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Neue Westfälische (Bielefeld): Prüfung auf Verfassungstreue der NPD / Farbe bekennen!

Datum: Mittwoch, der 06. März 2013 @ 12:24:10 Thema: Deutsche Politik Infos

Bielefeld (ots) - Holger Apfel und sein NPD-Vorstand haben bestimmt über ihre vermeintlich pfiffige Idee gefeixt, als sie Klage in Karlsruhe einreichten, um sich ihre Verfassungstreue bescheinigen zu lassen.

Dass daraus nichts werden konnte, hatten die Kläger einkalkuliert. Schon die mediale Aufmerksamkeit verbuchten sie als Erfolg.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist logisch und nachvollziehbar. Das Markenzeichen der Verfassungstreue wird nicht durch Richter verliehen, sondern durch Programme, Reden und Handeln.

NPD-Parteivorstand und -Mitglieder haben es in der Hand nachzuweisen, dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und sie nicht nur missbrauchen, um sie zu beseitigen.

Doch es gibt fast kein Urteil aus Karlsruhe mehr, das nicht zugleich eine Mahnung enthält. Die Debatte über einen erneuten Verbotsantrag müsse entscheidungsorientiert geführt werden, entschieden die Richter.

Diese Mahnung ist an die Bundesregierung und die Mehrheitsparteien im Bundestag gerichtet, die sich seit Monaten zieren, sich dem Verbotsantrag des Bundesrats anzuschließen - oder ihn begründet zu verwerfen.

Für beide Positionen gibt es gute Argumente. Aber letztlich muss auch mal entschieden werden, welche Position man einnehmen will.

BERNHARD HÄNEL

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/65487/2427872/neue_westfaelische_bielefeld/mail


Bielefeld (ots) - Holger Apfel und sein NPD-Vorstand haben bestimmt über ihre vermeintlich pfiffige Idee gefeixt, als sie Klage in Karlsruhe einreichten, um sich ihre Verfassungstreue bescheinigen zu lassen.

Dass daraus nichts werden konnte, hatten die Kläger einkalkuliert. Schon die mediale Aufmerksamkeit verbuchten sie als Erfolg.

Die Entscheidung der Verfassungsrichter ist logisch und nachvollziehbar. Das Markenzeichen der Verfassungstreue wird nicht durch Richter verliehen, sondern durch Programme, Reden und Handeln.

NPD-Parteivorstand und -Mitglieder haben es in der Hand nachzuweisen, dass sie auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und sie nicht nur missbrauchen, um sie zu beseitigen.

Doch es gibt fast kein Urteil aus Karlsruhe mehr, das nicht zugleich eine Mahnung enthält. Die Debatte über einen erneuten Verbotsantrag müsse entscheidungsorientiert geführt werden, entschieden die Richter.

Diese Mahnung ist an die Bundesregierung und die Mehrheitsparteien im Bundestag gerichtet, die sich seit Monaten zieren, sich dem Verbotsantrag des Bundesrats anzuschließen - oder ihn begründet zu verwerfen.

Für beide Positionen gibt es gute Argumente. Aber letztlich muss auch mal entschieden werden, welche Position man einnehmen will.

BERNHARD HÄNEL

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