News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Strafzettel aus dem Ausland

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 05. August 2010 @ 10:17:39 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(370 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Aus den Augen ist nicht aus dem Sinn

Ein Strafzettel vom Bobby in London oder dem Carabinieri in Rom wurde bisher oft als Urlaubssouvenir verstanden - die damit verbundene Zahlungsaufforderung konnten deutsche Autofahrer oft ungestraft ignorieren. Damit ist jetzt Schluss: Wird eine neue EU-Vereinbarung wie geplant noch in diesem Jahr in Deutschland umgesetzt, müssen Verkehrssünder mit der Vollstreckung des Bußgeldbescheids durch deutsche Behörden rechnen. Was das im Detail bedeuten wird, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Einem "Knöllchen" aus dem Ausland zu entgehen, wird künftig deutlich schwerer: Noch in diesem Jahr wird voraussichtlich ein Gesetz in Kraft treten, auf dessen Grundlage das Bonner Bundesamt für Justiz ausländische Bußgelder ab 70 Euro stellvertretend für das jeweilige Land einziehen darf. Bisher wurden nur österreichische Verkehrsbescheide in Deutschland vollstreckt, bei Strafzetteln aus anderen Ländern endete die Reichweite der ausländischen Polizei an der Grenze. Der Bundestag hat dem neuen Gesetz am 9. Juli 2010 zugestimmt; eine Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Nach neuesten Informationen wird die Neuregelung zwar noch in diesem Jahr, aber wohl noch nicht wie beabsichtigt zum 1. Oktober in Kraft treten.

Neue EU-Richtlinie
"Hintergrund des neuen Gesetzes ist ein EU-Rechtshilfeabkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen", erklärt die D.A.S. Damit wollen die beteiligten Länder unter anderem die grenzüberschreitende Verfolgung von Forderungen gegen ausländische Autofahrer vereinfachen. Das betrifft vor allem Verkehrsdelikte, bei denen ein Kassieren vor Ort nicht möglich ist - beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Gesetzes: Der Strafzettel wurde in einem Land ausgestellt, das das EU-Abkommen ebenfalls umgesetzt hat. Außerdem muss der ausländische Bußgeldbescheid in der Sprache des Beschuldigten verfasst sein. Erhält man den Strafzettel dennoch in Spanisch oder Finnisch, besteht keine Gefahr auf einen Bescheid aus Bonn.
Viele Autofahrer irren übrigens, wenn sie meinen, die ausländische Polizei könne anhand der deutschen Autokennzeichen den Fahrzeughalter nicht ermitteln: Wenn es um die Ahndung von Verkehrsverstößen geht, kommen auch ausländische Ordnungsbehörden über das Bundesamt für Straßenverkehr einfach und legal an die Daten deutscher Fahrzeughalter!

Deutsches Recht weiterhin ausschlaggebend
In der Praxis ist allerdings schon jetzt klar: Die Umsetzung des EU-Beschlusses wird nicht in jedem Fall auch praktikabel sein. Der Hintergrund: In Deutschland gilt das Verschuldensprinzip und damit die Fahrerhaftung - im Gegensatz beispielsweise zu Frankreich und den Niederlanden, wo automatisch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen wird. Deshalb wird in diesen Ländern das Fahrzeug meist nur von der Heckseite geblitzt.
In Deutschland zahlt das Bußgeld in der Regel der Fahrer. Ausnahme: Bei Halte- und Parkverstößen wenden sich die Behörden an den Fahrzeughalter, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder die Ermittlung unverhältnismäßig lange dauern würde. Dann werden dem Halter aber lediglich die Verfahrenskosten (laut § 25a des Straßenverkehrsgesetzes) angelastet, nicht das Bußgeld für den Verkehrsverstoß selbst. Dieses deutsche Rechtsprinzip gilt trotz der EU-Vereinbarung weiterhin. "Wurde ein Auto in Paris beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt, der Halter befand sich jedoch zuhause in Deutschland, müsste der Staat zur Vollstreckung des französischen Bußgeldbescheids fremdstaatliches Recht durchsetzen", erläutert die D.A.S. die rechtlich komplexe Situation. Damit würde er aber in diesem Fall gegen die Grundsätze der deutschen Rechtssprechung verstoßen - denn der Halter ist aus deutscher Sicht offensichtlich nicht der Fahrer und damit nicht für den Verstoß verantwortlich. Vor diesem Hintergrund werden manche Verkehrsdelikte im Ausland trotz neuer EU-Richtlinie wohl auch künftig keine rechtlichen Folgen für den betroffenen Autofahrer haben.
Allerdings ist die Sache für den Verkehrssünder damit noch keineswegs erledigt: Auch wenn ein ausländisches Knöllchen nicht vollstreckt werden kann, bleibt es doch in den Akten - und kann dem Fahrzeughalter beim nächsten Besuch im betreffenden Land noch immer großen Ärger machen: Da reicht dann unter Umständen eine einfache Verkehrskontrolle, um ihn als "alten" Sünder zu identifizieren.

Ist die Rechtslage hingegen eindeutig, und das Bonner Bundesamt für Justiz schreitet zur Tat, so kommen Verkehrssünder in der Regel mit dem reinen Bußgeld davon: Da das EU-Abkommen und das neue Gesetz sich nur auf die Vollstreckung von Geldstrafen beziehen, ist zum Beispiel ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot in Deutschland ungültig, und das Überfahren der roten Ampel in Paris schlägt sich auch nicht auf dem Punkte-Konto des Sünders in Flensburg nieder.

Vorsicht im aktuellen Sommerurlaub:
"Obwohl das Gesetz voraussichtlich erst im Herbst 2010 in Kraft treten wird, können bereits Verkehrsverstöße aus dem aktuellen Sommerurlaub nach den neuen Regelungen geahndet werden", warnt die D.A.S. Maßgeblich ist nämlich das Datum des Bußgeldbescheides und nicht das des Verstoßes. Aufgrund der oft langen Bearbeitungszeiten kann ein Verkehrsverstoß, der im August begangen wurde, zu einem Bescheid führen, der erst nach dem Inkrafttreten der Neuregelung an den Verkehrssünder zugestellt oder rechtskräftig wird. In diesem Fall landet unter Umständen schon im Herbst ein Brief des Bonner Bundesamts für Justiz neben all" den sonnigen Postkartengrüßen im Briefkasten...
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.604

Kurzfassung:
"Knöllchen" taugt nicht zum Urlaubssouvenir
Ab Herbst treibt der Bund ausländische Bußgelder ein

Das "Knöllchen" aus dem Urlaub als ausgefallenes Souvenir ohne Folgen - damit ist jetzt Schluss: Voraussichtlich ab Herbst 2010 werden Bußgeldbescheide aus dem Ausland vom Bonner Bundesamt für Justiz vollstreckt. Damit endet die Verfolgung eines Verkehrsvergehens nicht mehr an der Grenze, wie bisher oft der Fall. "Hintergrund ist ein EU- Rechtshilfeabkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das Abkommen wird durch ein deutsches Gesetz umgesetzt, das noch vom Bundesrat beschlossen werden muss. Allerdings gilt das Gesetz nur für Strafzettel aus Ländern, die das EU-Abkommen selbst umsetzen. Außerdem muss der ausländische Bußgeldbescheid in der Sprache des Beschuldigten verfasst sein. Erhält man den Strafzettel also in Spanisch, besteht keine Gefahr auf einen Bescheid aus Bonn. Darüber hinaus gilt weiterhin das deutsche Recht und damit das hier herrschende Verschuldensprinzip. Konkret: Ein französisches Blitzer-Bild der Heckseite des Autos beim Überfahren einer roten Ampel reicht in Deutschland zur Verurteilung des Fahrzeughalters nicht aus. Hier muss stets der Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden - und der ist auf einer Heckaufnahme nicht erkennbar. Ausgestanden ist die Sache damit aber trotzdem nicht: Auch wenn ein ausländisches Knöllchen nicht vollstreckt werden kann, kann es beim nächsten Besuch im betroffenen Land unter Umständen noch immer für Ärger sorgen: Da reicht eine einfache Verkehrskontrolle, um den Fahrzeughalter als "alten" Sünder zu identifizieren!
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.642

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Aus den Augen ist nicht aus dem Sinn

Ein Strafzettel vom Bobby in London oder dem Carabinieri in Rom wurde bisher oft als Urlaubssouvenir verstanden - die damit verbundene Zahlungsaufforderung konnten deutsche Autofahrer oft ungestraft ignorieren. Damit ist jetzt Schluss: Wird eine neue EU-Vereinbarung wie geplant noch in diesem Jahr in Deutschland umgesetzt, müssen Verkehrssünder mit der Vollstreckung des Bußgeldbescheids durch deutsche Behörden rechnen. Was das im Detail bedeuten wird, erläutert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Einem "Knöllchen" aus dem Ausland zu entgehen, wird künftig deutlich schwerer: Noch in diesem Jahr wird voraussichtlich ein Gesetz in Kraft treten, auf dessen Grundlage das Bonner Bundesamt für Justiz ausländische Bußgelder ab 70 Euro stellvertretend für das jeweilige Land einziehen darf. Bisher wurden nur österreichische Verkehrsbescheide in Deutschland vollstreckt, bei Strafzetteln aus anderen Ländern endete die Reichweite der ausländischen Polizei an der Grenze. Der Bundestag hat dem neuen Gesetz am 9. Juli 2010 zugestimmt; eine Entscheidung des Bundesrates steht noch aus. Nach neuesten Informationen wird die Neuregelung zwar noch in diesem Jahr, aber wohl noch nicht wie beabsichtigt zum 1. Oktober in Kraft treten.

Neue EU-Richtlinie
"Hintergrund des neuen Gesetzes ist ein EU-Rechtshilfeabkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen", erklärt die D.A.S. Damit wollen die beteiligten Länder unter anderem die grenzüberschreitende Verfolgung von Forderungen gegen ausländische Autofahrer vereinfachen. Das betrifft vor allem Verkehrsdelikte, bei denen ein Kassieren vor Ort nicht möglich ist - beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Gesetzes: Der Strafzettel wurde in einem Land ausgestellt, das das EU-Abkommen ebenfalls umgesetzt hat. Außerdem muss der ausländische Bußgeldbescheid in der Sprache des Beschuldigten verfasst sein. Erhält man den Strafzettel dennoch in Spanisch oder Finnisch, besteht keine Gefahr auf einen Bescheid aus Bonn.
Viele Autofahrer irren übrigens, wenn sie meinen, die ausländische Polizei könne anhand der deutschen Autokennzeichen den Fahrzeughalter nicht ermitteln: Wenn es um die Ahndung von Verkehrsverstößen geht, kommen auch ausländische Ordnungsbehörden über das Bundesamt für Straßenverkehr einfach und legal an die Daten deutscher Fahrzeughalter!

Deutsches Recht weiterhin ausschlaggebend
In der Praxis ist allerdings schon jetzt klar: Die Umsetzung des EU-Beschlusses wird nicht in jedem Fall auch praktikabel sein. Der Hintergrund: In Deutschland gilt das Verschuldensprinzip und damit die Fahrerhaftung - im Gegensatz beispielsweise zu Frankreich und den Niederlanden, wo automatisch der Fahrzeughalter zur Verantwortung gezogen wird. Deshalb wird in diesen Ländern das Fahrzeug meist nur von der Heckseite geblitzt.
In Deutschland zahlt das Bußgeld in der Regel der Fahrer. Ausnahme: Bei Halte- und Parkverstößen wenden sich die Behörden an den Fahrzeughalter, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder die Ermittlung unverhältnismäßig lange dauern würde. Dann werden dem Halter aber lediglich die Verfahrenskosten (laut § 25a des Straßenverkehrsgesetzes) angelastet, nicht das Bußgeld für den Verkehrsverstoß selbst. Dieses deutsche Rechtsprinzip gilt trotz der EU-Vereinbarung weiterhin. "Wurde ein Auto in Paris beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt, der Halter befand sich jedoch zuhause in Deutschland, müsste der Staat zur Vollstreckung des französischen Bußgeldbescheids fremdstaatliches Recht durchsetzen", erläutert die D.A.S. die rechtlich komplexe Situation. Damit würde er aber in diesem Fall gegen die Grundsätze der deutschen Rechtssprechung verstoßen - denn der Halter ist aus deutscher Sicht offensichtlich nicht der Fahrer und damit nicht für den Verstoß verantwortlich. Vor diesem Hintergrund werden manche Verkehrsdelikte im Ausland trotz neuer EU-Richtlinie wohl auch künftig keine rechtlichen Folgen für den betroffenen Autofahrer haben.
Allerdings ist die Sache für den Verkehrssünder damit noch keineswegs erledigt: Auch wenn ein ausländisches Knöllchen nicht vollstreckt werden kann, bleibt es doch in den Akten - und kann dem Fahrzeughalter beim nächsten Besuch im betreffenden Land noch immer großen Ärger machen: Da reicht dann unter Umständen eine einfache Verkehrskontrolle, um ihn als "alten" Sünder zu identifizieren.

Ist die Rechtslage hingegen eindeutig, und das Bonner Bundesamt für Justiz schreitet zur Tat, so kommen Verkehrssünder in der Regel mit dem reinen Bußgeld davon: Da das EU-Abkommen und das neue Gesetz sich nur auf die Vollstreckung von Geldstrafen beziehen, ist zum Beispiel ein im Ausland ausgesprochenes Fahrverbot in Deutschland ungültig, und das Überfahren der roten Ampel in Paris schlägt sich auch nicht auf dem Punkte-Konto des Sünders in Flensburg nieder.

Vorsicht im aktuellen Sommerurlaub:
"Obwohl das Gesetz voraussichtlich erst im Herbst 2010 in Kraft treten wird, können bereits Verkehrsverstöße aus dem aktuellen Sommerurlaub nach den neuen Regelungen geahndet werden", warnt die D.A.S. Maßgeblich ist nämlich das Datum des Bußgeldbescheides und nicht das des Verstoßes. Aufgrund der oft langen Bearbeitungszeiten kann ein Verkehrsverstoß, der im August begangen wurde, zu einem Bescheid führen, der erst nach dem Inkrafttreten der Neuregelung an den Verkehrssünder zugestellt oder rechtskräftig wird. In diesem Fall landet unter Umständen schon im Herbst ein Brief des Bonner Bundesamts für Justiz neben all" den sonnigen Postkartengrüßen im Briefkasten...
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.604

Kurzfassung:
"Knöllchen" taugt nicht zum Urlaubssouvenir
Ab Herbst treibt der Bund ausländische Bußgelder ein

Das "Knöllchen" aus dem Urlaub als ausgefallenes Souvenir ohne Folgen - damit ist jetzt Schluss: Voraussichtlich ab Herbst 2010 werden Bußgeldbescheide aus dem Ausland vom Bonner Bundesamt für Justiz vollstreckt. Damit endet die Verfolgung eines Verkehrsvergehens nicht mehr an der Grenze, wie bisher oft der Fall. "Hintergrund ist ein EU- Rechtshilfeabkommen zur gegenseitigen Vollstreckung von Geldstrafen", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das Abkommen wird durch ein deutsches Gesetz umgesetzt, das noch vom Bundesrat beschlossen werden muss. Allerdings gilt das Gesetz nur für Strafzettel aus Ländern, die das EU-Abkommen selbst umsetzen. Außerdem muss der ausländische Bußgeldbescheid in der Sprache des Beschuldigten verfasst sein. Erhält man den Strafzettel also in Spanisch, besteht keine Gefahr auf einen Bescheid aus Bonn. Darüber hinaus gilt weiterhin das deutsche Recht und damit das hier herrschende Verschuldensprinzip. Konkret: Ein französisches Blitzer-Bild der Heckseite des Autos beim Überfahren einer roten Ampel reicht in Deutschland zur Verurteilung des Fahrzeughalters nicht aus. Hier muss stets der Fahrer zur Rechenschaft gezogen werden - und der ist auf einer Heckaufnahme nicht erkennbar. Ausgestanden ist die Sache damit aber trotzdem nicht: Auch wenn ein ausländisches Knöllchen nicht vollstreckt werden kann, kann es beim nächsten Besuch im betroffenen Land unter Umständen noch immer für Ärger sorgen: Da reicht eine einfache Verkehrskontrolle, um den Fahrzeughalter als "alten" Sünder zu identifizieren!
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.642

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in 16 europäischen Ländern und in Südkorea aktiv. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. 2009 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1382

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de


Artikel-Titel: Weitere News: Strafzettel aus dem Ausland

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Strafzettel aus dem Ausland" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Drei Mal in Folge: Real Madrid holt Titel in der Ch ...

Drei Mal in Folge: Real Madrid holt Titel in der Ch ...
Gestiegene Dieselpreise: Brasilianische Trucker pau ...

Gestiegene Dieselpreise: Brasilianische Trucker pau ...
Karneval der Kulturen 2018: So bunt feiert Berlin

Karneval der Kulturen 2018: So bunt feiert Berlin

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Quedlinburg-Sachsen-Anhalt-20 ...

HanfLabyrinth-Hanstedt-2016-160710-DSC_81 ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 FFP2 Maske AUPROTEC Leider ist ja nun so, dass wir auch dieses Jahr mit Masken herumlaufen müssen. 2020 konnte jeder noch mit einer stylischen Mund-und Nasenbedeckung auf die Straße gehen, inzwisch ... (Igor Jeftic, 11.4.2021)

 Straßenkicker Deospray von DM Im Zuge der FIFA-WM hat DM einen Deodorant mit Namen Straßenkicker herausgebracht. Obwohl die WM Geschichte ist und der abgebildete Lukas Podolski irgendwo in den USA Fußball spie ... (Max de Vries, 23.9.2018)

 Rasiergel Hydra sensitive von L\'Oreal Ich befinde mich praktisch in der Abenddämmerung meines Lebens und da ist die Gesichtshaut nicht mehr so strapazierfähig wie vor zwanzig Jahren. Eigentlich habe ich immer Rasierschaum b ... (Alfred Kummer, 30.9.2016)

 Domestos Hygiene Reiniger Ich bin ja eigentlich der KLORIX-Verbraucher, doch neulich sah bei unserem Discounter Domestos Hygiene Reiniger im Angebot. 2 Liter für unter 2 €. Und wer die KlORIX Preise kennt, ... (Mandy Luckner, 13.9.2015)

 Rittersport - Caramell und Marzipan Beim Discounter, die Stiftung, war Rittersport im Angebot. Ein Grund mehr sich reichlich einzudecken. Aber im Laufe der Jahre haben sich bestimmte Lieblingssorten heraus kristallisiert. ... (Judith Schlee, 04.9.2014)

 Forster\'s Bier Man könnte denken, Forster's, ein Bier von Amerikanern in Australien gebraut, also eher eine Art Bierlimonade? Ja, aber es gibt auch Forster's Lager. Diese besitzt einen leichten Malzch ... (dietrich david, 25.12.2012)

 ASTRA URTYP 4,9 % - eher wohlschmeckend, eher Durchschnitt! (Harald, 25.10.2010)

 STRAND-RÄUBER KIRSCH-BIER-MIX Von Störtebecker, 2,0 %, fruchtig - frisch- lecker ! (Harald, 04.9.2010)

 WICKÜHLER PILSENER WICKÜHLER PILSENER würzig frisch - Pilstradition seit 1887, 4,9 %. Feinherb, feinwürzig, spritzig, frisch, sehr angenehm! (Harald, 04.9.2010)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Neueröffnung: Boutique & Guesthouse in Tirol (PR-Gateway, 26.04.2024)
Willkommen im Sweet Cherry

Dein gemütliches Zuhause in Innsbruck in bester Lage

Hier, wo Gemütlichkeit und Herzlichkeit sich treffen, könnt ihr euch auf 20 kuschelige Betten, liebevolle Gastgeber und das allerbeste Frühstück der Stadt freuen, das Chef Chris täglich mit einer Extraportion Liebe zaubert. Nur 10 Minuten vom Trubel Innsbrucks entfernt und doch mitten im Herzen der Natur, bietet das Sweet Cherry den perfekten Mix aus Bergabenteuer und Stadtkultur. Ob der Berg ruft ...

 schuhplus erhält COMPUTER BILD Auszeichnung \'\'TOP SHOP 2024\'\' (PR-Gateway, 26.04.2024)
"schuhplus zählt zu den besten Onlineshops des Landes" (Statista)

(Hamburg/Dörverden) (26.04.2024) Europas größtes Versandhaus für Schuhe in Übergrößen, schuhplus aus Niedersachsen, wurde von COMPUTER BILD und Statista mit dem Award "TOP SHOP 2024" in der Kategorie Mode & Accessoires (Schuhe) ausgezeichnet. Der Nischenhändler steht für eine "herausragende Leistung und zählt damit zu den besten Onlineshops des Landes", so Key Accoun ...

 Nahtlose Designs machen die Periode unsichtbar (PR-Gateway, 26.04.2024)
Neue Modibodi® Seamfree- und PUMA Seamfree Active-Kollektionen

Auslaufsicher und unsichtbar: Modibodi®, globale Marke für saugfähige Bekleidung, präsentiert die neuen Kollektionen ihrer Seamfree-Periodenunterwäsche. Dazu gehören auch neue Modelle aus der sechsten, limitierten PUMA x Modibodi-Kollektion, die optimalen Auslaufschutz mit der besten Performance im Alltag, auf dem Platz, dem Spielfeld und im Fitness-Studio vereint.



Neu und verbessert in Passform und Mate ...

 Fremdkapital, Schuldenzyklen und mehr: Der feine Unterschied zwischen Kredit und Geld in Unternehmen (PR-Gateway, 26.04.2024)


Fremdkapital in Unternehmen - Volkswirtschaftliche Überlegungen, von Stefan Elstermann, Finanzierungsexperte



Die Wirtschaft wird als komplexe und undurchschaubare Entität wahrgenommen, die von vielfältigen Faktoren und unvorhersehbaren Dynamiken angetrieben wird. Jedoch argumentiert eine Perspektive, dass die Grundlage der Wirtschaft durch eine einfache mechanische Struktur repräsentiert werden kann, die durch regelmäßige und wiederkehrende Transaktionen charakteri ...

 Gallium und Germanium im Zentrum der Macht: Wie China Europas Industrie herausfordert (PR-Gateway, 26.04.2024)


In einer Welt, in der Technologie und Wirtschaft eng miteinander verflochten sind, haben die jüngsten Ankündigungen aus China, die Exporte kritischer Technologiemetalle wie Gallium und Germanium zu beschränken, weitreichende Wellen geschlagen. Diese Entscheidung unterstreicht nicht nur Chinas dominante Stellung als weltweit größter Produzent dieser unverzichtbaren Komponenten für die Halbleiterindustrie, sondern wirft auch ein grelles Licht auf die prekäre Abhängigkeit Europas von di ...

 Künstliche Intelligenz: (PR-Gateway, 26.04.2024)
Chancen für innovative Führungskräfte

In einer Zeit des rasanten technologischen Wandels eröffnet die Künstliche Intelligenz (KI) Unternehmen zahlreiche Möglichkeiten, ihre Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Als Führungskraft haben Sie die einzigartige Chance, Ihr Unternehmen an die Spitze der Innovation zu führen und die Potenziale der KI erfolgreich zu nutzen.



Eine klare Vision für den KI-Einsatz entwickeln

Der erste Schritt ...

 KDPOF und Hinge Technology kooperieren (PR-Gateway, 26.04.2024)
Strategische Partnerschaft treibt optische Kommunikation im Fahrzeug für zukünftige Anforderungen an das Netzwerk voran

KDPOF (ein führender Anbieter für Gigabit-Konnektivität über Faseroptik in rauer Umgebung) gibt stolz seine strategische Partnerschaft mit Hinge Technology (führendem chinesischen Anbieter fortschrittlicher Fahrzeugelektronik) bekannt, um wesentliche technische Probleme bei industriellen Anwendungen von optischer Kommunikation in Fahrzeugen zu lösen.




 STÜKEN plant Galvanik-Neubau (PR-Gateway, 26.04.2024)
Der Hersteller von Präzisions-Tiefziehteilen investiert 28 Millionen Euro in den Standort Rinteln

STÜKEN wird eine neue Galvanikanlage am Fertigungsstandort im Industriegebiet Rinteln-Süd bauen. Der Weltmarktführer im Tiefziehen wird dafür rund 28 Millionen Euro investieren. In einer Auftaktveranstaltung mit Rintelns Bürgermeisterin Andrea Lange sowie Teilnehmern von Fachfirmen und Gewerbeaufsicht wurde das Projekt Ende Februar gestartet.



STÜKEN steht als weltweit f ...

 Lunartec 3in1-Akku-LED-Leuchte, 30 Std. Leuchtdauer, 243 lm (PR-Gateway, 26.04.2024)
Ob als Wandlampe, Tischlampe oder Handleuchte - diese Lampe ist flexibel

- Geeignet als Tischlampe, Wandlampe und Handleuchte

- 3 Helligkeitsstufen - bequem dimmbar per Touchbedienung

- Bis zu 30 Stunden Leuchtdauer mit einer Akku-Ladung

- Um 360° verstellbarer Lampenkopf

- Gummifuß für einen sicheren Stand

- Wandhalterung mit Klebepad



Die vielseitige  Laura Carbone veröffentlicht ihr neues Album The Cycle (PR-Gateway, 26.04.2024)
Ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft

"The Cycle" (VÖ: 26. April 2024 / Cosmic Dreaming) ist Laura Carbones viertes Album - ein geradezu erlesenes Werk voller furchtloser weiblicher Reife, Mystik und einer ungeheuren Kraft, die die Hörer:innen tief in den Soundtrack einer Metamorphose mitnimmt. Die insgesamt 13 Tracks der Doppel-LP zeigen eine gekonnt die Genres miteinander verschmelzende, gereifte Künstlerin nach ihrer tief ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Strafzettel aus dem Ausland

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Strafzettel aus dem Ausland