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Diamond Finance Invest

Datum: Dienstag, der 15. März 2011 @ 10:38:21 Thema: Deutsche Politik Infos

Wir weisen darauf hin, dass die Kooperation mit der Garantbank GmbH im Bezug auf das Haftungsdach mit der DFI ausdrücklich nichts mit dem Ankauf von Lebensversicherungen zu tun hat, ferner ging es hier um die genehmigungspflichtigen Bereiche Anlagevermittlung, Anlageverwaltung und Anlageberatung welche nicht notwendig sind, um den Ankauf von Lebensversicherungen zu betreiben.
Stellungnahme der Diamond Finance Invest Holding AG (DFI) zum Kommentar der BaFin vom 24.02.2011:
Die Diamond Finance Invest Holding AG nimmt Stellung zum Kommentar, welchen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 24.02.2011 aufgrund einer vorangegangenen Pressemeldung vom Januar 2011 auf ihrer Homepage unter http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__110224__dfi__holding.html veröffentlicht hat:
Nicht die Diamond Finance Invest Holding AG (DFI), sondern die mit ihr kooperierende Garant Bank GmbH hat die Zulassung seitens der BaFin, die gelisteten Einträge als Finanzdienstleistungsinstitut auszuüben. In dem zwischen Diamond Finance Invest Holding AG und Garant Bank zum 01.12.2010 geschlossenen Vertrag erhält die DFI Holding AG von der Garant Bank das Recht, unter deren Haftungsdach Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung zu erbringen. Dieses Mandatsverhältnis nimmt weiterhin die Ausnahmevorschrift des § 2 ABS 10 KWG in Anspruch, so dass die DFI nicht als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG gelten muss, sondern als Finanzunternehmen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Garant Bank GmbH, die BaFin über die Haftungsübernahme zu informieren.
In dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisierten Presseartikel vom 13.01.2011 war die Garant Bank GmbH als kooperierender Partner für Bankgeschäfte angeführt worden. Mit dieser Nennung wurde die juristische Auskunftspflicht seitens der Pressestelle der DFI erfüllt.
Die Garantbank GmbH untersteht der BaFin, ist dort als Finanzdienstleister eingetragen und hat die Berechtigung, Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des KWG zu betreiben. Jedoch hatte die Garant Bank GmbH ihre seit dem 01.12.2010 bestehende Kooperation mit der DFI und die damit verbundene Haftungsübernahme der BaFin nicht, wie vertraglich vereinbart, über die hierbei erforderliche Anzeige kommuniziert, so dass dort keine Information vorlag und die Mitte Januar 2011 geschaltete Pressemeldung berechtigterweise bei der BaFin auf Unverständnis stieß. Die Richtigstellung ging in genau dieser Form an die BaFin.

Veröffentlicht von >> wwrpublishing << auf Freie-PresseMitteilungen.de


Wir weisen darauf hin, dass die Kooperation mit der Garantbank GmbH im Bezug auf das Haftungsdach mit der DFI ausdrücklich nichts mit dem Ankauf von Lebensversicherungen zu tun hat, ferner ging es hier um die genehmigungspflichtigen Bereiche Anlagevermittlung, Anlageverwaltung und Anlageberatung welche nicht notwendig sind, um den Ankauf von Lebensversicherungen zu betreiben.
Stellungnahme der Diamond Finance Invest Holding AG (DFI) zum Kommentar der BaFin vom 24.02.2011:
Die Diamond Finance Invest Holding AG nimmt Stellung zum Kommentar, welchen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 24.02.2011 aufgrund einer vorangegangenen Pressemeldung vom Januar 2011 auf ihrer Homepage unter http://www.bafin.de/SharedDocs/Mitteilungen/DE/Verbraucher/VM__Unerlaubte/vm__110224__dfi__holding.html veröffentlicht hat:
Nicht die Diamond Finance Invest Holding AG (DFI), sondern die mit ihr kooperierende Garant Bank GmbH hat die Zulassung seitens der BaFin, die gelisteten Einträge als Finanzdienstleistungsinstitut auszuüben. In dem zwischen Diamond Finance Invest Holding AG und Garant Bank zum 01.12.2010 geschlossenen Vertrag erhält die DFI Holding AG von der Garant Bank das Recht, unter deren Haftungsdach Anlagevermittlung, Anlageberatung und Abschlussvermittlung zu erbringen. Dieses Mandatsverhältnis nimmt weiterhin die Ausnahmevorschrift des § 2 ABS 10 KWG in Anspruch, so dass die DFI nicht als Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG gelten muss, sondern als Finanzunternehmen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Garant Bank GmbH, die BaFin über die Haftungsübernahme zu informieren.
In dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kritisierten Presseartikel vom 13.01.2011 war die Garant Bank GmbH als kooperierender Partner für Bankgeschäfte angeführt worden. Mit dieser Nennung wurde die juristische Auskunftspflicht seitens der Pressestelle der DFI erfüllt.
Die Garantbank GmbH untersteht der BaFin, ist dort als Finanzdienstleister eingetragen und hat die Berechtigung, Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des KWG zu betreiben. Jedoch hatte die Garant Bank GmbH ihre seit dem 01.12.2010 bestehende Kooperation mit der DFI und die damit verbundene Haftungsübernahme der BaFin nicht, wie vertraglich vereinbart, über die hierbei erforderliche Anzeige kommuniziert, so dass dort keine Information vorlag und die Mitte Januar 2011 geschaltete Pressemeldung berechtigterweise bei der BaFin auf Unverständnis stieß. Die Richtigstellung ging in genau dieser Form an die BaFin.

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