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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Mietkaution adé: So fällt die Wohnung bei der Übergabe durch

Veröffentlicht am Dienstag, dem 21. Juni 2011 @ 12:21:53 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
kautionsfrei.de zeigt die absoluten No Go´s bei der Wohnungsübergabe

Berlin, den 21. Juni 2011. Zum Ende eines Mietverhältnisses ist immer noch einmal das große Zittern angesagt: Die Wohnungsübergabe steht ins Haus. Sind die Wände wirklich weiß? Sind alle Mängel beseitigt oder wenigstens gut genug kaschiert? kautionsfrei.de (www.kautionsfrei.de), der Spezialist für bargeldlose Mietkaution, zeigt die Albträume jedes Vermieters. Mit diesen Fehltritten können Mieter ihre Kaution in jedem Fall vergessen:

1. Mit dem Kopf durch die Wand:
Verursacht der Mieter einen Schaden, der auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist, haftet er. Das können große Löcher in den Wänden, der Decke oder im Boden sein. Wer eigenhändig versucht, Wände einzureißen, zahlt. Das gilt natürlich nicht, wenn vorher eine offizielle Genehmigung für die Umbauten beim Vermieter eingeholt wurde.

2. Swimmingpool im Badezimmer:
Wer schon immer einen eigenen Swimmingpool haben wollte und das eigene Badezimmer deshalb fahrlässig unter Wasser setzt, um ein Bad im großen Stil zu nehmen, haftet beim Auszug für den entstandenen Wasserschaden. Tipp: Zuverlässigen Schutz bietet in solchen Situationen eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung.

3. Der Schlüssel zur Kaution:
Die Anzahl der Haustür- und Wohnungsschlüssel muss bei der Übergabe mit der des Einzugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen verloren gegangene Schlüssel grundsätzlich aus der eigenen Tasche ersetzt werden. Bei Wohnhäusern mit zentraler Schließanlage liegen die Kosten pro Schlüssel dabei schnell bei 50 - 70 Euro. Müssen im schlimmsten Fall sogar die Schlösser ausgetauscht werden, kommen auf den Mieter mitunter Kosten zwischen 400 und 600 Euro zu, je nachdem, wie viele Wohnungen der Austausch betrifft.

4. Partys, Sit-ins, Kaffeekränzchen:
Freunde sind etwas Wunderbares - beim Umzug können sie allerdings zum Problem werden, denn der Mieter haftet auch, wenn Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Wohnung ihr Unwesen getrieben haben und über keine entsprechende Privathaftpflichtversicherung verfügen.

5. Lass es fließen:
Ein verstopfter Siphon ist vom Mieter zu reinigen, eine verstopfte Leitung - also ab der Wand - vom Vermieter. Wer vor Abnahme nicht noch einmal überprüft, ob das Wasser fehlerfrei abfließt, riskiert eine teure Handwerkerrechnung.

6. Auf Durchzug schalten:
Wer es in den eigenen vier Wänden schön warm und muffig mag, das Fenster deshalb nur im äußersten Notfall öffnet und damit Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel riskiert, erlebt beim Auszug mit großer Wahrscheinlichkeit ein böses Erwachen. Anders als gemeinhin angenommen, ist der Mieter laut BGH-Urteil dazu verpflichtet, seine Wohnung ordnungsgemäß zu lüften und zu beheizen.

Generell gilt: Nur für unsachgemäße Benutzung beziehungsweise böswillig entstandene Schäden muss der Mieter Verantwortung übernehmen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, hat der Mieter - laut § 538 BGB - nicht zu vertreten.

Wer schwerwiegende Fehltritte also vermeidet und die Wohnung in einen sachgemäßen Zustand zurückversetzt, hat große Chancen, die eingezahlte Kaution zurückzubekommen. Aber Achtung: Wer davon ausgeht, die Summe direkt zu erhalten und für die neue Wohnung nutzen zu können, täuscht sich. Der Vermieter kann die Kaution zurückhalten, bis die komplette Betriebs- und Nebenkostenabrechnung beglichen und die Wohnung abschließend abgenommen ist - ein Vorgang der bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Experten empfehlen deshalb, die Mietkaution gar nicht erst in bar zu hinterlegen oder sie sich noch während des Mietverhältnisses durch eine Kautionsbürgschaft, zum Beispiel von kautionsfrei.de, vom Vermieter zurückzuholen. Auf diese Weise zahlt der Mieter jährlich lediglich 5,25 % der Kautionssumme und muss nur im Schadensfall mit Zusatzkosten beim Auszug rechnen.

"Da besonders die rechtliche Lage zum Auszug sowie die Verantwortung bei Schäden mitunter sehr undurchsichtig ist, wollen wir gestressten Mietern mit unseren Tipps Richtlinien an die Hand geben", so Franz Rudolf Golling, Gründer und Geschäftsführer von kautionsfrei.de. "Durch unsere unterschiedlichen Produkte und Serviceleistungen stehen wir Mietern darüber hinaus während der gesamten Dauer ihres Mietverhältnisses zur Seite, so dass stressige Situationen möglichst gar nicht erst entstehen."

Über kautionsfrei.de:
kautionsfrei.de ist der Spezialist für bargeldlose Mietkautionen. In Zusammenarbeit mit der namhaften R+V Versicherung bietet das Dienstleistungsunternehmen ganzheitliche Service-Konzepte und IT-Lösungen. Neben den Mietern profitieren auch Vermieter, Verwalter und Makler von diesen Vorteilen. Der Mieter muss keine Barkaution hinterlegen. Er zahlt lediglich 5,25% der Kautionssumme jährlich. Gleichzeitig erhält der Vermieter eine größere Sicherheit als mit einer herkömmlichen Mietkaution, bei gleichzeitiger Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Die teure und aufwendige Bonitätsprüfung übernimmt kautionsfrei.de. Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2008 von der SchneiderGolling & Cie Assekuranzmakler AG und der Capitol Immobilien GmbH. Mit Sitz in Düsseldorf, Köln und Berlin ist kautionsfrei.de bundesweit vertreten und kooperiert mit namhaften Unternehmen wie Immowelt oder der Deutschen Post.
Weitere Informationen unter https://kautionsfrei.de/

Medienkontakt: Julia Beyer | Tel.: +49(0)30.2576205-20 | presse@kautionsfrei.de

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kautionsfrei.de zeigt die absoluten No Go´s bei der Wohnungsübergabe

Berlin, den 21. Juni 2011. Zum Ende eines Mietverhältnisses ist immer noch einmal das große Zittern angesagt: Die Wohnungsübergabe steht ins Haus. Sind die Wände wirklich weiß? Sind alle Mängel beseitigt oder wenigstens gut genug kaschiert? kautionsfrei.de (www.kautionsfrei.de), der Spezialist für bargeldlose Mietkaution, zeigt die Albträume jedes Vermieters. Mit diesen Fehltritten können Mieter ihre Kaution in jedem Fall vergessen:

1. Mit dem Kopf durch die Wand:
Verursacht der Mieter einen Schaden, der auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist, haftet er. Das können große Löcher in den Wänden, der Decke oder im Boden sein. Wer eigenhändig versucht, Wände einzureißen, zahlt. Das gilt natürlich nicht, wenn vorher eine offizielle Genehmigung für die Umbauten beim Vermieter eingeholt wurde.

2. Swimmingpool im Badezimmer:
Wer schon immer einen eigenen Swimmingpool haben wollte und das eigene Badezimmer deshalb fahrlässig unter Wasser setzt, um ein Bad im großen Stil zu nehmen, haftet beim Auszug für den entstandenen Wasserschaden. Tipp: Zuverlässigen Schutz bietet in solchen Situationen eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung.

3. Der Schlüssel zur Kaution:
Die Anzahl der Haustür- und Wohnungsschlüssel muss bei der Übergabe mit der des Einzugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen verloren gegangene Schlüssel grundsätzlich aus der eigenen Tasche ersetzt werden. Bei Wohnhäusern mit zentraler Schließanlage liegen die Kosten pro Schlüssel dabei schnell bei 50 - 70 Euro. Müssen im schlimmsten Fall sogar die Schlösser ausgetauscht werden, kommen auf den Mieter mitunter Kosten zwischen 400 und 600 Euro zu, je nachdem, wie viele Wohnungen der Austausch betrifft.

4. Partys, Sit-ins, Kaffeekränzchen:
Freunde sind etwas Wunderbares - beim Umzug können sie allerdings zum Problem werden, denn der Mieter haftet auch, wenn Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Wohnung ihr Unwesen getrieben haben und über keine entsprechende Privathaftpflichtversicherung verfügen.

5. Lass es fließen:
Ein verstopfter Siphon ist vom Mieter zu reinigen, eine verstopfte Leitung - also ab der Wand - vom Vermieter. Wer vor Abnahme nicht noch einmal überprüft, ob das Wasser fehlerfrei abfließt, riskiert eine teure Handwerkerrechnung.

6. Auf Durchzug schalten:
Wer es in den eigenen vier Wänden schön warm und muffig mag, das Fenster deshalb nur im äußersten Notfall öffnet und damit Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel riskiert, erlebt beim Auszug mit großer Wahrscheinlichkeit ein böses Erwachen. Anders als gemeinhin angenommen, ist der Mieter laut BGH-Urteil dazu verpflichtet, seine Wohnung ordnungsgemäß zu lüften und zu beheizen.

Generell gilt: Nur für unsachgemäße Benutzung beziehungsweise böswillig entstandene Schäden muss der Mieter Verantwortung übernehmen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, hat der Mieter - laut § 538 BGB - nicht zu vertreten.

Wer schwerwiegende Fehltritte also vermeidet und die Wohnung in einen sachgemäßen Zustand zurückversetzt, hat große Chancen, die eingezahlte Kaution zurückzubekommen. Aber Achtung: Wer davon ausgeht, die Summe direkt zu erhalten und für die neue Wohnung nutzen zu können, täuscht sich. Der Vermieter kann die Kaution zurückhalten, bis die komplette Betriebs- und Nebenkostenabrechnung beglichen und die Wohnung abschließend abgenommen ist - ein Vorgang der bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann. Experten empfehlen deshalb, die Mietkaution gar nicht erst in bar zu hinterlegen oder sie sich noch während des Mietverhältnisses durch eine Kautionsbürgschaft, zum Beispiel von kautionsfrei.de, vom Vermieter zurückzuholen. Auf diese Weise zahlt der Mieter jährlich lediglich 5,25 % der Kautionssumme und muss nur im Schadensfall mit Zusatzkosten beim Auszug rechnen.

"Da besonders die rechtliche Lage zum Auszug sowie die Verantwortung bei Schäden mitunter sehr undurchsichtig ist, wollen wir gestressten Mietern mit unseren Tipps Richtlinien an die Hand geben", so Franz Rudolf Golling, Gründer und Geschäftsführer von kautionsfrei.de. "Durch unsere unterschiedlichen Produkte und Serviceleistungen stehen wir Mietern darüber hinaus während der gesamten Dauer ihres Mietverhältnisses zur Seite, so dass stressige Situationen möglichst gar nicht erst entstehen."

Über kautionsfrei.de:
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