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Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur Familienpolitik!

Datum: Mittwoch, der 13. März 2013 @ 12:26:08 Thema: Deutsche Politik Infos

Stuttgart (ots) - Die Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung ist oftmals schwer.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit, wenn Eltern familienbedingt im Job kürzertreten.

Dafür spricht, dass sich die Eltern, für die Verlässlichkeit wegen der Verantwortung für ihre Kinder ein hohes Gut ist, auf einen Rechtsanspruch berufen könnten und nicht auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen wären.

Zu überlegen ist aber, ob so ein Gesetz nicht eine zu grobe Keule ist, mit der mehr zerschlagen als errungen wird. Es könnte das Interesse der Unternehmen erlahmen, attraktive Teilzeitlösungen anzubieten, wenn unverhandelbare Verpflichtungen eingegangen werden.

Zudem haben sich viele Arbeitgeber, anders als beim Thema Frauenanteil in Führungspositionen, bei Fragen der Familienfreundlichkeit in den vergangenen Jahren aufgeschlossen gezeigt. Sie wissen, dass sie nur so Fachkräfte halten können.

Deshalb sollte die Politik mit den Arbeitgebern zunächst ein gemeinsames Ziel formulieren. Verbunden mit der Ansage, dass die Geduld des Gesetzgebers begrenzt und man notfalls zum Handeln bereit ist.

Dann bliebe den Arbeitgebern Zeit zu beweisen, was ihre Verbandsvertreter unablässig behaupten: dass sie willens sind, das Problem selbst zu lösen.

Pressekontakt:

Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 7205-1225
newsroom.stuttgarterzeitung@stz.zgs.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/48503/2432458/stuttgarter_zeitung/mail


Stuttgart (ots) - Die Rückkehr aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung ist oftmals schwer.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in die Vollzeit, wenn Eltern familienbedingt im Job kürzertreten.

Dafür spricht, dass sich die Eltern, für die Verlässlichkeit wegen der Verantwortung für ihre Kinder ein hohes Gut ist, auf einen Rechtsanspruch berufen könnten und nicht auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen wären.

Zu überlegen ist aber, ob so ein Gesetz nicht eine zu grobe Keule ist, mit der mehr zerschlagen als errungen wird. Es könnte das Interesse der Unternehmen erlahmen, attraktive Teilzeitlösungen anzubieten, wenn unverhandelbare Verpflichtungen eingegangen werden.

Zudem haben sich viele Arbeitgeber, anders als beim Thema Frauenanteil in Führungspositionen, bei Fragen der Familienfreundlichkeit in den vergangenen Jahren aufgeschlossen gezeigt. Sie wissen, dass sie nur so Fachkräfte halten können.

Deshalb sollte die Politik mit den Arbeitgebern zunächst ein gemeinsames Ziel formulieren. Verbunden mit der Ansage, dass die Geduld des Gesetzgebers begrenzt und man notfalls zum Handeln bereit ist.

Dann bliebe den Arbeitgebern Zeit zu beweisen, was ihre Verbandsvertreter unablässig behaupten: dass sie willens sind, das Problem selbst zu lösen.

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