News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen

Veröffentlicht am Dienstag, dem 30. September 2014 @ 08:00:18 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(370 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Finanzexperten und Rechtsanwälte klären auf - Diskussionsbeitrag von Finanzexperte Peter Restle, FX-Beraternetzwerk

Im Rahmen einer Veranstaltung vor interessierten Rechtsanwälten, Juristen, Fachjuristen, Kunden und Mandanten referierte Rechtsanwältin Frau Chantal Richter zusammen mit Finanzexperten Herrn Peter Restle.

Zurzeit wird in Rechts- und Bankenkreisen sowie bei Interessierten wild diskutiert, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für Darlehensverträge vorliegen und auch Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Mit den Experten Herrn Peter Restle und Rechtsanwältin Chantal Richter, angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wurden die Fragen zu den Voraussetzungen und den Möglichkeiten zur Geltendmachung der Ansprüche für Darlehensnehmer und Verbraucher diskutiert.

In seiner Darstellung wies Herr Peter Restle, FX Beraternetzwerk (http://www.fxbn.de) Gründungsmitglied und Finanzierungsexperte aus Pfullingen, mit einem Büro in Reutlingen und einem breiten Netzwerk auf Folgendes hin:

Der Gesetzgeber hat über den Zeitraum von 2002 bis heute sieben verschiedene Musterbelehrungen entwickelt. Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen bis 2008:

"Frühestens" zur Beschreibung des Fristbeginnes

Der Gesetzgeber schreibt insoweit vor, dass die Bezeichnung der Widerrufsfrist eindeutig ausgestaltet sein muss. Bei dem Wort "frühestens" kann aber von einer eindeutigen Ausgestaltung nicht die Rede sein. Denn der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich entschieden, dass die Formulierung "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" den Verbraucher nicht umfassend über den Fristbeginn belehrt, da der Verbraucher durch dieses Wort zwar den Beginn des Fristlaufs entnehmen kann, aber dieser von noch weiteren Voraussetzungen abhängt. Finanzexperte Peter Restle weiß, dass hierüber der Verbraucher jedoch im Unklaren gelassen wird. "Aber aufgepasst! Wenn lediglich das Wort "frühestens" in der Widerrufsbelehrung enthalten ist und dieser ansonsten in allen anderen Ausgestaltungen der Musterbelehrung entspricht, kann sich die Bank auf die Fiktionswirkung der Musterbelehrung berufen, d. h. ein Widerruf ist dann nicht möglich", so Herr Restle weiter im Vortrag. Zwar gehen Teile der Literatur aufgrund dieses uneindeutigen Fristbeginns so weit, dass sie sagen, die Widerrufsbelehrung aus dem entsprechenden Muster ist unwirksam und würde nach dem Inhalt, Zweck und Ausmaß gegen das Grundgesetz verstoßen, aber das wird wohl eher eine Mindermeinung bleiben, so die rechtliche Einschätzung.

Fehlerhafte und unvollständige Kontaktdaten - Wie ist eine ladungsfähige Anschrift zu definieren?

Herr Peter Restle weist deutlich auf diesen weiteren relevanten Fehler hin. Wenn die Kontaktdaten in den Widerrufsbelehrungen nicht vollständig angegeben sind, dann wird dadurch die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft anfechtbar. Wichtig ist, dass eine ladungsfähige Anschrift genannt wird. Bisher enthalten die Widerrufsbelehrungen zur Angabe der Kontaktdaten lediglich den Namen des Unternehmens, die Anschrift des Firmensitzes, eine Faxnummer und ggf. noch eine E-Mail-Adresse. Finanzexperte Peter Restle gibt zu bedenken: "Nun könnte man allerdings auf die Idee kommen zu sagen, dass bei Unternehmen, bei denen es sich um eine GmbH oder um eine AG handelt, eine ladungsfähige Anschrift nur dann vorliegt, wenn auch der dahinterstehende Vorstand bezeichnet ist." Rechtsanwältin Chantal Richter hierzu: "So zumindest weite Teile der Literatur. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, sind weitaus mehr Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, als man bisher angenommen hat. Dies bleibt eine interessante Frage, die sich in der Zukunft klären wird."

Aufklärung Widerrufsrecht und Widerrufspflicht

Peter Restle sieht in diesem Punkt eine besondere Stärkung für den Schutz der Verbraucher und seiner wahrzunehmenden Rechte und Pflichten. Peter Restle hierzu: "Im Besonderen geachtet werden sollte, dass man als Verbraucher nicht nur über seine Widerrufsrechte, sondern auch über die Pflichten belehrt wird. Denn der Verbraucher soll möglichst umfassend und unmissverständlich belehrt werden." Hierbei geht der Gesetzgeber noch weiter um den Verbraucher zu schützen, dass nicht nur der Verbraucher auf seine Pflichten hingewiesen wird, sondern auch die entsprechende Bank. Finanzexperte Peter Restle hierzu: "Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung bspw. einen Satz enthält, dass "der Verbraucher die empfangene Leistung zurückzugewähren hat". Korrekt ist: "dass im Falle eines Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind."

Deutlichkeitsgebot für korrekte Widerrufsbelehrungen

Auch hinsichtlich der Hervorhebung von Widerrufsbelehrungen sind die Banken in den meisten Fällen nachlässig. Denn das Deutlichkeitsgebot, das der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dient dazu, die Widerrufsbelehrung vom übrigen Vertragstext so abzusetzen, dass sie dem Verbraucher als wichtige Information direkt ins Auge springt. Herr Restle erläutert an Hand eines bildlichen Beispiels, welche Voraussetzungen umgesetzt werden sollten. "Um dieser damit definierten Warnfunktion gerecht zu werden, sollten die Schriftgröße, der Fettdruck und die Einrahmung anders ausgestaltet sein als in dem übrigen Vertrag. Wurde für die Widerrufsbelehrung keine eigene Seite verwendet und ist die Widerrufsbelehrung nicht farblich unterlegt, stehen die Chancen dafür, dass das Deutlichkeitsgebot nicht eingehalten ist, ziemlich gut", so der Experte Herr Restle.

Eine rege Diskussion schloss sich der Veranstaltung an. "Der Verbraucherschutz wird aktiv durch eine korrekte Widerrufsbelehrung gestärkt, dazu sind aber korrekte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten von den Vertragspartnern zwingend notwendig", so Finanzexperte Peter Restle.

V.i.S.d.P.:

Peter Restle
Finanzexperte
FX-Beraternetzwerk
Das FX Beraternetzwerk ist ein Netzwerk unabhängiger Berater, wie z.B. Finanzierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. artverwandter Berufe, die sich bundesweit zusammen getan haben um Synergien zu schaffen. Verschiedenste Kundenanfragen und Problemstellungen erfordern komplexe Lösungsansätze ? oft mehrerer Berater ? im Netzwerk. Die Kernkompetenzen des FX Beraternetzwerk liegt in der Hilfe und Begleitung bei Fragen rund um Kreditverträgen, Falschberechnungen, verspäteten Wertstellungen, Bearbeitungsgebühren, Girokonten, Dispo- bzw. Kontokorrentkrediten, Darlehen, Konsumenten-, Auto- und Kfz-Krediten, Immobilienkrediten, Restschuldversicherungen, Lebensversicherungen und ggf. auch bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank. FX Beraternetzwerk ist deutschlandweit tätig. Weitere Informationen unter www.fxbn.de
FX-Beraternetzwerk
Peter Restle
Lindachstr. 11
72793 Pfullingen
prestle@fxbn.de
0151 - 15285558
http://www.fxbn.de



Finanzexperten und Rechtsanwälte klären auf - Diskussionsbeitrag von Finanzexperte Peter Restle, FX-Beraternetzwerk

Im Rahmen einer Veranstaltung vor interessierten Rechtsanwälten, Juristen, Fachjuristen, Kunden und Mandanten referierte Rechtsanwältin Frau Chantal Richter zusammen mit Finanzexperten Herrn Peter Restle.

Zurzeit wird in Rechts- und Bankenkreisen sowie bei Interessierten wild diskutiert, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen für Darlehensverträge vorliegen und auch Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Mit den Experten Herrn Peter Restle und Rechtsanwältin Chantal Richter, angestellte Rechtsanwältin bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wurden die Fragen zu den Voraussetzungen und den Möglichkeiten zur Geltendmachung der Ansprüche für Darlehensnehmer und Verbraucher diskutiert.

In seiner Darstellung wies Herr Peter Restle, FX Beraternetzwerk (http://www.fxbn.de) Gründungsmitglied und Finanzierungsexperte aus Pfullingen, mit einem Büro in Reutlingen und einem breiten Netzwerk auf Folgendes hin:

Der Gesetzgeber hat über den Zeitraum von 2002 bis heute sieben verschiedene Musterbelehrungen entwickelt. Die häufigsten Fehler in den Widerrufsbelehrungen bis 2008:

"Frühestens" zur Beschreibung des Fristbeginnes

Der Gesetzgeber schreibt insoweit vor, dass die Bezeichnung der Widerrufsfrist eindeutig ausgestaltet sein muss. Bei dem Wort "frühestens" kann aber von einer eindeutigen Ausgestaltung nicht die Rede sein. Denn der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich entschieden, dass die Formulierung "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" den Verbraucher nicht umfassend über den Fristbeginn belehrt, da der Verbraucher durch dieses Wort zwar den Beginn des Fristlaufs entnehmen kann, aber dieser von noch weiteren Voraussetzungen abhängt. Finanzexperte Peter Restle weiß, dass hierüber der Verbraucher jedoch im Unklaren gelassen wird. "Aber aufgepasst! Wenn lediglich das Wort "frühestens" in der Widerrufsbelehrung enthalten ist und dieser ansonsten in allen anderen Ausgestaltungen der Musterbelehrung entspricht, kann sich die Bank auf die Fiktionswirkung der Musterbelehrung berufen, d. h. ein Widerruf ist dann nicht möglich", so Herr Restle weiter im Vortrag. Zwar gehen Teile der Literatur aufgrund dieses uneindeutigen Fristbeginns so weit, dass sie sagen, die Widerrufsbelehrung aus dem entsprechenden Muster ist unwirksam und würde nach dem Inhalt, Zweck und Ausmaß gegen das Grundgesetz verstoßen, aber das wird wohl eher eine Mindermeinung bleiben, so die rechtliche Einschätzung.

Fehlerhafte und unvollständige Kontaktdaten - Wie ist eine ladungsfähige Anschrift zu definieren?

Herr Peter Restle weist deutlich auf diesen weiteren relevanten Fehler hin. Wenn die Kontaktdaten in den Widerrufsbelehrungen nicht vollständig angegeben sind, dann wird dadurch die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft anfechtbar. Wichtig ist, dass eine ladungsfähige Anschrift genannt wird. Bisher enthalten die Widerrufsbelehrungen zur Angabe der Kontaktdaten lediglich den Namen des Unternehmens, die Anschrift des Firmensitzes, eine Faxnummer und ggf. noch eine E-Mail-Adresse. Finanzexperte Peter Restle gibt zu bedenken: "Nun könnte man allerdings auf die Idee kommen zu sagen, dass bei Unternehmen, bei denen es sich um eine GmbH oder um eine AG handelt, eine ladungsfähige Anschrift nur dann vorliegt, wenn auch der dahinterstehende Vorstand bezeichnet ist." Rechtsanwältin Chantal Richter hierzu: "So zumindest weite Teile der Literatur. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, sind weitaus mehr Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, als man bisher angenommen hat. Dies bleibt eine interessante Frage, die sich in der Zukunft klären wird."

Aufklärung Widerrufsrecht und Widerrufspflicht

Peter Restle sieht in diesem Punkt eine besondere Stärkung für den Schutz der Verbraucher und seiner wahrzunehmenden Rechte und Pflichten. Peter Restle hierzu: "Im Besonderen geachtet werden sollte, dass man als Verbraucher nicht nur über seine Widerrufsrechte, sondern auch über die Pflichten belehrt wird. Denn der Verbraucher soll möglichst umfassend und unmissverständlich belehrt werden." Hierbei geht der Gesetzgeber noch weiter um den Verbraucher zu schützen, dass nicht nur der Verbraucher auf seine Pflichten hingewiesen wird, sondern auch die entsprechende Bank. Finanzexperte Peter Restle hierzu: "Dementsprechend reicht es nicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung bspw. einen Satz enthält, dass "der Verbraucher die empfangene Leistung zurückzugewähren hat". Korrekt ist: "dass im Falle eines Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind."

Deutlichkeitsgebot für korrekte Widerrufsbelehrungen

Auch hinsichtlich der Hervorhebung von Widerrufsbelehrungen sind die Banken in den meisten Fällen nachlässig. Denn das Deutlichkeitsgebot, das der Gesetzgeber vorgeschrieben hat, dient dazu, die Widerrufsbelehrung vom übrigen Vertragstext so abzusetzen, dass sie dem Verbraucher als wichtige Information direkt ins Auge springt. Herr Restle erläutert an Hand eines bildlichen Beispiels, welche Voraussetzungen umgesetzt werden sollten. "Um dieser damit definierten Warnfunktion gerecht zu werden, sollten die Schriftgröße, der Fettdruck und die Einrahmung anders ausgestaltet sein als in dem übrigen Vertrag. Wurde für die Widerrufsbelehrung keine eigene Seite verwendet und ist die Widerrufsbelehrung nicht farblich unterlegt, stehen die Chancen dafür, dass das Deutlichkeitsgebot nicht eingehalten ist, ziemlich gut", so der Experte Herr Restle.

Eine rege Diskussion schloss sich der Veranstaltung an. "Der Verbraucherschutz wird aktiv durch eine korrekte Widerrufsbelehrung gestärkt, dazu sind aber korrekte Kenntnisse über die Rechte und Pflichten von den Vertragspartnern zwingend notwendig", so Finanzexperte Peter Restle.

V.i.S.d.P.:

Peter Restle
Finanzexperte
FX-Beraternetzwerk
Das FX Beraternetzwerk ist ein Netzwerk unabhängiger Berater, wie z.B. Finanzierungsberater, Steuerberater, Rechtsanwälte u.a. artverwandter Berufe, die sich bundesweit zusammen getan haben um Synergien zu schaffen. Verschiedenste Kundenanfragen und Problemstellungen erfordern komplexe Lösungsansätze ? oft mehrerer Berater ? im Netzwerk. Die Kernkompetenzen des FX Beraternetzwerk liegt in der Hilfe und Begleitung bei Fragen rund um Kreditverträgen, Falschberechnungen, verspäteten Wertstellungen, Bearbeitungsgebühren, Girokonten, Dispo- bzw. Kontokorrentkrediten, Darlehen, Konsumenten-, Auto- und Kfz-Krediten, Immobilienkrediten, Restschuldversicherungen, Lebensversicherungen und ggf. auch bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank. FX Beraternetzwerk ist deutschlandweit tätig. Weitere Informationen unter www.fxbn.de
FX-Beraternetzwerk
Peter Restle
Lindachstr. 11
72793 Pfullingen
prestle@fxbn.de
0151 - 15285558
http://www.fxbn.de


Artikel-Titel: Weitere News: Rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Brexit-Verhandlungen: Merkel wird ungeduldig

Brexit-Verhandlungen: Merkel wird ungeduldig
Inhaftierte Separatisten in katalanische Gefängniss ...

Inhaftierte Separatisten in katalanische Gefängniss ...
Japan richtet bedeutende Mitglieder der fundamental ...

Japan richtet bedeutende Mitglieder der fundamental ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...

Deutschland-Berliner-Tierpark-2013-130810 ...

Deutschland-Konzentrationslager-KZ-Hambur ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Wesenitz-Bitter - schmackhafter sächsischer Magenbitter Der Sächsischer Magenbitter Wesenitz-Bitter (33%) ist mild und schmackhaft. Der Wesenitz-Bitter wird seit 1906 nach einem überlieferten Rezept in Dürrröhrsdorf hergestellt.

 Bio-Rumpsteak von GutBio Ich mitten im Samstageinkauf bei Feinkost-Albrecht und da sehe ich im Kühlregal richtig schöne, gut durchwachsene Rumpsteaks. An der Kasse lese ich, eh man, das sind ja Bio-Stea ... (Zlatan Behringer, 15.4.2021)

 Schnittwundenset von Cosmoplast War ich neulich bei DM und wollte für meine nächste China-Reise Pflaster kaufen da sehe ich eine kleine Kunststoffbox mit der Aufschrift Schnittwundenset. Denke was ist das denn?< ... (Petra38, 20.3.2021)

 Autopflege von Meguiar’s Man hat es oft im Fernsehen gesehen und geschmunzelt, denn was dort gezeigt wurde schien eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Und dann war diese Werbekarte für ein kostenloses Pflegesem ... (Siegfrid Männig, 18.5.2020)

 Schwarzwurzeln von King\'s Crown Tiefgekühltes Gemüse ist mir eigentlich lieber, aber ich habe noch nie Schwarzwurzel gefrostet gesehen. Und frische? Jeder kennt die Sauerei beim Schälen, da kannst du noch so vie ... (Kaja Krömeier, 08.3.2020)

 Rasierklingen von Man Opa hatte früher eine Rasierklinge und jeden Sonntag spannte er eine neue in seinen Rasierhobel. Und dann kam irgendwann einer auf die Idee mit zwei Klingen müsste das Gesicht noc ... (Hinerk Löser, 17.7.2019)

 Herzog Alba von Albrecht Es mag ja sein, dass man zu Beginn der warmen Jahreszeit auch beginnt verstärkt Prosecco zu trinken, aber ich kann dem Zeugs nichts abgewinnen. Für mich ist Sekt immer noch das wa ... (Michael Steinbrecher, 19.2.2023)

 Irische Angusburger von Albrecht Ich zitiere wörtlich – Dank des milden vom Golfstrom beeinflussten Klimas verbringen sie, die Angusrinder, bis zu zehn Monate des Jahres auf grünen, mit Wildkräuter durchsetzten irischen Wie ... (Gisbert Mahler, 01.3.2019)

 Ruby Cabernet von Long Wood Ich habe eine preiswerten roten Tischwein gesucht und da stieß ich bei Albrecht auf Ruby Cabernet von Long Wood. Im Glas richtig dunkel, viel dunkler als Cabernets aus Frankreich. ... (Vivien Cremer, 07.2.2019)

 Périgord gekauft bei Feinkost-Albrecht Ich glaube die werden immer vornehmer. Französischen Käse wie ganz früher in der Spanschachtel. Périgord, ein Rotschimmmelkäse aus dem Périgord. 150 g Käse vom Feinsten. ... (Steffen Köberlin, 14.1.2019)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Süß, salzig und vor allem gesund: Pink Lady-Äpfel und Grüner Spargel verleihen Risotto ganz neue Seiten (PR-Gateway, 03.05.2024)


Spargelrisotto kennen viele, aber noch leckerer wird das Ganze mit ein, zwei Pink Lady-Äpfeln. Ihre knackige, süße Frische ist eine Traum-Kombi mit dem Shooting Star am deutschen Gemüse-Himmel: grüner Spargel. Im neuen Pink Lady-Rezept ist alles drin, was gesund hält - und fantastisch schmeckt. Einfach mal ausprobieren!



Pink Lady® ist einer der beliebtesten Äpfel Deutschlands, in diesem außergewöhnlichen Rezept für Risotto trifft er auf eines der beliebtesten Gemüs ...

 Durchatmen - Asthma-Patienten brauchen Beratung (PR-Gateway, 03.05.2024)
Pharmazeutische Dienstleistung: Inhalationssprays richtig anwenden

Stuttgart - Menschen mit Asthma können mit ihrer Erkrankung besser leben, wenn sie ihre Medikamente wie Inhalationssprays regelmäßig und korrekt anwenden. Bereits seit anderthalb Jahren (Juni 2022) gibt es für Patient:innen die Möglichkeit, sich in einer Apotheke individuell und ausführlich an ihrem Asthmaspray schulen zu lassen. Viele Apotheken bieten Betroffenen diese pharmazeutische Dienstleistung an - die Kosten we ...

 ARAG Verbrauchertipps zum Arbeitsrecht (PR-Gateway, 03.05.2024)
ARAG Experten mit interessanten Urteilen aus der Welt der Arbeit

Müssen Arbeitgeber schlechte Bewertungen hinnehmen?

Arbeitgeber-Bewertungsportale wie z. B. Kununu müssen künftig bei negativen Bewertungen die Klarnamen des jeweiligen Bewerters herausgeben oder aber die Bewertung löschen. Hintergrund war laut ARAG Experten eine negative Bewertung, gegen das sich ein Unternehmen wehrte, indem es die Echtheit der Bewertung anzweifelte und Nachweise zur Identität des Meinungsgebe ...

 Der Paulownia-Baum: Ein grüner Gigant im Kampf gegen den Klimawandel (PR-Gateway, 03.05.2024)


CO Speicher und rasant wachsend, der Paulownia Baum. Mit Ursprung in Asien zeichnet sich dieser Baum durch seine außerordentliche Wachstumsrate und seine bemerkenswerte Fähigkeit zur Absorption von Kohlendioxid aus, was ihn zu einem gefragten Akteur in der Milderung des Klimawandels macht. In der aktuellen Ära, die durch Bestrebungen nach Nachhaltigkeit und Klimaschutz geprägt ist, rückt der Paulownia-Baum, bekannt auch als Kaiserbaum oder Blauglockenbaum, deshalb in den Fokus agrarö ...

 Pink Lady-Äpfel machen das Grillfest einfach leckerer: Traditioneller Coleslaw bekommt mit Pink Lady-Äpfeln Frische-Kick (PR-Gateway, 03.05.2024)


Bald ist es soweit: Die Grillsaison geht los. Ganz Unerschrockene haben sogar bereits angegrillt. Ein passender saisonaler Begleiter für den Grill-Spaß: Coleslaw. Der fein geschnittene, leicht fermentierte Krautsalat gehört zu einem richtigen Barbecue einfach dazu. Wem die traditionelle Version ein bisschen zu langweilig ist, sollte mal diese Version probieren: Fitness Coleslaw Salat mit Pink Lady-Apfel.



Auch wenn wir alle die klassische Variante kennen, sollte da ...

 Fürth im Fokus: Neuer Marktbericht navigiert durch Immobilienlandschaft (PR-Gateway, 02.05.2024)


Fürth im Fokus: Neuer Marktbericht navigiert durch Immobilienlandschaft



Fürth - Angesichts der jüngsten Veränderungen auf dem Immobilienmarkt, einschließlich der Transformation von einem Verkäufer- zu einem Käufermarkt und stark schwankender Zinssätze, hat Hegerich Immobilien in Fürth einen entscheidenden Schritt unternommen. Das Unternehmen mit 15-jähriger Expertise hat im April 2023 den ersten eigenen, umfassenden Marktbericht für die Region Fürth präsentiert. Di ...

 Bielefelder Schmuckauktion mit Raritäten. (PR-Gateway, 02.05.2024)
Am Samstag, dem 11. Mai werden hochwertige Schmuckstücke & Sammleruhren in Bielefeld versteigert.

Die Bielefelder Schmuckauktion des Auktionshaus OWL wartet wieder mit einer hochwertigen Auswahl an Schmuckpreziosen auf. Dabei sind Schmuckstücke aus der Zeit von 1800 bis zur Neuzeit.



Angefangen vom Goldschmuck & Silberschmuck des Biedermeier bis hin zu modernen Arbeiten aus der Zeit um 2000 kommen Schmuckobjekte aus privaten Sammlungen & Nachlässen zum Aufruf gegen i ...

 UNITIexpo: eurodata präsentiert sichere Cloudlösungen für das digitale Tankstellenbüro (PR-Gateway, 02.05.2024)
Von der Personaleinsatzplanung und Datenarchivierung über die Geschäftsplanung bis hin zu betriebswirtschaftlichen Analysen ist alles dabei

Saarbrücken, 2. Mai 2024 - Am 14.-16. Mai 2024 findet in Stuttgart die Leitmesse der europäischen Tankstellen- und Carwash-Branche statt. Die eurodata AG ist wie immer mit einem eigenen Stand (Halle 5, 5C32) auf der UNITIexpo vor Ort und stellt spannende Neuerungen in edoil, edtas, edarchiv und edtime vor.



Von der mobilen Zei ...

 Verteilnetzbetreiber Ostdeutschlands veröffentlichen gemeinsame Netzausbauplanung (PR-Gateway, 02.05.2024)


- Verteilnetzbetreiber stellen sich auf enorm wachsende Herausforderungen ein

- Appell an Politik: konsistente Vorgaben und Rahmenbedingungen schaffen



Die ostdeutschen Länder sind Vorreiter beim Ausbau erneuerbarer Energien. Die Verteilnetzbetreiber der Arbeitsgemeinschaft Flächennetzbetreiber Ost (ARGE FNB Ost), zu denen auch die städtischen Netzbetreiber aus Berlin und Hamburg gehören, übernehmen eine Schlüsselrolle für das Gelingen der Energiewende. Der ...

 \'\'Mit dir! Durch uns! Für alle\'\' lautet das Motto der Partei des Fortschritts zur Europawahl! (PR-Gateway, 02.05.2024)
Die 2020 in Köln gegründete Partei des Fortschritts (PDF) tritt erstmals bundesweit zur Europawahl am 9. Juni an. Enttäuscht von den etablierten Parteien, haben sich in dieser jungen Partei Menschen organisiert, die zu den Grundsätzen der Demokratie

Am 18.04.2024 wurde die Partei des Fortschritts (PDF) vom Bundeswahlausschuss zur Europawahl 2024 zugelassen. Alle 10 Listenkandidaten wurden ohne Einschränkung akzeptiert.

Unter dem Titel "Ein Plan für EUROPA" hat die PDF ein 95- ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-PresseMitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Rechtliche Möglichkeiten des Widerrufs von Darlehensverträgen