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Verdachtsabhängige Tempomessung - Verkehrsrecht Oschatz - Rechtsanwalt Oschatz

Datum: Montag, der 19. April 2010 @ 20:57:11 Thema: Deutsche Politik Infos

Erfolgt durch die Messeinrichtungen die Fotoaufnahme nur bei Verkehrsverstoß (Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß), so ist hierfür mit § 100 h 11 Nr. 1 StPO eine ge¬setzliche Rechtsgrundlage gegeben - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Oschatz

§ 100 h 11 Nr. 1 StPO ist hinreichende Gesetzesgrundlage für die verdachtabhängige fo¬tographische Erfassung von Geschwindigkeitsverstößen (OLG Jena, Beschluss vom 06.01.2010-1 Ss 291/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Oschatz

Fahrer A erhielt wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit Bußgeldbescheid über EUR 150,00 mit Fahrverbot 1 Monat. A ging nach Verurteilung durch das Amtsgericht in die Rechtsbeschwerde. Die Begründung war, die Fertigung des Fotos stelle eine Verletzung seines Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Oschatz

Bei verdachtsabhängiger Anfertigung von Fotos ist § 100 h 11 Nr. 1 StPO, § 46 OwiG formalgesetzliche Rechtsgrundlage. Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte über den Fall zu entscheiden, dass eine Videoaufzeichnung den Gesamtverkehr erfasste und anschließend eine Auswertung erfolgte. Dies war unzulässig.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Oschatz

"Es ist im Einzelfall zu klären, wie die Messung des Verkehrsverstoßes erfolgte. Entgegen der allgemeinen Meinung in Teilen der Bevölkerung verbietet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht generell jede bildhafte Erfassung von Verkehrstößen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Oschatz

Rechtsanwalt Ulrich Horrion führt regelmäßig Verkehrsrechtsberatungen in seinem Büro in Oschatz durch. Einen Termin können Sie über seine Kanzlei in Dresden telefonisch oder per Mail vereinbaren.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden, Insolvenzrecht Glashütte,Insolvenzrecht Oschatz,Arbeitsrecht Dresden,Arbeitsrecht Glashütte,Arbeitsrecht Oschatz,Verkehrsrecht Dresden, Vekehrsrecht Glashütte,Verkehrsrecht Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Erfolgt durch die Messeinrichtungen die Fotoaufnahme nur bei Verkehrsverstoß (Geschwindigkeits- oder Abstandsverstoß), so ist hierfür mit § 100 h 11 Nr. 1 StPO eine ge¬setzliche Rechtsgrundlage gegeben - Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Dresden.

Rechtsgrundsatz Verkehrsrecht Oschatz

§ 100 h 11 Nr. 1 StPO ist hinreichende Gesetzesgrundlage für die verdachtabhängige fo¬tographische Erfassung von Geschwindigkeitsverstößen (OLG Jena, Beschluss vom 06.01.2010-1 Ss 291/09).

Sachverhalt Verkehrsrecht Oschatz

Fahrer A erhielt wegen fahrlässiger Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit Bußgeldbescheid über EUR 150,00 mit Fahrverbot 1 Monat. A ging nach Verurteilung durch das Amtsgericht in die Rechtsbeschwerde. Die Begründung war, die Fertigung des Fotos stelle eine Verletzung seines Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung dar.

Rechtsgründe Verkehrsrecht Oschatz

Bei verdachtsabhängiger Anfertigung von Fotos ist § 100 h 11 Nr. 1 StPO, § 46 OwiG formalgesetzliche Rechtsgrundlage. Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 entgegen. Das Bundesverfassungsgericht hatte über den Fall zu entscheiden, dass eine Videoaufzeichnung den Gesamtverkehr erfasste und anschließend eine Auswertung erfolgte. Dies war unzulässig.

Mein Rechtstipp Verkehrsrecht Oschatz

"Es ist im Einzelfall zu klären, wie die Messung des Verkehrsverstoßes erfolgte. Entgegen der allgemeinen Meinung in Teilen der Bevölkerung verbietet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht generell jede bildhafte Erfassung von Verkehrstößen", so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Oschatz

Rechtsanwalt Ulrich Horrion führt regelmäßig Verkehrsrechtsberatungen in seinem Büro in Oschatz durch. Einen Termin können Sie über seine Kanzlei in Dresden telefonisch oder per Mail vereinbaren.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält drei Büros. Ein Büro in Dresden, Glashütte bei Dippoldiswalde und in Oschatz.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Keywords:Insolvenzrecht Dresden, Insolvenzrecht Glashütte,Insolvenzrecht Oschatz,Arbeitsrecht Dresden,Arbeitsrecht Glashütte,Arbeitsrecht Oschatz,Verkehrsrecht Dresden, Vekehrsrecht Glashütte,Verkehrsrecht Oschatz.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

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Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
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