News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: ARAG Verbrauchertipps für Bauherren

Veröffentlicht am Freitag, dem 29. Juli 2016 @ 12:15:41 auf Deutsche-Politik-News.de

(377 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



ARAG Experten mit aktuellen Urteilen, die Häuslebauer kennen sollten

Ohne Rechnung: ungültiger Werkvertrag

Ist für Handwerkerleistungen zum Teil eine Schwarzgeldabrede getroffen worden, ist der gesamte Werkvertrag nichtig, so dass der Handwerker für bereits erbrachte Leistungen weder die vereinbarte Zahlung noch Wertersatz verlangen kann. Im konkreten Fall führte eine Firma Elektroinstallationsarbeiten durch. Der Chef hatte mit den Hauseigentümern vereinbart, dass für die Arbeiten ein Betrag von 13.800 Euro auf Rechnung und daneben 5.000 Euro ohne Rechnung gezahlt werden. Die Eigentümer überwiesen an die Firma rund 10.000 Euro und zahlten in bar 2.300 Euro. Die Elektroinstallationsfirma verlangte nach Abschluss der Arbeiten den restlichen Lohn in Höhe von rund 6.000 Euro und verklagte die zahlungsunwilligen Auftraggeber vor Gericht. Diese wiederum machten Schadensersatz wegen Mängel der Arbeiten geltend. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage in letzter Instanz ab. Denn auch wenn nur zum Teil eine sogenannte Ohne-Rechnung-Abrede getroffen wurde, ist der gesamte Werkvertrag nichtig, erläutern ARAG Experten. Die Firma hat daher keinen weiteren Zahlungsanspruch, weder auf den vereinbarten Werklohn noch aus Bereicherungsrecht. Aber auch die beklagten Hauseigentümer können keinen Schadensersatz wegen der mangelhaften Arbeiten verlangen (Az.: VII ZR 241/13).

Rückzahlung für Häuslebauer

Eigenheimbesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren ihr Eigenheim bezogen haben, können unter Umständen einen Teil der Erschließungskosten für das Baugrundstück zurückfordern. Das ist laut ARAG Experten dann der Fall, wenn die Erschließungskosten nicht klassisch per Gebührenbescheid erhoben wurden, sondern aufgrund eines Vertrages zwischen Stadt oder städtischer Gesellschaft mit dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden. Das Baugesetzbuch des Bundes, das auch Landesgesetzen zu Grunde liegt, regelt nämlich: Städte und Gemeinden dürfen nur einen Teil der Erschließungskosten auf die Anwohner umlegen, meist 90 Prozent, und dies auch nur für den Bau der Straße. Spielplätze oder Grünanlagen müssen Kommunen aus eigener Tasche zahlen. In den Verträgen, die Bauherren oftmals in der Vergangenheit mit der Stadt oder deren Gesellschaften geschlossen haben, sind solche unzulässigen Umlagen allerdings enthalten. Wer denkt, dass er zu viel bezahlt hat, sollte sich mit seiner Gemeinde oder Stadt in Verbindung setzen, um Klärung bitten und Ansprüche anmelden, um eine Verjährung zu hemmen (BVerwG, Az.: 9 C 8.09).

Kostenvoranschlag: Überschreitung von zehn Prozent nicht erheblich

Überschreitet eine Rechnung einen Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um zehn Prozent, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Fall: Eine Bauherrin hatte eine Fensterfirma mit dem Einbau von Fenstern beauftragt. Grundlage des Auftrags war ein Kostenvoranschlag, der Kosten in Höhe von 22.400 Euro vorsah. Die Schlussrechnung belief sich jedoch auf 27.100 Euro. Die Bauherrin bezahlte daraufhin nur den Angebotspreis und vertrat die Auffassung, dass die Differenz von 10 Prozent erheblich sei und daher nicht gezahlt werden müsse. Dies wollte die Fensterfirma nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Landgericht Coburg gab der Klage der Handwerker im Wesentlichen statt. Denn in der Schlussrechnung war eine Position enthalten, die es in dem Kostenvoranschlag nicht gab, erläutern ARAG Experten. Bei der Frage, ob eine den Schadensersatzanspruch begründende wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorgelegen habe, hätten in der Schlussrechnung ausgewiesene Arbeiten im Wert von 2.300 Euro nicht berücksichtigt werden dürfen, weil diese nicht im Angebot der Klägerin enthalten gewesen seien und auf Zusatzaufträgen der Beklagten beruht hätten. Die maßgebliche Preiserhöhung habe sich deshalb auf 2.400 Euro oder ungefähr zehn Prozent belaufen. Darin war aber nach Auffassung des Gerichts noch keine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu sehen (LG Coburg, Az.: 12 O 81/09).

Grenzstein muss erkennbar sein

Wird ein Grenzstein überbaut und ist deshalb nicht mehr leicht erkennbar und zugänglich, kann die Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangt werden. Ein Grundstückseigentümer errichtete im Fall einen Neubau und baute eine Betonmauer auf die Grenze zum Nachbargrundstück. Die Mauer schloss auch den auf der Grundstücksgrenze befindlichen Grenzstein ein. Der Nachbar verlangte die Wiederherstellung des alten Zustandes durch das Vermessungsamt, da der Grenzstein nicht mehr erkennbar sei. Der Bauherr wendete dagegen ein, in der Mauer befänden sich zwei Löcher, durch die man den Grenzstein sehen könne. Die Sache landete vor Gericht. Dies entschied, dass die Löcher in der Mauer nicht ausreichend sind. Um seinen Sinn und Zweck erfüllen zu können, müsse der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar sowie gut zugänglich sein. Da dies auch durch die Löcher in der Mauer nicht gewährleistet war, musste die Mauer wieder weg (AG München, Az.: 244 C 31256/09).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


ARAG Experten mit aktuellen Urteilen, die Häuslebauer kennen sollten

Ohne Rechnung: ungültiger Werkvertrag

Ist für Handwerkerleistungen zum Teil eine Schwarzgeldabrede getroffen worden, ist der gesamte Werkvertrag nichtig, so dass der Handwerker für bereits erbrachte Leistungen weder die vereinbarte Zahlung noch Wertersatz verlangen kann. Im konkreten Fall führte eine Firma Elektroinstallationsarbeiten durch. Der Chef hatte mit den Hauseigentümern vereinbart, dass für die Arbeiten ein Betrag von 13.800 Euro auf Rechnung und daneben 5.000 Euro ohne Rechnung gezahlt werden. Die Eigentümer überwiesen an die Firma rund 10.000 Euro und zahlten in bar 2.300 Euro. Die Elektroinstallationsfirma verlangte nach Abschluss der Arbeiten den restlichen Lohn in Höhe von rund 6.000 Euro und verklagte die zahlungsunwilligen Auftraggeber vor Gericht. Diese wiederum machten Schadensersatz wegen Mängel der Arbeiten geltend. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage in letzter Instanz ab. Denn auch wenn nur zum Teil eine sogenannte Ohne-Rechnung-Abrede getroffen wurde, ist der gesamte Werkvertrag nichtig, erläutern ARAG Experten. Die Firma hat daher keinen weiteren Zahlungsanspruch, weder auf den vereinbarten Werklohn noch aus Bereicherungsrecht. Aber auch die beklagten Hauseigentümer können keinen Schadensersatz wegen der mangelhaften Arbeiten verlangen (Az.: VII ZR 241/13).

Rückzahlung für Häuslebauer

Eigenheimbesitzer, die in den vergangenen zehn Jahren ihr Eigenheim bezogen haben, können unter Umständen einen Teil der Erschließungskosten für das Baugrundstück zurückfordern. Das ist laut ARAG Experten dann der Fall, wenn die Erschließungskosten nicht klassisch per Gebührenbescheid erhoben wurden, sondern aufgrund eines Vertrages zwischen Stadt oder städtischer Gesellschaft mit dem Bauherrn in Rechnung gestellt werden. Das Baugesetzbuch des Bundes, das auch Landesgesetzen zu Grunde liegt, regelt nämlich: Städte und Gemeinden dürfen nur einen Teil der Erschließungskosten auf die Anwohner umlegen, meist 90 Prozent, und dies auch nur für den Bau der Straße. Spielplätze oder Grünanlagen müssen Kommunen aus eigener Tasche zahlen. In den Verträgen, die Bauherren oftmals in der Vergangenheit mit der Stadt oder deren Gesellschaften geschlossen haben, sind solche unzulässigen Umlagen allerdings enthalten. Wer denkt, dass er zu viel bezahlt hat, sollte sich mit seiner Gemeinde oder Stadt in Verbindung setzen, um Klärung bitten und Ansprüche anmelden, um eine Verjährung zu hemmen (BVerwG, Az.: 9 C 8.09).

Kostenvoranschlag: Überschreitung von zehn Prozent nicht erheblich

Überschreitet eine Rechnung einen Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um zehn Prozent, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Fall: Eine Bauherrin hatte eine Fensterfirma mit dem Einbau von Fenstern beauftragt. Grundlage des Auftrags war ein Kostenvoranschlag, der Kosten in Höhe von 22.400 Euro vorsah. Die Schlussrechnung belief sich jedoch auf 27.100 Euro. Die Bauherrin bezahlte daraufhin nur den Angebotspreis und vertrat die Auffassung, dass die Differenz von 10 Prozent erheblich sei und daher nicht gezahlt werden müsse. Dies wollte die Fensterfirma nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Landgericht Coburg gab der Klage der Handwerker im Wesentlichen statt. Denn in der Schlussrechnung war eine Position enthalten, die es in dem Kostenvoranschlag nicht gab, erläutern ARAG Experten. Bei der Frage, ob eine den Schadensersatzanspruch begründende wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorgelegen habe, hätten in der Schlussrechnung ausgewiesene Arbeiten im Wert von 2.300 Euro nicht berücksichtigt werden dürfen, weil diese nicht im Angebot der Klägerin enthalten gewesen seien und auf Zusatzaufträgen der Beklagten beruht hätten. Die maßgebliche Preiserhöhung habe sich deshalb auf 2.400 Euro oder ungefähr zehn Prozent belaufen. Darin war aber nach Auffassung des Gerichts noch keine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu sehen (LG Coburg, Az.: 12 O 81/09).

Grenzstein muss erkennbar sein

Wird ein Grenzstein überbaut und ist deshalb nicht mehr leicht erkennbar und zugänglich, kann die Wiederherstellung des Grenzsteins und Beseitigung der Überbauung verlangt werden. Ein Grundstückseigentümer errichtete im Fall einen Neubau und baute eine Betonmauer auf die Grenze zum Nachbargrundstück. Die Mauer schloss auch den auf der Grundstücksgrenze befindlichen Grenzstein ein. Der Nachbar verlangte die Wiederherstellung des alten Zustandes durch das Vermessungsamt, da der Grenzstein nicht mehr erkennbar sei. Der Bauherr wendete dagegen ein, in der Mauer befänden sich zwei Löcher, durch die man den Grenzstein sehen könne. Die Sache landete vor Gericht. Dies entschied, dass die Löcher in der Mauer nicht ausreichend sind. Um seinen Sinn und Zweck erfüllen zu können, müsse der Grenzstein leicht und ohne weiteres erkennbar sowie gut zugänglich sein. Da dies auch durch die Löcher in der Mauer nicht gewährleistet war, musste die Mauer wieder weg (AG München, Az.: 244 C 31256/09).
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
thomas@redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.ARAG.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: ARAG Verbrauchertipps für Bauherren

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: ARAG Verbrauchertipps für Bauherren" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Söder will mithilfe von Charterflügen schneller abs ...

Söder will mithilfe von Charterflügen schneller abs ...
Prince: Purple Rain (Official Video, Film: Purple R ...

Prince: Purple Rain (Official Video, Film: Purple R ...
Merkels Fragestunde: Mehr Europa und Japan statt Ru ...

Merkels Fragestunde: Mehr Europa und Japan statt Ru ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Museum-fuer-Naturkunde-Berlin-Rundgang-20 ...

57-Biennale-Venedig-2017-Giardini-Pavillo ...

Grossdemonstration-Grenzenlose-Solidarita ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Störtebeker Kellerbier 1402 Zu Zonenzeiten, ich bin Ossi, hätten wir gesagt das Bier ist schlecht. Lange nichtmehr so eine trübe Brühe im Glas gehabt. Aber wir leben ja im Zeitalter der Craftbiere und da erfo ... (Frank Seliger, 26.3.2016)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 ARAG, stimmt das? (PR-Gateway, 17.05.2024)
ARAG Experten räumen mit typischen Rechts-Irrtümern auf

Ist ein Testament auch auf einem Kneipenblock gültig?

Der Gastwirt wollte seiner Partnerin sein gesamtes Erbe hinterlassen. Seinen letzten Willen formulierte er kurz und knapp mit drei Worten ("(Spitzname seiner Partnerin) bekommt alles" auf einem Kneipenblock und deponierte das Stück Papier zünftig im Gastraum hinter der Theke. Als die Partnerin nach seinem Tod den Zettel fand, beantragte sie die Erteilung eines Erbsche ...

 Reisepass: Das Tor zur Welt (PR-Gateway, 16.05.2024)
ARAG Experten mit Tipps, wie man mit abgelaufenem Pass doch noch verreisen kann

Wer einen deutschen Reisepass besitzt, kann 194 Länder auf der Welt ohne ein Visum bereisen. Damit gehört er neben den Reisepässen von Frankreich, Italien, Japan, Singapur und Spanien zu den mächtigsten Pässen weltweit. Wer wie lange wohin mit dem kleinen bordeauxroten Büchlein reisen darf und welche Neuerungen das Beantragen d ...

 ARAG Konzern verdoppelt Jahresüberschuss (PR-Gateway, 15.05.2024)
ARAG gewinnt mehr als 400.000 neue Kundinnen und Kunden hinzu

- ARAG Konzern wächst in 2023 mit 7,9 Prozent erneut deutlich

- Auf dem deutschen Markt legten die Prämien mit 10,5 Prozent weiter stark zu

- Krankenversicherungsgeschäft mit dynamischem Plus von 16,8 Prozent

- Konzern baut Vertragsbestand per Saldo um 400.000 Stück aus

- Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um 40 Prozent gesteigert

- Start ins laufende Geschäftsjahr erne ...

 Neue Generation ARAG Gewerbe-Rechtsschutz jetzt auch mit Soforthilfe (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG führt Rückwärtsdeckung und weitere neue Leistungen für Gewerbekunden ein

- Neu im Gewerbemarkt: Eigene Police mit Rückwärtsdeckung jetzt auch für Unternehmen

- Universal-Rechtsschutz eines der Highlights im regulären Gewerbe-Rechtsschutz Premium

- Erstattung von Forderungsausfall in den Premium-Tarifen

- Prämienrabatt für nachhaltige Unternehmen



Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäf ...

 Die Familie absichern - so geht\'s (PR-Gateway, 13.05.2024)
ARAG Experten geben Tipps, welche Versicherungen für Familien sinnvoll sind

Mit der Geburt eines Kindes ändert sich einiges: Die Anzahl der erholsamen Nächte sinkt, der Wäscheberg wächst und fast jegliches Handeln und Denken dreht sich um den Nachwuchs. Sein Wohlergehen steht im Mittelpunkt. Eine gute Absicherung der Familie ist jetzt wichtig. Welche Versicherungen für eine junge Familie sinnvoll sind, haben die ARAG Experten in einem Überblick zusammengefasst.



Ha ...

 Fährst Du noch oder stehst Du schon? (PR-Gateway, 08.05.2024)
ARAG Experten mit interessanten Urteilen zum Thema Stau

Wer sich am Freitag einen Brückentag genommen hat, den erwartet durch den morgigen Feiertag ein XXL-Wochenende. Eine gute Gelegenheit für einen Kurztrip. Allerdings sollte man genau schauen, welche Strecke man dafür nutzt, denn natürlich ist das Risiko für einen Stau an solch einem lange Wochenende hoch. Die ARAG Experten haben den Anlass genutzt und einige interessante Urteile zum Thema Stau zusammengetragen. Dabei erinnern sie ...

 Mehr Vater sein (PR-Gateway, 07.05.2024)
ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über gestärkte Rechte biologischer Väter

Männer haben in Sachen Kinder und Vaterschaft häufig das Nachsehen, wenn sie mit der Mutter nicht liiert sind oder sich von ihr trennen. Denn als Vater gelten sie dann nur, wenn die Mutter mitspielt - die biologische Realität alleine hilft zunächst einmal nicht. Möchte der leibliche Vater zu seinen Rechten kommen, beginnt ein schwieriger Kampf für ihn. In diesem ist allerdings jüngst ein wegweisendes Urteil gesp ...

 Reisen ohne Risiko (PR-Gateway, 06.05.2024)
ARAG Experten informieren über eine sinnvolle Absicherung des Reiserücktritts

Traurig genug, wenn der geplante Urlaub plötzlich nicht stattfinden kann. Ganz ärgerlich wird es aber vor allem dann, wenn auch das Geld weg ist. Und das geschieht meist, wenn die Stornofrist abgelaufen ist und keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. ARAG Experten zeigen auf, wann solch eine Versicherung sinnvoll ist und worauf man vor Vertragsunterzeichnung achten sollte.



R ...

 Starkregen: Erste Hilfe im Schadenfall (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten informieren, welche Schritte nun wichtig sind

Das Unwetter über Westdeutschland hat in der letzten Nacht mit Starkregen, Hagelschauern und Sturmböen in vielen Landesteilen für Chaos gesorgt. Die Unwetterwarnungen hat der Deutsche Wetterdienst zwar aufgehoben, dennoch kann es auch heute im Tagesverlauf zu straken Regenfällen und Gewittern im Nordosten Deutschlands kommen, denn das Tiefdruckgebiet zieht westwärts. Die ARAG Experten informieren, welche Versicherungen im Sch ...

 ARAG Verbrauchertipps zum Arbeitsrecht (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten mit interessanten Urteilen aus der Welt der Arbeit

Müssen Arbeitgeber schlechte Bewertungen hinnehmen?

Arbeitgeber-Bewertungsportale wie z. B. Kununu müssen künftig bei negativen Bewertungen die Klarnamen des jeweiligen Bewerters herausgeben oder aber die Bewertung löschen. Hintergrund war laut ARAG Experten eine negative Bewertung, gegen das sich ein Unternehmen wehrte, indem es die Echtheit der Bewertung anzweifelte und Nachweise zur Identität des Meinungsgebe ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



ARAG Verbrauchertipps für Bauherren

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

ARAG Verbrauchertipps für Bauherren