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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Mehr Demokratie durch den Bundespräsidenten und mit einer Verfassung

Veröffentlicht am Freitag, dem 20. November 2009 @ 01:01:50 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(415 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Wie die deutsche Geschichte zeigt, genügt es nicht, den Versprechungen politischer Eliten Glauben zu schenken. Nur ein Gleichgewicht der drei Gewalten kann unvorhersehbare Tendenzen auffangen und begrenzen. Die derzeitige Entwicklung ist sehr bedenklich und fordert entschlossenes Handeln geradezu heraus.
Viele Kleinparteien erinnern an die Grundrechte der Bundesbürger. Auch in etablierten Parteien gibt es Stimmen, die sich dafür einsetzen, den Rahmen für politisches Handeln mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verbreitern.

Diese parteiübergreifende Initiative wünscht daher jede Bemühung um die demokratischen Qualitäten des Grundgesetzes zu fördern und zu unterstützen - im Schulterschluß mit allen verfassungsgemäßen Einrichtungen und den Mandatsträgern auf allen Ebenen, den etablierten Parteien und den Kleinparteien. Wir rufen insbesondere die Journalisten aller Medien auf, diese Gedanken in den Mittelpunkt zu rücken und wir appellieren an alle Bundesbürger, die genannten Fragen zu vertiefen und nach Lösungen zu streben.

Artikel 20 lautet:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Satz "WIR SIND DAS VOLK !" ist an eine Fülle von unterschiedlichen Vorstellungen geknüpft. Im Hinblick auf den Bundespräsidenten und den Bundestag taucht die Frage auf, inwieweit der Bundespräsident das Volk repräsentiert, da er durch die Bundesversammlung gewählt ist und inwieweit die Bundestagsabgeordneten das Volk vertreten, da viele vor ihrer Wahl in der Executive oder in der Judicative beschäftigt waren oder ein Amt bekleidet haben.

Was haben die Väter des Grundgesetzes beabsichtigt, als sie den ersten Satz im Artikel 137 des Grundgesetzes erdachten?

(1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden.

Die Statistik "Grundberufe nach Berufsklassen", erstellt vom Abgeordenetenbüro, [1] läßt für viele Berufe nicht zweifelsfrei erkennen, ob sie für die Öffentliche Hand wirkten oder freiberuflich bzw. selbständig tätig waren. Daher läßt sich auch das Ausmaß der Interessenkonflikte nicht erkennen. Juristen und Öffentlich Bedienstete sind überproportional stark vertreten. Sie verwischen durch ihre berufliche Vergangenheit die Grenzen zwischen den drei Gewalten. Auch haben sie keinerlei Einblick oder Erfahrung in das Leben von Arbeitern, Angestellten in Privatunternehmen oder Unternehmern. Es übersteigt ihre Vorstellungskraft, die Interessen dieser Bundesbürger zu vertreten.

Der Deutsche Bundestag bildet die Einflüsse ab, die in den etablierten politischen Parteien vorherrschen. Nur wer finanziell von der Bundespolitik profitiert, fühlt sich von den Parteien und von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Wer finanzielle Nachteile erlebt, weil es für ihn keine Lobby gibt, fällt der Politikverdrossenheit anheim, da eine Änderung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse aussichtlos erscheint. Die Ergebnisse der Bundestagswahl am 27. September 2009 unterstreichen dies. [2]

Politikverdrossenheit, Staatsverdrossenheit und Nichtwähler sind Zeichen der Ohnmacht und Resignation. Doch wer dem Volk Raum für eine Stimme verleiht, erlebt Vergleichbares wie 1989: "Wir sind das Volk!" war mehr als nur ein Slogan. Es war zuerst eine kaum wahrnehmbare Stimme, die schließlich derart unüberhörbar laut anschwoll, daß am Grenzübergang Brandenburger Tor nicht mehr geschossen wurde, sondern aufgeregte Bürger auf die Mauer kletterten, sich wie kleine Kinder freuten und vor Freude weinten. Es ist mal wieder so weit. Doch dieses Mal ist es nicht die Nikolaikirche in Leipzig, sondern twitter.com für eine Revolution im Netz.

Die Väter des Grundgesetzes haben bewußt die Option vorgesehen, an Stelle des Grundgesetzes eine Verfassung zu schaffen, wie es rund um diese Erde nicht nur in demokratischen Ländern üblich ist. Artikel 146 lautet: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Da es keine geografischen Gebiete mehr gibt, die der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen werden sollen, hat das Volk jetzt die Freiheit, eine Verfassung zu beschließen.

Macht der Lissabonvertrag einen solchen wichtigen Schritt überflüssig? Laut BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08 ist das nicht notwendig: "2. Die europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt."

Viele Bundesbürger streben an, ALLEN Artikeln des Grundgesetzes zur vollen Geltung zu verhelfen. Das Grundgesetz wird nach 6O Jahren als Verfassung gesehen. Es ist aber ein GRUNDGESETZ und k e i n e VERFASSUNG. Das VOLK, der eigentliche SOUVERÄN, ist nur in äußerst geringem Umfang einbezogen. Das Grundgesetz als Verfassung zu etikettieren, widerspricht ihm selbst. Die Legislative, der Bundestag, kann auch mit verfassungsändernder Mehrheit von 2/3 der Stimmen, den Artikel 146 GG nicht streichen. Das ist dem Volk ausdrücklich selbst vorbehalten, eine der wenigen Formulierungen, in denen es direkt einbezogen ist. Eine Verfassung sollte PARTEIÜBERGREIFEND und von breiten gesellschaftlichen Gruppen mitgestaltet und dann getragen werden - und dann einem Referendum unterliegen.

Am 22. Mai 2009 sprach Bundespräsident Horst Köhler unter dem Titel "Die Verfassung der Freiheit - Festansprache von Bundespräsident Horst Köhler beim Staatsakt aus Anlass des 60-jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland" neben anderen die folgende Worte: "Dem Grundgesetz kommt es auf jeden Einzelnen an. Wir brauchen Verhältnisse, die die Menschen ermutigen, die immer wieder ihre Neugier und ihren Ehrgeiz wecken und die ihnen die Gewissheit geben: Ich kann etwas. Ich werde gebraucht. Ich gehöre dazu und bin mit verantwortlich. Meine Stimme zählt. Das Grundgesetz gibt uns Freiheit. Es lebt aber auch von unserer Verantwortung. Umso mehr sollte sich jede und jeder fragen: Nutze ich seine Möglichkeiten? Werde ich meiner Verantwortung gerecht?" [3]

Am 23. Mai 2009 regte er während einer ZDF-Talkshow eine Diskussion an: "Volksinitiativen auf Bundesebene, Mitspracherechte der Bürger bei Verfassungsänderungen, aber auch eine Direktwahl des Bundespräsidenten. Ich möchte, dass man das diskutiert, sagte Köhler, der aber auch auf die Frage hinwies, wie sich durch eine Direktwahl die Machtstruktur zur Bundeskanzlerin" verändern würde. " [4]

Als direkt vom Volk gewählter BÜRGERBUNDESPRÄSIDENT könnte es auch seine Aufgabe sein, die Richter des Bundesverfassungsgerichtes zu ernennen, welche nach dem GG von der Legislative (Bundestag und Bundesrat) unter Einfluß der Regierung (Exekutive) nach dem Parteienproporz ernannt werden. Das ist keine saubere Gewaltenteilung. Das BVerfG trifft Entscheidungen mit Gesetzeskraft - wie eine 3. Kammer - ohne direktes Mandat vom Souverän, dem VOLK, von dem nach Artikel 2O GG alle Staatsgewalt ausgeht. Bei alledem gebührt den Richtern des BVerfG höchster Respekt für Entscheidungen, welche auch die Staatsräson berücksichtigen. Kritik richtet sich lediglich an die Ernennung dieses Gremiums - deshalb die Anregung, dieses im Namen des VOLKES durch einen vom Volk direkt gewählten Bundespräsidenten vorzunehmen.

Das Trauma der Teilung in zwei deutsche Staaten rund 40 Jahre lang war getragen von der Teilung Europas in NATO-Staaten und Staaten des Warschauer Paktes. Seit Wochen wird daran erinnert, wie 1989 Deutschland und Europa sich bewegten und veränderten. Welche Vorteile hat eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland? Sie rückt die Gewaltenteilung in den Mittelpunkt, um diktatorischen Tendenzen im Denken und Handeln einiger Bundesbürger entgegenzuwirken.

Wie die deutsche Geschichte zeigt, genügt es nicht, den Versprechungen politischer Eliten Glauben zu schenken. Nur ein Gleichgewicht der drei Gewalten kann unvorhersehbare Tendenzen auffangen und begrenzen. Die derzeitige Entwicklung ist sehr bedenklich und fordert entschlossenes Handeln geradezu heraus.

[1] www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/statistik
[2] http://bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/ergebnisse/bundesergebnisse
[3] http://bundespraesident.de/Reden-und-Interviews-,11057.654519/Die-Verfassung-der-Freiheit-Fe.htm?global.back=/-%2c11057%2c4/Reden-und-Interviews.htm%3flink%3dbpr_liste
[4] http://t-online.de/horst-koehler-fuer-direktwahl-des-bundespraesidenten/id_18833972/index

Als freier Texter wirkt Hans Kolpak seit 1999 im Internet, um gesellschaftlichen und politischen Themen im deutschen Sprachraum mehr Öffentlichkeit zu verschaffen. Seit 2008 schreibt er für Kunden Pressetexte und verteilt diese über Fachdienstleister im Internet. Beim Gestalten von Internetpräsenzen verhilft er seinen Kunden zu eindeutigen Wettbewerbsvorteilen durch DAO, der Digital Asset Optimization: Texte, Bilder, Filme, News, Xing, yasni, facebook, twitter und intensedebate. Konkrete Aussagen zu gesellschaftlichen Herausforderungen und verbindliche Stellungnahmen zu politischen Fragen pflegen das öffentliche Erscheinungsbild von Unternehmen und Instituten, von Körperschaften und Parteien:
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Wie die deutsche Geschichte zeigt, genügt es nicht, den Versprechungen politischer Eliten Glauben zu schenken. Nur ein Gleichgewicht der drei Gewalten kann unvorhersehbare Tendenzen auffangen und begrenzen. Die derzeitige Entwicklung ist sehr bedenklich und fordert entschlossenes Handeln geradezu heraus.
Viele Kleinparteien erinnern an die Grundrechte der Bundesbürger. Auch in etablierten Parteien gibt es Stimmen, die sich dafür einsetzen, den Rahmen für politisches Handeln mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verbreitern.

Diese parteiübergreifende Initiative wünscht daher jede Bemühung um die demokratischen Qualitäten des Grundgesetzes zu fördern und zu unterstützen - im Schulterschluß mit allen verfassungsgemäßen Einrichtungen und den Mandatsträgern auf allen Ebenen, den etablierten Parteien und den Kleinparteien. Wir rufen insbesondere die Journalisten aller Medien auf, diese Gedanken in den Mittelpunkt zu rücken und wir appellieren an alle Bundesbürger, die genannten Fragen zu vertiefen und nach Lösungen zu streben.

Artikel 20 lautet:
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Der Satz "WIR SIND DAS VOLK !" ist an eine Fülle von unterschiedlichen Vorstellungen geknüpft. Im Hinblick auf den Bundespräsidenten und den Bundestag taucht die Frage auf, inwieweit der Bundespräsident das Volk repräsentiert, da er durch die Bundesversammlung gewählt ist und inwieweit die Bundestagsabgeordneten das Volk vertreten, da viele vor ihrer Wahl in der Executive oder in der Judicative beschäftigt waren oder ein Amt bekleidet haben.

Was haben die Väter des Grundgesetzes beabsichtigt, als sie den ersten Satz im Artikel 137 des Grundgesetzes erdachten?

(1) Die Wählbarkeit von Beamten, Angestellten des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten, freiwilligen Soldaten auf Zeit und Richtern im Bund, in den Ländern und den Gemeinden kann gesetzlich beschränkt werden.

Die Statistik "Grundberufe nach Berufsklassen", erstellt vom Abgeordenetenbüro, [1] läßt für viele Berufe nicht zweifelsfrei erkennen, ob sie für die Öffentliche Hand wirkten oder freiberuflich bzw. selbständig tätig waren. Daher läßt sich auch das Ausmaß der Interessenkonflikte nicht erkennen. Juristen und Öffentlich Bedienstete sind überproportional stark vertreten. Sie verwischen durch ihre berufliche Vergangenheit die Grenzen zwischen den drei Gewalten. Auch haben sie keinerlei Einblick oder Erfahrung in das Leben von Arbeitern, Angestellten in Privatunternehmen oder Unternehmern. Es übersteigt ihre Vorstellungskraft, die Interessen dieser Bundesbürger zu vertreten.

Der Deutsche Bundestag bildet die Einflüsse ab, die in den etablierten politischen Parteien vorherrschen. Nur wer finanziell von der Bundespolitik profitiert, fühlt sich von den Parteien und von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Wer finanzielle Nachteile erlebt, weil es für ihn keine Lobby gibt, fällt der Politikverdrossenheit anheim, da eine Änderung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse aussichtlos erscheint. Die Ergebnisse der Bundestagswahl am 27. September 2009 unterstreichen dies. [2]

Politikverdrossenheit, Staatsverdrossenheit und Nichtwähler sind Zeichen der Ohnmacht und Resignation. Doch wer dem Volk Raum für eine Stimme verleiht, erlebt Vergleichbares wie 1989: "Wir sind das Volk!" war mehr als nur ein Slogan. Es war zuerst eine kaum wahrnehmbare Stimme, die schließlich derart unüberhörbar laut anschwoll, daß am Grenzübergang Brandenburger Tor nicht mehr geschossen wurde, sondern aufgeregte Bürger auf die Mauer kletterten, sich wie kleine Kinder freuten und vor Freude weinten. Es ist mal wieder so weit. Doch dieses Mal ist es nicht die Nikolaikirche in Leipzig, sondern twitter.com für eine Revolution im Netz.

Die Väter des Grundgesetzes haben bewußt die Option vorgesehen, an Stelle des Grundgesetzes eine Verfassung zu schaffen, wie es rund um diese Erde nicht nur in demokratischen Ländern üblich ist. Artikel 146 lautet: "Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Da es keine geografischen Gebiete mehr gibt, die der Bundesrepublik Deutschland angeschlossen werden sollen, hat das Volk jetzt die Freiheit, eine Verfassung zu beschließen.

Macht der Lissabonvertrag einen solchen wichtigen Schritt überflüssig? Laut BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08 ist das nicht notwendig: "2. Die europäische Vereinigung auf der Grundlage einer Vertragsunion souveräner Staaten darf nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibt."

Viele Bundesbürger streben an, ALLEN Artikeln des Grundgesetzes zur vollen Geltung zu verhelfen. Das Grundgesetz wird nach 6O Jahren als Verfassung gesehen. Es ist aber ein GRUNDGESETZ und k e i n e VERFASSUNG. Das VOLK, der eigentliche SOUVERÄN, ist nur in äußerst geringem Umfang einbezogen. Das Grundgesetz als Verfassung zu etikettieren, widerspricht ihm selbst. Die Legislative, der Bundestag, kann auch mit verfassungsändernder Mehrheit von 2/3 der Stimmen, den Artikel 146 GG nicht streichen. Das ist dem Volk ausdrücklich selbst vorbehalten, eine der wenigen Formulierungen, in denen es direkt einbezogen ist. Eine Verfassung sollte PARTEIÜBERGREIFEND und von breiten gesellschaftlichen Gruppen mitgestaltet und dann getragen werden - und dann einem Referendum unterliegen.

Am 22. Mai 2009 sprach Bundespräsident Horst Köhler unter dem Titel "Die Verfassung der Freiheit - Festansprache von Bundespräsident Horst Köhler beim Staatsakt aus Anlass des 60-jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland" neben anderen die folgende Worte: "Dem Grundgesetz kommt es auf jeden Einzelnen an. Wir brauchen Verhältnisse, die die Menschen ermutigen, die immer wieder ihre Neugier und ihren Ehrgeiz wecken und die ihnen die Gewissheit geben: Ich kann etwas. Ich werde gebraucht. Ich gehöre dazu und bin mit verantwortlich. Meine Stimme zählt. Das Grundgesetz gibt uns Freiheit. Es lebt aber auch von unserer Verantwortung. Umso mehr sollte sich jede und jeder fragen: Nutze ich seine Möglichkeiten? Werde ich meiner Verantwortung gerecht?" [3]

Am 23. Mai 2009 regte er während einer ZDF-Talkshow eine Diskussion an: "Volksinitiativen auf Bundesebene, Mitspracherechte der Bürger bei Verfassungsänderungen, aber auch eine Direktwahl des Bundespräsidenten. Ich möchte, dass man das diskutiert, sagte Köhler, der aber auch auf die Frage hinwies, wie sich durch eine Direktwahl die Machtstruktur zur Bundeskanzlerin" verändern würde. " [4]

Als direkt vom Volk gewählter BÜRGERBUNDESPRÄSIDENT könnte es auch seine Aufgabe sein, die Richter des Bundesverfassungsgerichtes zu ernennen, welche nach dem GG von der Legislative (Bundestag und Bundesrat) unter Einfluß der Regierung (Exekutive) nach dem Parteienproporz ernannt werden. Das ist keine saubere Gewaltenteilung. Das BVerfG trifft Entscheidungen mit Gesetzeskraft - wie eine 3. Kammer - ohne direktes Mandat vom Souverän, dem VOLK, von dem nach Artikel 2O GG alle Staatsgewalt ausgeht. Bei alledem gebührt den Richtern des BVerfG höchster Respekt für Entscheidungen, welche auch die Staatsräson berücksichtigen. Kritik richtet sich lediglich an die Ernennung dieses Gremiums - deshalb die Anregung, dieses im Namen des VOLKES durch einen vom Volk direkt gewählten Bundespräsidenten vorzunehmen.

Das Trauma der Teilung in zwei deutsche Staaten rund 40 Jahre lang war getragen von der Teilung Europas in NATO-Staaten und Staaten des Warschauer Paktes. Seit Wochen wird daran erinnert, wie 1989 Deutschland und Europa sich bewegten und veränderten. Welche Vorteile hat eine Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland? Sie rückt die Gewaltenteilung in den Mittelpunkt, um diktatorischen Tendenzen im Denken und Handeln einiger Bundesbürger entgegenzuwirken.

Wie die deutsche Geschichte zeigt, genügt es nicht, den Versprechungen politischer Eliten Glauben zu schenken. Nur ein Gleichgewicht der drei Gewalten kann unvorhersehbare Tendenzen auffangen und begrenzen. Die derzeitige Entwicklung ist sehr bedenklich und fordert entschlossenes Handeln geradezu heraus.

[1] www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete/statistik
[2] http://bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/ergebnisse/bundesergebnisse
[3] http://bundespraesident.de/Reden-und-Interviews-,11057.654519/Die-Verfassung-der-Freiheit-Fe.htm?global.back=/-%2c11057%2c4/Reden-und-Interviews.htm%3flink%3dbpr_liste
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