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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Begleitetes Fahren - Fahranfänger werden immer jünger

Veröffentlicht am Freitag, dem 17. August 2018 @ 15:35:22 auf Deutsche-Politik-News.de

(396 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



ARAG Experten über 17-Jährige am Lenkrad

Fahranfänger haben das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Laut Statistischem Bundesamt verunglückten 2016 knapp 66.000 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahre. 435 junge Erwachsene wurden getötet. Eine traurige Bilanz. Gleichzeitig werden die Fahranfänger hierzulande immer jünger. Seit 2008 haben Teenager im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren ihren Führerschein zu machen (kurz: BF17). Und das Modell scheint zu funktionieren. Denn laut Bundesanstalt für Straßenwesen verursachen Teilnehmer am Begleiteten Fahren 29 Prozent weniger Unfälle als Führerschein-Neulinge, die dieses Angebot nicht genutzt haben.

BF17 - was ist das?

Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendliche Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstags ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die Fahrerlaubnis für das so genannte Begleitete Fahren gibt es dann zum 17. Geburtstag - vorausgesetzt, die Prüfung wurde bestanden. Bis zur Volljährigkeit darf der Fahranfänger damit in Begleitung eines Erwachsenen mit Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Zum 18. Geburtstag gibt es dann automatisch ein normales Führerscheindokument. Die Probezeit beträgt auch für BF17-Teilnehmer zwei Jahre, endet also mit 19 Jahren.

Wer darf begleiten?

Begleiten darf man 17-jährige Fahranfänger, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine Fahrerlaubnis besitzt und mindestens 30 Jahre alt ist. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat, fällt allerdings als Begleitung aus. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für die Begleitperson die 0,5 Promillegrenze für Alkohol gilt.

Wie viele Begleitpersonen darf man eintragen?

Mögliche Begleitpersonen müssen bereits auf dem Antrag zum BF17-Führerschein namentlich eingetragen werden. Der Rat der ARAG Experten: Je mehr, desto besser! Es sollten möglichst viele Begleitpersonen genannt werden, damit Fahranfänger bei möglichst vielen Gelegenheiten Fahrpraxis sammeln können. Pro Begleitperson fallen 3,30 Euro für die Eintragung an.

Dürfen 17-Jährige auch im Ausland fahren?

Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen deutsche BF17-Teilnehmer nur in Österreich Auto fahren. In allen anderen europäischen Ländern gilt die Fahrerlaubnis ab 18. Dabei kennen einige unserer Nachbarn den Führerschein mit 17, wie etwa Spanien, Belgien, Norwegen, Schweden oder Österreich. In Frankreich darf man bereits ab dem 16. Lebensjahr begleitet fahren.

Wer unbegleitet fährt...

...verliert nicht nur die Fahrerlaubnis. Da sich dieser Verstoß innerhalb der zweijährigen Probezeit ereignet, kassiert der junge Fahranfänger zudem ein Bußgeld und seine Probezeit wird verlängert. Darüber hinaus muss der Rüpel eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren, bevor ihm die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird. Besser also mit Oma oder Opa an der Seite auf die Straße!

Mehr zum Thema unter:

https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50764 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221 92428-215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten über 17-Jährige am Lenkrad

Fahranfänger haben das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr. Laut Statistischem Bundesamt verunglückten 2016 knapp 66.000 junge Männer und Frauen zwischen 18 und 25 Jahre. 435 junge Erwachsene wurden getötet. Eine traurige Bilanz. Gleichzeitig werden die Fahranfänger hierzulande immer jünger. Seit 2008 haben Teenager im Rahmen des Begleiteten Fahrens die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren ihren Führerschein zu machen (kurz: BF17). Und das Modell scheint zu funktionieren. Denn laut Bundesanstalt für Straßenwesen verursachen Teilnehmer am Begleiteten Fahren 29 Prozent weniger Unfälle als Führerschein-Neulinge, die dieses Angebot nicht genutzt haben.

BF17 - was ist das?

Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendliche Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstags ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die Fahrerlaubnis für das so genannte Begleitete Fahren gibt es dann zum 17. Geburtstag - vorausgesetzt, die Prüfung wurde bestanden. Bis zur Volljährigkeit darf der Fahranfänger damit in Begleitung eines Erwachsenen mit Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Zum 18. Geburtstag gibt es dann automatisch ein normales Führerscheindokument. Die Probezeit beträgt auch für BF17-Teilnehmer zwei Jahre, endet also mit 19 Jahren.

Wer darf begleiten?

Begleiten darf man 17-jährige Fahranfänger, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine Fahrerlaubnis besitzt und mindestens 30 Jahre alt ist. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat, fällt allerdings als Begleitung aus. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für die Begleitperson die 0,5 Promillegrenze für Alkohol gilt.

Wie viele Begleitpersonen darf man eintragen?

Mögliche Begleitpersonen müssen bereits auf dem Antrag zum BF17-Führerschein namentlich eingetragen werden. Der Rat der ARAG Experten: Je mehr, desto besser! Es sollten möglichst viele Begleitpersonen genannt werden, damit Fahranfänger bei möglichst vielen Gelegenheiten Fahrpraxis sammeln können. Pro Begleitperson fallen 3,30 Euro für die Eintragung an.

Dürfen 17-Jährige auch im Ausland fahren?

Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen deutsche BF17-Teilnehmer nur in Österreich Auto fahren. In allen anderen europäischen Ländern gilt die Fahrerlaubnis ab 18. Dabei kennen einige unserer Nachbarn den Führerschein mit 17, wie etwa Spanien, Belgien, Norwegen, Schweden oder Österreich. In Frankreich darf man bereits ab dem 16. Lebensjahr begleitet fahren.

Wer unbegleitet fährt...

...verliert nicht nur die Fahrerlaubnis. Da sich dieser Verstoß innerhalb der zweijährigen Probezeit ereignet, kassiert der junge Fahranfänger zudem ein Bußgeld und seine Probezeit wird verlängert. Darüber hinaus muss der Rüpel eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren, bevor ihm die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird. Besser also mit Oma oder Opa an der Seite auf die Straße!

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