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 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Schiffsfonds Hannover Leasing Maritime Werte 1 kann keine Tilgung zahlen

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 15. November 2012 @ 17:57:49 auf Freie-PresseMitteilungen.de

(350 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



15. November 2012 - Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 - Containerschiff MS Merkur Gulf steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist.

Die aktuellen Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag - zum Vergleich: im Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus - reichen nicht aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über dem Prognosewert liegen.

Davon, dass sich die Situation im nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus Hannover Leasing aus. Für 2013 seien "voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich" lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu überstehen.

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Eine Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: "Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau." Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Auslaufen der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co

Heidelberg:
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Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729

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Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/hannover-leasing-maritime-werte-1-in-schwierigkeiten-fonds-kann-tilgungen-nicht-zahlen.html

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.

15. November 2012 - Der im Jahr 2006 platzierte Schiffsfonds Hannover Leasing Fonds Nr. 169 Maritime Werte 1 - Containerschiff MS Merkur Gulf steckt in Schwierigkeiten. Das Containerschiff erwartet für das Jahr 2012 ein deutlich unter Plan liegendes Betriebsergebnis. Die Folge: Bankverbindlichkeiten können nicht in voller Höhe bedient werden, so dass die Geschäftsführung mit der finanzierenden Bank bereits die Stundung von 2 Quartalstilgungen verhandelt hat, wie der Leistungsbilanz des Emissionshauses zu entnehmen ist.

Die aktuellen Chartereinnahmen in Höhe von 7.250 US-Dollar pro Tag - zum Vergleich: im Prospekt ging man nach Auslaufen der bis Oktober 2010 vereinbarten Festcharter von Einnahmen in Höhe von 21.000 USD/Tag aus - reichen nicht aus, um alle Kosten einschließlich Zins und Tilgung aus der Fremdfinanzierung zu decken. Die Liquiditätsreserve reduzierte sich dadurch weiter. Hinzu kommt, dass die Schiffsbetriebskosten insbesondere wegen der hohen Kosten für Personal und Schmierstoffe um rund 50% über dem Prognosewert liegen.

Davon, dass sich die Situation im nächsten Jahr nicht verbessern wird, geht auch das Emissionshaus Hannover Leasing aus. Für 2013 seien "voraussichtlich weitere Maßnahmen erforderlich" lautet verklausuliert der Ausblick. Blickt man auf andere Schiffsfonds, wird schnell klar, was dies bedeutet. Bei unverändert niedrigen Chartereinnahmen wird die MS Merkur Gulf nicht genügend Einnahmen erwirtschaften, um daraus die Kosten einschließlich Zins- und Tilgung zu bezahlen. Ob und unter welchen Bedingungen die finanzierende Bank zu einem weiteren Entgegenkommen bereit sein und Tilgungsraten stunden wird, ist völlig offen. Ohne erhebliche Beiträge der Gesellschafter, die entsprechende Nachschüsse leisten müssten, wird es der HL Fonds 169 Maritime Werte 1 schwer haben, das Jahr 2013 zu überstehen.

Die Charterraten bleiben auch weiterhin niedrig

Eine Sanierung des Fondsschiffes wird noch dadurch erschwert, dass die Krise der Containerschiffe auch über das Jahr 2013 hinaus anhalten wird. Die HSH Nordbank, einer der größten Schiffsfinanzierer beschreibt die derzeitige Situation wie folgt: "Nachfrage bleibt hinter den Erwartungen zurück, hohe Bunkerpreise belasten Ergebnisse der Linienreedereien, Charterraten tendierten zuletzt wieder abwärts. Unsere Prognose: Ab 2014 allmähliche Rückkehr auf ein auskömmliches Charterratenniveau." Ob angesichts solcher düsteren Prognosen tatsächlich eine realistische Fortführungsperspektive für den Schiffsfonds besteht, wird sich zeigen.

Schadenersatz als realistische Alternative

Angesichts der unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen.

Doch die Beratungen, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:

  • Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als "Mitunternehmer" tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.

  • Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Viele Mandanten berichten, dass ihnen die Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung ist, die mit hohen Verlustrisiken verbunden ist, die bis zum Totalverlust führen können, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.

  • Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert.

  • Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten: Der massive Ausbau der weltweiten Containerflotte hat zu einem erhöhten Wettbewerbsdruck und damit zu sinkenden Charterraten geführt. Dies ist kein außergewöhnliches Phänomen. Charterraten schwanken entsprechend der weltweiten Konjunkturentwicklung regelmäßig. Diesen Umstand hätten die Anlageberater zum Anlass nehmen müssen, ihre Kunden darauf hinzuweisen, was dem Fonds und damit den Anlegern drohen kann, wenn die Einnahmen nach Auslaufen der Festcharter hinter den dem Prospekt zugrunde gelegten Annahmen zurückbleiben. Dies ist, so unsere Erfahrung aus zwischenzeitlich zahlreichen mit Anlegern geführten Gesprächen, nicht geschehen.

  • Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in den Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf des Fondsschiffes aufgewandt worden. Ein nicht unerheblicher Teil floss in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung informiert.

  • Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds regelmäßig der Fall. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Auf diesen Umstand wurden die wenigsten Schiffsfondsanleger hingewiesen.

  • Kein Hinweis auf Höhe der Anschaffungskosten und auf Vertriebsprovisionen (Kickbacks): Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder tatsächlich für Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Schiffe fließt und welcher für nicht investive Zwecke verwendet wird. Dies ist in den uns bekannten Fällen regelmäßig nicht geschehen. Außerdem wurde nicht darüber informiert, wie hoch die Vertriebskosten sind und welcher Anteil davon an die beratende Bank/Sparkasse als Provision (so genannte Kickbacks) fließt.


Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger

Die im Vertrieb des Schiffsfonds HL Fonds 169 Maritime Werte 1 beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen

Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht

Zum Ende des Jahres 2012 drohen viele Schadenersatzansprüche von Schiffsfondsanlegern zu verjähren. Hintergrund ist, dass in zahlreichen Schiffsfonds im Jahr 2009 erstmals Ausschüttungen ausgesetzt, Sanierungskonzepte entwickelt und Anleger zu Nachschüssen oder Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden. Dadurch wurde den Anlegern bekannt, dass es sich bei einer Schiffsfondsbeteiligung keineswegs um eine so sichere und risikolose Beteiligung handelt, als die sie ihnen im Beratungsgespräch dargestellt wurde. Diese Kenntnis setzt möglicher Weise den lauf von dreijährigen Verjährungsfristen in Gang, die die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach 2012 erschweren oder unmöglich machen.

Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei geschlossenen Fonds erfahren Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/verjaehrung-von-schadenersatzanspruechen-von-anlegern-geschlossener-fonds.html

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