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Anlässlich des BGH-Urteils erklärt der AfD-Sprecher Konrad Adam: AfD fordert besonderen Schutz der Familie!

Datum: Donnerstag, der 13. Februar 2014 @ 20:52:37 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Kinder haften für ihre Eltern, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Er hat auch gesagt, warum: weil Eltern ihrerseits für Kinder haften. Sie tun das, indem sie ihren Kindern Fürsorge in einem Alter zukommen lassen, in dem das Kind nicht für sich selbst sorgen kann.

Werden die Eltern ihrerseits pflegebedürftig, zahlt das Kind zurück, was es zuvor empfangen hatte: Leistung und Gegenleistung gleichen sich aus, der Generationenvertrag hält.

In Deutschland tut er das bekanntlich nicht. Anlässlich des BGH-Urteils nennt AfD-Sprecher Konrad Adam die Gründe. Er erinnert daran, dass es in Deutschland lohnend ist, sich im Alter von Kindern versorgen zu lassen, ohne selbst für Kinder gesorgt zu haben.

Der Generationenvertrag, Grundlage des Alterssicherungssystems im Umlageverfahren, wird damit ausgehebelt. Denn Jung wird nur dann für Alt sorgen können, wenn Alt zuvor für Jung gesorgt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt an diesen Zusammenhang erinnert und eine stärkere Berücksichtigung der Erziehungsleistung in allen Zweigen des sozialen Sicherungssystems angemahnt, bisher ohne Erfolg.

Adam verlangt, der Familie den besonderen Schutz, den ihr das Grundgesetz versprochen hat, wieder zukommen zu lassen. Nur so können die Ansprüche der älteren Generation erfüllt werden, ohne die nachwachsende Genration heillos zu überfordern.

Pressekontakt:

Christian Lüth
Tel: 030 26558370
christian.lueth@alternativefuer.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/2663620/adam-afd-fordert-besonderen-schutz-der-familie-anlaesslich-des-bgh-urteils-erklaert-der-afd von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Kinder haften für ihre Eltern, hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Er hat auch gesagt, warum: weil Eltern ihrerseits für Kinder haften. Sie tun das, indem sie ihren Kindern Fürsorge in einem Alter zukommen lassen, in dem das Kind nicht für sich selbst sorgen kann.

Werden die Eltern ihrerseits pflegebedürftig, zahlt das Kind zurück, was es zuvor empfangen hatte: Leistung und Gegenleistung gleichen sich aus, der Generationenvertrag hält.

In Deutschland tut er das bekanntlich nicht. Anlässlich des BGH-Urteils nennt AfD-Sprecher Konrad Adam die Gründe. Er erinnert daran, dass es in Deutschland lohnend ist, sich im Alter von Kindern versorgen zu lassen, ohne selbst für Kinder gesorgt zu haben.

Der Generationenvertrag, Grundlage des Alterssicherungssystems im Umlageverfahren, wird damit ausgehebelt. Denn Jung wird nur dann für Alt sorgen können, wenn Alt zuvor für Jung gesorgt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt an diesen Zusammenhang erinnert und eine stärkere Berücksichtigung der Erziehungsleistung in allen Zweigen des sozialen Sicherungssystems angemahnt, bisher ohne Erfolg.

Adam verlangt, der Familie den besonderen Schutz, den ihr das Grundgesetz versprochen hat, wieder zukommen zu lassen. Nur so können die Ansprüche der älteren Generation erfüllt werden, ohne die nachwachsende Genration heillos zu überfordern.

Pressekontakt:

Christian Lüth
Tel: 030 26558370
christian.lueth@alternativefuer.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/2663620/adam-afd-fordert-besonderen-schutz-der-familie-anlaesslich-des-bgh-urteils-erklaert-der-afd von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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