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Hilfe für die Bauern - mit Zustimmung der Verbraucher?
Festlegung des Bundesagrarministeriums zur Vogelgrippe: Die Eier dürfen nach Anordnung der Stallpflicht weiter als Freilandeier verkauft werden - auch wenn die Tiere deshalb nicht ins Freie können!

Datum: Mittwoch, der 23. November 2016 @ 00:01:29 Thema: Deutsche Politik News

Zum Eierverkauf nach Anordnung der Stallpflicht:

Berlin (ots) - Eier dürfen auch dann als Freilandeier verkauft werden, wenn die Hühner wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben müssen.

Das sagte eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums dem Tagesspiegel (Mittwochausgabe).

Haben die Behörden Stallpflicht angeordnet und dürfen die Tiere deshalb nicht ins Freie, können die Landwirte die Eier weiter als Eier aus Freilandhaltung auf den Markt bringen.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Wirtschaftsredaktion, Telefon: 030/29021-14606

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/trotz-vogelgrippe-die-weihnachtsgans-ist-nicht-in-gefahr/14874328.html

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Veterinärwesen gibt es hier.)

Vogelgrippe: Interview mit Dr. Holger Salisch, Tiergesundheitsdienst Bayern | BR
(Youtube-Video, ARD, Standard-YouTube-Lizenz, 21.11.2016):

"Die Vogelgrippe ist ausgebrochen, täglich werden neue infizierte Wildvögel entdeckt und auch Geflügelbetriebe sind betroffen.
Stallpflicht gilt jetzt auch für Bayern. Dr. Salisch vom Tiergesundheitsdienst Bayern im Interview. "



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/2790/3490444, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!


Zum Eierverkauf nach Anordnung der Stallpflicht:

Berlin (ots) - Eier dürfen auch dann als Freilandeier verkauft werden, wenn die Hühner wegen der Vogelgrippe im Stall bleiben müssen.

Das sagte eine Sprecherin des Bundesagrarministeriums dem Tagesspiegel (Mittwochausgabe).

Haben die Behörden Stallpflicht angeordnet und dürfen die Tiere deshalb nicht ins Freie, können die Landwirte die Eier weiter als Eier aus Freilandhaltung auf den Markt bringen.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Wirtschaftsredaktion, Telefon: 030/29021-14606

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Vogelgrippe: Interview mit Dr. Holger Salisch, Tiergesundheitsdienst Bayern | BR
(Youtube-Video, ARD, Standard-YouTube-Lizenz, 21.11.2016):

"Die Vogelgrippe ist ausgebrochen, täglich werden neue infizierte Wildvögel entdeckt und auch Geflügelbetriebe sind betroffen.
Stallpflicht gilt jetzt auch für Bayern. Dr. Salisch vom Tiergesundheitsdienst Bayern im Interview. "



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