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Stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender Kubicki: Die Bundesregierung hat die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten!

Datum: Donnerstag, der 11. Juni 2015 @ 08:03:58 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Zu Medienberichten über das geplante Vorgehen des Bundeskanzleramts bei der NSA-Selektorenliste erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:

"Nachdem sich Bundeskanzlerin Merkel und ihr Adlatus, Kanzleramtsminister Altmaier, schon in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, in der BND-NSA-Affäre missliebige Informationen zu unterdrücken und damit die parlamentarische Kontrolle möglichst zu erschweren, haben beide spätestens jetzt die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten.

Wenn die Bundesregierung mit Verweis auf völkerrechtliche Verträge verfassungswidriges Verhalten begründet, dann hat das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun.

Es ist kaum vorstellbar, dass das Aufklärungsbedürfnis eines souveränen Parlamentes vom Wohl und Wehe des amerikanischen Bündnispartners abhängig sein soll.

Wenn sich die Meldungen bestätigen und die Bundesregierung die Selektorenliste dem dafür zuständigen parlamentarischen Gremium vorenthält, ist es die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen."

Pressekontakt:

Freie Demokraten (FDP)
Nils Droste
Pressesprecher der FDP
Telefon: 030 284958-41
E-Mail: nils.droste@fdp.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58455/3043198, Autor siehe obiger Artikel.




Berlin (ots) - Zu Medienberichten über das geplante Vorgehen des Bundeskanzleramts bei der NSA-Selektorenliste erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:

"Nachdem sich Bundeskanzlerin Merkel und ihr Adlatus, Kanzleramtsminister Altmaier, schon in der Vergangenheit damit hervorgetan haben, in der BND-NSA-Affäre missliebige Informationen zu unterdrücken und damit die parlamentarische Kontrolle möglichst zu erschweren, haben beide spätestens jetzt die Grenze des demokratisch Erträglichen übertreten.

Wenn die Bundesregierung mit Verweis auf völkerrechtliche Verträge verfassungswidriges Verhalten begründet, dann hat das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr viel zu tun.

Es ist kaum vorstellbar, dass das Aufklärungsbedürfnis eines souveränen Parlamentes vom Wohl und Wehe des amerikanischen Bündnispartners abhängig sein soll.

Wenn sich die Meldungen bestätigen und die Bundesregierung die Selektorenliste dem dafür zuständigen parlamentarischen Gremium vorenthält, ist es die parlamentarische Pflicht, die parlamentarischen Rechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen."

Pressekontakt:

Freie Demokraten (FDP)
Nils Droste
Pressesprecher der FDP
Telefon: 030 284958-41
E-Mail: nils.droste@fdp.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/58455/3043198, Autor siehe obiger Artikel.








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