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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: ERGO Verbraucherinformation Alles im Griff mit den Kleinen - bis etwas passiert!

Veröffentlicht am Montag, dem 14. März 2011 @ 17:47:50 auf Freie-Pressemitteilungen.de

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Deutsche-Politik-News.de |
Wie sich Babysitter und Eltern für den Ernstfall rüsten können

Wer Kinder hat, kennt das Problem: Ein wichtiger Termin steht ins Haus, doch der lang gebuchte Babysitter sagt in letzter Minute ab. Die letzte Chance und Retter in der Not für Eltern unter Zeitdruck sind dann oft Nachbarn, Freunde oder Verwandte, die freundlicherweise spontan einspringen. Was aber, wenn in Abwesenheit der Eltern etwas schief geht - und wer trägt die Verantwortung, wenn dabei auch noch eins der Kinder zu Schaden kommt? Was verzweifelte Eltern und hilfsbereite Babysitter unbedingt beachten sollten, wissen die Versicherungsexperten von ERGO.

Beim Füttern die teure Vase vom Tisch gefegt, den edlen Perserteppich mit Spinat bekleckert - wer sich im fremden Haus nicht auskennt und geringe Erfahrung im Kinderhüten mitbringt, dem passiert in der Hektik schnell einmal ein Malheur. "Jeder, der Kinder betreut, sollte im eigenen Interesse daher vorher prüfen, ob seine private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt", erklären die ERGO Experten. "Denn haben sich die Eltern vorab genügend Zeit genommen, den Babysitter einzuweisen, trägt dieser auch das Risiko, wenn etwas passiert."

Kind im Bett - Babysitter in Gips?

Lässt sich ein materieller Schaden oft noch verschmerzen, gerät der Freundschaftsdienst hingegen schnell zum Fiasko für alle Beteiligten, wenn am Ende der Babysitter selbst oder gar das Kind zu Schaden kommt. Deshalb warnen die Experten: "Eltern sollten grundsätzlich daran denken, jede bezahlte Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden - selbst wenn man der Nachbarstochter nur ein paar Euro gibt, damit sie netterweise einspringt." Rutscht die Betreuungsperson nämlich bei ihrer Tätigkeit auf einem herumliegenden Spielzeugauto aus und bricht sich das Handgelenk, ist man rechtlich in der Position des "Arbeitgebers" - und damit in der Haftung. "Wer sich also auf einen entspannten Abend zu zweit freut, sollte dies mit dem ruhigen Gefühl tun können, selbst im Fall eines Unfalls gut abgesichert zu sein", so die ERGO Experten.

Wenn dem Kind etwas passiert

Das Schlimmste, was einem Babysitter passieren kann, ist, dass das Kind während der Abwesenheit der Eltern verunglückt. Dabei ist die Betreuungsperson rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Da sich ein solcher Unfall normalerweise jedoch im privaten Umfeld ereignet, besteht für das verunglückte Kind kein gesetzlicher Unfallschutz, warnen die Experten von ERGO. "Sollte die Verletzung einen langwierigen Genesungsprozess oder gar bleibende Folgen nach sich ziehen, müssen die Eltern nicht nur allein mit den emotionalen Folgen fertig werden. Im schlimmsten Fall kommen auf die Familie auch erhebliche Kosten, etwa für die Betreuung des Kindes, behindertengerechte Anschaffungen oder gar Umbauten, zu." Eine entsprechende Kinderinvaliditätsversicherung lindert in diesem Fall mit einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente zumindest die wirtschaftlichen Sorgen - und fördert damit auch einen Genesungsprozess ohne Zeit- und Kostendruck.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.208

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über die ERGO Versicherungsgruppe AG

Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in mehr als 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Heute vertrauen über 40 Millionen Kunden der Kompetenz und Sicherheit der ERGO und ihrer Experten in den verschiedenen Geschäftsfeldern; allein in Deutschland sind es 20 Millionen Kunden. Ihnen bietet ERGO integrierte Versicherungs- und Dienstleistungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse.
Mehr unter www.ergo.com

ERGO Versicherungsgruppe AG
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
0211/477-2980

www.ergo.com/verbraucher

Pressekontakt:
HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339
München
ergo@hartzkom.de
089/998 461-0
http://hartzkom.de

(Interessante Baby News, Baby Infos & Baby Tipps @ Baby-Portal-123.de.)

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Wie sich Babysitter und Eltern für den Ernstfall rüsten können

Wer Kinder hat, kennt das Problem: Ein wichtiger Termin steht ins Haus, doch der lang gebuchte Babysitter sagt in letzter Minute ab. Die letzte Chance und Retter in der Not für Eltern unter Zeitdruck sind dann oft Nachbarn, Freunde oder Verwandte, die freundlicherweise spontan einspringen. Was aber, wenn in Abwesenheit der Eltern etwas schief geht - und wer trägt die Verantwortung, wenn dabei auch noch eins der Kinder zu Schaden kommt? Was verzweifelte Eltern und hilfsbereite Babysitter unbedingt beachten sollten, wissen die Versicherungsexperten von ERGO.

Beim Füttern die teure Vase vom Tisch gefegt, den edlen Perserteppich mit Spinat bekleckert - wer sich im fremden Haus nicht auskennt und geringe Erfahrung im Kinderhüten mitbringt, dem passiert in der Hektik schnell einmal ein Malheur. "Jeder, der Kinder betreut, sollte im eigenen Interesse daher vorher prüfen, ob seine private Haftpflichtversicherung in solchen Fällen einspringt", erklären die ERGO Experten. "Denn haben sich die Eltern vorab genügend Zeit genommen, den Babysitter einzuweisen, trägt dieser auch das Risiko, wenn etwas passiert."

Kind im Bett - Babysitter in Gips?

Lässt sich ein materieller Schaden oft noch verschmerzen, gerät der Freundschaftsdienst hingegen schnell zum Fiasko für alle Beteiligten, wenn am Ende der Babysitter selbst oder gar das Kind zu Schaden kommt. Deshalb warnen die Experten: "Eltern sollten grundsätzlich daran denken, jede bezahlte Tätigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden - selbst wenn man der Nachbarstochter nur ein paar Euro gibt, damit sie netterweise einspringt." Rutscht die Betreuungsperson nämlich bei ihrer Tätigkeit auf einem herumliegenden Spielzeugauto aus und bricht sich das Handgelenk, ist man rechtlich in der Position des "Arbeitgebers" - und damit in der Haftung. "Wer sich also auf einen entspannten Abend zu zweit freut, sollte dies mit dem ruhigen Gefühl tun können, selbst im Fall eines Unfalls gut abgesichert zu sein", so die ERGO Experten.

Wenn dem Kind etwas passiert

Das Schlimmste, was einem Babysitter passieren kann, ist, dass das Kind während der Abwesenheit der Eltern verunglückt. Dabei ist die Betreuungsperson rechtlich auf der sicheren Seite, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen ist. Da sich ein solcher Unfall normalerweise jedoch im privaten Umfeld ereignet, besteht für das verunglückte Kind kein gesetzlicher Unfallschutz, warnen die Experten von ERGO. "Sollte die Verletzung einen langwierigen Genesungsprozess oder gar bleibende Folgen nach sich ziehen, müssen die Eltern nicht nur allein mit den emotionalen Folgen fertig werden. Im schlimmsten Fall kommen auf die Familie auch erhebliche Kosten, etwa für die Betreuung des Kindes, behindertengerechte Anschaffungen oder gar Umbauten, zu." Eine entsprechende Kinderinvaliditätsversicherung lindert in diesem Fall mit einer Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente zumindest die wirtschaftlichen Sorgen - und fördert damit auch einen Genesungsprozess ohne Zeit- und Kostendruck.

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