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Schadenersatz für Anleger der Allianz Global Investors - Premium Management Immobilien Anlagen

Datum: Mittwoch, der 29. Dezember 2010 @ 11:08:51 Thema: Deutsche Politik Infos

Rund 50.000 Anleger sind von der Schließung des offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien-Anlage betroffen, für den die Commerzbank seit der Auflage am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. EUR Anlegergelder eingeworben hat.

Vielen unserer Mandanten, die sich an der Premium Management Immobilien Anlage beteiligt haben, ist dieser Fonds als sichere Sachwertanlage empfohlen worden. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihre Altersrente aufbessern.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie die weitere Entwicklung um den Fonds abwarten oder versuchen sollen, oder den ihnen entstandenen Schaden gegenüber der beratenden Bank geltend machen sollen.

Nach der Auswertung zahlreicher Einzelfälle sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen. Folgende Punkte sind uns dabei besonders oft aufgefallen:

In der Beratung wurde in keinem der uns bekannten Fälle darauf hingewiesen, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.

In keinem der uns bekannten Fälle wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Fonds KanAm US-Grundinvest, in den die Fondsgesellschaft investiert hat, bereits Anfang 2006 für knapp drei Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hat.

Keiner unserer Mandanten, dem nach dem 26. Oktober 2008 beziehungsweise 27. Oktober 2008 zur Investition in den Fonds geraten wurde, wurde darauf hingewiesen, dass zwei Fonds, in die der Dachfonds Premium Management Immobilien Anlage investiert hat, nämlich der Morgan Stanley P2 Value und der KanAm US-Grundinvest die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten.

Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern könne und welche Folgen es hätte, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln müsste. So wurden den Anlegern möglicher Weise aus Unkenntnis der jeweiligen Berater die bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen.

Stattdessen wurde in den uns bekannten Fällen die angebliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und den Kunden eine risikofreie Anlage suggeriert.

Außerdem ist in den meisten der uns bekannten Fälle der Anleger nicht darüber informiert worden, dass die Bank das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand.

All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Bank. Sie hat den Anlegern als Schadenersatz die geleistete Einlage nebst Agio zu ersetzen und erhält im Gegenzug die Fondsanteile.

Ob die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche in Ihrem Fall vorliegen, klären wir gerne in einem ersten Gespräch mit Ihnen.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht berät und vertritt private und institutionelle Anleger in allen Fragen rund um Vermögensanlagen, Vermögensverwaltung und bankrechtliche Fragestellungen.
Nittel - Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mathias Nittel
Adenauerplatz 8
69115
Heidelberg
nittel@nittel.co
06221-4340114
http://nittel.co


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Rund 50.000 Anleger sind von der Schließung des offenen Immobilienfonds Premium Management Immobilien-Anlage betroffen, für den die Commerzbank seit der Auflage am 19. Mai 2008 rund 1,7 Mrd. EUR Anlegergelder eingeworben hat.

Vielen unserer Mandanten, die sich an der Premium Management Immobilien Anlage beteiligt haben, ist dieser Fonds als sichere Sachwertanlage empfohlen worden. Verlustrisiken gebe es nicht, die Anleger kämen jederzeit an ihr Geld und könnten durch monatliche Entnahmen ihre Altersrente aufbessern.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, ob sie die weitere Entwicklung um den Fonds abwarten oder versuchen sollen, oder den ihnen entstandenen Schaden gegenüber der beratenden Bank geltend machen sollen.

Nach der Auswertung zahlreicher Einzelfälle sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bestehen. Folgende Punkte sind uns dabei besonders oft aufgefallen:

In der Beratung wurde in keinem der uns bekannten Fälle darauf hingewiesen, dass es zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile von bis zu 2 Jahren kommen könne und dass in dieser Zeit keine regelmäßigen Entnahmen zur Aufbesserung der Altersrente möglich sind.

In keinem der uns bekannten Fälle wurde zudem darauf hingewiesen, dass der Fonds KanAm US-Grundinvest, in den die Fondsgesellschaft investiert hat, bereits Anfang 2006 für knapp drei Monate die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hat.

Keiner unserer Mandanten, dem nach dem 26. Oktober 2008 beziehungsweise 27. Oktober 2008 zur Investition in den Fonds geraten wurde, wurde darauf hingewiesen, dass zwei Fonds, in die der Dachfonds Premium Management Immobilien Anlage investiert hat, nämlich der Morgan Stanley P2 Value und der KanAm US-Grundinvest die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatten.

Keiner unserer Mandanten wurde darauf hingewiesen, wie lange die Aussetzung der Rücknahme andauern könne und welche Folgen es hätte, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft nach 2 Jahren den Fonds abwickeln müsste. So wurden den Anlegern möglicher Weise aus Unkenntnis der jeweiligen Berater die bei offenen Immobilienfonds gegebenen Verlustrisiken verschwiegen.

Stattdessen wurde in den uns bekannten Fällen die angebliche Sicherheit des Fonds herausgestellt und den Kunden eine risikofreie Anlage suggeriert.

Außerdem ist in den meisten der uns bekannten Fälle der Anleger nicht darüber informiert worden, dass die Bank das Agio sowie Teile der laufenden Verwaltungsvergütung als Vertriebsprovision erhält und so ein ganz erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse hinter ihrer Anlageempfehlung stand.

All diese Punkte begründen einzeln und gemeinsam eine Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten durch die Bank. Sie hat den Anlegern als Schadenersatz die geleistete Einlage nebst Agio zu ersetzen und erhält im Gegenzug die Fondsanteile.

Ob die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche in Ihrem Fall vorliegen, klären wir gerne in einem ersten Gespräch mit Ihnen.

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