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Die verschiedenen Waffenbesitzkarten

Datum: Montag, der 25. Juli 2016 @ 15:40:55 Thema: Deutsche Politik Infos

Wer Waffen legal besitzen möchte, macht in Deutschland keinen Waffenschein. Dieser wird nur sehr selten ausgestellt und ist mit absolut strengen Richtlinien und Auflagen verknüpft. Sportschützen, Jäger und Sammler haben Waffenbesitzkarten. Mit Waffenbesitzkarten kann man Waffen legal erwerben. Je nach Farbe der Waffenbesitzkarte hat man auch hier bestimmte Auflagen zu erfüllen und man bekommt auch nicht unbegrenzt viele Waffen einer Waffenart.
Grüne Waffenbesitzkarte
Auf die grüne Waffenbesitzkarte kann man mehrschüssige Pistolen und Revolver, halbautomatische Langwaffen, Selbstladeflinten und Repetierflinten eingetragen werden. Diese Waffenbesitzkarte kann Jägern und Sportschützen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze erteilt werden. Je nach dem ob man Jäger oder Sportschütze ist, muss man Waffen vor dem Kauf als Voreintrag in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen und dann innerhalb eines Jahres die Waffe erwerben oder man muss den Kauf der Waffe innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen. Wie viele Waffen man auf die Grüne Waffenbesitzkarte eintragen lassen kann hängt vom jeweiligen Bedarf ab.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Die gelbe Waffenbesitzkarte wird Sportschützen unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze erteilt. In diese Waffenbesitzkarte kann man Einzellader mit gezogenen und glatten Läufen, einläufige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Lang und Kurzwaffen mit Zündhütchen Zündung und mehrschüssige Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen eintragen lassen. Bei dieser Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Waffen die man erwerben kann nicht beschränkt. In der Regel sind allerdings nur 2 Waffen im Halbjahr zulässig, die man erwerben kann.
Rote Waffenbesitzkarte
Die rote Waffenbesitzkarte ist für Waffensachverständige und Waffensammler. Diese Waffenbesitzkarte kann man beantragen, wenn man Schusswaffen bestimmter Art und in einigen Fällen auch Schusswaffen aller Art erwerben möchte. Die Schusswaffen müssen vor dem Kauf nicht erst eingetragen werden. Allerdings muss man diese nach dem Kauf innerhalb der gesetzlichen Frist eintragen.
Mit der entsprechenden Waffenbesitzkarte kann man bestimmte Waffen kaufen. Anders kommt man auf legalem Weg nicht an Waffen heran. Neben den Gesetzen zum Erwerb von Waffen und den mit der jeweiligen Waffenbesitzkarte auferlegten Rechte und Pflichten muss man auch für eine ordentliche Lagerung der Waffen und Munition sorgen. Die Waffen, die in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind dürfen auch nicht geführt werden. Diese sind nur zum Ausüben des jeweiligen Sports oder für die Jagd bestimmt.
Wer sich für Waffen interessiert findet auf der Seite http://www.armsquare.de verschiedene Waffen, die man erwerben kann und natürlich auch viele Informationen über Waffen und deren Zubehör. Auf diesem Marktplatz für Waffen kann sich jeder in Ruhe umsehen und alle Produkte genau inspizieren. Wer Fragen hat kann sich auch jederzeit per Mail oder auch Telefonisch an den Support von Armsquare wenden.

Pressekontakt:
ARMSQUARE GmbH
Schwanfelder Straße 8
D-97241 Bergtheim | Würzburg
Geschäftsführung: Andrea B. Ferkinghoff

+49 (0) 9384 882 12 - 20
+49 (0) 9384 882 12 - 19
info@armsquare.com
http://www.armsquare.de/

Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> RSIA << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Wer Waffen legal besitzen möchte, macht in Deutschland keinen Waffenschein. Dieser wird nur sehr selten ausgestellt und ist mit absolut strengen Richtlinien und Auflagen verknüpft. Sportschützen, Jäger und Sammler haben Waffenbesitzkarten. Mit Waffenbesitzkarten kann man Waffen legal erwerben. Je nach Farbe der Waffenbesitzkarte hat man auch hier bestimmte Auflagen zu erfüllen und man bekommt auch nicht unbegrenzt viele Waffen einer Waffenart.
Grüne Waffenbesitzkarte
Auf die grüne Waffenbesitzkarte kann man mehrschüssige Pistolen und Revolver, halbautomatische Langwaffen, Selbstladeflinten und Repetierflinten eingetragen werden. Diese Waffenbesitzkarte kann Jägern und Sportschützen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze erteilt werden. Je nach dem ob man Jäger oder Sportschütze ist, muss man Waffen vor dem Kauf als Voreintrag in die Waffenbesitzkarte eintragen lassen und dann innerhalb eines Jahres die Waffe erwerben oder man muss den Kauf der Waffe innerhalb von 14 Tagen eintragen lassen. Wie viele Waffen man auf die Grüne Waffenbesitzkarte eintragen lassen kann hängt vom jeweiligen Bedarf ab.
Gelbe Waffenbesitzkarte
Die gelbe Waffenbesitzkarte wird Sportschützen unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gesetze erteilt. In diese Waffenbesitzkarte kann man Einzellader mit gezogenen und glatten Läufen, einläufige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Lang und Kurzwaffen mit Zündhütchen Zündung und mehrschüssige Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen eintragen lassen. Bei dieser Waffenbesitzkarte ist die Anzahl der Waffen die man erwerben kann nicht beschränkt. In der Regel sind allerdings nur 2 Waffen im Halbjahr zulässig, die man erwerben kann.
Rote Waffenbesitzkarte
Die rote Waffenbesitzkarte ist für Waffensachverständige und Waffensammler. Diese Waffenbesitzkarte kann man beantragen, wenn man Schusswaffen bestimmter Art und in einigen Fällen auch Schusswaffen aller Art erwerben möchte. Die Schusswaffen müssen vor dem Kauf nicht erst eingetragen werden. Allerdings muss man diese nach dem Kauf innerhalb der gesetzlichen Frist eintragen.
Mit der entsprechenden Waffenbesitzkarte kann man bestimmte Waffen kaufen. Anders kommt man auf legalem Weg nicht an Waffen heran. Neben den Gesetzen zum Erwerb von Waffen und den mit der jeweiligen Waffenbesitzkarte auferlegten Rechte und Pflichten muss man auch für eine ordentliche Lagerung der Waffen und Munition sorgen. Die Waffen, die in der Waffenbesitzkarte eingetragen sind dürfen auch nicht geführt werden. Diese sind nur zum Ausüben des jeweiligen Sports oder für die Jagd bestimmt.
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