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Die Übernahme einer GmbH mit einer US Corporation / LLC

Datum: Sonntag, der 15. April 2012 @ 03:10:24 Thema: Deutsche Politik Infos

Eine US-Gesellschaft kann jederzeit auch als Auffang- oder Holdinggesellschaft genutztwerden. Sie kann sich so auch an einer bereits belasteten GmbH beteiligen oder diese alsAlleingesellschafterin übernehmen (siehe „Haftungsvorteile“). Die Kontrolle der europäischenGmbH wird in diesem Fall über die US-Gesellschaft ausgeübt. Da der Inhaber einerUS-Gesellschaft nach amerikanischem Recht auch anonym bleiben kann, ist es möglich, de factoals GmbH-Gesellschafter zu fungieren, ohne namentlich in Erscheinung zu treten. (siehe„Anonymität“).

Weitere Information unter http://www.michael-schuett.eu

Michael Schuett
Friedrichstr 50
10117 Berlin
info@michael-schuett.eu
http://www.michael-schuett.eu

Eine US-Gesellschaft kann jederzeit auch als Auffang- oder Holdinggesellschaft genutztwerden. Sie kann sich so auch an einer bereits belasteten GmbH beteiligen oder diese alsAlleingesellschafterin übernehmen (siehe „Haftungsvorteile“). Die Kontrolle der europäischenGmbH wird in diesem Fall über die US-Gesellschaft ausgeübt. Da der Inhaber einerUS-Gesellschaft nach amerikanischem Recht auch anonym bleiben kann, ist es möglich, de factoals GmbH-Gesellschafter zu fungieren, ohne namentlich in Erscheinung zu treten. (siehe„Anonymität“).

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