News zum Deutschen Bundestag ! Bundestag News & Infos zu EU (Europäische Union) / Europa! Europa / EU News & Infos zu Großbritannien ! GB News & Infos zu Frankreich ! Frankreich News & Infos zu Russland ! Russland News zur Ukraine ! Ukraine News & Infos zu den USA ! USA News & Infos zu China ! China News & Infos zu Korea ! Korea News & Infos zum Iran ! Iran Alle News bei Deutsche Politik News ! Alle News

 Aktuell Informativ Unabhängig: Deutsche-Politik-News.de 

Suche auf D-P-N.de:  
   
  Schlagzeilen, News, Hintergründe & Fakten - nicht nur im Mainstream / Infos & Meinungen zu Politik, Wirtschaft & Kultur!
 Home  Anmelden/Einloggen  DPN-Aktuell DPN-Exklusiv Kolumne Fakten Themen Skandale Top-News Neueste Videos

Deutsche Politik News und Infos: Nachrichten @ Deutsche-Politik-News.de !

 Deutsche-Politik-News.de ! Weitere News: Kunden am heimischen Küchentisch

Veröffentlicht am Mittwoch, dem 12. Mai 2010 @ 10:46:31 auf Freie-Pressemitteilungen.de

(374 Leser, 0 Kommentare, 0 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 0,00)



Was beim Arbeiten vom Heimbüro aus zu beachten ist

Eine Geschäftsidee ist manchmal schneller gefunden als das passende - und vor allem finanzierbare - Büro. Außerdem reicht für viele Freiberufler und auch Start-ups ein Schreibtisch mit PC; der passt auch noch in die kleinste Mietwohnung. Zahlreiche Kosmetikstudios, Steuerkanzleien oder Maklerbüros sind ebenfalls häufig in einer Privatwohnung zu finden. Doch einfach das neue Firmenschild an die Klingel schrauben geht nicht - hier hat der Vermieter Einiges mitzureden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert über die notwendigen mietrechtlichen Formalien.

Bevor man plant, seinen Berufsalltag in die heimische Mietwohnung zu verlegen, ist es unerlässlich, zunächst den Mietvertrag genau zu studieren und anschließend mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. "Denn", so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, "die meisten Mietverträge enthalten eine Vertragsklausel, gemäß der das Mietobjekt nur zu Wohnzwecken vermietet wird und die berufliche Nutzung der Mieträume der Erlaubnis des Vermieters bedarf."

Mit oder ohne Klausel im Mietvertrag
Doch unabhängig davon, ob der Mieter in seinem Vertrag eine Klausel "Ausschließlich zu Wohnzwecken" findet oder nicht, kann er seine Wohnung meist zum Teil gewerblich nutzen. Wenn sich beispielsweise ein freiberuflicher Grafiker in einer Ecke seines Wohnzimmers einen Arbeitsplatz für seine Aufträge einrichtet, aber weiterhin die restliche Wohnung bewohnt, benötigt er zwar in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Dieser kann seine Erlaubnis jedoch nicht verweigern, wenn von der Tätigkeit keine Beeinträchtigung der Wohnung und des Zusammenlebens im Haus ausgeht, die größer ist als bei einer normalen Wohnnutzung. Solche Beeinträchtigungen können zum Beispiel durch Lärm, häufigen Kundenverkehr und Parkplatzprobleme entstehen. Kein Problem sehen die meisten Gerichte bei Tätigkeiten, die nicht nach außen hin in Erscheinung treten - etwa durch Firmenschilder und Kundenbesuche. Dies betrifft etwa künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Berufe (LG Berlin, Az.: 65 S 422/91) sowie manche Buchhaltungs- und Bürotätigkeiten (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/17 S 42/95).

Die Entscheidung liegt beim Vermieter
Hat der Grafiker bereits eine feste Mitarbeiterin oder plant er, sein Ein-Mann-Büro um einen oder mehrere Mitarbeiter zu erweitern, dann darf der Vermieter seine Erlaubnis dafür auch verweigern.", erklärt die D.A.S. Juristin. "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter im Einzelfall auch bei einer teilgewerblichen Tätigkeit mit Publikumsverkehr zur Zustimmung verpflichtet sein kann, wenn Wohnung und Nachbarn dadurch keinen größeren Belastungen ausgesetzt sind als bei herkömmlicher Wohnnutzung. Die Grenze ist jedoch erreicht, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden (BGH, Az.: VIII ZR 165/08)." Handelt der Grafiker ohne Erlaubnis seines Vermieters, muss er mit einer Kündigung rechnen.
Die Erlaubnis des Vermieters für die Ausübung der Tätigkeit bedeutet übrigens nicht automatisch, dass der Mieter auch ein Firmenschild in beliebiger Größe aufhängen darf. Derartige Werbemaßnahmen müssen vom Vermieter ebenfalls explizit genehmigt werden.

Grundsätzlich sollte der Vermieter schon deshalb informiert werden, weil er auch bei einer teilgewerblichen Nutzung ein Anrecht auf einen Gewerbezuschlag vom Mieter haben kann. Allerdings darf ein solcher Zuschlag nur verlangt werden, wenn er von vornherein im Mietvertrag vereinbart war. Ob und wie der Vermieter über den Antrag des Mieters entscheidet, liegt in seinem Ermessen - unabhängig davon, ob dem Vermieter die Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes in der Wohnung im Mietvertrag vorbehalten wird oder nicht.

Zweckentfremdungsverbot - Wohnung- vs. Gewerberaum
Um zu vermeiden, dass dringend benötigter Wohnraum als Gewerberaum missbraucht wird und damit Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung steht, haben einige Bundesländer Zweckentfremdungsverordnungen erlassen, deren Inhalt in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Bei einem Verstoß gegen solche Regelungen muss der Vermieter mit hohen Geldbußen rechnen. Er ist zudem auch für die Einholung einer Zweckentfremdungsgenehmigung zuständig. Mieter und Vermieter können bei Erteilung der Erlaubnis in einigen Bundesländern zu Ausgleichszahlungen für die gewerbliche Nutzung herangezogen werden, die an die Gemeinde zu entrichten sind. "Allerdings trifft das Verbot der Zweckentfremdung in der Regel nicht auf teilgewerbliche Nutzungen zu - wie etwa den freiberuflich und alleine arbeitenden Grafiker.", beruhigt Anne Kronzucker. Plant dieser jedoch von Beginn an, in einer Mietwohnung ein kleines Grafikbüro für sich und Mitarbeiter einzurichten, muss er darauf achten, dass im Mietvertrag die Nutzung als Gewerberaum explizit gestattet ist und er nicht ggf. gegen ein Zweckentfremdungsverbot verstößt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.901

Kurzfassung:
Arbeitsplatz in der Mietwohnung
Teilgewerbliche Nutzung mit Zustimmung des Vermieters erlaubt

Eine Geschäftsidee ist manchmal schneller gefunden als das passende und finanzierbare Büro. Für viele Freiberufler reicht ein Schreibtisch mit PC in der Wohnzimmerecke. Auch Kosmetikstudios, Steuerkanzleien oder Maklerbüros sind häufig in einer Privatwohnung zu finden. Doch einfach das neue Firmenschild an die Klingel schrauben geht nicht - hier hat der Vermieter Einiges mitzureden. Zwar kann ein Mieter seine Wohnung generell zumindest zum Teil gewerblich nutzen, beispielsweise an einem Schreibtisch in einem der Wohnräume. Solange er weiterhin die restliche Wohnung bewohnt und die Tätigkeit nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, benötigt er meist keine Zustimmung seines Vermieters. Das betrifft nach Ansicht einiger Gerichte insbesondere künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Berufe (LG Berlin, Az.: 65 S 422/91) sowie Buchhaltungs- und Bürotätigkeiten (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/17 S 42/95). Bei Tätigkeiten mit Außenwirkung (Werbung, Firmenschild, Kundenbesuche) gilt: Stört die Tätigkeit die Nachbarn nicht und findet keine Beeinträchtigung der Wohnung und ihrer Bausubstanz statt, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, dieser kann sie aber nicht verweigern.
"Regelmäßige Kundenbesuche können jedoch für die Nachbarn eine Belästigung darstellen. Beschäftigt der Mieter in der Wohnung sogar Mitarbeiter, darf der Vermieter seine Erlaubnis ohne Weiteres versagen", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (BGH, Az.: VIII ZR 165/08)." Generell rät die D.A.S., den Vermieter immer vorab zu informieren. Dieser kann auch bei einer teilgewerblichen Nutzung ein Anrecht auf einen Gewerbezuschlag zur Miete haben, sofern dies von vornherein mietvertraglich vereinbart wurde.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.872

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de



Was beim Arbeiten vom Heimbüro aus zu beachten ist

Eine Geschäftsidee ist manchmal schneller gefunden als das passende - und vor allem finanzierbare - Büro. Außerdem reicht für viele Freiberufler und auch Start-ups ein Schreibtisch mit PC; der passt auch noch in die kleinste Mietwohnung. Zahlreiche Kosmetikstudios, Steuerkanzleien oder Maklerbüros sind ebenfalls häufig in einer Privatwohnung zu finden. Doch einfach das neue Firmenschild an die Klingel schrauben geht nicht - hier hat der Vermieter Einiges mitzureden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung informiert über die notwendigen mietrechtlichen Formalien.

Bevor man plant, seinen Berufsalltag in die heimische Mietwohnung zu verlegen, ist es unerlässlich, zunächst den Mietvertrag genau zu studieren und anschließend mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. "Denn", so Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, "die meisten Mietverträge enthalten eine Vertragsklausel, gemäß der das Mietobjekt nur zu Wohnzwecken vermietet wird und die berufliche Nutzung der Mieträume der Erlaubnis des Vermieters bedarf."

Mit oder ohne Klausel im Mietvertrag
Doch unabhängig davon, ob der Mieter in seinem Vertrag eine Klausel "Ausschließlich zu Wohnzwecken" findet oder nicht, kann er seine Wohnung meist zum Teil gewerblich nutzen. Wenn sich beispielsweise ein freiberuflicher Grafiker in einer Ecke seines Wohnzimmers einen Arbeitsplatz für seine Aufträge einrichtet, aber weiterhin die restliche Wohnung bewohnt, benötigt er zwar in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Dieser kann seine Erlaubnis jedoch nicht verweigern, wenn von der Tätigkeit keine Beeinträchtigung der Wohnung und des Zusammenlebens im Haus ausgeht, die größer ist als bei einer normalen Wohnnutzung. Solche Beeinträchtigungen können zum Beispiel durch Lärm, häufigen Kundenverkehr und Parkplatzprobleme entstehen. Kein Problem sehen die meisten Gerichte bei Tätigkeiten, die nicht nach außen hin in Erscheinung treten - etwa durch Firmenschilder und Kundenbesuche. Dies betrifft etwa künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Berufe (LG Berlin, Az.: 65 S 422/91) sowie manche Buchhaltungs- und Bürotätigkeiten (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/17 S 42/95).

Die Entscheidung liegt beim Vermieter
Hat der Grafiker bereits eine feste Mitarbeiterin oder plant er, sein Ein-Mann-Büro um einen oder mehrere Mitarbeiter zu erweitern, dann darf der Vermieter seine Erlaubnis dafür auch verweigern.", erklärt die D.A.S. Juristin. "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vermieter im Einzelfall auch bei einer teilgewerblichen Tätigkeit mit Publikumsverkehr zur Zustimmung verpflichtet sein kann, wenn Wohnung und Nachbarn dadurch keinen größeren Belastungen ausgesetzt sind als bei herkömmlicher Wohnnutzung. Die Grenze ist jedoch erreicht, sobald Mitarbeiter beschäftigt werden (BGH, Az.: VIII ZR 165/08)." Handelt der Grafiker ohne Erlaubnis seines Vermieters, muss er mit einer Kündigung rechnen.
Die Erlaubnis des Vermieters für die Ausübung der Tätigkeit bedeutet übrigens nicht automatisch, dass der Mieter auch ein Firmenschild in beliebiger Größe aufhängen darf. Derartige Werbemaßnahmen müssen vom Vermieter ebenfalls explizit genehmigt werden.

Grundsätzlich sollte der Vermieter schon deshalb informiert werden, weil er auch bei einer teilgewerblichen Nutzung ein Anrecht auf einen Gewerbezuschlag vom Mieter haben kann. Allerdings darf ein solcher Zuschlag nur verlangt werden, wenn er von vornherein im Mietvertrag vereinbart war. Ob und wie der Vermieter über den Antrag des Mieters entscheidet, liegt in seinem Ermessen - unabhängig davon, ob dem Vermieter die Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes in der Wohnung im Mietvertrag vorbehalten wird oder nicht.

Zweckentfremdungsverbot - Wohnung- vs. Gewerberaum
Um zu vermeiden, dass dringend benötigter Wohnraum als Gewerberaum missbraucht wird und damit Wohnungssuchenden nicht mehr zur Verfügung steht, haben einige Bundesländer Zweckentfremdungsverordnungen erlassen, deren Inhalt in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Bei einem Verstoß gegen solche Regelungen muss der Vermieter mit hohen Geldbußen rechnen. Er ist zudem auch für die Einholung einer Zweckentfremdungsgenehmigung zuständig. Mieter und Vermieter können bei Erteilung der Erlaubnis in einigen Bundesländern zu Ausgleichszahlungen für die gewerbliche Nutzung herangezogen werden, die an die Gemeinde zu entrichten sind. "Allerdings trifft das Verbot der Zweckentfremdung in der Regel nicht auf teilgewerbliche Nutzungen zu - wie etwa den freiberuflich und alleine arbeitenden Grafiker.", beruhigt Anne Kronzucker. Plant dieser jedoch von Beginn an, in einer Mietwohnung ein kleines Grafikbüro für sich und Mitarbeiter einzurichten, muss er darauf achten, dass im Mietvertrag die Nutzung als Gewerberaum explizit gestattet ist und er nicht ggf. gegen ein Zweckentfremdungsverbot verstößt.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.901

Kurzfassung:
Arbeitsplatz in der Mietwohnung
Teilgewerbliche Nutzung mit Zustimmung des Vermieters erlaubt

Eine Geschäftsidee ist manchmal schneller gefunden als das passende und finanzierbare Büro. Für viele Freiberufler reicht ein Schreibtisch mit PC in der Wohnzimmerecke. Auch Kosmetikstudios, Steuerkanzleien oder Maklerbüros sind häufig in einer Privatwohnung zu finden. Doch einfach das neue Firmenschild an die Klingel schrauben geht nicht - hier hat der Vermieter Einiges mitzureden. Zwar kann ein Mieter seine Wohnung generell zumindest zum Teil gewerblich nutzen, beispielsweise an einem Schreibtisch in einem der Wohnräume. Solange er weiterhin die restliche Wohnung bewohnt und die Tätigkeit nach außen hin nicht in Erscheinung tritt, benötigt er meist keine Zustimmung seines Vermieters. Das betrifft nach Ansicht einiger Gerichte insbesondere künstlerische, schriftstellerische oder wissenschaftliche Berufe (LG Berlin, Az.: 65 S 422/91) sowie Buchhaltungs- und Bürotätigkeiten (LG Frankfurt/Main, Az.: 2/17 S 42/95). Bei Tätigkeiten mit Außenwirkung (Werbung, Firmenschild, Kundenbesuche) gilt: Stört die Tätigkeit die Nachbarn nicht und findet keine Beeinträchtigung der Wohnung und ihrer Bausubstanz statt, muss die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, dieser kann sie aber nicht verweigern.
"Regelmäßige Kundenbesuche können jedoch für die Nachbarn eine Belästigung darstellen. Beschäftigt der Mieter in der Wohnung sogar Mitarbeiter, darf der Vermieter seine Erlaubnis ohne Weiteres versagen", erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor (BGH, Az.: VIII ZR 165/08)." Generell rät die D.A.S., den Vermieter immer vorab zu informieren. Dieser kann auch bei einer teilgewerblichen Nutzung ein Anrecht auf einen Gewerbezuschlag zur Miete haben, sofern dies von vornherein mietvertraglich vereinbart wurde.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.872

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. mittlerweile in 16 europäischen Ländern vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. Elf Millionen Kunden vertrauen der Marke D.A.S. und ihren Experten in Fragen rund ums Recht. In Deutschland vertreibt die D.A.S. seit drei Jahrzehnten auch erfolgreich Schaden- und Unfallversicherungen; bei Schutzbriefen ist sie der führende Versicherer. 2008 erzielte die D.A.S. Beitragseinnahmen in Höhe von 1,1 Mrd. EUR. Die D.A.S. gehört zur ERGO Versicherungsgruppe und damit zur Münchener-Rück-Gruppe, einem der weltweit führenden Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81728 München
089 6275-1613

www.das-rechtsportal.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339
München
das@hartzkom.de
0899984610
http://hartzkom.de


Artikel-Titel: Weitere News: Kunden am heimischen Küchentisch

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Deutsche-Politik-News.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Deutsche-Politik-News.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"Weitere News: Kunden am heimischen Küchentisch" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst einloggen oder anmelden


Diese Web-Videos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Simbabwe: Ex-Präsident Mugabe (95), Freiheitskämpfe ...

Simbabwe: Ex-Präsident Mugabe (95), Freiheitskämpfe ...
Peru: Demonstrationen für Neuwahlen gegen von Korru ...

Peru: Demonstrationen für Neuwahlen gegen von Korru ...
Russland/Ukraine: Putin kündigt Gefangenen-Austausc ...

Russland/Ukraine: Putin kündigt Gefangenen-Austausc ...

Alle Web-Video-Links bei Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

Hamburg-Parkfriedhof-Ohlsdorf-2015-150406 ...

Deutschland-Rosarium-Sangerhausen-2012-12 ...

Deutschland-Unter-den-Linden-Berlin-2013- ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Deutsche-Politik-News.de: Deutsche-Politik-News.de Foto - Galerie

Diese Testberichte bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Harry‘s Rasierer Und wieder eine nicht verlangte Werbung mit angeblich schon 20 Millionen Kunden. Und wieder ein neuer Rasierer für die Nassrasur. Zugegeben er sieht gut aus und er lieg ... (Dieter, 20.3.2021)

 Francelle von Aldi Als nächster Verkaufshöhepunkt steht der Valentinstag an. Und Aldi hat unter anderem diesen Francelle im Angebot. Laut Rücketiket – Fruchtig, süß, verlockend. Ideale "Nascherei" für Abe ... (Petra Grützner, 09.2.2017)

 Guinness Draught Ich bin ja nicht so der Getränkemarktkunde, aber neuleich bei der REWE hatten sie Viererpacks Guinness im Angebot. Ich dachte lange nicht getrunken, vielleicht kommen Erinnerungen. ... (Ernest Lohse, 18.9.2016)

 Veldensteiner Imperial Pils Erst dachte ich ja jetzt machen sie wie beim Wein, hochtrabende Namen geben und denken der Kunde fällt drauf rein. Und dann noch in einer schönen Bügelverschlußflasche. Nachdem ich die ... (Hans Bragwitz, 04.4.2015)

 Original Ritterguts Gose Opa hat mir immer viel davon erzählt, er stammte aus Leipzig. Ob es Heimweh war oder ob die Gose wirklich so gut war weiß ich nicht. Als es zu DDR noch Gose gab war ich noch zu klein un ... (Bert Tuftinger, 31.1.2015)

Diese News bei Deutsche-Politik-News.de könnten Sie auch interessieren:

 Fliesen als Eyecatcher der Badsanierung - Bussemas & Pollmeier zeigt wie es geht (PR-Gateway, 30.04.2024)


Die Sanierung des Badezimmers kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein. Gerade das Thema Fliesen ist sehr sensibel. Welche Fliesen passen überhaupt, welche Fliesen sind geeignet und wie sieht das preislich aus? Doch mit den richtigen Partnern an Ihrer Seite wird dieser Prozess nicht nur einfacher, sondern auch spannender und effizienter. Das renommierte Unternehmen Bussemas & Pollmeie ...

 Qualität und Innovation in der Weiterbildung (PR-Gateway, 30.04.2024)
Führungskräfte stärken und in ihrer Entwicklung unterstützen

Lustenau im April 2024 - Die ZTN-Akademie bietet ein breites Spektrum an offenen Seminaren zur Selbstführung an, um Führungskräfte in ihrer Entwicklung zu unterstützen. Seit über 30 Jahren begleitet und entwickelt die Akademie Menschen, um sie in ihrem beruflichen und persönlichen Leben voranzubringen. Die praxisorientierten und inspirierenden Formate sollen die Teilnehmer dazu motivieren, aktiv zu werden und neue Herangehen ...

 Bitpanda ist der Broker mit dem größten Kryptoangebot in Europa (PR-Gateway, 30.04.2024)


- Bitpanda und Bitpanda Technology Solutions bieten nun eine umfangreiche Liste von Assets inklusive über 400 Kryptowährungen an - mehr als jede andere europäische Krypto-Plattform

- Partner von Bitpanda Technology Solutions können auch von Bitpandas Lizenzen profitieren, einschließlich der kürzlich erweiterten MiFID II-Zulassung, um EU-weit den Eigenhandel und die Verwahrung von Finanzprodukten anzubieten

- Zahlreiche Partnerschaften wurden erweitert oder neu angek ...

 Energiemanagementsystem im Haus und per App von überall erreichbar (PR-Gateway, 30.04.2024)


In einer Welt, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer mehr in den Fokus rücken, setzen Hauseigentümer zunehmend auf intelligente Energiemanagementsysteme, um ihren Verbrauch zu optimieren und ihre Autarkie zu erhöhen. Das Energiemanagementsystem heißt AMPERE.IQ von der Energiekonzepte Deutschland GmbH stellt als innovatives Energiemanagementsystem eine technologische Antwort auf die Herausforderungen der Energieeffizienz dar.



Mit dem EKD365+ dem komplett ...

 Unternehmen senken Hürden für Bewerbende (PR-Gateway, 30.04.2024)
Randstad-ifo-Studie

Stellenausschreibungen für ein ganz bestimmtes Qualifikationsprofil, Bewerbungen nur schriftlich mit Anschreiben und Foto - das war einmal. Mittlerweile zeigen sich Unternehmen bei ihren Bewerbungskriterien deutlich offener und flexibler, zeigt eine Randstad Studie.



Deutschland kann New Work - nicht nur beim Arbeiten, sondern auch beim Bewerben. Über zwei Drittel der Firmen (77%) haben in den vergangenen fünf Jahren die Struktur von Stellenaussch ...

 ZTN Training & Consulting GmbH erleichtert transformative Veränderungen in Unternehmen (PR-Gateway, 30.04.2024)
Sichere Begleitung auf dem Weg der Weiterentwicklung

Lustenau im April 2024 - ZTN Training & Consulting GmbH ist ein zuverlässiger und erfahrener Partner, wenn es um transformative Veränderungen in Unternehmen geht. Deren zentrale Stärke im Prozess liegt in der individuellen Betreuung und Entwicklung ihrer Kunden. Ob die Veränderungen als notwendig oder gewünscht angesehen werden, ZTN ist der ideale Partner für die Transformation. Sie führen ihre Kunden durch den Transformationsprozes ...

 Erfolgsstory: Nivona CUBE 4\' Kaffeeautomat räumt Designpreise ab (PR-Gateway, 30.04.2024)
Kaffeeautomat von Nivona erhält nach dem German Design Award auch Red Dot Award und iF Award 2024

Nürnberg. Die Kaffeekultur erlebt eine Renaissance in punkto Kaffeemachen. Unter dem Motto "Kaffeegenuss in bester Qualität" steht die Marke Nivona bei Kaffeevollautomaten schon seit Gründung vor 19 Jahren für ein besonderes Konzept. Mit der Einführung des Kaffeeautomaten Cube 4' wagte sich die Marke im vergangenen Jahr auf neues Terrain. Der kubisch kompakte Kaffeeautomat, eine Symbiose ...

 Machen Sie Ihre Gastro Terrasse zum Marketinginstrument (PR-Gateway, 30.04.2024)
Gewinnen Sie Neukunden, und generieren Sie Stammkunden durch eine attraktive Terrasse und kreative Aktionen!

Nutzen Sie Ihre Gastronomie Terrasse als Marketinginstrument!

Wer kennt nicht den Spruch: "Der erste Eindruck zählt"? Auch wenn es um die Gestaltung einer Gastronomie Terrasse geht, bewährt er sich. Denn die Terrasse ist sozusagen der "Türöffner" für das Restaurant. Die Sonne lockt, die Leute wollen raus und die frische Luft in Geselligkeit genießen. Eine attraktive Te ...

 Immobilien und Technologie: Wie Proptech die Branche revolutioniert (PR-Gateway, 30.04.2024)


In einer Ära zunehmender technologischer Innovationen hat der Immobiliensektor einen bemerkenswerten Wandel erlebt. Daniel Slenters, Managing Partner und Experte für Immobilien bei der ETERRA Gruppe, bietet Einblicke in die transformative Kraft von Proptech und wie diese Entwicklungen die Branche nachhaltig prägen.



Der Aufstieg von Proptech: Eine Revolution in der Immobilienwelt



Proptech, eine Kombination aus "Property" und "Technology", hat die ...

 enviaM kommt mit fahrendem Zukunftslabor auf den Schulhof (PR-Gateway, 30.04.2024)


Bei der Suche nach Auszubildenden geht enviaM neue Wege. Vom 22. bis zum 25. April waren Mitarbeiter von enviaM und Fabmobil mit einem Doppeldeckerbus unterwegs. In Burg in Brandenburg hielt der Bus auf dem Schulhof der Oberschule "Mina Witkojc". In Oschatz in Sachsen machte das fahrende Zukunftslabor an der Robert-Härtwig-Oberschule Halt.



Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler für technische Themen zu begeistern und das Interesse an MINT-Berufen zu wecken. Der ...

Werbung bei Deutsche-Politik-News.de:



Kunden am heimischen Küchentisch

 
Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht



Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Deutsche-Politik-News.de Spende

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Spende für Deutsche-Politik-News.de und weitere Webprojekte von Dr. Harald Hildebrandt

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! 

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung
Geschenk-Rätsel und Geschenk-Sudoku

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! D-P-N News Empfehlungen
· Suchen im Schwerpunkt Deutsche Politik Infos
· Weitere News von Freie-Pressemitteilungen


Die meistgelesenen News in der Rubrik Deutsche Politik Infos:
Griechenland hat sich nicht an die eingegangenen Verpflichtungen gehalten - Merkel und Gabriel wollen abwarten / Die Tür bleibt offen!


Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung

Werbung

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden

Deutsche Politik News @ Deutsche-Politik-News.de ! Online Werbung







Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2014 - 2024 by Deutsche-Politik-News.de.

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keine Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder sonstige Verlinkungen führen.

Die Schlagzeilen der neuesten Artikel können Sie mittels der backend.php auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Deutsche-Politik-News.de / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Besucherstatistik / Deutsche Politik, Wirtschaft & Kultur - Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie sich weiterhin auf dieser Seite aufhalten, akzeptieren Sie unseren Einsatz von Cookies!

Kunden am heimischen Küchentisch