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Fischbach: Regelsatz-Erhöhung von Hartz IV ist Sozialpolitik mit Sinn und Verstand!

Datum: Donnerstag, der 05. September 2013 @ 12:32:30 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Rechtsverordnung zur Anpassung der Regelsätze für Bezieher der Grundsicherung Hartz IV beschlossen.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach (CDU):

"Die Geldleistung für Bezieher der Grundsicherung wird um 2,27 Prozent erhöht. Die entsprechende Verordnung, die heute im Kabinett beschlossen wurde, soll ab dem 1. Januar 2014 gelten.

Für Alleinstehende und Alleinerziehende bedeutet dies eine Erhöhung von 382 Euro auf 391 Euro, also um monatlich neun Euro. Diese Erhöhung liegt über der Inflationsrate, die sich im Betrachtungszeitraum auf 1,4 Prozent belief.

Neben der Inflationsrate, also der Entwicklung der Preise, wurde erstmalig auch die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne berücksichtigt. Wir begrüßen dies ausdrücklich, da somit sichergestellt ist, dass die Grundsicherung tatsächlich das Existenzminimum der Menschen garantiert.

Vorwürfe der Opposition, dass die Hilfen unangemessen seien, sind haltlos. Die monatliche Hilfe für eine vierköpfige Familie samt Mietzuschüssen liegt über 1.500 Euro.

Gleichzeitig hat die Hartz-IV-Reform starke Anreize für Arbeitssuchende gesetzt. Wir wollen keine blinde Erhöhung der Transferleistungen, sondern machen Sozialpolitik mit Sinn und Verstand. Mit unserem Mindestlohnkonzept und der geplanten Mietpreisbremse unterstreichen wir dies ebenfalls.

Der Erfolg gibt uns schon heute recht: Die Arbeitslosigkeit ist niedrig, die Steuereinnahmen steigen. Den Menschen geht es gut unter der christlich-liberalen Koalition."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2549298/cdu_csu_bundestagsfraktion/mail von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Rechtsverordnung zur Anpassung der Regelsätze für Bezieher der Grundsicherung Hartz IV beschlossen.

Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach (CDU):

"Die Geldleistung für Bezieher der Grundsicherung wird um 2,27 Prozent erhöht. Die entsprechende Verordnung, die heute im Kabinett beschlossen wurde, soll ab dem 1. Januar 2014 gelten.

Für Alleinstehende und Alleinerziehende bedeutet dies eine Erhöhung von 382 Euro auf 391 Euro, also um monatlich neun Euro. Diese Erhöhung liegt über der Inflationsrate, die sich im Betrachtungszeitraum auf 1,4 Prozent belief.

Neben der Inflationsrate, also der Entwicklung der Preise, wurde erstmalig auch die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne berücksichtigt. Wir begrüßen dies ausdrücklich, da somit sichergestellt ist, dass die Grundsicherung tatsächlich das Existenzminimum der Menschen garantiert.

Vorwürfe der Opposition, dass die Hilfen unangemessen seien, sind haltlos. Die monatliche Hilfe für eine vierköpfige Familie samt Mietzuschüssen liegt über 1.500 Euro.

Gleichzeitig hat die Hartz-IV-Reform starke Anreize für Arbeitssuchende gesetzt. Wir wollen keine blinde Erhöhung der Transferleistungen, sondern machen Sozialpolitik mit Sinn und Verstand. Mit unserem Mindestlohnkonzept und der geplanten Mietpreisbremse unterstreichen wir dies ebenfalls.

Der Erfolg gibt uns schon heute recht: Die Arbeitslosigkeit ist niedrig, die Steuereinnahmen steigen. Den Menschen geht es gut unter der christlich-liberalen Koalition."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2549298/cdu_csu_bundestagsfraktion/mail von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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