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Das Bundesamt als Hüter der Verfassung bricht selbst das geltende Recht:
 Deutsche-Politik-News.de ! Top News: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

Veröffentlicht am Donnerstag, dem 28. Februar 2019 @ 10:01:08 auf Deutsche-Politik-News.de

(2.131 Leser, 1 Kommentar, 6 Bewertungen, Durchschnittsbewertung: 5,00)



Deutsche-Politik-News.de |
Zur Bezeichnung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes:

Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als "Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht.

Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe "Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."

Pressekontakt:

presse@afd.de
Pressestelle Bundesvorstand
Alternative für Deutschland

Schillstraße 9 / 10785 Berlin

Original-Content von: AfD - Alternative für Deutschland, übermittelt durch news aktuell

(Eine Themenseite "AfD" gibt es hier.)

(Parteien-News zur "AfD" sind hier nachzulesen.)

(News & Infos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier nachgelesen werden.)

(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

WELT / VERFASSUNGSSCHUTZ: AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als «Prüffall» bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als «Prüffall» könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. «Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft», teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen «stigmatisierenden Charakter». Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Der Bezeichnung «Prüffall» komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig». Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung «unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit» der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: «Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.»

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle «seinen Schlapphut nehmen und abdanken». Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: «Das muss der Innenminister entscheiden.»

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: «Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.» Damit sei die «politisch motivierte Instrumentalisierung» des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als «Prüffall» einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: «Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen.»

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen «Flügel» der AfD und die Nachwuchsorganisation «Junge Alternative», hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als «Verdachtsfall».

Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den «Flügel» des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke:«Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung.» Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe «auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert».

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, «dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind». Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: «Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.»"




Epoch Times Deutsch / AfD greift Verfassungsschutz nach erfolgreichem Eilantrag vor Gericht an
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Mit der Entscheidung des Gerichts sei "die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" gegen die AfD "vorerst gescheitert", erklärte Meuthen."




Epoch Times Deutsch / Gauland: "Nicht, dass am Ende der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird"
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Alexander Gauland gab eine kurze Pressekonferenz zum heutigen Urteil - die AfD darf nicht als "Prüffall" bezeichnet werden. "




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/110332/4203891, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zur Bezeichnung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes:

Berlin (ots) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 15. Januar 2019 öffentlich als "Prüffall" bezeichnet. Die Aufforderung der AfD, dies zukünftig zu unterlassen, wurde mit einem lapidaren Schreiben zurückgewiesen.

Auf Antrag der AfD hat das Verwaltungsgericht Köln nunmehr dem Amt mit heutigem Beschluss weitere Mitteilungen dieser Art untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 Euro angedroht.

Das Gericht folgt der AfD dabei in allen wesentlichen Punkten und bewertet das Vorgehen der Behörde als rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der Partei.

AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen zum Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates ist. Damit ist die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die Alternative für Deutschland vorerst gescheitert."

"Es ist in höchstem Maße alarmierend, dass das Bundesamt als Hüter der Verfassung selbst das geltende Recht bricht", sagte Roland Hartwig, Leiter der vom Bundesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe "Verfassungsschutz". "Herrn Haldenwang hätte dies klar sein müssen. Offensichtlich war der politische Druck aber zu stark. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt erfreulicherweise korrigiert."

Pressekontakt:

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(Videos zum Thema "Verfassungsrecht" können hier geschaut werden.)

WELT / VERFASSUNGSSCHUTZ: AfD darf nicht öffentlich als "Prüffall" bezeichnet werden
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr öffentlich als «Prüffall» bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab am Dienstag einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Es führte in seinem Beschluss unter anderem aus, die Bezeichnung als «Prüffall» könne potenzielle Wähler abschrecken.

Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. «Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft», teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern.

Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und Positionen der Partei prüft, sondern nur dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies hat aus Sicht der Partei einen «stigmatisierenden Charakter». Dieser Einschätzung stimmte das Verwaltungsgericht zu.

Der Bezeichnung «Prüffall» komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu, teilte das Gericht mit. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei «rechtswidrig und auch unverhältnismäßig». Da das BfV die Abgabe einer Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Maßgeblich für die Entscheidung sei, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für eine solche Entscheidung keine Rechtsgrundlage enthalte.

Das Gericht stellte in seinem Beschluss aber auch fest, es habe seine Entscheidung «unabhängig von der inhaltlichen Richtigkeit» der Einschätzung durch das BfV getroffen. Es führte aus: «Ob die Antragstellerin durch das Bundesamt zurecht als "Prüffall" eingestuft wurde, ist hier nicht Gegenstand des Verfahrens.»

Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle «seinen Schlapphut nehmen und abdanken». Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: «Das muss der Innenminister entscheiden.»

Parteichef Jörg Meuthen erklärte: «Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.» Damit sei die «politisch motivierte Instrumentalisierung» des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als «Prüffall» einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: «Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen.»

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.

Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen «Flügel» der AfD und die Nachwuchsorganisation «Junge Alternative», hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als «Verdachtsfall».

Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den «Flügel» des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke:«Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung.» Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe «auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert».

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, «dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind». Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.

Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: «Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie.»"




Epoch Times Deutsch / AfD greift Verfassungsschutz nach erfolgreichem Eilantrag vor Gericht an
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Mit der Entscheidung des Gerichts sei "die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes" gegen die AfD "vorerst gescheitert", erklärte Meuthen."




Epoch Times Deutsch / Gauland: "Nicht, dass am Ende der Verfassungsschutz ein Fall für den Verfassungsschutz wird"
(Youtube-Video, Standard-YouTube-Lizenz, 26.02.2019):

Zitat: "Alexander Gauland gab eine kurze Pressekonferenz zum heutigen Urteil - die AfD darf nicht als "Prüffall" bezeichnet werden. "




Artikel zitiert aus https://www.presseportal.de/pm/110332/4203891, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes ("eingebettes") Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

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Artikel-Titel: Top News: Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen!

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Beschluss des Verwaltungsgerichtes Köln: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen! (Punkte: 1)
Von Dora39 am Montag, dem 04. März 2019 @ 14:22:12
(Userinfo | Persönliche Mitteilung an den Kommentator schicken)


Von einem Verfassungsschutz erwartet man, dass es sich in der Wortwahl zu Themen genau auskennt. Der Bürger nimmt genau war welche Worte die Legislative und in diesem Fall die Exekutive benutzt um eine Sachlage zu beschreiben. 
Das Wort „Prüffall“ kommt einer Vorverurteilung gleich.
Wobei man sagen muss, unter Hans-Georg Maaßen wäre das nicht passiert.
Der wusste sich sehr genau zu artikulieren.
Es gab einmal die Bezeichnung die sieben freien Künste, sie unterteilten sich in das Trivium und das Quadrivium. 
Zum Trivium zählte man Grammatik, Rhetorik und Dialektik.
In dem Fall ist dem Verwaltungsgericht die Rhetorik und damit die richtige Wortwahl völlig abhanden gekommen.
Der Verfassungsschutz hat sich mit seiner Wortwahl auf BILD-Niveau herab begeben, und sich dadurch ins Abseits gestellt.



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