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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Freizeitunfall mit langwierigen Folgen

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 09. Januar 2013 @ 16:37:40 auf Freie-PresseMitteilungen.de

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Unterstützung für Patienten nach Behandlungsfehlern

Ob Skifahren, Bergsteigen oder eine ausgedehnte Radtour - Sport- und Aktiv-Urlaube werden immer beliebter, und das nicht nur unter ambitionierten Freizeitsportlern. Doch selbst mit gründlicher Vorbereitung, guter Fitness und bester Absicherung lassen sich Unfälle nie gänzlich ausschließen: Die Zahl der Freizeitunfälle nimmt seit Jahren stetig zu - insbesondere im Bereich der Trendsportarten. Umso bitterer, wenn dann bei der medizinischen Behandlung etwas übersehen wird, schlimmstenfalls sogar mit langfristigen Folgen für den Patienten. Claudia Wannemacher, Fachanwältin für Medizinrecht bei LEGIAL, erläutert, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um bei einem medizinischen Behandlungsfehler ihre Ansprüche zu klären und abzusichern.

Bei einer Klettertour stürzte der selbstständige Familienvater Michael M. unglücklich - und verletzte sich am Knie. Die Diagnose in der Notaufnahme: Eine Knieprellung und Schnittverletzungen. Zwar erkannte der Arzt auf den Röntgenaufnahmen eine Verschattung im verletzten Bereich, hielt diese jedoch für unbedenklich. Als die Beschwerden dennoch nicht besser wurden, wandte sich Michael M. schließlich an einen zweiten Facharzt. Der stellte nun fest, dass bei der ersten Untersuchung ein Stein in der Wunde übersehen worden war. Dieser hatte inzwischen eine schwere Entzündung mit Knochenbeteiligung verursacht. Die Folgen für den Selbstständigen: Ein zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt, eine aufwändige OP und erhebliche finanzielle Einbußen infolge des Arbeitsausfalls. Zudem leidet Michael M. unter dauerhaften Schmerzen und einer irreparablen Schädigung des Gelenks - für den passionierten Kletterer eine erhebliche Minderung seiner Lebensqualität. Mit der Haftpflichtversicherung der Klinik einigte er sich schließlich außergerichtlich auf die Zahlung einer fünfstelligen Summe, die seinen Schmerzensgeldanspruch und den Verdienstausfall weitgehend abdeckte. Wäre ihm dies nicht gelungen, hätte er seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen und die hohen Kosten womöglich aus eigener Tasche bezahlen müssen. Denn eine Rechtsschutzversicherung hatte er nicht abgeschlossen und eine Finanzierung über die staatliche Prozesskostenhilfe wäre aufgrund seiner mangelnden Bedürftigkeit nicht möglich gewesen.

Betroffene schrecken vor Rechtsstreit oft zurück
Selbst vermeintlich unkomplizierte Verletzungen können durch medizinische Fehlentscheidungen zu folgenschweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Und solche Fehler kommen gar nicht so selten vor: Laut einer aktuellen Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erkannten die zuständigen Gutachter in rund einem Drittel aller 2011 eingereichten Patientenbeschwerden klare Arztfehler. Dennoch schrecken betroffene Patienten oft davor zurück, ihr gutes Recht mit juristischen Mitteln durchzusetzen. Sie wollen sich zusätzlich zur körperlichen und psychischen Belastung nicht auch noch mit den komplexen medizinischen und juristischen Umständen auseinandersetzen; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der kaum abschätzbaren Kosten eines Rechtsstreites. "Gutachter, Anwalt, Gerichtskosten - gerade bei Arztfehlern ist ein Rechtsstreit für den Betroffenen mit eigenen Mitteln kaum zu stemmen", weiß Claudia Wannemacher, Fachanwältin für Medizinrecht, aus Erfahrung. "Besonders langwierige und aufwändige Auseinandersetzungen sind für die Geschädigten daher häufig nur mit einem finanzkräftigen Partner durchzustehen - etwa mit einem versierten Prozessfinanzierer. Er kann im Zuge der juristischen und fachmedizinischen Vorprüfung die Erfolgsaussichten des Verfahrens zudem schon zu einem frühen Zeitpunkt kompetent einschätzen."

Wertvolle Tipps für Betroffene
Was kann ein Patient tun, wenn ein vermeintlicher Behandlungsfehler vorliegt? LEGIAL Expertin Claudia Wannemacher rät in einer solchen Situation, alle Details der Krankengeschichte zu dokumentieren und frühzeitig einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird zunächst Kopien aller Behandlungsunterlagen anfordern. "Jeder Patient hat auch ohne Einschaltung eines Anwalts das Recht, Einsicht in die Behandlungsdokumentation zu nehmen", bestätigt die Fachanwältin. Spätestens im nächsten Schritt gilt es, einen spezialisierten Anwalt zu finden und durch diesen auch schon mit einem Prozessfinanzierer Kontakt aufzunehmen. Denn: "Zum Nachweis von Behandlungsfehlern müssen in der Regel kostspielige Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Kosten dafür übernimmt von Anfang an der Prozessfinanzierer, falls er die Chancen auf eine erfolgreiche Klage günstig beurteilt." Haben beide Seiten bei Erfolgsaussichten die Zusammenarbeit einmal besiegelt, hat der Kläger auch in punkto Anwalts- und Verfahrenskosten keinerlei Prozessrisiko zu tragen. Das bedeutet: Selbst, wenn er vor Gericht doch unterliegen sollte, wird ihm keine Rechnung präsentiert. "Im Arzthaftungsrecht führen wir allerdings über 70 Prozent der Fälle zum Erfolg", resümiert die LEGIAL Expertin Claudia Wannemacher. Von dieser hohen Quote profitieren Geschädigte und Prozessfinanzierer gleichermaßen: Als Opfer eines Behandlungsfehlers haben Betroffene wie Michael M. mit diesem Modell gute Aussichten, ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen - und der Prozessfinanzierer erhält für den Einsatz vor und während des Verfahrens eine prozentuale Beteiligung aus dem Erlös.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 5.537

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.legial.de

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials "D.A.S. Rechtsschutzversicherung" als Quelle an - vielen Dank!
Die LEGIAL AG (die Gesellschaft hat sich im Oktober 2011 umbenannt und firmierte bis dahin unter dem Namen D.A.S. Prozessfinanzierung AG) ist ein führender Anbieter von innovativen Rechtsdienstleistungen und ist in die Unternehmensbereiche Prozessfinanzierung und Forderungsmanagement gegliedert. LEGIAL übernimmt im Bereich Prozessfinanzierung die Prozesskosten für Klagen ab einem Streitwert von 100.000 Euro gegen Beteiligung am Prozesserlös im Erfolgsfall. Im Bereich Forderungsmanagement bietet LEGIAL die Rechtsdienstleistung Inkasso für eine Vielzahl von Branchen und ist dafür Erlaubnisinhaber nach Rechtsdienstleistungsgesetz. Insbesondere im Hinblick auf die Versicherungsbranche verfügt LEGIAL über eine ausgewiesene Expertise. Die LEGIAL AG mit Sitz in München ist eine Tochtergesellschaft der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dem Rechtsschutzversicherer der ERGO.
LEGIAL AG
Daniela Pezenburg
Thomas-Dehler-Str. 9
81702 München
089/6275 6803

http://www.legial.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Dr. Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 München
s.gladkov@hartzkom.de
089/9984 61-0
http://www.hartzkom.de



Unterstützung für Patienten nach Behandlungsfehlern

Ob Skifahren, Bergsteigen oder eine ausgedehnte Radtour - Sport- und Aktiv-Urlaube werden immer beliebter, und das nicht nur unter ambitionierten Freizeitsportlern. Doch selbst mit gründlicher Vorbereitung, guter Fitness und bester Absicherung lassen sich Unfälle nie gänzlich ausschließen: Die Zahl der Freizeitunfälle nimmt seit Jahren stetig zu - insbesondere im Bereich der Trendsportarten. Umso bitterer, wenn dann bei der medizinischen Behandlung etwas übersehen wird, schlimmstenfalls sogar mit langfristigen Folgen für den Patienten. Claudia Wannemacher, Fachanwältin für Medizinrecht bei LEGIAL, erläutert, welche Möglichkeiten Betroffene haben, um bei einem medizinischen Behandlungsfehler ihre Ansprüche zu klären und abzusichern.

Bei einer Klettertour stürzte der selbstständige Familienvater Michael M. unglücklich - und verletzte sich am Knie. Die Diagnose in der Notaufnahme: Eine Knieprellung und Schnittverletzungen. Zwar erkannte der Arzt auf den Röntgenaufnahmen eine Verschattung im verletzten Bereich, hielt diese jedoch für unbedenklich. Als die Beschwerden dennoch nicht besser wurden, wandte sich Michael M. schließlich an einen zweiten Facharzt. Der stellte nun fest, dass bei der ersten Untersuchung ein Stein in der Wunde übersehen worden war. Dieser hatte inzwischen eine schwere Entzündung mit Knochenbeteiligung verursacht. Die Folgen für den Selbstständigen: Ein zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt, eine aufwändige OP und erhebliche finanzielle Einbußen infolge des Arbeitsausfalls. Zudem leidet Michael M. unter dauerhaften Schmerzen und einer irreparablen Schädigung des Gelenks - für den passionierten Kletterer eine erhebliche Minderung seiner Lebensqualität. Mit der Haftpflichtversicherung der Klinik einigte er sich schließlich außergerichtlich auf die Zahlung einer fünfstelligen Summe, die seinen Schmerzensgeldanspruch und den Verdienstausfall weitgehend abdeckte. Wäre ihm dies nicht gelungen, hätte er seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen und die hohen Kosten womöglich aus eigener Tasche bezahlen müssen. Denn eine Rechtsschutzversicherung hatte er nicht abgeschlossen und eine Finanzierung über die staatliche Prozesskostenhilfe wäre aufgrund seiner mangelnden Bedürftigkeit nicht möglich gewesen.

Betroffene schrecken vor Rechtsstreit oft zurück
Selbst vermeintlich unkomplizierte Verletzungen können durch medizinische Fehlentscheidungen zu folgenschweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Und solche Fehler kommen gar nicht so selten vor: Laut einer aktuellen Statistik der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern erkannten die zuständigen Gutachter in rund einem Drittel aller 2011 eingereichten Patientenbeschwerden klare Arztfehler. Dennoch schrecken betroffene Patienten oft davor zurück, ihr gutes Recht mit juristischen Mitteln durchzusetzen. Sie wollen sich zusätzlich zur körperlichen und psychischen Belastung nicht auch noch mit den komplexen medizinischen und juristischen Umständen auseinandersetzen; dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der kaum abschätzbaren Kosten eines Rechtsstreites. "Gutachter, Anwalt, Gerichtskosten - gerade bei Arztfehlern ist ein Rechtsstreit für den Betroffenen mit eigenen Mitteln kaum zu stemmen", weiß Claudia Wannemacher, Fachanwältin für Medizinrecht, aus Erfahrung. "Besonders langwierige und aufwändige Auseinandersetzungen sind für die Geschädigten daher häufig nur mit einem finanzkräftigen Partner durchzustehen - etwa mit einem versierten Prozessfinanzierer. Er kann im Zuge der juristischen und fachmedizinischen Vorprüfung die Erfolgsaussichten des Verfahrens zudem schon zu einem frühen Zeitpunkt kompetent einschätzen."

Wertvolle Tipps für Betroffene
Was kann ein Patient tun, wenn ein vermeintlicher Behandlungsfehler vorliegt? LEGIAL Expertin Claudia Wannemacher rät in einer solchen Situation, alle Details der Krankengeschichte zu dokumentieren und frühzeitig einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird zunächst Kopien aller Behandlungsunterlagen anfordern. "Jeder Patient hat auch ohne Einschaltung eines Anwalts das Recht, Einsicht in die Behandlungsdokumentation zu nehmen", bestätigt die Fachanwältin. Spätestens im nächsten Schritt gilt es, einen spezialisierten Anwalt zu finden und durch diesen auch schon mit einem Prozessfinanzierer Kontakt aufzunehmen. Denn: "Zum Nachweis von Behandlungsfehlern müssen in der Regel kostspielige Gutachten in Auftrag gegeben werden. Die Kosten dafür übernimmt von Anfang an der Prozessfinanzierer, falls er die Chancen auf eine erfolgreiche Klage günstig beurteilt." Haben beide Seiten bei Erfolgsaussichten die Zusammenarbeit einmal besiegelt, hat der Kläger auch in punkto Anwalts- und Verfahrenskosten keinerlei Prozessrisiko zu tragen. Das bedeutet: Selbst, wenn er vor Gericht doch unterliegen sollte, wird ihm keine Rechnung präsentiert. "Im Arzthaftungsrecht führen wir allerdings über 70 Prozent der Fälle zum Erfolg", resümiert die LEGIAL Expertin Claudia Wannemacher. Von dieser hohen Quote profitieren Geschädigte und Prozessfinanzierer gleichermaßen: Als Opfer eines Behandlungsfehlers haben Betroffene wie Michael M. mit diesem Modell gute Aussichten, ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht durchzusetzen - und der Prozessfinanzierer erhält für den Einsatz vor und während des Verfahrens eine prozentuale Beteiligung aus dem Erlös.
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