Zuhause in Innsbruck in bester Lage

Hier, wo Gemütlichkeit und Herzlichkeit sich treffen, könnt ihr euch auf 20 kuschelige Betten, liebevolle Gastgeber und das allerbeste Frühstück der Stadt freuen, das Chef Chris täglich mit einer Extraportion Liebe zaubert. Nur 10 Minuten vom Trubel Innsbrucks entfernt und doch mitten im Herzen der Natur, bietet das Sweet Cherry den perfekten Mix aus Bergabenteuer und Stadtkultur. Ob der Berg ruft ...

 schuhplus erhält COMPUTER BILD Auszeichnung \'\'TOP SHOP 2024\'\' (PR-Gateway, 26.04.2024)
"schuhplus zählt zu den besten Onlineshops des Landes" (Statista)

(Hamburg/Dörverden) (26.04.2024) Europas größtes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen, schuhplus aus Niedersachsen, wurde von COMPUTER BILD und Statista mit dem Award "TOP SHOP 2024" in der Kategorie Mode & Accessoires (Schuhe) ausgezeichnet. Der Nischenhändler steht für eine "herausragende Leistung und zählt damit zu den besten Onlineshops des Landes", so Key Accoun ...

 Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, 26.04.2024)
Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen

Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.



Neu und verbessert in Passform und Mate ...

 Fremdkapital, Schuldenzyklen und mehr: Der feine Unterschied zwischen Kredit und Geld in Unternehmen (PR-Gateway, 26.04.2024)


Fremdkapital in Unternehmen - Volkswirtschaftliche Überlegungen, von Stefan Elstermann, Finanzierungsexperte



Die Wirtschaft wird als komplexe und undurchschaubare Entität wahrgenommen, die von vielfältigen Faktoren und unvorhersehbaren Dynamiken angetrieben wird. Jedoch argumentiert eine Perspektive, dass die Grundlage der Wirtschaft durch eine einfache mechanische Struktur repräsentiert werden kann, die durch regelmäßige und wiederkehrende Transaktionen charakteri ...

 Gallium und Germanium im Zentrum der Macht: Wie China Europas Industrie herausfordert (PR-Gateway, 26.04.2024)


In einer Welt, in der Technologie und Wirtschaft eng miteinander verflochten sind, haben die jüngsten Ankündigungen aus China, die Exporte kritischer Technologiemetalle wie Gallium und Germanium zu beschränken, weitreichende Wellen geschlagen. Diese Entscheidung unterstreicht nicht nur Chinas dominante Stellung als weltweit größter Produzent dieser unverzichtbaren Komponenten für die Halbleiterindustrie, sondern wirft auch ein grelles Licht auf die prekäre Abhängigkeit Europas von di ...

 Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, 26.04.2024)
Chancen für innovative Führungskräfte

In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.



Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln

Der erste Schritt ...

 United Health Group - Analyse enthüllt Kursziel von 31% (PR-Gateway, 26.04.2024)
Die Aktienanalyse des Börsenexperten Marcus Kitzmann enthüllt robuste Wachstumsaussichten

Marcus Kitzmann, renommierter Analyst und Entwickler der GROWTH-Investing-Software, hat in seinem neuesten Video die Aktie der United Health Group (UHG) eingehend analysiert. Seine Untersuchung legt dar, dass UHG nach vier Jahren kontinuierlicher Überbewertung nun mit einer attraktiven Sicherheitsmarge gehandelt wird, was potenzielle Investoren aufhorchen lässt.



Die umfassende ...

 Wangen im Allgäu: Neuer Stadt- und Erlebnisführer (PR-Gateway, 26.04.2024)
Pünktlich zur Landesgartenschau 2024

Rechtzeitig zur Eröffnung der Landesgartenschau Baden-Württemberg 2024 erscheint im Reise-Idee-Verlag der detailreiche Stadt- und Erlebnisführer Wangen im Allgäu.



Neben den neu gestalteten Anlagen rund um die Gartenschau lädt die Stadt mit einem fast schon mediterranen Lebensgefühl, mit historischen Gassen, schmucken Fachwerkhäusern, kulinarischer Vielfalt und lebendigem Einzelhandel zum Entdecken ein. Egal ob traditionsreiche Ve ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, 26.04.2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Nicht alle Musiker können übernommen werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeiter?

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Die Landesbühnen Sachsen sollen zum 1.8.2012 in eine Theater GmbH umgewandelt werden. Nicht alle Musiker können übernommen werden. Was bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeiter?