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Regelmäßige Insolvenzberatung in Oschatz - Insolvenzrecht Oschatz - Rechtsanwalt Oschatz.

Datum: Montag, der 19. April 2010 @ 10:04:21 Thema: Deutsche Politik Infos

Rechtsanwalt Ulrich Horrion führt regelmäßige Beratungen im Insolvenzrecht sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger in seinem Büro in Oschatz durch.

Insolvenzberatung mit hoher Kompetenz.

Seit vielen Jahren hat er während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt eine Vielzahl von Verfahren für Unternehmen und Verbraucher erfolgreich abgewickelt.
Durch die Bearbeitung zahlreicher Insolvenzfälle entwickelte Rechtsanwalt Ulrich Horrion eine sehr hohe Kompetenz.
Erfahrung und Kompetenz sind zwei sehr wichtige Eigenschaften für die Analyse der Insolvenzsituationen und der Planung des Vorgehens bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren. Ein richtig abgewickeltes Insolvenzverfahren führt nach 6 Jahren zu einer Restschuldbefreiung des Schuldners.
Aus Gläubigersicht gibt es Tatbestände, welche zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Hoffung und Zuversicht steigern die Lebensqualität

Durch eine rechtzeitige Insolvenzberatung kann der Zeitraum bis zur Schuldenfreiheit verkürzt und die Abwicklung vereinfacht werden. Weiterhin ist der
psychologische Aspekt zu beachten. Die durch die Beratung aufgezeigten Lösungswege können Zuversicht und Hoffnung entstehen lassen. Die geistige Belastung nimmt ab, die Lebensqualität steigt und psychosomatische Beschwerden werden verhindert bzw. reduziert.

Die Chancen des Deutschen Insolvenzrechts

Das Deutsche Insolvenzrecht bietet Unternehmen und Schuldnern sehr gute Chancen, aus ihren insolventen Situationen herauszukommen.

In zwei Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium der Justiz wird dies nochmals untermauert. So wird das Insolvenzplanverfahren für Unternehmer als die Chance in der Krise in der Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 gesehen. So steht in dieser Mitteilung unter anderem folgendes geschrieben:

"Mit dem Insolvenzantrag wird wertvolle Zeit gewonnen, um einen Überblick über die Aktiva und Passiva sowie die notwendige Orientierung für das weitere Verfahren zu finden, etwa um weitere Sanierungen bzw. Restrukturierungen zu prüfen oder neue Geldgeber zu finden. Der Wettlauf der Gläubiger wird vorerst beendet, Spekulationen über immer neue Geldgeber oder Umstrukturierungen wird zunächst der Boden entzogen. Die Löhne können wegen des Insolvenzgeldes während des voraussichtlich dreimonatigen Vorverfahrens weiter gezahlt werden, die Arbeitsplätze sind damit bis zur Verfahrenseröffnung weitgehend sicher.
Unmittelbar nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen treffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Das Gericht kann etwa einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagen. Bereits hierdurch wird zu einer Stabilisierung des schuldnerischen Unternehmens beigetragen und ein Auseinanderreißen der Vermögenswerte verhindert. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen".

In einer zweiten Pressemitteilung vom 15. Juni 2009 wird auf die Schirmherrschaft
der Bundesjustizministerin Zypries für die Aktionswoche der Schuldnerberatung hingwiesen.
Dort seht unter anderem folgendes:

"Die Verbraucherinsolvenz bietet redlichen Schuldnern die Chance für einen wirtschaftlichen Neustart. Schuldnerberatungsstellen sind hierbei wichtige Anlaufstellen für die Schuldner, die ihnen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren und damit den Weg in ein schuldenfreies Leben oft erst ermöglichen".

Rechtsanwalt Ulrich Horrion berät regelmäßig zum Insolvenzrecht in seinem Büro in Oschatz. Individuelle Beratungstermine können über das Zentralbüro in Dresden vereinbart werden. Herr Horrion hat die Insolvenzbearbeitung in Dresden zentralisiert. Dort befinden sich auf das Insolvenzrecht spezialisierte und ständig geschulte Mitarbeiter, welche die Insolvenzverfahren begleiten und überwachen.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Rechtsanwalt Ulrich Horrion führt regelmäßige Beratungen im Insolvenzrecht sowohl für Schuldner als auch für Gläubiger in seinem Büro in Oschatz durch.

Insolvenzberatung mit hoher Kompetenz.

Seit vielen Jahren hat er während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt eine Vielzahl von Verfahren für Unternehmen und Verbraucher erfolgreich abgewickelt.
Durch die Bearbeitung zahlreicher Insolvenzfälle entwickelte Rechtsanwalt Ulrich Horrion eine sehr hohe Kompetenz.
Erfahrung und Kompetenz sind zwei sehr wichtige Eigenschaften für die Analyse der Insolvenzsituationen und der Planung des Vorgehens bei der Abwicklung von Insolvenzverfahren. Ein richtig abgewickeltes Insolvenzverfahren führt nach 6 Jahren zu einer Restschuldbefreiung des Schuldners.
Aus Gläubigersicht gibt es Tatbestände, welche zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Hoffung und Zuversicht steigern die Lebensqualität

Durch eine rechtzeitige Insolvenzberatung kann der Zeitraum bis zur Schuldenfreiheit verkürzt und die Abwicklung vereinfacht werden. Weiterhin ist der
psychologische Aspekt zu beachten. Die durch die Beratung aufgezeigten Lösungswege können Zuversicht und Hoffnung entstehen lassen. Die geistige Belastung nimmt ab, die Lebensqualität steigt und psychosomatische Beschwerden werden verhindert bzw. reduziert.

Die Chancen des Deutschen Insolvenzrechts

Das Deutsche Insolvenzrecht bietet Unternehmen und Schuldnern sehr gute Chancen, aus ihren insolventen Situationen herauszukommen.

In zwei Pressemitteilungen aus dem Bundesministerium der Justiz wird dies nochmals untermauert. So wird das Insolvenzplanverfahren für Unternehmer als die Chance in der Krise in der Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 gesehen. So steht in dieser Mitteilung unter anderem folgendes geschrieben:

"Mit dem Insolvenzantrag wird wertvolle Zeit gewonnen, um einen Überblick über die Aktiva und Passiva sowie die notwendige Orientierung für das weitere Verfahren zu finden, etwa um weitere Sanierungen bzw. Restrukturierungen zu prüfen oder neue Geldgeber zu finden. Der Wettlauf der Gläubiger wird vorerst beendet, Spekulationen über immer neue Geldgeber oder Umstrukturierungen wird zunächst der Boden entzogen. Die Löhne können wegen des Insolvenzgeldes während des voraussichtlich dreimonatigen Vorverfahrens weiter gezahlt werden, die Arbeitsplätze sind damit bis zur Verfahrenseröffnung weitgehend sicher.
Unmittelbar nach Beantragung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen treffen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhindern. Das Gericht kann etwa einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagen. Bereits hierdurch wird zu einer Stabilisierung des schuldnerischen Unternehmens beigetragen und ein Auseinanderreißen der Vermögenswerte verhindert. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen".

In einer zweiten Pressemitteilung vom 15. Juni 2009 wird auf die Schirmherrschaft
der Bundesjustizministerin Zypries für die Aktionswoche der Schuldnerberatung hingwiesen.
Dort seht unter anderem folgendes:

"Die Verbraucherinsolvenz bietet redlichen Schuldnern die Chance für einen wirtschaftlichen Neustart. Schuldnerberatungsstellen sind hierbei wichtige Anlaufstellen für die Schuldner, die ihnen den Zugang zum Verbraucherinsolvenzverfahren und damit den Weg in ein schuldenfreies Leben oft erst ermöglichen".

Rechtsanwalt Ulrich Horrion berät regelmäßig zum Insolvenzrecht in seinem Büro in Oschatz. Individuelle Beratungstermine können über das Zentralbüro in Dresden vereinbart werden. Herr Horrion hat die Insolvenzbearbeitung in Dresden zentralisiert. Dort befinden sich auf das Insolvenzrecht spezialisierte und ständig geschulte Mitarbeiter, welche die Insolvenzverfahren begleiten und überwachen.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

"Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei", sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40

http://rechtsanwalt-horrion.de

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Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
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Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
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