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Stuttgarter Zeitung zu Bundestag / Opposition: Ein Mindestmaß an Kontrolle / Normenkontrollklage, wenn sich die Oppositionsfraktionen einig sind!

Datum: Mittwoch, der 23. Oktober 2013 @ 20:39:10 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Linke und Grüne bringen es lediglich auf rund 20 Prozent der Stimmen im Bundestag - zu wenig, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten oder ein Gesetz der Regierung durch eine sogenannte Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Die pauschale Absenkung des notwendigen Stimmenanteils von 25 auf 20 Prozent läge nahe, wäre aber leichtsinnig. Denn in künftigen Zeiten mit einer starken Opposition könnten Ausschuss und Klage zu Krawallinstrumenten verkommen, wenn die Hürde zu niedrig liegt.

Denkbar wäre aber schon, in der Geschäftsordnung des Bundestags für diese Wahlperiode Folgendes verbindlich zu vereinbaren: Union und SPD enthalten sich, wenn sich Linke und Grüne geschlossen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen.

Die Opposition käme so mit einfacher Mehrheit ans Ziel. Bei der Normenkontrollklage ist dies nicht möglich. Diesem Verfahren müssen laut Grundgesetz in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen, eine einfache Mehrheit reicht nicht.

Deshalb müsste hier das Grundgesetz präzisiert werden. Für den Fall, dass die Opposition weniger als ein Viertel der Abgeordneten stellt, sollte die Möglichkeit zur Normenkontrollklage eröffnet werden, wenn sich die Oppositionsfraktionen einig sind.

Damit wäre ein Mindestmaß an Kontrolle garantiert.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 7205-1225
E-Mail: newsroom.stuttgarterzeitung(at)stz.zgs.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/2581665/stuttgarter-zeitung-kommentar-zu-bundestag-opposition von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Stuttgart (ots) - Linke und Grüne bringen es lediglich auf rund 20 Prozent der Stimmen im Bundestag - zu wenig, um einen Untersuchungsausschuss einzurichten oder ein Gesetz der Regierung durch eine sogenannte Normenkontrollklage vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.

Die pauschale Absenkung des notwendigen Stimmenanteils von 25 auf 20 Prozent läge nahe, wäre aber leichtsinnig. Denn in künftigen Zeiten mit einer starken Opposition könnten Ausschuss und Klage zu Krawallinstrumenten verkommen, wenn die Hürde zu niedrig liegt.

Denkbar wäre aber schon, in der Geschäftsordnung des Bundestags für diese Wahlperiode Folgendes verbindlich zu vereinbaren: Union und SPD enthalten sich, wenn sich Linke und Grüne geschlossen für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses aussprechen.

Die Opposition käme so mit einfacher Mehrheit ans Ziel. Bei der Normenkontrollklage ist dies nicht möglich. Diesem Verfahren müssen laut Grundgesetz in jedem Fall mindestens 25 Prozent der Abgeordneten zustimmen, eine einfache Mehrheit reicht nicht.

Deshalb müsste hier das Grundgesetz präzisiert werden. Für den Fall, dass die Opposition weniger als ein Viertel der Abgeordneten stellt, sollte die Möglichkeit zur Normenkontrollklage eröffnet werden, wenn sich die Oppositionsfraktionen einig sind.

Damit wäre ein Mindestmaß an Kontrolle garantiert.

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/48503/2581665/stuttgarter-zeitung-kommentar-zu-bundestag-opposition von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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