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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Nordcapital MS Westerbrook insolvent - welche Ansprüche Anleger jetzt haben

Veröffentlicht am Dienstag, dem 08. April 2014 @ 10:19:48 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(355 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Rund 12,8 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2004 und 2005 in den vom Emissionshaus Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds MS "Westerbrook" investiert. Am 1. April 2014 wurde über das Vermögen der Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die diversen Sanierungsbemühungen für das 5.000 TEU Containerschiff sind damit endgültig gescheitert. Für die Anleger bedeutet dies aller Wahrscheinlichkeit nach den Totalverlust ihres investierten Vermögens.

Hinzu kommt, dass zu erwarten ist, dass der Insolvenzverwalter die bislang gezahlten Ausschüttungen zurückverlangen wird, soweit sie nicht bereits im Rahmen von Sanierungsbemühungen in einer das Kapitalkonto ausgleichenden Weise an die Fondsgesellschaft zurückgeführt wurden.

Die betroffenen Anleger des Fonds MS Westerbrook stehen nun vor der Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall einer eingehenden Prüfung.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Zahlreiche Mandanten berichten uns, dass ihnen der Schiffsfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Verlustrisiken ist, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert. In einigen Fällen wurde vielmehr damit geworben, dass die Anteile jederzeit auf einem Zweitmarkt zu veräußern seien.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Nordcapital-Fonds MS Westerbrook investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen 56,5% des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder für Vertriebskosten eingeplant ist, denn sie übersteigen auch bei diesem Fonds nach unseren Berechnungen 15% des Emissionskapitals und damit den Wert, ab dem der Bundesgerichtshof eine ausdrückliche Information des Anlegers durch den Berater vorschreibt.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds konzeptionsbedingt regelmäßig der Fall gewesen. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.Im Falle des Fonds MS Westerbrook kann dies dazu führen, dass der Insolvenzverwalter die bereits erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern einfordern wird. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds besteht.


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.

Verjährung der Ansprüche steht unmittelbar bevor!

Da Schadenersatzansprüche taggenau spätestens 10 Jahre nach Zeichnung der Beteiligung verjähren, ist für Anleger des Fonds, der in den Jahren 2004 und 2005 platziert wurde, Eile geboten, wenn sie Ihre Chancen auf Schadenersatz wahren möchten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Nordcapital Fonds MS "Westerbrook"? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/nordcapital-ms-westerbrook-insolvent.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co , www.schiffsfonds-anleger.de und www.anwaltshaftung.de

Rund 12,8 Mio. € haben Anleger in den Jahren 2004 und 2005 in den vom Emissionshaus Nordcapital aufgelegten Schiffsfonds MS "Westerbrook" investiert. Am 1. April 2014 wurde über das Vermögen der Fondsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Die diversen Sanierungsbemühungen für das 5.000 TEU Containerschiff sind damit endgültig gescheitert. Für die Anleger bedeutet dies aller Wahrscheinlichkeit nach den Totalverlust ihres investierten Vermögens.

Hinzu kommt, dass zu erwarten ist, dass der Insolvenzverwalter die bislang gezahlten Ausschüttungen zurückverlangen wird, soweit sie nicht bereits im Rahmen von Sanierungsbemühungen in einer das Kapitalkonto ausgleichenden Weise an die Fondsgesellschaft zurückgeführt wurden.

Die betroffenen Anleger des Fonds MS Westerbrook stehen nun vor der Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall einer eingehenden Prüfung.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Zahlreiche Mandanten berichten uns, dass ihnen der Schiffsfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Verlustrisiken ist, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert. In einigen Fällen wurde vielmehr damit geworben, dass die Anteile jederzeit auf einem Zweitmarkt zu veräußern seien.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Nordcapital-Fonds MS Westerbrook investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Nach unseren Berechnungen flossen 56,5% des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder für Vertriebskosten eingeplant ist, denn sie übersteigen auch bei diesem Fonds nach unseren Berechnungen 15% des Emissionskapitals und damit den Wert, ab dem der Bundesgerichtshof eine ausdrückliche Information des Anlegers durch den Berater vorschreibt.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds konzeptionsbedingt regelmäßig der Fall gewesen. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.Im Falle des Fonds MS Westerbrook kann dies dazu führen, dass der Insolvenzverwalter die bereits erhaltenen Ausschüttungen von den Anlegern einfordern wird. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen. Gleiches gilt für das Risiko der so genannten Nachhaftung, die noch 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Fonds besteht.


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.

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Da Schadenersatzansprüche taggenau spätestens 10 Jahre nach Zeichnung der Beteiligung verjähren, ist für Anleger des Fonds, der in den Jahren 2004 und 2005 platziert wurde, Eile geboten, wenn sie Ihre Chancen auf Schadenersatz wahren möchten.

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