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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Eindeutiges Bezugsrecht bei Lebensversicherungen verhindert Streit ums Geld

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 31. März 2016 @ 15:25:57 auf Deutsche-Politik-News.de

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R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen - Änderungen sind jederzeit möglich

Wiesbaden, 31. März 2016. Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder Kirchen. "Versicherungen können dem Wunsch des Verstorbenen jedoch nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar festgelegt ist", sagt Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung. "Oft steckt der Teufel im Detail. Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der Begünstigte deshalb eindeutig identifizierbar sein."

Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten in seinem Lebensversicherungsvertrag jederzeit ändern - und das so oft er will. Wichtig: "Klare Formulierungen vermeiden spätere Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten", so R+V-Expertin Jakli. Wer sicherstellen will, dass keine ehemaligen Partner berücksichtigt werden, sollte Formulierungen wie "Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes" wählen. Wenn nämlich im Bezugsrecht nur "Ehegatte" steht, ist das laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Partner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - und der bleibt es auch nach Scheidung und erneuter Heirat. Komplett ausgeschlossen sind Missverständnisse, wenn der Versicherungsnehmer Bezugsberechtigte mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum nennt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keinen Bezugsberechtigten angeben möchte, kann dies später jederzeit nachholen - zum Beispiel nach einer Eheschließung.

- Änderungen auf jeden Fall schriftlich bei der Versicherung einreichen. Eine telefonische Mitteilung oder eine Änderung im Testament reicht nicht aus.

- Sollen mehrere Personen Geld bekommen, empfiehlt es sich anzugeben, welchen Anteil jeder Begünstigte erhalten soll.

- Wer bezugsberechtigt ist, erhält die Versicherungssumme unabhängig von einer möglichen Erbschaft, die er notfalls auch ausschlagen kann.

- Bei Lebensversicherungen ohne Bezugsberechtigten fällt die Leistung im Todesfall automatisch in den Nachlass und geht damit an die Erben.

http://www.infocenter.ruv.de
Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 - 46 56

http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt:
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
anja.kassubek@arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen - Änderungen sind jederzeit möglich

Wiesbaden, 31. März 2016. Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können Familienmitglieder sein, aber auch Freunde oder juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder Kirchen. "Versicherungen können dem Wunsch des Verstorbenen jedoch nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar festgelegt ist", sagt Rita Jakli, Leiterin des Infocenters der R+V Versicherung. "Oft steckt der Teufel im Detail. Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der Begünstigte deshalb eindeutig identifizierbar sein."

Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer den Bezugsberechtigten in seinem Lebensversicherungsvertrag jederzeit ändern - und das so oft er will. Wichtig: "Klare Formulierungen vermeiden spätere Missverständnisse oder Rechtsstreitigkeiten", so R+V-Expertin Jakli. Wer sicherstellen will, dass keine ehemaligen Partner berücksichtigt werden, sollte Formulierungen wie "Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes" wählen. Wenn nämlich im Bezugsrecht nur "Ehegatte" steht, ist das laut aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Partner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - und der bleibt es auch nach Scheidung und erneuter Heirat. Komplett ausgeschlossen sind Missverständnisse, wenn der Versicherungsnehmer Bezugsberechtigte mit vollem Namen, Adresse und Geburtsdatum nennt.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch keinen Bezugsberechtigten angeben möchte, kann dies später jederzeit nachholen - zum Beispiel nach einer Eheschließung.

- Änderungen auf jeden Fall schriftlich bei der Versicherung einreichen. Eine telefonische Mitteilung oder eine Änderung im Testament reicht nicht aus.

- Sollen mehrere Personen Geld bekommen, empfiehlt es sich anzugeben, welchen Anteil jeder Begünstigte erhalten soll.

- Wer bezugsberechtigt ist, erhält die Versicherungssumme unabhängig von einer möglichen Erbschaft, die er notfalls auch ausschlagen kann.

- Bei Lebensversicherungen ohne Bezugsberechtigten fällt die Leistung im Todesfall automatisch in den Nachlass und geht damit an die Erben.

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