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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Arbeitszeitnachweis nach Mindeslohngesetz

Veröffentlicht am Dienstag, dem 31. März 2015 @ 13:30:24 auf Deutsche-Politik-News.de

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Es besteht eine Dokumentationspflicht für alle Arbeitsnehmern nach dem Mindestlohngesetz

Seit Anfang des Jahres ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLog) in Kraft. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das Mindestlohngesetz fallen, gibt es eine Dokumentationspflicht die vorschreibt, wie der Nachweis der Arbeitszeiten aussieht. Genaueres steht in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung bzw. im § 17 MiLoG. Kurz zusammengefasst besteht die Aufzeichnungspflicht darin, dass der Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen hat. Im Papier "Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.der-mindestlohn-gilt.de/SharedDocs/Downloads/ml/fragen-gesetzlicher-mindestlohn.pdf?__blob=publicationFile) steht im Kapitel 3.5.2 dazu folgendes: "Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert haben (also eine Woche später). Es bestehen keine besonderen Formvorschriften für die Aufzeichnung, handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Unterschriften des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sind nicht erforderlich. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit auch von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer aufzeichnen lassen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber aber weiterhin zu überwachen, dass die Aufzeichnungen auch tatsächlich vorgenommen werden, und er bleibt weiterhin für die Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren." Hieraus folgt eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer, die unter das Mindestlohngesetz fallen.
Diese im ersten Moment lästige Pflicht kann hervorragend mit der Software Projektzeitenmanager erledigt werden. Neben der reinen Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit stehen auch noch bei Bedarf weitere, wertvolle Funktionen zur Verfügung. Zeit ist Geld - auf diese einfache Formel lässt sich im Geschäftsleben zwar nicht alles reduzieren. Doch jeder weiß, wie wichtig es ist gerade heutzutage zu wissen, für welche Tätigkeiten innerhalb von Projekten wieviel Zeit benötigt wird. Das nordhessische Softwarehaus s.a.d Systemanalyse und -Design GmbH mit Sitz in Kassel hat gerade zur Beantwortung dieser Fragestellung die mittlerweile 4. Version des etablierten Zeiterfassungstools Projektzeitenmanager (www.projektzeitenmanager.de) auf den Markt gebracht. Es ist nicht nur wichtig, dass für die aktuellen Projekte stetig die benötigte Zeit kontrolliert wird. Eine entsprechende Nachkalkulation für Vergangenes gibt Aufschluss darüber, wie effektiv die Arbeit organisiert wird und wieviel davon z. B. für administrative Dinge verbraucht wird. Hinzu kommt aber auch gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, dass eine effektive Zeitkontrolle aufgrund von fehlenden Werkzeugen nur unvollständig stattfindet. Der Aufwand, die in Projekten abgearbeitete Zeit seinen Projektpartnern in vernünftiger Form in Rechnung zu stellen, ist teilweise enorm.
Mit dem Programm Projektzeitenmanager ist es möglich, die Tätigkeiten, die über den Tag verteilt ausgeführt werden, in einfacher Art und Weise mit der Zeitdauer (entweder in Minuten oder in der Angabe von Uhrzeiten) in den Computer einzugeben. Die Tätigkeit kann einem Projekt zugeordnet werden, weitere Angaben zu Kostenstellen und Name des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin sind ebenso möglich wie der Ort, wo die Tätigkeit stattgefunden hat (im Büro, Homeoffice, beim Kunden, usw.). Diese Kriterien sind auch anschließend für einen gewünschten Report wieder verfügbar und können in beliebiger Art und Weise kombiniert und ausgewertet werden. Ob nach Projekten, bestimmten Tätigkeiten in Projekten, Zeiträumen, Kostenstellen, Mitarbeitern oder in Verknüpfungen davon können die Auswertungen stattfinden. Es ist eine detaillierte Analyse der eingegebenen Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum möglich.
Der Projektzeitenmanger speichert die Daten in einer SQL-Datenbank ab, wobei hier wahlweise das freie Datenbanksystem Firebird oder der Microsoft SQL Server zur Verfügung stehen. Lizenzen (entspricht aktive Mitarbeiter) gibt es von 3 Mitarbeitern bis über 200 Mitarbeiter. Der aktive Kundenstamm liegt mittlerweile bei knapp tausend Kunden in Deutschland und dem angrenzenden europäischen Ausland. Ab Herbst 2015 gibt es zusätzlich wieder einen Webclient und eine mobile Version der Zeiterfassungssoftware.
Softwarehaus in Kassel
s.a.d Systemanalyse und -Design GmbH
Markus Mahler
Große Rosenstraße 21
34117 Kassel
pr@sad-net.de
0561-31679511
http://www.projektzeitenmanager.de



Es besteht eine Dokumentationspflicht für alle Arbeitsnehmern nach dem Mindestlohngesetz

Seit Anfang des Jahres ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns - Mindestlohngesetz (MiLog) in Kraft. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unter das Mindestlohngesetz fallen, gibt es eine Dokumentationspflicht die vorschreibt, wie der Nachweis der Arbeitszeiten aussieht. Genaueres steht in der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung bzw. im § 17 MiLoG. Kurz zusammengefasst besteht die Aufzeichnungspflicht darin, dass der Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen hat. Im Papier "Fragen zum gesetzlichen Mindestlohn" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (http://www.der-mindestlohn-gilt.de/SharedDocs/Downloads/ml/fragen-gesetzlicher-mindestlohn.pdf?__blob=publicationFile) steht im Kapitel 3.5.2 dazu folgendes: "Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages dokumentiert haben (also eine Woche später). Es bestehen keine besonderen Formvorschriften für die Aufzeichnung, handschriftliche Aufzeichnungen genügen. Unterschriften des Arbeitgebers oder der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers sind nicht erforderlich. Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit auch von der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer aufzeichnen lassen. In diesem Fall hat der Arbeitgeber aber weiterhin zu überwachen, dass die Aufzeichnungen auch tatsächlich vorgenommen werden, und er bleibt weiterhin für die Richtigkeit der Aufzeichnungen verantwortlich. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren." Hieraus folgt eine Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht der Arbeitszeiten für alle Arbeitnehmer, die unter das Mindestlohngesetz fallen.
Diese im ersten Moment lästige Pflicht kann hervorragend mit der Software Projektzeitenmanager erledigt werden. Neben der reinen Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit stehen auch noch bei Bedarf weitere, wertvolle Funktionen zur Verfügung. Zeit ist Geld - auf diese einfache Formel lässt sich im Geschäftsleben zwar nicht alles reduzieren. Doch jeder weiß, wie wichtig es ist gerade heutzutage zu wissen, für welche Tätigkeiten innerhalb von Projekten wieviel Zeit benötigt wird. Das nordhessische Softwarehaus s.a.d Systemanalyse und -Design GmbH mit Sitz in Kassel hat gerade zur Beantwortung dieser Fragestellung die mittlerweile 4. Version des etablierten Zeiterfassungstools Projektzeitenmanager (www.projektzeitenmanager.de) auf den Markt gebracht. Es ist nicht nur wichtig, dass für die aktuellen Projekte stetig die benötigte Zeit kontrolliert wird. Eine entsprechende Nachkalkulation für Vergangenes gibt Aufschluss darüber, wie effektiv die Arbeit organisiert wird und wieviel davon z. B. für administrative Dinge verbraucht wird. Hinzu kommt aber auch gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, dass eine effektive Zeitkontrolle aufgrund von fehlenden Werkzeugen nur unvollständig stattfindet. Der Aufwand, die in Projekten abgearbeitete Zeit seinen Projektpartnern in vernünftiger Form in Rechnung zu stellen, ist teilweise enorm.
Mit dem Programm Projektzeitenmanager ist es möglich, die Tätigkeiten, die über den Tag verteilt ausgeführt werden, in einfacher Art und Weise mit der Zeitdauer (entweder in Minuten oder in der Angabe von Uhrzeiten) in den Computer einzugeben. Die Tätigkeit kann einem Projekt zugeordnet werden, weitere Angaben zu Kostenstellen und Name des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin sind ebenso möglich wie der Ort, wo die Tätigkeit stattgefunden hat (im Büro, Homeoffice, beim Kunden, usw.). Diese Kriterien sind auch anschließend für einen gewünschten Report wieder verfügbar und können in beliebiger Art und Weise kombiniert und ausgewertet werden. Ob nach Projekten, bestimmten Tätigkeiten in Projekten, Zeiträumen, Kostenstellen, Mitarbeitern oder in Verknüpfungen davon können die Auswertungen stattfinden. Es ist eine detaillierte Analyse der eingegebenen Tätigkeiten über einen bestimmten Zeitraum möglich.
Der Projektzeitenmanger speichert die Daten in einer SQL-Datenbank ab, wobei hier wahlweise das freie Datenbanksystem Firebird oder der Microsoft SQL Server zur Verfügung stehen. Lizenzen (entspricht aktive Mitarbeiter) gibt es von 3 Mitarbeitern bis über 200 Mitarbeiter. Der aktive Kundenstamm liegt mittlerweile bei knapp tausend Kunden in Deutschland und dem angrenzenden europäischen Ausland. Ab Herbst 2015 gibt es zusätzlich wieder einen Webclient und eine mobile Version der Zeiterfassungssoftware.
Softwarehaus in Kassel
s.a.d Systemanalyse und -Design GmbH
Markus Mahler
Große Rosenstraße 21
34117 Kassel
pr@sad-net.de
0561-31679511
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