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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Landesregierung/Pflege: Grün-rotes Heimgesetz - es muss Nachsteuerungsmöglichkeiten geben!

Datum: Freitag, der 28. März 2014 @ 21:26:31 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Menschen wollen Unabhängigkeit nicht verlieren, auch wenn sie nicht mehr die ganze Verantwortung für ihr eigenes Dasein übernehmen können.

In einer Wohngemeinschaft zu leben kann da eine Lösung sein. Solche Wohnformen erkennt der Gesetzgeber jetzt an. Das ist zu begrüßen.

Der Teilhabegedanke ist da weiter als etwa die Umsetzung der Inklusionsidee von Kindern mit Behinderungen in den Schulen.

Es ist aber auch richtig, dass die Politik beobachten will, ob solche Wohnmodelle überhaupt bezahlbar sind.

Die Opposition im Landtag bezweifelt das. Die Vorgaben des grün-roten Heimgesetzes machten solche WGs so teuer, dass sie sich nicht durchsetzen könnten, meint sie.

Selbst wenn das Gesetz einmal beschlossen ist, muss es Nachsteuerungsmöglichkeiten geben.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/2699100/stuttgarter-zeitung-kommentar-zu-landesregierung-pflege-heimgesetz von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Stuttgart (ots) - Menschen wollen Unabhängigkeit nicht verlieren, auch wenn sie nicht mehr die ganze Verantwortung für ihr eigenes Dasein übernehmen können.

In einer Wohngemeinschaft zu leben kann da eine Lösung sein. Solche Wohnformen erkennt der Gesetzgeber jetzt an. Das ist zu begrüßen.

Der Teilhabegedanke ist da weiter als etwa die Umsetzung der Inklusionsidee von Kindern mit Behinderungen in den Schulen.

Es ist aber auch richtig, dass die Politik beobachten will, ob solche Wohnmodelle überhaupt bezahlbar sind.

Die Opposition im Landtag bezweifelt das. Die Vorgaben des grün-roten Heimgesetzes machten solche WGs so teuer, dass sie sich nicht durchsetzen könnten, meint sie.

Selbst wenn das Gesetz einmal beschlossen ist, muss es Nachsteuerungsmöglichkeiten geben.

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