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'Schritte zur Steuervereinfachung für den Mittelstand sind nur ein Anfang', erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger!

Datum: Freitag, der 26. Oktober 2012 @ 08:05:00 Thema: Deutsche Politik Infos

Berlin (ots) - Zu den abschließenden Lesungen des Jahressteuergesetzes 2013 und des Gesetzes zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung im Deutschen Bundestag erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU e.V.: "Schritte zur Steuervereinfachung für den Mittelstand sind nur ein Anfang".

"Der Wirtschaftsrat begrüßt die Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ausdrücklich", erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger.

Wenngleich von der groß ankündigten Unternehmensteuerreform nur wenig übriggeblieben sei, kämen die Modernisierung des Reisekostenrechts, aber auch die Aufstockung des Verlustrücktrages auf eine Million Euro gerade mittelständischen Unternehmen zugute.

Die geplanten Erleichterungen im Umgang mit den gerade auch international als fremdartig betrachteten Ergebnisabführungsverträgen für international agierende Konzerne und Großunternehmen blieben zwar hinter den Erwartungen zurück, seien aber ein erster Einstieg in die Abschaffung dieser sperrigen Bürokratiemonster.

Berlin (ots) - Zu den abschließenden Lesungen des Jahressteuergesetzes 2013 und des Gesetzes zur Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung im Deutschen Bundestag erklärt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU e.V.: "Schritte zur Steuervereinfachung für den Mittelstand sind nur ein Anfang".

"Der Wirtschaftsrat begrüßt die Maßnahmen zur weiteren Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ausdrücklich", erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger.

Wenngleich von der groß ankündigten Unternehmensteuerreform nur wenig übriggeblieben sei, kämen die Modernisierung des Reisekostenrechts, aber auch die Aufstockung des Verlustrücktrages auf eine Million Euro gerade mittelständischen Unternehmen zugute.

Die geplanten Erleichterungen im Umgang mit den gerade auch international als fremdartig betrachteten Ergebnisabführungsverträgen für international agierende Konzerne und Großunternehmen blieben zwar hinter den Erwartungen zurück, seien aber ein erster Einstieg in die Abschaffung dieser sperrigen Bürokratiemonster.





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