News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: LAG Berlin-Brandenburg: Charitéstreik ist rechtmäßig

Veröffentlicht am Montag, dem 27. Juli 2015 @ 14:59:54 auf Deutsche-Politik-News.de

(445 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Fachanwalt Bredereck: Mit einem Beschluss vom 24.06.2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Streiks an der Charité, der von der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, bestätigt. Auch in der zweiten Instanz hatte die Charité somit keinen Erfolg damit, den Streik untersagen zu lassen.

Fachanwalt Dineiger: In der Tat, wer zuletzt Streiks verbieten lassen wollte, hatte es nicht einfach.

Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die von der Charité vorgebrachten Argumente zu beurteilen, dass der Streik gegen die Friedenspflicht verstoße und unverhältnismäßig sei?

Fachanwalt Dineiger: Das Bundesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Streikrechts, das auch grundgesetzlich in Art. 9 GG verankert ist, durchaus großzügig. Es lassen sich gar nicht besonders viele Gründe finden, die ein Verbot eines Streiks stützen können. Die maßgeblichen Argumente sind hier: Verfolgung eines unzulässigen Streikzieles, Verstoß gegen die Friedenspflicht und Unverhältnismäßigkeit des Streiks bzw. ruinöse Auswirkung auf die Person des Arbeitgebers.

Fachanwalt Bredereck: Ist denn das geäußerte Ziel, eine stärkere Personalausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vor allem in der Nachtzeit zu erreichen, zulässig?

Fachanwalt Dineiger: Das Bundesarbeitsgericht ist, was die Definition zulässiger Streikziele angeht, sehr großzügig. Wie auch nach dem Bundesverfassungsgericht ist alles zulässiges Kampfziel, was zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen angestrebt werden darf und jedenfalls zur Durchsetzung tariflicher Regelungen zulässig ist. Das Streikziel muss also in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien liegen. Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des BAG ein Streik, der abstrakte Rechtsfragen klären soll, ebenso unzulässig, wie einer, der eindeutig politische Ziele verfolgt, also ein gesetzgeberisches, verwaltungsrechtliches oder Handeln der Justiz erzwingen will.

Fachanwalt Bredereck: Die Charité hat sich hauptsächlich auf das Argument gestützt, der Streik verstoße gegen die Friedenspflicht, da jedenfalls der Mantel- und Vergütungstarifvertrag zur Personalausstattung eine Regelung enthält. Warum wäre das Argument eines und war es dann doch nicht?

Fachanwalt Dineiger: Solange ein Tarifvertrag gilt und in Kraft ist, gilt bezüglich seiner Regelungsgegenstände Friedenspflicht. Das Bundesarbeitsgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass der Zweck der Tarifautonomie, nämlich das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen und zu befrieden, nur erreicht werden kann, wenn ein Tarifvertrag während seiner Geltungsdauer von den Beteiligten respektiert und nicht durch einen Arbeitskampf in Frage gestellt wird. Würde also der Mantel- und Vergütungstarifvertrag tatsächlich eine Regelung zur hier streitigen Frage enthalten haben, dann gälte die Friedenspflicht tatsächlich. Dann wäre aber auch der Streik unzulässig. Ganz offensichtlich gab, wie das LAG festgestellt hat, es aber gar keine Regelung zur Personalstärke in diesem Tarifwerk. Damit gilt natürlich auch die Friedenspflicht nicht.

Fachanwalt Bredereck: Angesichts des Streiks in der Gesundheitsbranche sah das Landesarbeitsgericht offensichtlich auch keine Probleme. Es kann aber das Wohl und Wehe der Patienten betroffen sein; kann das LAG da so einfach drüber hinweggehen?

Fachanwalt Dineiger: Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht als ungeschriebene Grenze des Arbeitskampfrechts auch aufgestellt, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden darf. Im Bereich der Patientenversorgung und vor allem der Notfallversorgung liegt ein solches Argument natürlich immer nahe. Auch mit einem zulässigen Arbeitskampf dürfen nicht Patienten gefährdet werden. Nach den Feststellungen des LAG gibt es allerdings an der Charité eine so genannte Notfallvereinbarung. Mit dieser Notfallvereinbarung, so das LAG, sei sichergestellt, dass Patienten nicht zu Schaden kämen und es ergebe sich hieraus deutlich, dass das Pflegepersonal sich seiner Verantwortung gegenüber den Patienten bewusst sei und Gesundheitsgefährdung auszuschließen sein. Damit war die Charité argumentativ am Ende. Der Streik ist damit zulässig.

07.07.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Fachanwalt Bredereck: Mit einem Beschluss vom 24.06.2015 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Rechtmäßigkeit des Streiks an der Charité, der von der Gewerkschaft ver.di durchgeführt wurde, bestätigt. Auch in der zweiten Instanz hatte die Charité somit keinen Erfolg damit, den Streik untersagen zu lassen.

Fachanwalt Dineiger: In der Tat, wer zuletzt Streiks verbieten lassen wollte, hatte es nicht einfach.

Fachanwalt Bredereck: Wie sind denn die von der Charité vorgebrachten Argumente zu beurteilen, dass der Streik gegen die Friedenspflicht verstoße und unverhältnismäßig sei?

Fachanwalt Dineiger: Das Bundesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Streikrechts, das auch grundgesetzlich in Art. 9 GG verankert ist, durchaus großzügig. Es lassen sich gar nicht besonders viele Gründe finden, die ein Verbot eines Streiks stützen können. Die maßgeblichen Argumente sind hier: Verfolgung eines unzulässigen Streikzieles, Verstoß gegen die Friedenspflicht und Unverhältnismäßigkeit des Streiks bzw. ruinöse Auswirkung auf die Person des Arbeitgebers.

Fachanwalt Bredereck: Ist denn das geäußerte Ziel, eine stärkere Personalausstattung der Stationen mit Pflegepersonal vor allem in der Nachtzeit zu erreichen, zulässig?

Fachanwalt Dineiger: Das Bundesarbeitsgericht ist, was die Definition zulässiger Streikziele angeht, sehr großzügig. Wie auch nach dem Bundesverfassungsgericht ist alles zulässiges Kampfziel, was zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen angestrebt werden darf und jedenfalls zur Durchsetzung tariflicher Regelungen zulässig ist. Das Streikziel muss also in der Regelungsmacht der Tarifvertragsparteien liegen. Dementsprechend ist nach der Rechtsprechung des BAG ein Streik, der abstrakte Rechtsfragen klären soll, ebenso unzulässig, wie einer, der eindeutig politische Ziele verfolgt, also ein gesetzgeberisches, verwaltungsrechtliches oder Handeln der Justiz erzwingen will.

Fachanwalt Bredereck: Die Charité hat sich hauptsächlich auf das Argument gestützt, der Streik verstoße gegen die Friedenspflicht, da jedenfalls der Mantel- und Vergütungstarifvertrag zur Personalausstattung eine Regelung enthält. Warum wäre das Argument eines und war es dann doch nicht?

Fachanwalt Dineiger: Solange ein Tarifvertrag gilt und in Kraft ist, gilt bezüglich seiner Regelungsgegenstände Friedenspflicht. Das Bundesarbeitsgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass der Zweck der Tarifautonomie, nämlich das Arbeitsleben durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen und zu befrieden, nur erreicht werden kann, wenn ein Tarifvertrag während seiner Geltungsdauer von den Beteiligten respektiert und nicht durch einen Arbeitskampf in Frage gestellt wird. Würde also der Mantel- und Vergütungstarifvertrag tatsächlich eine Regelung zur hier streitigen Frage enthalten haben, dann gälte die Friedenspflicht tatsächlich. Dann wäre aber auch der Streik unzulässig. Ganz offensichtlich gab, wie das LAG festgestellt hat, es aber gar keine Regelung zur Personalstärke in diesem Tarifwerk. Damit gilt natürlich auch die Friedenspflicht nicht.

Fachanwalt Bredereck: Angesichts des Streiks in der Gesundheitsbranche sah das Landesarbeitsgericht offensichtlich auch keine Probleme. Es kann aber das Wohl und Wehe der Patienten betroffen sein; kann das LAG da so einfach drüber hinweggehen?

Fachanwalt Dineiger: Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht als ungeschriebene Grenze des Arbeitskampfrechts auch aufgestellt, dass das Gemeinwohl nicht offensichtlich verletzt werden darf. Im Bereich der Patientenversorgung und vor allem der Notfallversorgung liegt ein solches Argument natürlich immer nahe. Auch mit einem zulässigen Arbeitskampf dürfen nicht Patienten gefährdet werden. Nach den Feststellungen des LAG gibt es allerdings an der Charité eine so genannte Notfallvereinbarung. Mit dieser Notfallvereinbarung, so das LAG, sei sichergestellt, dass Patienten nicht zu Schaden kämen und es ergebe sich hieraus deutlich, dass das Pflegepersonal sich seiner Verantwortung gegenüber den Patienten bewusst sei und Gesundheitsgefährdung auszuschließen sein. Damit war die Charité argumentativ am Ende. Der Streik ist damit zulässig.

07.07.2015

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin@recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Artikel-Titel: Weitere News: LAG Berlin-Brandenburg: Charitéstreik ist rechtmäßig

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: LAG Berlin-Brandenburg: Charitéstreik ist rechtmäßig" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Joe Cocker: With A Little Help From My Friends (Liv ...

Joe Cocker: With A Little Help From My Friends (Liv ...
Michail Kalaschnikow, Erfinder des unter seinem Nam ...

Michail Kalaschnikow, Erfinder des unter seinem Nam ...
Status Quo - Rain - Rhythm Guitar Performance by Ri ...

Status Quo - Rain - Rhythm Guitar Performance by Ri ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-2015-150406 ...

Digital-Science-Match-Berlin-151007-DSC_0 ...

Berliner-Gaerten-der-Welt-Marzahn-2017-16 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Konzert: Depeche Mode 10.06.2009 Olympiastadion Berlin Depeche Mode am 10.06. 2009 im Olympiastadion Berlin: Leider nur schlechte Akkustik - vielleicht lag es ja an der erst unmittelbar zuvor überstandenen Krebs-OP von David Gahan. Sehr sc ... (Harald, 01.1.2010)

 Sahne zum Kochen von Weihenstephan 50 % weniger Fett (15 % Fett angegeben), klasse für alle, die Küchensahne zum Kochen schätzen, praktische 250 g Flasche aus Kunststoff sollte man immer im Kühlschrank haben (sogar Rezeptvor ... (MSLecker, 06.8.2010)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Wangen im Allgäu: Neuer Stadt- und Erlebnisführer (PR-Gateway, 26.04.2024)
Pünktlich zur Landesgartenschau 2024

Rechtzeitig zur Eröffnung der Landesgartenschau Baden-Württemberg 2024 erscheint im Reise-Idee-Verlag der detailreiche Stadt- und Erlebnisführer Wangen im Allgäu.



Neben den neu gestalteten Anlagen rund um die Gartenschau lädt die Stadt mit einem fast schon mediterranen Lebensgefühl, mit historischen Gassen, schmucken Fachwerkhäusern, kulinarischer Vielfalt und lebendigem Einzelhandel zum Entdecken ein. Egal ob traditionsreiche Ve ...

 Cottbusverkehr ordert 46 Wasserstoffbusse von Wrightbus (PR-Gateway, 25.04.2024)
Vierter Deal des nordirischen Herstellers in Deutschland

Cottbus/ Ballymena, 25. April 2024. Wrightbus, Pionier für emissionfreie Busse, hat einen seiner bisher größten Aufträge in Deutschland für Wasserstoffbusse gewonnen: Die Cottbusverkehr GmbH und ihre Tochtergesellschaft, die Spree-Neiße-Cottbusverkehr GmbH, orderten zusammen 46 "Kite Hydroliner" aus Nordirland. Die zwölf Meter langen Eindecker-Busse spielen eine wichtige Rolle für das Mobilitätsmodell im Rahmen des "Wasserstoff- ...

 \'\'Cyber-Mobbing Leichte Hilfe App\'\' der Werkstätten in Berlin und klicksafe ab sofort auch für Android verfügbar (PR-Gateway, 25.04.2024)
Kostenloses Präventions- und Hilfsangebot von und für Menschen mit Beeinträchtigungen

Gute Nachrichten für alle Menschen mit Beeinträchtigungen: Die "Cyber-Mobbing Leichte Hilfe App" der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Berlin e.V. (LAG WfbM Berlin) und klicksafe ist ab sofort auch im Google Play Store kostenlos abrufbar und damit auch für Android-Nutzer zugänglich.



Seit Februar steht die App in der IOS-Version im App Store zur Verfü ...

 wein.plus prämiert Kollektionen und Entdeckungen 2023/24 (PR-Gateway, 25.04.2024)
Europas größte unabhängige Weinplattform prämiert 17 Wein- und Sektgüter mit den Kollektionen des Jahres sowie zwei Weingüter als Entdeckungen des Jahres.

wein.plus-Verkostungsleiter Marcus Hofschuster und Kim Schreiber haben nach der Verkostung von über 7.000 Weinen in der abgelaufenen Saison 2023/2024 ihre Auszeichnungen vergeben. Prämiert wurden insgesamt 17 Wein- sowie zwei Sektgüter. Zehn der Gewinner stammen aus Deutschland, fünf aus Italien sowie je einer aus Österreich und Spa ...

 Der Krankheitsbegriff aus ethischer Sicht: Welche Regeln gelten? (PR-Gateway, 25.04.2024)


Seit der Corona-Pandemie wird der Begriff der Krankheit zentraler als zuvor reflektiert. Doch so klar er uns intuitiv scheint, stellen sich doch unweigerlich gewisse Fragen. Wer bestimmt darüber, was es bedeutet "krank" zu sein? Welche Rechte und Pflichten erwachsen daraus für Kranke? Und ist man auch dann krank, wenn man sich krank fühlt, ohne dass organische Ursachen nachweisbar sind? Der im April 2024 bei GRIN veröffentlichte Text  Franz Kafkas Werke psychologisch und theologisch gedeutet (PR-Gateway, 23.04.2024)


Selbst 100 Jahre nach seinem Tod werden Franz Kafkas Werke in vielen Fachbereichen heiß diskutiert. Was genau zeigt uns Kafka mit seinen Werken? Der im Februar 2024 bei GRIN veröffentlichte Sammelband "Figuren und Motive in Kafkas Werken. Am Beispiel von Kafkas "Der Prozess" und "Das Schloss"" stellt psychologische und theologisch Fragen zu den Inhalten dieser Werke. Der Band erläutert durch ausführliche Analysen und I ...

 Von \'\'Dracula\'\' bis \'\'Twilight\'\': Vampire im Buch und Film (PR-Gateway, 23.04.2024)


Sind sie bereit für einen bis(s)her unentdeckten Einblick in die Welt der Vampire? Welche evolutionären Veränderungen im Moralverständnis lassen sich an dieser Roman- und Film-Figur ablesen und welche Auswirkungen haben diese auf ihren Platz in der Gesellschaft? Ist der Vampir ein schauriges Monster oder kulturelle Ikone? Entdecken Sie im neuen GRIN-Sammelband "Der Vampir-Mythos in Literatur und Film. Inspirationen aus dem ...

 
Schwangere Sängerin im 7. Monat erreicht die Dance Charts! (PR-Gateway, 19.04.2024)
Mit dem Song "I Can"t Wait For You" schafften es die Künstler Selin Akbaba & Gliffo in die Top10 der NuDisco Genre Charts mit Remixen von HeYoMa & Julius Koesling

Kann eine Sängerin im 7. Monat der Schwangerschaft eine professionelle Studioproduktion einsingen?



Den Beweis, dass dies geht, trat kürzlich die - inzwischen frisch gebackene Mutter - Selin Akbaba an. Sitzend statt wie üblich stehend sang sie im Berliner Studio den Titel "I Can"t Wait For You" ein und mach ...

 Kann die Menschheit vor dem Untergang gerettet werden? (Kummer, 19.04.2024)
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Ihnen gegenüber stellt sich ein Junge, gefolgt von seinen Freunden, um die Menschheit vor dem Untergang zu retten.

Buchbeschreibung:
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Mit all seiner Kraft stellt sich ihnen ein Junge entgegen. Unterstützt von seinen Freunden, setzt er sich für das Gute ein, denn böse Mächte wollen die Menschheit vernichten.

 E-Gitarre Buch kaufen mit Video- & MP3-Download (PR-Gateway, 19.04.2024)
Wer probiert hat E-Gitarre mit zusammenhanglosen Youtube-Videos zu lernen, wird sich über strukturierte Bücher mit ergänzenden Videos & Audios freuen.

Tausende E-Gitarristen kennen das Problem: Man kauft sich eine E-Gitarre im Glauben bei Youtube schon den richtigen "kostenlosen" Gitarrenlehrer zu finden. Nur um dann schnell feststellen zu müssen, dass die dargebotenen Videos in keinerlei Zusammenhang zueinander stehen und so strukturiertes Lernen mit raschem Übungsfortschritt kaum mö ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



LAG Berlin-Brandenburg: Charitéstreik ist rechtmäßig

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Deutsche-Politik-News


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

LAG Berlin-Brandenburg: Charitéstreik ist rechtmäßig