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Die Polizeibehörden von Köln und vom Bund sind sich uneins über die Zuständigkeit am Kölner Hauptbahnhof!

Datum: Donnerstag, der 07. Januar 2016 @ 11:31:48 Thema: Deutsche Politik News

Zur Zuständigkeit am Kölner Hauptbahnhof:

Köln (ots) - Bei den Polizeibehörden herrscht nach offenbar Unklarheit darüber, wer für welche Bereiche des Kölner Hauptbahnhofs zuständig ist.

Die Bundespolizei widersprach im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) der Darstellung von Kölns Leitendem Polizeidirektor Michael Temme, wonach die Bundespolizei ausschließlich für das Bahnhofsgebäude verantwortlich sei.

"Wir sind auch für Teile des Bahnhofsvorplatzes und des Breslauer Platzes zuständig", sagte Jens Floeren, Sprecher der Bundespolizei in Sankt Augustin.

Der Streit um die Zuständigkeiten hat bei Fragen der Gefahrenabwehr und Noteinsätzen jedoch keine Bedeutung, weil jeder Polizeibeamte zum Einschreiten verpflichtet ist.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/66749/3218520, Autor siehe obiger Artikel.

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Zur Zuständigkeit am Kölner Hauptbahnhof:

Köln (ots) - Bei den Polizeibehörden herrscht nach offenbar Unklarheit darüber, wer für welche Bereiche des Kölner Hauptbahnhofs zuständig ist.

Die Bundespolizei widersprach im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) der Darstellung von Kölns Leitendem Polizeidirektor Michael Temme, wonach die Bundespolizei ausschließlich für das Bahnhofsgebäude verantwortlich sei.

"Wir sind auch für Teile des Bahnhofsvorplatzes und des Breslauer Platzes zuständig", sagte Jens Floeren, Sprecher der Bundespolizei in Sankt Augustin.

Der Streit um die Zuständigkeiten hat bei Fragen der Gefahrenabwehr und Noteinsätzen jedoch keine Bedeutung, weil jeder Polizeibeamte zum Einschreiten verpflichtet ist.

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Kölner Stadt-Anzeiger
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