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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Datenschützer Peter Schaar kritisiert Apple und fordert strenge Cookie-Regeln

Veröffentlicht am Dienstag, dem 31. August 2010 @ 12:33:32 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(423 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Die Diskussion um Google Street View hat die Datenschutzdebatte befeuert. In einem Interview mit der Fachzeitung INTERNET WORLD Business hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, nun weitere Forderungen erhoben: Er will für eine strenge Umsetzung der "EU-Cookie-Richtlinie" sorgen, die im Mai 2011 nationales Recht wird. Außerdem kritisiert er das Vorgehen des Computerhersteller Apple bei der Aktivierung des iPhone und fordert, die Nutzung von Standortdaten unter Strafandrohung zu verbieten, sofern die Anwender nicht explizit zugestimmt haben.

Scharf kritisierte Schaar das Vorgehen des Computerherstellers Apple bei der Aktivierung des iPhones. Um das Telefon "vernünftig" in Betrieb setzen zu können, müsse der Anwender Nutzungsbedingungen zustimmen, die es Apple erlauben, die Standortdaten des Telefons zu Werbezwecken zu verwenden. Dieses Vorgehen hält Schaar für unakzeptabel "Es muss die Möglichkeit geben, der Ortung nicht zuzustimmen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben", sagte Schaar. "Außerdem muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit welchen anderen Daten sie verbunden werden." Weiter forderte Schaar, die heimliche Verwendung von Standortdaten bei Strafe zu verbieten. "Nach meiner Meinung sollte es ein strafbewehrtes Verbot geben, diese Daten ohne Einverständnis der Betroffenen zu verwenden oder gar zu veröffentlichen. Das Thema ist viel zu empfindlich, um es zu vernachlässigen", sagte Schaar wörtlich.

Für Diskussionen dürfte auch Schaars Interpretation der EU-Cookie-Richtlinie sorgen. Im kommenden Jahr muss eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, die festlegt, dass ein Internet-Diensteanbieter nur dann einen Cookie auf den PC des Nutzers ablegen darf, wenn der Nutzer zuvor zugestimmt hat. Inzwischen gilt es in der Branche als ausgemacht, dass auch eine entsprechende Voreinstellung in der Browser-Software ("Alle Cookies ohne Nachfrage akzeptieren") als Zustimmung gewertet wird.

An diesen Punkt widerspricht nun Datenschützer Schaar: "Jedes neue Cookie, welches von einen Dienst im Rahmen der Internetnutzung erstmalig und dauerhaft gesetzt wird und der Wiedererkennung des Nutzers dient, sollte meiner Auffassung nach durch den Nutzer bestätigt werden müssen", sagte Schaar im Interview. Eine allgemeine Einstellung im Browser reiche nicht aus: "Der Grundsatz der Transparenz muss gewährleistet sein. Dem Nutzer muss zu jeder Zeit klar sein, in was er einwilligt."

Bei Cookies handelt es sich um eine weit verbreitete Technik, bei der kleine Textdateien auf dem PC des Anwenders gespeichert werden, um ihn später wieder identifizieren zu können. Cookies sind für das Funktionieren vieler Dienste notwendig, können aber auch eingesetzt werden, um das Nutzungsverhalten zu erforschen.

Zudem bekräftigte Schaar im Interview seine Forderung nach einem zentralen Widerspruchsregister für die Verwendung von personenbezogenen Daten. Es solle greifen, "wenn eine systematische und kommerzielle Nutzung von personenbezogenen Daten vorliegt. Dann muss dem Betroffenen ein Widerspruch möglich sein", konkretisierte der Datenschützer seine Vorstellung. "Bei einer Widerspruchsmöglichkeit allein gegen den jeweiligen Diensteanbieter müssten die Betroffenen aber stets verfolgen, wo ein entsprechender neuer Dienst geplant ist. Das ist nicht zumutbar."

Bei dem Verbot der Profilbildung geht es Schaar darum, "dass keine Datenquellen miteinander verbunden werden, die nicht zu diesem Zweck erhoben wurden." Als Beispiel nannte er einen fiktiven Dienst, der den ausgeübten Beruf abfragt, wie er häufig in Social Networks angegeben wird und ihn mit der privaten Wohnanschrift aus einem Internet-Telefonbuch verknüpft.
Um den Datenschutz in sozialen Netzwerken sicherzustellen, regte Schaar an, Anwender könnten einen Rechtsanspruch darauf erhalten, dass bestimmte Daten "verfallen". "Inzwischen gibt es auch interessante technische Ansätze für einen digitalen Radiergummi. ,Vergessen im Web" ist ein zentrales Thema", sagte Schaar.

Das komplette Interview lesen Sie online unter:

http://internetworld.de/Nachrichten/Medien/Medien-Portale/Bundesbeauftragter-fuer-Datenschutz-im-Interview-Web-muss-vergessen

Die Internet-Wirtschaftszeitung INTERNET WORLD Business, herausgegeben von der Neuen Mediengesellschaft, München, berichtet alle 14 Tage über Unternehmen, Trends, Erfolgsmodelle und Technologien im Bereich E-Commerce und E-Marketing.
Neue Mediengesellschaft Ulm mbH
Dominik Grollmann
Bayerstr. 16a
80335 München
+49 89 74117 - 173

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Pressekontakt:
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81371
München
c.hausel@elementc.de
089- 720137-20
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Die Diskussion um Google Street View hat die Datenschutzdebatte befeuert. In einem Interview mit der Fachzeitung INTERNET WORLD Business hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar, nun weitere Forderungen erhoben: Er will für eine strenge Umsetzung der "EU-Cookie-Richtlinie" sorgen, die im Mai 2011 nationales Recht wird. Außerdem kritisiert er das Vorgehen des Computerhersteller Apple bei der Aktivierung des iPhone und fordert, die Nutzung von Standortdaten unter Strafandrohung zu verbieten, sofern die Anwender nicht explizit zugestimmt haben.

Scharf kritisierte Schaar das Vorgehen des Computerherstellers Apple bei der Aktivierung des iPhones. Um das Telefon "vernünftig" in Betrieb setzen zu können, müsse der Anwender Nutzungsbedingungen zustimmen, die es Apple erlauben, die Standortdaten des Telefons zu Werbezwecken zu verwenden. Dieses Vorgehen hält Schaar für unakzeptabel "Es muss die Möglichkeit geben, der Ortung nicht zuzustimmen, ohne dass sich daraus Nachteile ergeben", sagte Schaar. "Außerdem muss der Verbraucher auch darüber informiert werden, wo, wie und wie lange Ortungsdaten gespeichert werden sollen, wer darauf Zugriff hat und mit welchen anderen Daten sie verbunden werden." Weiter forderte Schaar, die heimliche Verwendung von Standortdaten bei Strafe zu verbieten. "Nach meiner Meinung sollte es ein strafbewehrtes Verbot geben, diese Daten ohne Einverständnis der Betroffenen zu verwenden oder gar zu veröffentlichen. Das Thema ist viel zu empfindlich, um es zu vernachlässigen", sagte Schaar wörtlich.

Für Diskussionen dürfte auch Schaars Interpretation der EU-Cookie-Richtlinie sorgen. Im kommenden Jahr muss eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, die festlegt, dass ein Internet-Diensteanbieter nur dann einen Cookie auf den PC des Nutzers ablegen darf, wenn der Nutzer zuvor zugestimmt hat. Inzwischen gilt es in der Branche als ausgemacht, dass auch eine entsprechende Voreinstellung in der Browser-Software ("Alle Cookies ohne Nachfrage akzeptieren") als Zustimmung gewertet wird.

An diesen Punkt widerspricht nun Datenschützer Schaar: "Jedes neue Cookie, welches von einen Dienst im Rahmen der Internetnutzung erstmalig und dauerhaft gesetzt wird und der Wiedererkennung des Nutzers dient, sollte meiner Auffassung nach durch den Nutzer bestätigt werden müssen", sagte Schaar im Interview. Eine allgemeine Einstellung im Browser reiche nicht aus: "Der Grundsatz der Transparenz muss gewährleistet sein. Dem Nutzer muss zu jeder Zeit klar sein, in was er einwilligt."

Bei Cookies handelt es sich um eine weit verbreitete Technik, bei der kleine Textdateien auf dem PC des Anwenders gespeichert werden, um ihn später wieder identifizieren zu können. Cookies sind für das Funktionieren vieler Dienste notwendig, können aber auch eingesetzt werden, um das Nutzungsverhalten zu erforschen.

Zudem bekräftigte Schaar im Interview seine Forderung nach einem zentralen Widerspruchsregister für die Verwendung von personenbezogenen Daten. Es solle greifen, "wenn eine systematische und kommerzielle Nutzung von personenbezogenen Daten vorliegt. Dann muss dem Betroffenen ein Widerspruch möglich sein", konkretisierte der Datenschützer seine Vorstellung. "Bei einer Widerspruchsmöglichkeit allein gegen den jeweiligen Diensteanbieter müssten die Betroffenen aber stets verfolgen, wo ein entsprechender neuer Dienst geplant ist. Das ist nicht zumutbar."

Bei dem Verbot der Profilbildung geht es Schaar darum, "dass keine Datenquellen miteinander verbunden werden, die nicht zu diesem Zweck erhoben wurden." Als Beispiel nannte er einen fiktiven Dienst, der den ausgeübten Beruf abfragt, wie er häufig in Social Networks angegeben wird und ihn mit der privaten Wohnanschrift aus einem Internet-Telefonbuch verknüpft.
Um den Datenschutz in sozialen Netzwerken sicherzustellen, regte Schaar an, Anwender könnten einen Rechtsanspruch darauf erhalten, dass bestimmte Daten "verfallen". "Inzwischen gibt es auch interessante technische Ansätze für einen digitalen Radiergummi. ,Vergessen im Web" ist ein zentrales Thema", sagte Schaar.

Das komplette Interview lesen Sie online unter:

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