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Beate Rudolf, Menschenrechtsinstitut, begrüßt die klare Positionierung von Frauenministerin Schwesig (SPD) für eine umfassende Reform des Vergewaltigungsparagraphen!

Datum: Montag, der 26. Oktober 2015 @ 12:02:46 Thema: Deutsche Politik News

Beate Rudolf zur Reform des Vergewaltigungsparagraphen:

Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Änderung des Vergewaltigungsparagraphen erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

Wir begrüßen die klare Positionierung der Frauenministerin für den bedingungslosen Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts sehr.

Dies kann nur durch eine Änderung des Vergewaltigungsparagraphen erreicht werden.

Die menschenrechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention sind da eindeutig: Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung ist unter Strafe zu stellen. Dies ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch derzeit nicht gegeben.

Allein, dass sich der Täter über ein erklärtes "Nein" einer Person hinwegsetzt, reicht für eine Strafbarkeit derzeit nicht aus.

Innerhalb von Europa gibt es in den letzten Jahren eine Entwicklung hin zu einem modernen Sexualstrafrecht, das auf dem erklärten Willen der Betroffenen basiert.

So hat zum Beispiel auch Österreich gerade eine neue Rechtslage geschaffen: Lehnt eine Person sexuelle Handlungen ab und setzt sich eine andere Person darüber hinweg, dann verletzt sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Das ist dann strafbar.

Mit einer solchen Regelung würde auch Deutschland seine Verpflichtungen nach der Istanbul-Konvention erfüllen.

Weitere Informationen:
Prof. Dr. iur. Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention http://ots.de/cHWKX
Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/3157000, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Info Portalen mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln!



Beate Rudolf zur Reform des Vergewaltigungsparagraphen:

Berlin (ots) - Zur Diskussion um die Änderung des Vergewaltigungsparagraphen erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

Wir begrüßen die klare Positionierung der Frauenministerin für den bedingungslosen Schutz des sexuellen Selbstbestimmungsrechts sehr.

Dies kann nur durch eine Änderung des Vergewaltigungsparagraphen erreicht werden.

Die menschenrechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention sind da eindeutig: Jede nicht-einvernehmliche sexuelle Handlung ist unter Strafe zu stellen. Dies ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch derzeit nicht gegeben.

Allein, dass sich der Täter über ein erklärtes "Nein" einer Person hinwegsetzt, reicht für eine Strafbarkeit derzeit nicht aus.

Innerhalb von Europa gibt es in den letzten Jahren eine Entwicklung hin zu einem modernen Sexualstrafrecht, das auf dem erklärten Willen der Betroffenen basiert.

So hat zum Beispiel auch Österreich gerade eine neue Rechtslage geschaffen: Lehnt eine Person sexuelle Handlungen ab und setzt sich eine andere Person darüber hinweg, dann verletzt sie das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Das ist dann strafbar.

Mit einer solchen Regelung würde auch Deutschland seine Verpflichtungen nach der Istanbul-Konvention erfüllen.

Weitere Informationen:
Prof. Dr. iur. Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention http://ots.de/cHWKX
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Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/51271/3157000, Autor siehe obiger Artikel.

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