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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Urteil zu Ratenzuschlägen für Versicherungen

Veröffentlicht am Sonntag, dem 15. Mai 2011 @ 16:10:36 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(356 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Viele Versicherungen erheben Zuschläge, wenn die Versicherungsbeiträge nicht jährlich in einem Betrag, sondern in mehreren Raten monatlich oder quartalsweise gezahlt werden. Gegen solche Zuschläge haben Verbraucherzentralen geklagt, nun können sie zumindest einen kleinen Erfolg verbuchen. Das Finanzportal geld.de berichtet über das aktuelle Gerichtsurteil.

Bei vielen Versicherungen sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Zuschläge von bis zu fünf Prozent vor, wenn die Versicherten ihre Beiträge in mehreren Raten pro Jahr zahlen. Als Begründung werden in der Regel höhere Verwaltungskosten angeführt. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde eine entsprechende Klausel der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. jedoch für unzulässig erklärt. Das Urteil richtet sich allerdings nicht gegen die Zuschläge an sich. Stattdessen beanstandete das Gericht, dass aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht eindeutig hervorgehe, in welcher Höhe die zusätzlichen Kosten anfallen, weshalb die Teilzahlungsklausel intransparent und daher unzulässig sei.

Gemäß dem Transparenzgebot sind Rechte und Pflichten den Versicherungsnehmern klar, einfach und genau darzulegen. Das Urteil hinsichtlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des beklagten Versicherers ist allerdings noch nicht endgültig, da das Unternehmen plant, in Berufung zu gehen.

Weitere Informationen

Kontakt:

GELD.de GmbH
Lisa Neumann
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-3843
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister.de

Geld.de hat seine Webpräsenz erweitert und bietet zusätzliche Informationen auf dem Twitter-Kanal http://twitter.com/geldde. Die Unister-Gruppe vermarktet und betreibt erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Finanzbereich wie kredit.de und www.geld.de. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Versicherung mit private-krankenversicherung.de, versicherungen.de und Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Außerdem können Bank- und Finanzdienstleistungen bei auvito.de, dem kostenlosen Online-Auktionshaus, ersteigert werden. Aktuelle Aktienkurse und Unternehmensmeldungen können auf boersennews.de abgerufen werden.
(Interessante Stuttgart News & Stuttgart Infos @ Stuttgart-News.net.)


Viele Versicherungen erheben Zuschläge, wenn die Versicherungsbeiträge nicht jährlich in einem Betrag, sondern in mehreren Raten monatlich oder quartalsweise gezahlt werden. Gegen solche Zuschläge haben Verbraucherzentralen geklagt, nun können sie zumindest einen kleinen Erfolg verbuchen. Das Finanzportal geld.de berichtet über das aktuelle Gerichtsurteil.

Bei vielen Versicherungen sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Zuschläge von bis zu fünf Prozent vor, wenn die Versicherten ihre Beiträge in mehreren Raten pro Jahr zahlen. Als Begründung werden in der Regel höhere Verwaltungskosten angeführt. In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Stuttgart wurde eine entsprechende Klausel der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. jedoch für unzulässig erklärt. Das Urteil richtet sich allerdings nicht gegen die Zuschläge an sich. Stattdessen beanstandete das Gericht, dass aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht eindeutig hervorgehe, in welcher Höhe die zusätzlichen Kosten anfallen, weshalb die Teilzahlungsklausel intransparent und daher unzulässig sei.

Gemäß dem Transparenzgebot sind Rechte und Pflichten den Versicherungsnehmern klar, einfach und genau darzulegen. Das Urteil hinsichtlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des beklagten Versicherers ist allerdings noch nicht endgültig, da das Unternehmen plant, in Berufung zu gehen.

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