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Die Bettensteuer in Bremen: Eine Kulturförderabgabe - sie könnte ebenso gut den Takt der Straßenbahnlinien verdichten oder dazu dienen, Polizisten einzustellen!

Datum: Samstag, der 18. Juli 2015 @ 12:01:44 Thema: Deutsche Politik News

Bremen (ots) - Die Bettensteuer setzt fort, was Bremen seit Jahren versucht:

Andere die Einrichtungen mitfinanzieren zu lassen, deren Nutznießer nicht nur Bremer sind.

Einst hat Reinhard Hoffmann, Chef der Senatskanzlei, ein Papier verfasst, in dem von einer Maut auf bremischen Straßen für Pendler aus Niedersachsen die Rede war.

Bremen erhob Studiengebühren, von denen Landeskinder ausgenommen waren.

Der erste Vorstoß war als Provokation gedacht, der zweite verfassungswidrig.

Nun finanzieren Touristen Kunsthalle und Musikfest mit, selbst wenn sie kommen, um Werder spielen zu sehen.

Es scheint schlüssig, dass die Bettensteuer eine Kulturförderabgabe ist, sie könnte indes ebenso gut den Takt der Straßenbahnlinien verdichten oder dazu dienen, Polizisten einzustellen.

Auch davon profitieren Gäste.

Ganz überzeugend ist die Regelung mithin nicht, zumal die Steuer in Bayern nicht erlaubt ist, was nicht daran liegt, dass es ein Geberland ist.

Es scheint Spielraum in der juristischen Bewertung zu geben.

Das Kulturressort ist also gut beraten, solange es noch möglich ist, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil kippt, einen Plan B zu haben.

Silke Hellwig

Pressekontakt:

Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30479/3074508, Autor siehe obiger Artikel.

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Bremen (ots) - Die Bettensteuer setzt fort, was Bremen seit Jahren versucht:

Andere die Einrichtungen mitfinanzieren zu lassen, deren Nutznießer nicht nur Bremer sind.

Einst hat Reinhard Hoffmann, Chef der Senatskanzlei, ein Papier verfasst, in dem von einer Maut auf bremischen Straßen für Pendler aus Niedersachsen die Rede war.

Bremen erhob Studiengebühren, von denen Landeskinder ausgenommen waren.

Der erste Vorstoß war als Provokation gedacht, der zweite verfassungswidrig.

Nun finanzieren Touristen Kunsthalle und Musikfest mit, selbst wenn sie kommen, um Werder spielen zu sehen.

Es scheint schlüssig, dass die Bettensteuer eine Kulturförderabgabe ist, sie könnte indes ebenso gut den Takt der Straßenbahnlinien verdichten oder dazu dienen, Polizisten einzustellen.

Auch davon profitieren Gäste.

Ganz überzeugend ist die Regelung mithin nicht, zumal die Steuer in Bayern nicht erlaubt ist, was nicht daran liegt, dass es ein Geberland ist.

Es scheint Spielraum in der juristischen Bewertung zu geben.

Das Kulturressort ist also gut beraten, solange es noch möglich ist, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil kippt, einen Plan B zu haben.

Silke Hellwig

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Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de

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