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Die Übernahme einer GmbH mit einer US Corporation / LLC
Datum: Sonntag, der 15. April 2012 @ 03:10:24 Thema: Deutsche Politik Infos
Eine US-Gesellschaft kann jederzeit auch als Auffang- oder Holdinggesellschaft genutztwerden. Sie kann sich so auch an einer bereits belasteten GmbH beteiligen oder diese alsAlleingesellschafterin übernehmen (siehe „Haftungsvorteile“). Die Kontrolle der europäischenGmbH wird in diesem Fall über die US-Gesellschaft ausgeübt. Da der Inhaber einerUS-Gesellschaft nach amerikanischem Recht auch anonym bleiben kann, ist es möglich, de factoals GmbH-Gesellschafter zu fungieren, ohne namentlich in Erscheinung zu treten. (siehe„Anonymität“).
Weitere Information unter http://www.michael-schuett.eu
Michael Schuett Friedrichstr 50 10117 Berlin info@michael-schuett.eu http://www.michael-schuett.eu
Eine US-Gesellschaft kann jederzeit auch als Auffang- oder Holdinggesellschaft genutztwerden. Sie kann sich so auch an einer bereits belasteten GmbH beteiligen oder diese alsAlleingesellschafterin übernehmen (siehe „Haftungsvorteile“). Die Kontrolle der europäischenGmbH wird in diesem Fall über die US-Gesellschaft ausgeübt. Da der Inhaber einerUS-Gesellschaft nach amerikanischem Recht auch anonym bleiben kann, ist es möglich, de factoals GmbH-Gesellschafter zu fungieren, ohne namentlich in Erscheinung zu treten. (siehe„Anonymität“).
Weitere Information unter http://www.michael-schuett.eu
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