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Verkehrsrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Grobe Fahrlässigkeit mindert Vollkaskoschutz - Rechtsanwalt Dresden

Datum: Dienstag, der 01. Dezember 2009 @ 10:39:27 Thema: Deutsche Politik Infos

Verkehrsrecht Dresden -"Bei grob fahrlässigem Rotlichtverstoß ist die Vollkaskoversicherung berechtigt, die Regulierung des Eigenschadens um 50% zu kürzen" so Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgrundsatz
Fährt ein Versicherungsnehmer mit seinem vollkaskoversicherten Fahrzeug bei Rotlicht in eine Kreuzung und verursacht einen Unfall, darf die Vollkaskoversicherung eine Kürzung der Regulierung des eigenen Pkw-Schadens um mindestens 50% vornehmen (LG Münster, Urteil vom 20.08.2009, Az. 15 O 141/09).

Verkehrsrecht Dresden - Sachverhalt
Die Versicherungsnehmerin fährt mit ihrem vollkaskoversicherten Pkw bei Rotlicht in eine Kreuzung ein. Sie verursacht einen Unfall. Sie sagt, sie sei von der Sonne in ihrer Sicht behindert gewesen. Die Vollkaskoversicherung reguliert nur 50% des Pkw-Schadens, die Versicherungsnehmerin verlangt weitere 50%.

Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgründe
Gemäß § 81II VVG ist die Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit zu einer Leistungskürzung berechtigt. Der Rotlichtverstoß ist grob fahrlässig, auch wenn dieser aufgrund tiefstehender Sonne begangen wurde.

Verkehrsrecht Dresden -Mein Rechtstipp
"Die Vollkaskoversicherung ist kein "Garantieschein" für den eigenen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung um 50% kürzen", so Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion mit Büros in Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Verkehrsrecht Dresden -"Bei grob fahrlässigem Rotlichtverstoß ist die Vollkaskoversicherung berechtigt, die Regulierung des Eigenschadens um 50% zu kürzen" so Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion
Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgrundsatz
Fährt ein Versicherungsnehmer mit seinem vollkaskoversicherten Fahrzeug bei Rotlicht in eine Kreuzung und verursacht einen Unfall, darf die Vollkaskoversicherung eine Kürzung der Regulierung des eigenen Pkw-Schadens um mindestens 50% vornehmen (LG Münster, Urteil vom 20.08.2009, Az. 15 O 141/09).

Verkehrsrecht Dresden - Sachverhalt
Die Versicherungsnehmerin fährt mit ihrem vollkaskoversicherten Pkw bei Rotlicht in eine Kreuzung ein. Sie verursacht einen Unfall. Sie sagt, sie sei von der Sonne in ihrer Sicht behindert gewesen. Die Vollkaskoversicherung reguliert nur 50% des Pkw-Schadens, die Versicherungsnehmerin verlangt weitere 50%.

Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgründe
Gemäß § 81II VVG ist die Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit zu einer Leistungskürzung berechtigt. Der Rotlichtverstoß ist grob fahrlässig, auch wenn dieser aufgrund tiefstehender Sonne begangen wurde.

Verkehrsrecht Dresden -Mein Rechtstipp
"Die Vollkaskoversicherung ist kein "Garantieschein" für den eigenen Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit darf die Vollkaskoversicherung die Schadensregulierung um 50% kürzen", so Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion mit Büros in Dresden und Glashütte bei Dippoldiswalde.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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