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Pfeiffer: Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stärkt die soziale Marktwirtschaft!

Datum: Montag, der 10. Juni 2013 @ 15:11:06 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - In der vergangenen Woche haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat nach langen Verhandlungen die Achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gebilligt.

Mit dem Gesetz wird unter anderem die bisherige Pressevertriebsstruktur erhalten (Presse-Grosso) und somit die Vielfalt von Zeitungen und Zeitschriften am Kiosk garantiert.

Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU):

"Das im Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis ist ein klares Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt in Deutschland! Auch stärkt die Gesetzesnovelle den Kerngedanken des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sozialen Marktwirtschaft.

Das GWB sorgt für einen funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb auf den Märkten. Dies ist Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und damit auch für soziale Gerechtigkeit - ganz im Sinne Ludwig Erhards.

Die Novellierung des GWB sieht Verbesserungen in den Kernbereichen der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen vor:

Erstens unterliegt das wettbewerbliche Handeln der gesetzlichen Krankenkassen künftig dem Kartellrecht. Verschiedene Reformen stärkten in den vergangenen Jahren die wettbewerblicher Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Deshalb ist es nur logisch, das Kartellrecht auch auf die Krankenkassen auszuweiten. Sicher ist: Die effiziente Versorgung der Patienten wird darunter nicht leiden. Konflikte mit dem Kooperationsgebot der Krankenkassen nach dem Sozialrecht sind ebenfalls nicht zu erwarten.

Zweitens wird das Verbot der Preis-Kosten-Schere um weitere fünf Jahre verlängert. Dies stärkt vor allem die kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Auch die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird um weitere fünf Jahre verlängert. Die GWB-Novelle ist eine konsequente Antwort auf die Tatsache, dass im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.

Drittens stärkt die Novelle den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen. So erhöht sich die Aufgreifschwelle für die Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen beim Umsatz von 25 Millionen Euro auf 62,5 Millionen Euro.

Dies erlaubt mehr Fusionen von kleinen und mittleren Verlagen und stärkt die Medienlandschaft. Gleichzeitig schützt dies kleine Marktteilnehmer vor einer Übernahme durch große Verlage.

Zur Sicherung der Pressevielfalt werden zudem Sanierungsfusionen von Verlagen erleichtert. Dies ist insbesondere bei regionalen Zeitungen relevant.

Wünschenswert ist schließlich, dass kleine Verlage übernommen werden als dass sie aus wirtschaftlichen Gründen ganz aus dem Markt ausscheiden. Darüber hinaus wird das bewährte Presse Grosso-System durch eine Betrauungslösung rechtlich abgesichert. Dies stärkt die Pressevielfalt vor allem in den ländlichen Räumen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2489490/cdu_csu_bundestagsfraktion/mail , Autor siehe obiger Artikel.


Berlin (ots) - In der vergangenen Woche haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat nach langen Verhandlungen die Achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gebilligt.

Mit dem Gesetz wird unter anderem die bisherige Pressevertriebsstruktur erhalten (Presse-Grosso) und somit die Vielfalt von Zeitungen und Zeitschriften am Kiosk garantiert.

Hierzu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer (CDU):

"Das im Vermittlungsausschuss erzielte Ergebnis ist ein klares Bekenntnis zur kulturellen Vielfalt in Deutschland! Auch stärkt die Gesetzesnovelle den Kerngedanken des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Sozialen Marktwirtschaft.

Das GWB sorgt für einen funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerb auf den Märkten. Dies ist Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und damit auch für soziale Gerechtigkeit - ganz im Sinne Ludwig Erhards.

Die Novellierung des GWB sieht Verbesserungen in den Kernbereichen der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und des Verfahrens bei Kartellverstößen vor:

Erstens unterliegt das wettbewerbliche Handeln der gesetzlichen Krankenkassen künftig dem Kartellrecht. Verschiedene Reformen stärkten in den vergangenen Jahren die wettbewerblicher Elemente in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Deshalb ist es nur logisch, das Kartellrecht auch auf die Krankenkassen auszuweiten. Sicher ist: Die effiziente Versorgung der Patienten wird darunter nicht leiden. Konflikte mit dem Kooperationsgebot der Krankenkassen nach dem Sozialrecht sind ebenfalls nicht zu erwarten.

Zweitens wird das Verbot der Preis-Kosten-Schere um weitere fünf Jahre verlängert. Dies stärkt vor allem die kleinen und mittleren Tankstellenbetreiber. Auch die spezielle Preismissbrauchsvorschrift für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter wird um weitere fünf Jahre verlängert. Die GWB-Novelle ist eine konsequente Antwort auf die Tatsache, dass im Energiebereich immer noch kein strukturell gesicherter Wettbewerb herrscht.

Drittens stärkt die Novelle den Handlungsspielraum kleiner und mittlerer Presseunternehmen. So erhöht sich die Aufgreifschwelle für die Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen beim Umsatz von 25 Millionen Euro auf 62,5 Millionen Euro.

Dies erlaubt mehr Fusionen von kleinen und mittleren Verlagen und stärkt die Medienlandschaft. Gleichzeitig schützt dies kleine Marktteilnehmer vor einer Übernahme durch große Verlage.

Zur Sicherung der Pressevielfalt werden zudem Sanierungsfusionen von Verlagen erleichtert. Dies ist insbesondere bei regionalen Zeitungen relevant.

Wünschenswert ist schließlich, dass kleine Verlage übernommen werden als dass sie aus wirtschaftlichen Gründen ganz aus dem Markt ausscheiden. Darüber hinaus wird das bewährte Presse Grosso-System durch eine Betrauungslösung rechtlich abgesichert. Dies stärkt die Pressevielfalt vor allem in den ländlichen Räumen."

Pressekontakt:

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/7846/2489490/cdu_csu_bundestagsfraktion/mail , Autor siehe obiger Artikel.






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