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Insolvenzrecht Dresden - Rechtsanwalt Horrion - Schlussverzeichnis im Insolvenzverfahren wichtig - Rechtsanwalt Dresden

Datum: Dienstag, der 01. Dezember 2009 @ 10:25:49 Thema: Deutsche Politik Infos

Insolvenzrecht Dresden - Fehlt die angemeldete und festgestellte Insolvenzforderung im Schlussverzeichnis, nimmt der Gläubiger nicht an der Verteilung teil - Rechtsanwalt-Dresden.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Ist im Schlussverzeichnis kein Gläubiger aufgeführt, obwohl eine Forderung anerkannt wurde, ist die vorzeitige Restschuldbefreiung möglich. Nach Ablauf der Frist des § 193 InsO für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind Änderungen nur bei offensichtlichen Fehlern zulässig. (AG Göttingen, Beschluss vom 09.09.2009, 74 IK 34/07).

Insolvenzrecht Dresden - Sachverhalt:
Die C-Bank meldeten ihre Forderung am 12.12.2007 nachträglich an. Der Insolvenzverwalter bestritt die Forderung. Am 08.01.2008 war Schlusstermin. Im Verteilungsverzeichnis war kein Gläubiger aufgeführt. Am 15.01.2009 erfolgte die Bekanntmachung im Internet. Es begann eine Ausschlussfrist von 2 Wochen für die Geltendmachung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die C-Bank legte dem Insolvenzverwalter nachweise vor. Der Insolvenzverwalter erkannte die Forderung an. Allerdings unterließ es die C-Bank, innerhalb dieser Frist auch Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgründe:
Die C-Bank hatte eine Forderung die nachträglich zur Insolvenztabelle anerkannt wurde. Hierdurch bestand auch ein Anspruch auf Aufnahme in das Schlussverzeichnis. Allerdings beachtete die C-Bank nicht die Ausschlussfrist des § 182 Abs. 1 InsO. Hiernach muss der Gläubiger Einwendungen gegen die Unrichtigkeit des Schlussverzeichnisses geltend machen. Dies hat er versäumt. Vorliegend war dem Schuldner vorzeitige Restschuldbefreiung zur erteilen, weil keine Gläubiger im Schlussverzeichnis aufgeführt waren.

Insolvenzrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
"Ein Gläubiger sollte vorsichtshalber immer prüfen, ob er mit der vom Insolvenzverwalter anerkannten Forderungen auch tatsächlich im Schlussverzeichnis eingetragen ist. Probleme der vorliegenden Art treten dann auf, wenn die Forderung erst zum Ende des Insolvenzverfahren angemeldet wird", Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Ulrich Horrion
Radeberger Str. 9
01099 Dresden
0351-803 09 40
0351-802 08 31
http://rechtsanwalt-horrion.de

Pressekontakt:
Rechtsanwalt
Ulrich Horrion
Radeberger Strasse 9
01099
Dresden
info@rechtsanwalt-horrion.de
0351-8030940
http://rechtsanwalt-horrion.de



Insolvenzrecht Dresden - Fehlt die angemeldete und festgestellte Insolvenzforderung im Schlussverzeichnis, nimmt der Gläubiger nicht an der Verteilung teil - Rechtsanwalt-Dresden.
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgrundsatz:
Ist im Schlussverzeichnis kein Gläubiger aufgeführt, obwohl eine Forderung anerkannt wurde, ist die vorzeitige Restschuldbefreiung möglich. Nach Ablauf der Frist des § 193 InsO für Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind Änderungen nur bei offensichtlichen Fehlern zulässig. (AG Göttingen, Beschluss vom 09.09.2009, 74 IK 34/07).

Insolvenzrecht Dresden - Sachverhalt:
Die C-Bank meldeten ihre Forderung am 12.12.2007 nachträglich an. Der Insolvenzverwalter bestritt die Forderung. Am 08.01.2008 war Schlusstermin. Im Verteilungsverzeichnis war kein Gläubiger aufgeführt. Am 15.01.2009 erfolgte die Bekanntmachung im Internet. Es begann eine Ausschlussfrist von 2 Wochen für die Geltendmachung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis. Die C-Bank legte dem Insolvenzverwalter nachweise vor. Der Insolvenzverwalter erkannte die Forderung an. Allerdings unterließ es die C-Bank, innerhalb dieser Frist auch Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben.

Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgründe:
Die C-Bank hatte eine Forderung die nachträglich zur Insolvenztabelle anerkannt wurde. Hierdurch bestand auch ein Anspruch auf Aufnahme in das Schlussverzeichnis. Allerdings beachtete die C-Bank nicht die Ausschlussfrist des § 182 Abs. 1 InsO. Hiernach muss der Gläubiger Einwendungen gegen die Unrichtigkeit des Schlussverzeichnisses geltend machen. Dies hat er versäumt. Vorliegend war dem Schuldner vorzeitige Restschuldbefreiung zur erteilen, weil keine Gläubiger im Schlussverzeichnis aufgeführt waren.

Insolvenzrecht Dresden - Mein Rechtstipp:
"Ein Gläubiger sollte vorsichtshalber immer prüfen, ob er mit der vom Insolvenzverwalter anerkannten Forderungen auch tatsächlich im Schlussverzeichnis eingetragen ist. Probleme der vorliegenden Art treten dann auf, wenn die Forderung erst zum Ende des Insolvenzverfahren angemeldet wird", Rechtsanwalt Dresden - Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Dresden: Ulrich Horrion

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut.Herr Horrion unterhält zwei Büros.Das eine Büro befindet sich in Dresden, das andere in Glashütte bei Dippoldiswalde.
Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde 1957 in Dortmund geboren und absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im
Anstellungsverhältnis tätig.

?Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für meine Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist mir ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Ich bin ständig bemüht, die Qualität meiner Dienstleistung zu verbessern und lege daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über meine Kanzlei?, sagt Rechtsanwalt Ulrich Horrion.

Rechtsanwalt Horrion aus Dresden verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 20 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion zirka 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt bei ihm sehr hoch.

Herr Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und veröffentlicht Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten.

Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank "Juris" mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.

Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Radeberger Str. 9
01099 Dresden
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