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Denkmalschutz für das Nikolaiviertel: Die strengen Denkmalschutzauflagen werden den Hauseigentümer zwingen, die Gebäude unverändert zu erhalten!

Datum: Dienstag, der 22. Dezember 2015 @ 15:01:14 Thema: Deutsche Politik News

Isabell Jürgens zum Denkmalschutz für das Nikolaiviertel:

Berlin (ots) - Bei allem Verständnis für den Wunsch, die DDR-Architektur der 80er-Jahre im Stadtbild zu dokumentieren, ist doch der Denkmalschutz für das gesamte Quartier ein fragwürdiger Weg.

Muss man denn tatsächlich gleich alle diese Häuser unter Schutz stellen, nur um zu dokumentieren, dass die DDR-Planer hier seltsame Wege beschritten haben?

Ein Straßenabschnitt würde dafür vollkommen genügen.

Die strengen Denkmalschutzauflagen werden den Hauseigentümer, die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM, zwingen, die Gebäude unverändert zu erhalten.

Gerade dieser umfassende Schutz birgt aber das Risiko, dass die WBM sich dem Erhalt entziehen kann.

Denn der Denkmalschutz darf laut Gesetz den Eigentümer wirtschaftlich nicht unverhältnismäßig belasten.

Kommentar von Isabell Jürgens zum Denkmalschutz für das Nikolaiviertel

Der vollständige Kommentar unter: www.morgenpost.de/206849681

Pressekontakt:

BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/887277 - 878
bmcvd@morgenpost.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/53614/3208866, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!



Isabell Jürgens zum Denkmalschutz für das Nikolaiviertel:

Berlin (ots) - Bei allem Verständnis für den Wunsch, die DDR-Architektur der 80er-Jahre im Stadtbild zu dokumentieren, ist doch der Denkmalschutz für das gesamte Quartier ein fragwürdiger Weg.

Muss man denn tatsächlich gleich alle diese Häuser unter Schutz stellen, nur um zu dokumentieren, dass die DDR-Planer hier seltsame Wege beschritten haben?

Ein Straßenabschnitt würde dafür vollkommen genügen.

Die strengen Denkmalschutzauflagen werden den Hauseigentümer, die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft WBM, zwingen, die Gebäude unverändert zu erhalten.

Gerade dieser umfassende Schutz birgt aber das Risiko, dass die WBM sich dem Erhalt entziehen kann.

Denn der Denkmalschutz darf laut Gesetz den Eigentümer wirtschaftlich nicht unverhältnismäßig belasten.

Kommentar von Isabell Jürgens zum Denkmalschutz für das Nikolaiviertel

Der vollständige Kommentar unter: www.morgenpost.de/206849681

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