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Diesem Streiter für die Menschenrechte gebührt Respekt und breite Unterstützung:
Michael Ebeling, Datenschützer, hat als Privatperson das Land Niedersachsen, genauer gesagt, die Polizeidirektion Hannover, in die Schranken gewiesen!

Datum: Freitag, der 17. Juni 2016 @ 15:01:29 Thema: Deutsche Politik News

Justus Randt zum Datenschutz:

Bremen (ots) - Der Datenschützer Michael Ebeling hat als Privatperson das Land Niedersachsen, genauer gesagt, die Polizeidirektion Hannover, in die Schranken gewiesen.

Der landesweit wohl unvergleichlichen Datensammelwut der Behörde ist ein Riegel vorgeschoben worden.

Vor fünf Jahren beschied das Verwaltungsgericht die Polizeidirektion, dass sie ihre Kameras im öffentlichen Raum nicht heimlich einsetzen darf und Hinweis-Aufkleber anbringen muss.

Appelle des Landesdatenschutzes waren zuvor ungehört geblieben. Auf eine weitere, bereits vor Jahren erhobene Klage Ebelings hin müssen jetzt 56 von 78 Kameras ausgeschaltet werden.

Ihr Überwachungseinsatz ist nicht gedeckt durch Niedersachsens Gefahrenabwehrgesetz.

Und auf eigene Kosten hat der Kläger sich starkgemacht für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen die Polizei des Landes aufbegehrt.

Der Behörde konnten jahrelang weder die Politik noch die vom Parlament gewählte Datenschutzbeauftragte - wie ihr Vorgänger - Einhalt gebieten.

Diesem Streiter für die Menschenrechte gebührt Respekt. Und breite Unterstützung.

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3355250, Autor siehe obiger Artikel.

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Bremen (ots) - Der Datenschützer Michael Ebeling hat als Privatperson das Land Niedersachsen, genauer gesagt, die Polizeidirektion Hannover, in die Schranken gewiesen.

Der landesweit wohl unvergleichlichen Datensammelwut der Behörde ist ein Riegel vorgeschoben worden.

Vor fünf Jahren beschied das Verwaltungsgericht die Polizeidirektion, dass sie ihre Kameras im öffentlichen Raum nicht heimlich einsetzen darf und Hinweis-Aufkleber anbringen muss.

Appelle des Landesdatenschutzes waren zuvor ungehört geblieben. Auf eine weitere, bereits vor Jahren erhobene Klage Ebelings hin müssen jetzt 56 von 78 Kameras ausgeschaltet werden.

Ihr Überwachungseinsatz ist nicht gedeckt durch Niedersachsens Gefahrenabwehrgesetz.

Und auf eigene Kosten hat der Kläger sich starkgemacht für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und gegen die Polizei des Landes aufbegehrt.

Der Behörde konnten jahrelang weder die Politik noch die vom Parlament gewählte Datenschutzbeauftragte - wie ihr Vorgänger - Einhalt gebieten.

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