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MyUSInc - Haftungsvorteile einer US Corporation / LLC

Datum: Sonntag, der 15. April 2012 @ 01:27:52 Thema: Deutsche Politik Infos

Steuergeplagte europäische Unternehmer wissen nur allzu gut, dass ihre Einkünfte mit bisüber 50% Einkommensteuer belastet werden können. Darüber hinaus werden zusätzlich fürdas Unternehmen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern fällig. Insoweit kann sichdie steuerliche Gesamtbelastung, beispielsweise bei einer Ein-Mann-GmbH, auf über 70%In Europa ist die Beschränkung der persönlichen Haftung der Gesellschafter Dritten (zumBeispiel Lieferanten, Banken u.a.) gegenüber nur bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH oderAG) möglich.

Bei einer GmbH ist die so genannte „Durchgriffshaftung“ auf dievertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane, das heißt, den GmbH-Geschäftsführer oder diemit Prokura ausgestatteten Bevollmächtigten, jedoch nicht ohne weiteres ausgeschlossen.Bei einer US-Gesellschaft wird ein derartiger Haftungsausschluss der gesetzlichen Vertreterder Gesellschaft (Direktor, Präsident, o.a.) bereits in der Gründungsurkunde wirksamfestgelegt. Hierdurch wird sogar die Durchgriffshaftung ausgeschlossen. Es muss jedocherwähnt werden, dass ein derartiger Haftungsausschluss nicht wirksam ist, wenn einDirektor mit seinen Handlungen bewusst gegen das Interesse der Gesellschaft verstößt.Ferner bei Forderungen der US-Steuerbehörde I.R.S. sowie bei Verstößen gegen das US-Recht.

Weitere Information unter http://www.myusinc.com

(Weitere interessante Europa News & Europa Infos & Europa Tipps können auch hier recherchiert und nachgelesen werden.)


Steuergeplagte europäische Unternehmer wissen nur allzu gut, dass ihre Einkünfte mit bisüber 50% Einkommensteuer belastet werden können. Darüber hinaus werden zusätzlich fürdas Unternehmen Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern fällig. Insoweit kann sichdie steuerliche Gesamtbelastung, beispielsweise bei einer Ein-Mann-GmbH, auf über 70%In Europa ist die Beschränkung der persönlichen Haftung der Gesellschafter Dritten (zumBeispiel Lieferanten, Banken u.a.) gegenüber nur bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH oderAG) möglich.

Bei einer GmbH ist die so genannte „Durchgriffshaftung“ auf dievertretungsberechtigten Gesellschaftsorgane, das heißt, den GmbH-Geschäftsführer oder diemit Prokura ausgestatteten Bevollmächtigten, jedoch nicht ohne weiteres ausgeschlossen.Bei einer US-Gesellschaft wird ein derartiger Haftungsausschluss der gesetzlichen Vertreterder Gesellschaft (Direktor, Präsident, o.a.) bereits in der Gründungsurkunde wirksamfestgelegt. Hierdurch wird sogar die Durchgriffshaftung ausgeschlossen. Es muss jedocherwähnt werden, dass ein derartiger Haftungsausschluss nicht wirksam ist, wenn einDirektor mit seinen Handlungen bewusst gegen das Interesse der Gesellschaft verstößt.Ferner bei Forderungen der US-Steuerbehörde I.R.S. sowie bei Verstößen gegen das US-Recht.

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