News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: BREXIT und Yachten - Was nun?

Veröffentlicht am Sonntag, dem 26. Juni 2016 @ 09:55:50 auf Deutsche-Politik-News.de

(510 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Ein Seefahrervolk verabschiedet sich aus der EU

Das Meer und die Schiffe: Liberalität, Selbständigkeit, Eigensinn, Risikobereitschaft und Kaltblütigkeit. Werte eines Seefahrervolkes, dessen Seele das Establishment der EU verschätzt hat. Nun ist er da, der Austritt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit angeblich keiner wirklich in Erwägung gezogen hat.

Auch wenn rechtlich noch kein Scheidungsantrag gestellt ist, lässt sich für den Markt und das Volk der Yachten und Superyachten, die vielen Red Ensign beflaggten Schiffe und namhaften nautischen Produkte und Dienstleistungen aus dem britischen Raum ein erstes Fazit ziehen:

1. Nach Vollzug des Austritts aus der EU ist Great Britain und damit seine Flagge rechtlich "Drittland". Eine Gebietsbezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht für alle Territorien, die umsatzsteuerlich nicht zum Inland eines Mitgliedstaates gezählt werden. Dies bedeutet vorbehaltlich individueller Regelungen, dass jedes Produkt und jede Dienstleistung aus Great Britain in die EU ein Im- bzw. Export in einen steuerlich anderen Rechtskreis darstellt und den Regeln des Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt. Die Einfuhr des Gegenstandes aus dem Drittland erfolgt in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet er sich im Zeitpunkt des Verbringens befindet.

2. Die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU muss grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Bei einem solchen Import sind Einfuhrabgaben, d.h. Zölle und Steuern, zu entrichten.

Auch wenn sich das Besteuerungsverfahren ändert, wird sich faktisch für den Yacht-Käufer umsatzsteuerlich nichts ändern, jedoch kann sich der Preis für ein britisches Marine-Produkt durch Zölle verteuern bzw. seine Verfügbarkeit - z.B. auch Ersatzteilversorgung - durch das Entfallen des freien Warenverkehrs beschränken. Zwar werden Einfuhrzölle häufig ermäßigt, wenn die Einfuhren nachweislich aus Ländern mit Vorzugsbehandlungen (Präferenzabkommen des Exportlandes mit der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union) stammen, ob das künftig mit Great Britain der Fall sein wird, muss dahinstehen.

Zwei Beispiele:

Yachthersteller A aus England liefert und versendet einen Gegenstand aus England an den Generalimporteur B in Deutschland. Sobald der Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird dieser von B in ein Zolllagerverfahren überführt. B lagert die Ware z.B. in Hamburg beim Lagerhalter L im Inland ein. Danach wird der Gegenstand von B an den Yachthändler C zu der Kondition unverzollt und unversteuert verkauft. Als C nun einen Eigner gefunden hat, der die Yacht kaufen möchte, bittet er L, die Ware in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr zu überführen. C ist dann Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, die er dem Yachteigner als Endkunden berechnet.

Yachthersteller A aus England liefert und versendet einen Gegenstand aus England direkt an einen Endkunden E in die EU. Hier entsteht die Steuerschuld sofort mit Gelangen der Ware ins EU Gebiet. Schuldner der Steuer ist der Anmelder, der die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder für dessen Namen die Anmeldung abgegeben wird.

Warenbewegungen können sehr unterschiedliche Hintergründe haben: Kaufgeschäfte, Reparaturfälle, vorübergehende Nutzung etc. Darauf nimmt das Zollrecht durch die unterschiedlichen Zollverfahren Rücksicht. Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren und der Liberalisierung der Rechtsvorschriften erfordert der Handel mit Drittländern nach wie vor aufwändigere Verfahren als eine Lieferung innerhalb der EU. Dazu kommen je nach Einzelfall zollrechtlich:

- Zollwertanmeldung bei der Einfuhr von zollpflichtigen Drittlandswaren

- Ursprungszeugnis/Ursprungserklärung nach den außenwirtschafts- und zollrechtlichen Vorgaben, beispielsweise im Textilbereich.

- Einfuhrgenehmigung/ Einfuhrlizenzen insbesondere bei überwachungspflichtigen Waren;

- Internationale Einfuhrbescheinigung/Wareneingangsbescheinigung eher nicht, das Yachten und korrespondierende Marineprodukte keine Produkte mit strategischer Bedeutung oder sensible Waren sind;

- Warenverkehrsbescheinigung (EUR. 1,EUR-MED,ATR)/Präferenzursprungserklärung wenn Zollpräferenzen (Zollermäßigung bzw. Zollbefreiung) bei Einfuhren aus Staaten mit denen Präferenz- bzw. Zollunionsabkommen ) bestehen.

3. Spannend wird die Thematik BREXIT für Gibraltar und die vielen dort, meist über eine Gesellschaft gehaltenen und registrierten Yachten. Laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist Gibraltar steuerlich trotz politischer EU-Zugehörigkeit über Great Britain Drittlandsgebiet und kennt selbst keine Umsatzsteuer. Dies war für steuerlich EU-Wohnsitzige ein idealer Ort eine Yacht steuerfrei zu beflaggen, um sie in Nicht-EU-Gewässern zu nutzen. Wird Gibraltar aber über Spanien Teil der EU, so entsteht über Nacht die EU-Versteuerungspflicht aller dort registrierten Yachten, hinter denen EU-Bürger als ultimative Eigner und Nutzer stehen, auch wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet ist. Hier ist also rechtzeitiger Handlungsbedarf und Flaggenwechsel angesagt. Für Nicht-EU-Wohnsitzige Yachteigner allerdings wird Gibraltar auch dann ein idealer Ort sein, über die 18-Monate Regelung eine Yacht über die sog. "vorübergehende Einfuhr" umsatzsteuerfrei in der EU nutzen zu können.

4. Problematischer sehe ich das Crewing von Yacht-Arbeitskräften, die aus dem Great Britain (dann Drittstaatsangehörige) Raum kommen, denn für diese fällt, auch wenn es kaum eine Visapflicht geben wird, der Vorzug der Dienstleistungsfreiheit in der EU weg. Und das trifft hart, kommen doch gerade aus diesem Seefahrervolk viele qualifizierte Kräfte die andererseits auf den Yachten benötigt werden. Jede Beschäftigung auf einer EU-Yacht, bzw. im EU-Gebiet, bedarf dann einer Zugangserlaubnis. Eigner wie auch Crews in der unterliegen bislang unbekannten Restriktionen. Ein Drittstaatsangehöriger - also ein Ausländer, der nicht aus einem EU-Staat kommt und auch nicht Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist - muss für die Einreise nach und den Aufenthalt in ein EU Land grundsätzlich im Besitz eines Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) sein, soweit er nicht befreit ist. Die Folgen - etwa der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen, die Möglichkeiten einer Verlängerung usw. - hängen unmittelbar von dem jeweiligen Papier ab. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Dies gilt auch für eine Duldung und eine Aufenthaltsgestattung.

5. In der Problematik des weniger freien Austauschs von Waren und Dienstleistungen liegt die generelle Problematik für den Yachtbau, denn eine große Yacht ist ein Geflecht von globalen Leistungen und Zulieferungen - von ersten Design bis zur Gewährleistung und laufenden Wartung in internationalen Gewässern. Muss z.B. nur eine Gewährleistungsarbeit einer Yacht aus einer englischen Werft in EU Gewässern durchgeführt werden, bedingen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen neue, kompliziertere und teurere Organisationsformen, um die Versorgung auf EU-Niveau weiter sicherzustellen.

Ein aktueller Trost: Wer gerade eine Yacht in GB-Pfund kauft, kann sich eines besonders günstigen Wechselkurses erfreuen. Vielleicht sollte dieser abgesichert werden, entscheiden sich die Briten noch anders.

Schauen wir, was passiert...
CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte - Der-Yacht-Anwalt mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1994 vom Inhaber Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann gegründet und zählt heute zu den führenden Kanzleien in der SuperYacht-Branche in der EU. Die Kanzlei ist grundsätzlich auf internationales Wirtschaftsrecht und Organisationsentwicklung spezialisiert und gerade in jüngster Zeit mehrfach international ausgezeichnet worden, so Winner of the 2015 and 2016 Corporate Intl Magazine Legal Award: "Yacht Law - Law Firm of the Year in Germany", Winner of the 2014/15 and 2016 ACQ5 Law Awards and ACQ5 Global Awards in four/six categories: "INTERNATIONAL - YACHT LAW FIRM OF THE YEAR, DER YACHT ANWALT THE YACHT ATTORNEY","GERMANY - YACHT LAW FIRM OF THE YEAR, DER YACHT ANWALT THE YACHT ATTORNEY", "GERMANY - CUSTOMER SERVICE LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - INTERNATIONAL BUSINESS LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - INTERNATIONAL CONTRACTS LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN".

Christoph Schließmann ist Fachanwalt für int. Wirtschaftsrecht, lehrte in St. Gallen über 16 Jahre Strategische Unternehmensführung und Leadership, heute an der Universität Salzburg. Er ist Vortragsredner sowie Publizist von Wirtschaftsbeiträgen und 10 Fachbüchern. Als leidenschaftlicher Skipper überträgt Christoph Schließmann sein Wissen und seine Erfahrungen auf die Besonderheiten der internationalen Yacht-Branche, die er seit vielen Jahren kennt. Daraus hat sich ein Spezialangebot für Hersteller und Eigner private Superyachten-Yachten entwickelt: Über langjährige Partnerschaften pflegt er ein internationales Netzwerk mit Partnerkanzleien und Dienstleistern, um Yacht-Herstellern und -Eignern ein Full-Service-Konzept vom Erwerb über den Betrieb bis zur Außerbetriebnahme oder Verkauf einer Yacht anbieten zu können. Dazu kommt die Begleitung von Marina Projekten.
Der-Yacht-Anwalt
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann
Hansaallee 22
60322 Frankfurt am Main
mail@der-yacht-anwalt.de
069/663779-0
http://www.der-yacht-anwalt.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Seefahrervolk verabschiedet sich aus der EU

Das Meer und die Schiffe: Liberalität, Selbständigkeit, Eigensinn, Risikobereitschaft und Kaltblütigkeit. Werte eines Seefahrervolkes, dessen Seele das Establishment der EU verschätzt hat. Nun ist er da, der Austritt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit angeblich keiner wirklich in Erwägung gezogen hat.

Auch wenn rechtlich noch kein Scheidungsantrag gestellt ist, lässt sich für den Markt und das Volk der Yachten und Superyachten, die vielen Red Ensign beflaggten Schiffe und namhaften nautischen Produkte und Dienstleistungen aus dem britischen Raum ein erstes Fazit ziehen:

1. Nach Vollzug des Austritts aus der EU ist Great Britain und damit seine Flagge rechtlich "Drittland". Eine Gebietsbezeichnung aus dem Umsatzsteuerrecht für alle Territorien, die umsatzsteuerlich nicht zum Inland eines Mitgliedstaates gezählt werden. Dies bedeutet vorbehaltlich individueller Regelungen, dass jedes Produkt und jede Dienstleistung aus Great Britain in die EU ein Im- bzw. Export in einen steuerlich anderen Rechtskreis darstellt und den Regeln des Zoll und der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt. Die Einfuhr des Gegenstandes aus dem Drittland erfolgt in dem Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet er sich im Zeitpunkt des Verbringens befindet.

2. Die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land (Drittland) in die EU muss grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden. Bei einem solchen Import sind Einfuhrabgaben, d.h. Zölle und Steuern, zu entrichten.

Auch wenn sich das Besteuerungsverfahren ändert, wird sich faktisch für den Yacht-Käufer umsatzsteuerlich nichts ändern, jedoch kann sich der Preis für ein britisches Marine-Produkt durch Zölle verteuern bzw. seine Verfügbarkeit - z.B. auch Ersatzteilversorgung - durch das Entfallen des freien Warenverkehrs beschränken. Zwar werden Einfuhrzölle häufig ermäßigt, wenn die Einfuhren nachweislich aus Ländern mit Vorzugsbehandlungen (Präferenzabkommen des Exportlandes mit der Europäischen Gemeinschaft/Europäischen Union) stammen, ob das künftig mit Great Britain der Fall sein wird, muss dahinstehen.

Zwei Beispiele:

Yachthersteller A aus England liefert und versendet einen Gegenstand aus England an den Generalimporteur B in Deutschland. Sobald der Gegenstand in das Gemeinschaftsgebiet gelangt, wird dieser von B in ein Zolllagerverfahren überführt. B lagert die Ware z.B. in Hamburg beim Lagerhalter L im Inland ein. Danach wird der Gegenstand von B an den Yachthändler C zu der Kondition unverzollt und unversteuert verkauft. Als C nun einen Eigner gefunden hat, der die Yacht kaufen möchte, bittet er L, die Ware in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr zu überführen. C ist dann Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, die er dem Yachteigner als Endkunden berechnet.

Yachthersteller A aus England liefert und versendet einen Gegenstand aus England direkt an einen Endkunden E in die EU. Hier entsteht die Steuerschuld sofort mit Gelangen der Ware ins EU Gebiet. Schuldner der Steuer ist der Anmelder, der die Zollanmeldung im eigenen Namen abgibt oder für dessen Namen die Anmeldung abgegeben wird.

Warenbewegungen können sehr unterschiedliche Hintergründe haben: Kaufgeschäfte, Reparaturfälle, vorübergehende Nutzung etc. Darauf nimmt das Zollrecht durch die unterschiedlichen Zollverfahren Rücksicht. Trotz einer kontinuierlichen Absenkung der Zollsätze in den letzten Jahren und der Liberalisierung der Rechtsvorschriften erfordert der Handel mit Drittländern nach wie vor aufwändigere Verfahren als eine Lieferung innerhalb der EU. Dazu kommen je nach Einzelfall zollrechtlich:

- Zollwertanmeldung bei der Einfuhr von zollpflichtigen Drittlandswaren

- Ursprungszeugnis/Ursprungserklärung nach den außenwirtschafts- und zollrechtlichen Vorgaben, beispielsweise im Textilbereich.

- Einfuhrgenehmigung/ Einfuhrlizenzen insbesondere bei überwachungspflichtigen Waren;

- Internationale Einfuhrbescheinigung/Wareneingangsbescheinigung eher nicht, das Yachten und korrespondierende Marineprodukte keine Produkte mit strategischer Bedeutung oder sensible Waren sind;

- Warenverkehrsbescheinigung (EUR. 1,EUR-MED,ATR)/Präferenzursprungserklärung wenn Zollpräferenzen (Zollermäßigung bzw. Zollbefreiung) bei Einfuhren aus Staaten mit denen Präferenz- bzw. Zollunionsabkommen ) bestehen.

3. Spannend wird die Thematik BREXIT für Gibraltar und die vielen dort, meist über eine Gesellschaft gehaltenen und registrierten Yachten. Laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass ist Gibraltar steuerlich trotz politischer EU-Zugehörigkeit über Great Britain Drittlandsgebiet und kennt selbst keine Umsatzsteuer. Dies war für steuerlich EU-Wohnsitzige ein idealer Ort eine Yacht steuerfrei zu beflaggen, um sie in Nicht-EU-Gewässern zu nutzen. Wird Gibraltar aber über Spanien Teil der EU, so entsteht über Nacht die EU-Versteuerungspflicht aller dort registrierten Yachten, hinter denen EU-Bürger als ultimative Eigner und Nutzer stehen, auch wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet ist. Hier ist also rechtzeitiger Handlungsbedarf und Flaggenwechsel angesagt. Für Nicht-EU-Wohnsitzige Yachteigner allerdings wird Gibraltar auch dann ein idealer Ort sein, über die 18-Monate Regelung eine Yacht über die sog. "vorübergehende Einfuhr" umsatzsteuerfrei in der EU nutzen zu können.

4. Problematischer sehe ich das Crewing von Yacht-Arbeitskräften, die aus dem Great Britain (dann Drittstaatsangehörige) Raum kommen, denn für diese fällt, auch wenn es kaum eine Visapflicht geben wird, der Vorzug der Dienstleistungsfreiheit in der EU weg. Und das trifft hart, kommen doch gerade aus diesem Seefahrervolk viele qualifizierte Kräfte die andererseits auf den Yachten benötigt werden. Jede Beschäftigung auf einer EU-Yacht, bzw. im EU-Gebiet, bedarf dann einer Zugangserlaubnis. Eigner wie auch Crews in der unterliegen bislang unbekannten Restriktionen. Ein Drittstaatsangehöriger - also ein Ausländer, der nicht aus einem EU-Staat kommt und auch nicht Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist - muss für die Einreise nach und den Aufenthalt in ein EU Land grundsätzlich im Besitz eines Aufenthaltstitels (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG) sein, soweit er nicht befreit ist. Die Folgen - etwa der Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen, die Möglichkeiten einer Verlängerung usw. - hängen unmittelbar von dem jeweiligen Papier ab. Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Dies gilt auch für eine Duldung und eine Aufenthaltsgestattung.

5. In der Problematik des weniger freien Austauschs von Waren und Dienstleistungen liegt die generelle Problematik für den Yachtbau, denn eine große Yacht ist ein Geflecht von globalen Leistungen und Zulieferungen - von ersten Design bis zur Gewährleistung und laufenden Wartung in internationalen Gewässern. Muss z.B. nur eine Gewährleistungsarbeit einer Yacht aus einer englischen Werft in EU Gewässern durchgeführt werden, bedingen die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen neue, kompliziertere und teurere Organisationsformen, um die Versorgung auf EU-Niveau weiter sicherzustellen.

Ein aktueller Trost: Wer gerade eine Yacht in GB-Pfund kauft, kann sich eines besonders günstigen Wechselkurses erfreuen. Vielleicht sollte dieser abgesichert werden, entscheiden sich die Briten noch anders.

Schauen wir, was passiert...
CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte - Der-Yacht-Anwalt mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1994 vom Inhaber Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann gegründet und zählt heute zu den führenden Kanzleien in der SuperYacht-Branche in der EU. Die Kanzlei ist grundsätzlich auf internationales Wirtschaftsrecht und Organisationsentwicklung spezialisiert und gerade in jüngster Zeit mehrfach international ausgezeichnet worden, so Winner of the 2015 and 2016 Corporate Intl Magazine Legal Award: "Yacht Law - Law Firm of the Year in Germany", Winner of the 2014/15 and 2016 ACQ5 Law Awards and ACQ5 Global Awards in four/six categories: "INTERNATIONAL - YACHT LAW FIRM OF THE YEAR, DER YACHT ANWALT THE YACHT ATTORNEY","GERMANY - YACHT LAW FIRM OF THE YEAR, DER YACHT ANWALT THE YACHT ATTORNEY", "GERMANY - CUSTOMER SERVICE LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - INTERNATIONAL BUSINESS LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN", "GERMANY - INTERNATIONAL CONTRACTS LAW FIRM OF THE YEAR, CPS SCHLIEßMANN".

Christoph Schließmann ist Fachanwalt für int. Wirtschaftsrecht, lehrte in St. Gallen über 16 Jahre Strategische Unternehmensführung und Leadership, heute an der Universität Salzburg. Er ist Vortragsredner sowie Publizist von Wirtschaftsbeiträgen und 10 Fachbüchern. Als leidenschaftlicher Skipper überträgt Christoph Schließmann sein Wissen und seine Erfahrungen auf die Besonderheiten der internationalen Yacht-Branche, die er seit vielen Jahren kennt. Daraus hat sich ein Spezialangebot für Hersteller und Eigner private Superyachten-Yachten entwickelt: Über langjährige Partnerschaften pflegt er ein internationales Netzwerk mit Partnerkanzleien und Dienstleistern, um Yacht-Herstellern und -Eignern ein Full-Service-Konzept vom Erwerb über den Betrieb bis zur Außerbetriebnahme oder Verkauf einer Yacht anbieten zu können. Dazu kommt die Begleitung von Marina Projekten.
Der-Yacht-Anwalt
Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann
Hansaallee 22
60322 Frankfurt am Main
mail@der-yacht-anwalt.de
069/663779-0
http://www.der-yacht-anwalt.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: BREXIT und Yachten - Was nun?

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: BREXIT und Yachten - Was nun?" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Michael Beck: You\'re The Kinda Trouble (With Jonat ...

Michael Beck: You\'re The Kinda Trouble (With Jonat ...
J Mascis: Is It Done (Debut solo studio album \"Sev ...

J Mascis: Is It Done (Debut solo studio album \
Russland und Saudi-Arabien – OPEC & OPEC+ legen nie ...

Russland und Saudi-Arabien – OPEC & OPEC+ legen nie ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Wiesbaden-in-Hessen-Kurpark-2 ...

Wir-haben-es-satt-Demonstration-Berlin-20 ...

56-Biennale-Venedig-2015-150729-DSC_0705. ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie


Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Rotwein Femar Roma Rosso DOC Der Femar Roma Rosso DOC (0,75L) von Femar Vini Sr, IT-Monte Porzio Catone, Roma, ist einer der besten Rotweine, den man zu seinem Preis bekommt - kaum zu toppen! (Weitere Testberichte zu Le ... (Peter, 07.4.2024)

 REEVA Instant-Nudelgericht RIND GESCHMACK Reeva Instant Nudeln mit BBQ-Rindfleischgeschmack (60g): In nur 5 Minuten fertig – mit 300 ml heißem Wasser übergießen, 5 Minuten ziehen lassen und umrühren. Solide kleine Mahlzeit ... (xyz_101, 04.4.2024)

 Saperavi 2018 - Rotwein aus Russland Saperavi ist eine dunkle Rebsorte aus dem Alasani-Tal in der Region Kachetien in Ost-Georgien. Der russische Saperavi 2018 kommt aus Sennoy im Temryuksky District desKrasnodar Kra ... (HildeBL2022, 20.2.2023)

 Japanische Nudelsuppe Ramen von OYAKATA (Sojasoße) Hier in der Variante mit dem Geschmack von Sojasoße und einer Gemüsemischung aus Schnittlauch, Mais, Karotten und Lauch. Mir hat sie nicht zugesagt - ich fand sie geschmacksarm. ( ... (KlausFPM, 20.2.2023)

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili Maggi - Magic Asia - Noodle Cup Chikcen Taste with Black Pepper & Chili ist ein einfach und schnell zubereiteter Nudel-Snack. Wenn es mal schnell gehen soll, durchaus schmackhaft ... (Harald, 16.3.2022)

 Badesalz AntiStress 1300g - Meersalz mit 100% natürlichem ätherischem Rosmarin- & Wacholderöl Das Meersalz verbessert die Hautbeschaffenheit und hat auf den Körper eine positive Wirkung, es versorgt ihn mit notwendigen Makro-und Mikroelementen. Das Badesalz ist reich ... (Bernd-Berlin-13189, 05.5.2021)

 Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland (Metro) Lamm-Hüfte tiefgefroren aus Neuseeland von der Metro 4 Stück á 175 g Stücke, ohne Fettdeckel, ohne Knochen, aeinzeln vak.-verpackt ca. 700 g Qualität und Geschmac ... (Petra-38-Berlin, 05.5.2021)

 Cerveza Palax – einfach ein gutes Bier Ein Vorteil der Globalisierung ist, du kannst dir Essen und Trinken aus aller Welt zu dir nach Hause kommen lassen. Du warst bei deinem letzten Spanienurlaub von eine bestim ... (Udo van der Ahe, 03.5.2021)

 Greywacke Sauvignon Blanc Marlborough NZL trocken 0,75l Ein trockener Weißwein mit kräftiger gelber Farbe aus Neuseeland, würziger Geschmack mit Fruchtaromen. Er passt sehr gut zu Gerichten mit Meeresfrüchten und zu asiatischen G ... (Heinz-integerBLN, 02.5.2021)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Wechselwirkung zwischen Ibuprofen und Antidepressiva (Auer-Apotheke, 07.07.2022)
Wer Antidepressiva vom Typ SSRI und Schmerzmittel wie Ibuprofen gleichzeitig nimmt, hat ein erhöhtes Risiko von Magenblutungen. Selektive Serotonin-Wiederaufnahmehemmer (SSRI) sind weit verbreitet. Analgetika wie Ibuprofen werden noch häufiger verwendet und sind in der Apotheke ohne Rezept erhältlich.

2007 führte Dr. Yoon Loke an der University of East Anglia in England eine Studie durch, um die Risiken genauer zu untersuchen. Die Ergebnisse sind in der Fachzeitschrift Alimentary ...

 Finanzstandort Luxemburg weiter auf Erfolgskurs (upside, 02.02.2022)
Der private Banksektor des Landes konnte sich in den vergangenen Jahren weiter in die Betreuung von Kunden mit hohen und ultra-hohen Vermögen diversifizieren, die verwalteten Assets wuchsen in den letzten fünf Jahren um mehr als 20%. Die Assets im Bereich Private Equity Funds in Luxemburg nahmen alleine 2019 um 50% zu.

Die luxemburgische Finanzindustrie beschäftigt über 51,000 Menschen, von denen etwa 50% direkt im Bankensektor, 31% im Fondmanagement (ohne Banklizenzen), 8% für Ve ...

 CBD kaufen wird vielleicht schon bald Europaweit illegal (PR-Gateway, 10.08.2020)
Die EU Kommission rüttelt am "CBD legal"

CBD kaufen könnte bald illegal werden, wenn die EU Komission so weiter macht:

Die Exekutive der Europäischen Union änderte ihre Haltung bezüglich der Art und Weise, wie die EU-Länder über die Änderungen der Cannabis-Terminplanung der Weltgesundheitsorganisation im Dezember abstimmen sollen, hat der Onlineshop für CBD, CBD-Kaufen.com vom Online Magazin "Hemp Industry Daily" erfahren. Damit b ...

 CMC Markets mit Umsatz- und Gewinnsprung im abgelaufenen Geschäftsjahr (PR-Gateway, 16.06.2020)
Frankfurter CMC Markets Germany GmbH zieht erfolgreiche Halbjahresbilanz

Frankfurt am Main, 16. Juni 2020 -- CMC Markets ( www.cmcmarkets.com), ein weltweit führender Anbieter von Online-Trading und Plattform-Technologielösungen für institutionelle Partner, konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr, das am 31. März endete, seine Nettoerlöse auf 252 Millionen Britische Pfund gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppeln (2018/19: 130,8 Mio. Britisc ...

 Die wirtschaftliche Situation der deutschen Klebstoffindustrie 2019 – Keine Prognose für 2020 möglich (Duelberg, 26.05.2020)
Die wirtschaftliche Situation der deutschen Klebstoffindustrie 2019 – Keine Prognose für 2020 möglich

Vor dem Hintergrund eingetrübter Wachstumsprognosen – u.a. auf Grund von Handelskonflikten, Strafzöllen, dem anstehenden Brexit und einer unvorhersehbaren Entscheidungsbildung in der EU – hat sich die deutsche Klebstoffindustrie 2019 in einem anhaltend heterogenen und volatilen wirtschaftlichen Umfeld bewegt. Über alle Schlüsselmarktsektoren betrachtet konnte die Klebstoffindustrie ...

 \'\'Ernährungsdemokratie zum Anpacken\'\' war ein voller Erfolg (PR-Gateway, 13.03.2020)
120 Engagierte tauschten auf der offenen Konferenz Erfahrungen aus und vernetzten sich

Am 29.02. und 01.03.2020 fand im Bonner Friedrich-Ebert-Gymnasium die Konferenz "Ernährungsdemokratie zum Anpacken - gemeinsam lernen, gemeinsam genießen, ge-meinsam gestalten" statt, zu der der Stadt.Land.Markt. e. V. in Kooperation mit der Bio-Stadt Bonn und der Initiative zur Gründung eines Ernährungsrats für Bonn und Umgebung eingeladen hatte. Gekommen waren rund 120 Ernährungsengagierte aus dem ges ...

 PAYONEER ERÖFFNET NIEDERLASSUNG IN DUBLIN UM SEINE FINANZDIENSTLEISTUNGEN IN EUROPA AUSZUWEITEN UND SORGT DAMIT FÜR MEHR KONTINUITÄT NACH DEM BREXIT (PR-Gateway, 13.02.2020)
Die Central Bank of Ireland autorisiert die globale Fintech-Plattform von Payoneer als E-Geld-Institut. Damit wird den Kunden ein durchgängiger und grenzüberschreitender Handel auch für die Zeit nach dem Brexit garantiert.

LONDON - Payoneer gibt heute die Gründung einer neuen Niederlassung in Dublin, Irland, bekannt und präsentiert damit den nächsten Schritt seiner globalen Expansion. Die Central Bank of Ireland (CBI) hat die digitale ...

 Schaltjahr, Brexit und was sonst im Februar noch so los ist (PR-Gateway, 03.02.2020)
ARAG Experten über Neuerungen und Besonderheiten im Februar.

Dieses Jahr ist es wieder so weit: Es wird einen 29. Februar geben, wir haben ein Schaltjahr. Für abergläubische Menschen ein Unglück bringendes Jahr, weil es von der Norm abweicht. Für Optimisten ein gutes Jahr, in dem die Konjunktur wächst. Für Arbeitnehmer ein schlechtes Jahr, weil es einen Arbeitstag mehr gibt. Für Menschen, die am Schalttag heiraten, ein gutes Jahr, weil man den Hochzeitstag nur alle vier Jahre vergessen ka ...

 What\'\'s next? Reise und Tourismus Trends 2020 (PR-Gateway, 30.01.2020)
-Sporttourismus, Stärkung des ländlichen Raums, vegane Reisen und internationale Herausforderungen prägen die Tourismusbranche 2020

-2019 ist der Tax Free Umsatz mit internationalen Shoppern europaweit um sieben Prozent im Vorjahresvergleich gewachsen

-Die beliebtesten deutschen Shopping Städte 2019: München und Frankfurt

Was bewegt die Reise- und Tourismusbranche im Jahr 2020? Die Anforderungen internationaler Touristen an ihr Reiseerlebnis wachsen stetig und gleichzeit ...

 \'\'Englishman in Berlin\'\' (Robert Metcalf) erreichte die Amazon-Charts (PR-Gateway, 29.01.2020)
Singer/Songwriter-Projekt aus Berlin landete mit 2 Titeln auf Platz 1

Nein, beim Projektnamen "Englishman in Berlin" handelt es sich nicht um einen Tourneeabstecher des britischen Musikers "Sting" nach Berlin, der immer wieder mit seinem Song "Englishman in New York" assoziiert wird. Vielmehr geht es um das Singer/Songwriter-Projekt des in Berlin lebenden Engländers Robert Metcalf, der vielen auch als Kinderliedermacher bekannt sein dürfte, z.B. durch diverse TV-Auftritte. Kaum bekannt is ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



BREXIT und Yachten - Was nun?

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

BREXIT und Yachten - Was nun?