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Eine schlechte Nachricht für große Wirtschaftskriminelle:
Heiko Maas (SPD), Bundesjustizminister, will flexible Obergrenze für Bußgelder im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität: Sanktionen sollen 'auch für große Unternehmen spürbar' werden!

Datum: Sonntag, der 10. April 2016 @ 10:01:54 Thema: Deutsche Politik News

Heiko Maas zum Kampf gegen Wirtschaftskriminalität:

Berlin (ots) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität Banken und Unternehmen stärker in Haftung nehmen.

"Es muss höhere und wirksame Sanktionen geben", sagte Maas dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Sonntagausgabe).

Dazu plant der Minister die bislang starre Obergrenze für Bußgelder von zehn Millionen Euro aufzuheben. "Wir brauchen flexible Obergrenzen", erklärte er.

Die Höhe des Bußgeldes solle sich künftig an Umsatz oder Gewinn des Unternehmens orientieren, damit Sanktionen "auch für große Unternehmen spürbar" werden.

"Ich werde dazu noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag auf den Weg bringen", kündigte der Minister an.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an: Der Tagesspiegel, Newsroom, Telefon: 030-29021-14909.

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/2790/3296918, Autor siehe obiger Artikel.

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Berlin (ots) - Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität Banken und Unternehmen stärker in Haftung nehmen.

"Es muss höhere und wirksame Sanktionen geben", sagte Maas dem in Berlin erscheinenden Tagesspiegel (Sonntagausgabe).

Dazu plant der Minister die bislang starre Obergrenze für Bußgelder von zehn Millionen Euro aufzuheben. "Wir brauchen flexible Obergrenzen", erklärte er.

Die Höhe des Bußgeldes solle sich künftig an Umsatz oder Gewinn des Unternehmens orientieren, damit Sanktionen "auch für große Unternehmen spürbar" werden.

"Ich werde dazu noch in diesem Jahr einen konkreten Vorschlag auf den Weg bringen", kündigte der Minister an.

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