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Biallo.de: Jetzt Freistellungsaufträge überprüfen

Datum: Dienstag, der 26. Januar 2010 @ 14:47:36 Thema: Deutsche Politik Infos

Das Finanzportal biallo.de rät beim Anlagecheck die Höhe der Freistellungsaufträge neu auszurichten und gegebenenfalls gleich online zu ändern
Zu Jahresanfang sollten Sparer einen Blick auf ihre Geldanlagen werfen. Stehen Rentabilität und Anlagerisiko nach wie vor in einem akzeptablen Verhältnis oder sind Umschichtungen notwendig? Beim Anlagecheck ist zugleich die Höhe der Freistellungsaufträge zu prüfen. Sind wegen gesunkener Zinsgutschriften, geänderter Kurse oder höherer Dividendezahlungen Verschiebungen bei den Kapitalerträgen zu erwarten, kann es erforderlich sein, die Freistellungsaufträge neu auszurichten. Marcus Preu vom Finanzportal biallo.de hält die Prüfung vor allem dann für notwendig, "wenn im letzten Jahr neue Anlagekonten eröffnet wurden bzw. wenn Sparkapital oder Wertpapiere auf mehrere Banken und Fondsgesellschaften verteilt sind".

Insgesamt dürfen Sparer 801 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten 1.602 Euro. Bis zu dieser Summe gilt der steuerfreie Sparerpauschbetrag, der jedem Anleger vom Finanzamt eingeräumt wird. Wie hoch die einzelnen Freistellungsaufträge pro Bank ausfallen und wie sie verteilt werden, ist Sache des Sparers. Allerdings gilt seit 2009, dass ein Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots bei einer Bank gilt. Die Auflistung pro Konto oder Depot ist hinfällig. "Bei der Ertragschätzung sollte man die Änderungen durch die Abgeltungsteuer bedenken", mahnt Preu. So gilt für neu erworbene Aktien, dass realisierte Aktiengewinne und Dividendenzahlungen seit 2009 nicht mehr dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (50-Prozent-Regel). Entsprechende Erträge sind jetzt zu 100 Prozent zu erfassen.

Werden keine oder zu geringe Freistellungsaufträge erteilt, führt die Bank fällige Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt ab. Sparer können dann nur mit Zeitverzögerung, nämlich über den Weg der Einkommensteuererklärung, zu unrecht bezahlte Ertragsteuern zurückzuholen. Doch mögliche Gutschriften vom Finanzamt können dauern. In der Zwischenzeit verliert man Geld, weil die Erträge nicht angelegt sind und somit keine Zinsen erwirtschaften. Der Zinseszinseffekt fällt dadurch geringer aus.

Tipp: Prüfen Sie bei biallo.de wie Sie bei den großen Banken Ihren Freistellungsauftrag ändern können. Viele Anträge kann man inzwischen auch online ändern. Bei der elektronischen Datenübermittlung an das Geldinstitut geschieht die Kundenlegitimation mittels PIN/TAN-Verfahren. Wer über mehrere Bankverbindungen verfügt, sollte zur Wahrung des Überblicks schriftlich festhalten, welcher Bank er wie viel Freistellungsauftrag erteilt hat.

Über biallo.de
biallo.de ist das unabhängige "Verbraucherportal für private Finanzen". Täglich finden sich hier aktuelle journalistische Informationen zu den Themen Geldanlage, Kredite, Fonds, Konten & Karten, Bauen, Soziales, Recht & Steuern, Telekommunikation & Internet sowie Versicherungen. Der Privatanleger profitiert von 60, davon rund 40 selbst entwickelten, unabhängigen, kostenlosen Rechentools und zahlreichen tagesaktuellen Finanzcharts, die den gesamten Markt der Konditionen abbilden.

Biallo & Team
Angelika Beiersdorf
Bahnhofstr. 25
86938
Schondorf
beiersdorf@biallo.de
08192/93379-10
http://biallo.de



Das Finanzportal biallo.de rät beim Anlagecheck die Höhe der Freistellungsaufträge neu auszurichten und gegebenenfalls gleich online zu ändern
Zu Jahresanfang sollten Sparer einen Blick auf ihre Geldanlagen werfen. Stehen Rentabilität und Anlagerisiko nach wie vor in einem akzeptablen Verhältnis oder sind Umschichtungen notwendig? Beim Anlagecheck ist zugleich die Höhe der Freistellungsaufträge zu prüfen. Sind wegen gesunkener Zinsgutschriften, geänderter Kurse oder höherer Dividendezahlungen Verschiebungen bei den Kapitalerträgen zu erwarten, kann es erforderlich sein, die Freistellungsaufträge neu auszurichten. Marcus Preu vom Finanzportal biallo.de hält die Prüfung vor allem dann für notwendig, "wenn im letzten Jahr neue Anlagekonten eröffnet wurden bzw. wenn Sparkapital oder Wertpapiere auf mehrere Banken und Fondsgesellschaften verteilt sind".

Insgesamt dürfen Sparer 801 Euro an Kapitalerträgen freistellen, Ehegatten 1.602 Euro. Bis zu dieser Summe gilt der steuerfreie Sparerpauschbetrag, der jedem Anleger vom Finanzamt eingeräumt wird. Wie hoch die einzelnen Freistellungsaufträge pro Bank ausfallen und wie sie verteilt werden, ist Sache des Sparers. Allerdings gilt seit 2009, dass ein Freistellungsauftrag für jeweils alle Konten und Depots bei einer Bank gilt. Die Auflistung pro Konto oder Depot ist hinfällig. "Bei der Ertragschätzung sollte man die Änderungen durch die Abgeltungsteuer bedenken", mahnt Preu. So gilt für neu erworbene Aktien, dass realisierte Aktiengewinne und Dividendenzahlungen seit 2009 nicht mehr dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen (50-Prozent-Regel). Entsprechende Erträge sind jetzt zu 100 Prozent zu erfassen.

Werden keine oder zu geringe Freistellungsaufträge erteilt, führt die Bank fällige Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt ab. Sparer können dann nur mit Zeitverzögerung, nämlich über den Weg der Einkommensteuererklärung, zu unrecht bezahlte Ertragsteuern zurückzuholen. Doch mögliche Gutschriften vom Finanzamt können dauern. In der Zwischenzeit verliert man Geld, weil die Erträge nicht angelegt sind und somit keine Zinsen erwirtschaften. Der Zinseszinseffekt fällt dadurch geringer aus.

Tipp: Prüfen Sie bei biallo.de wie Sie bei den großen Banken Ihren Freistellungsauftrag ändern können. Viele Anträge kann man inzwischen auch online ändern. Bei der elektronischen Datenübermittlung an das Geldinstitut geschieht die Kundenlegitimation mittels PIN/TAN-Verfahren. Wer über mehrere Bankverbindungen verfügt, sollte zur Wahrung des Überblicks schriftlich festhalten, welcher Bank er wie viel Freistellungsauftrag erteilt hat.

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